Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen. 29 fundierte Kapitalrenteneinkommen vertrug sehr wohl eine höhere Be- lastung. Durch die Einführung der allgemeinen Staatsvermögenssteuer nach preußischem Muster ist aber auch das Kapitalvermögen hinreichend angezapft, in Hessen sogar starker als anderswo und seit einiger Zeit fast um die Hälfte höher, als in Preußen. Dagegen läßt dieser Nachbar staat die Kapitalrente in der Konimunalbesteuerung grundsätzlich ganz frei. Sie wird ja durch die Zuschläge zur progressiveil Einkommensteuer hinreichend gefaßt. Wie schon an anderer Stelle hervorgehoben, hat sich die Kapitalrentensteuer gegen den Widerspruch der Regierung in das mehrjährige gemeindesteuerliche Provisorium, was allein der Kammer mehrheit zu verdanken ist, herübergerettet. Man hat die Gegner dieser Maßregel auf das Defiuitivum vertröstet, und es muß doch lebhafte Verwunderung erregen, daß man, nachdem endlich die Kommunalsteuer reform als einheitlicher Plan herangereift ist, die Besteuerung der Kapitalrente nicht nur beibehält, sondern den Kapitalrentner erheblich stärker schröpft, während man ohne jeden ersichtlichen Grund die Ge- werbetreibendeu, die voll den kommunalen Aufwendungen mehr Vor teil haben und auch dauernderen, weil sie eben ansässiger sind, entlastet. Ich spreche nicht davon, daß mau auch bei der Kapitalbesitzsteuer den Schuldenabzug versagen lvill. Hier tut man nicht nur dem Sprach- gebrauch, sondern auch dem gesunden Menschenverstand beleidigenden Zwang an. Mir wenigstens ist es unersindlich, wie mau einem Kapitalisten, der 100000 Mark in Wertpapieren oder Hypotheken- forderungen hat, aber gleichzeitig 30000 Mark Schulden, vorreden kann, er habe nicht 70000 Mark, sondern lOOOOO Mark an Kapital vermögen. Bei der Kapitalrentensteuer durfte man die Schulden abziehen, und wenn man keine oder nur geringe Kapitalrente hatte, weil man notleidende Papiere besaß, so zahlte man nichts oder ent sprechend weniger als bei voller Rentabilität; bei hoher Verzinsung des investierten Kapitals dagegen mehr. Auch hier soll wiederum in Zu- kunft der so naheliegende Ertragsmaßstab verleugnet werden. Glücklicher weise spielt das ertraglose Kapitalvermögen bei uns in Deutschland keine nennenswerte Rolle, und wenn die neue Steuer Gesetz wird, wird eben der Kapitalist seine Schulden zurückbezahlen, wozu ihn ja der weise und fürsorgliche Gesetzgeber geradezu zwingt. Die Verweigerung des