Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen. 31 aller derjenigen Personen, die zur Kapitalrentensteuer veranlagt sind, nämlich 498 von 990, der Beamtenkategorie und den mit ihnen eng verwandten anderen liberalen Berufsarten angehören. Sie ver steuern eine Kapitalrente von rund 889000 Mark. Das ist weit über das Doppelte von demjenigen, was 143 Gewerbetreibende, die überhaupt in Frage kommen, an Kapitalrente beziehen und nicht viel weniger, als die 349 Privatiers, die an Kapitalzinsen 966000 Mark im Jahre einnehmen. Entsprechende Zahlen für andere Städte, namentlich für Darmstadt und Mainz, besitze ich leider nicht. In Darmstadt, das ja bekanntlich mit der Zeit eine beliebte Pensionär- stadt geworden ist, werden die eigentlichen Rentner die vermögenden Beamten und Offiziere an Steueraufkommen vielleicht mehr über ragen, als in Gießen. Wie gut es das hessische Finanzministerium mit den Kapital rentnern vor hatte, beweist der erste und ursprüngliche Entwurf der Gesetzesvorlage, der bei der kommunalen Vermögenssteuer so gut wie keinen Unterschied zwischen Kapitalbesitz einerseits und Grundbesitz und Gewerbebetrieb andererseits machen wollte. In einem Vortrage, den der sehr sachkundige Darmstädter Stadtverordnete, Herr Otto Wolfskehl, vor Jahresfrist im nationalliberalen Verein seiner Vater stadt gehalten hat, wäre, wenn der anfängliche Gesetzesplan aufrecht erhalten worden wäre, bei Unterstellung einer Durchschnittsrente von 3Va% statt der bisherigen Kapitalrentensteuer, die unter der Herr schaft der alten Steuergesetze 1,36 % betrug, die gemeindesteuerliche Kapitalbelastung nach der Rente bemessen in den fünf größten Stadt gemeinden folgende geworden: In Darmstadt 3,63% „ Mainz 4,11% „ Worms 4,23 % „ Gießen 4,83 % „ Offenbach 5,54 °/o. Dazu kommt eine doppelte staatliche und kommunale Einkommen steuer, welch' letztere zur Zeit in Darmstadt 88,2, in Mainz 91,95, in Worms 96,1, in Gießen 114,09 und in Offenbach 124,1 % der Staats steuer beträgt, und endlich noch die allgemeine Vermögenssteuer, die,