24 Dis kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen. müsse die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen entscheiden lassen; wer viel zahlen kann, müsse auch viel zahlen. Meine Herren, ich glaube, die beiden Grundsätze sind richtig, nicht der eine allein ohne den anderen. Ich denke mir, daß ein künftiges Kommunalstenersystem Rücksicht nehmen wird vor allen Dingen natürlich ans die Leistungs fähigkeit der Steuerzahler, daß es aber nicht lvird Umgang nehmen können von der Notwendigleit, auch zu berücksichtigen das Maß der Ansprüche, die der Steuerzahler an die Gemeinde stellt. Ich denke mir bei der kommenden Besteuerung in dieser Hinsicht als das Richtige, daß die Grundsätze der Staatssteuer im wesentlichen angenommen würden, also mit den Hauptstenerqnellen des Vermögens und des Einkommens. Ich denke mir dabei vorerst noch offen die Frage, ob bei der Vermögenssteuer ein Abzug der Schulden statt finden soll oder nicht. Jedenfalls denke ich mir aber, daß gewisse Präzipualbeiträge bezahlt werden müßten ohne Rücksicht auf das Ein kommen, ohne Rücksicht auf die Höhe des Vermögens, mit Rücksicht auf die Ansprüche der Steuerpflichtigen an die Genieinde. Hier können wir einen Mittelweg finden, ein kombiniertes System, zusammen gesetzt aus den Hanptgrundsätzen der Staatsbesteuerung und ergänzt und rektifiziert durch den Grundsatz der Leistung für Gegenleistung." Das klingt ganz anders und viel vermittelnder, als wir es von derselben Seite ani vorigen Sonntag zu hören bekamen. Der jetzt zur Beratung stehende hessische Gesetzentwurf steht mit dem vom früheren Ausschußreferenten entwickelten Programm nicht in Einklang. Die damals gegebenen Direktiven decken sich dagegen durchaus mit dem grundsätzlichen Standpunkte, den ich in diesen Blättern zu ver teidigen suche. Und wenn ich mich jetzt wenigstens für eine teilweise Berücksichtigung der Schulden bei der kommunalen Verinögensstener ausspreche, so dürfte mir das eigentlich von einem Kommunalpolitiker, der, nachdem er bereits zwanzig Jahre lang eines der einffußreichsten Mitglieder des Gießener Stadtrats gewesen war, die viel umstrittene Frage des Schuldenabzuges immer noch für eine „offene" erklärte, billigermaßen nicht verargt werden. Für ihn ist die Frage jetzt keine „offene" mehr. Er hat sich inzwischen vom Gegenteil überzeugen lassen, ich noch nicht. Das ist die ganze Differenz in unseren Meinungen.