34 Dis kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen. würde mit der neuzeitlichen hessischen Steuergesetzgebung und Finanz politik die Kapitalisten aus dem Lande vertreiben. Denn einmal kann ein guter Teil der Kapitalrentner, auch wenn er wohl möchte, nicht ein milderes Steuerklima aufsuchen, und zum andern sind auch nicht wenige wohlhabende Privatiers zu sehr lokalpatriotisch mit ihrem Wohnorte, wo Verwandte und Freunde sitzen, verwachsen, und vielfach sind sie wohl zu schwerfällig geworden, um Hals über Kopf in Städte überzusiedeln, wo die Steuerschraube noch nicht glühend heiß gelaufen ist. Indessen hat alles seine Grenzen, ganz abgesehen davon, daß auch dringende Billigkeitsgründe dagegen sprechen, die Belastung der Kapitalrente schonungs- und rücksichtslos fortzusetzen. Ein Gießener Markmillionär würde, wenn er vor dem Inkrafttreten des neuen Kommunalabgabengesetzes die Flucht ergriffe und in das sonnige Wiesbaden, das außerdem etwas mehr Zerstreuung und Genüsse bietet, als die bescheidene Universitätsstadt, an Steuern über 1600 Mark jährlich sparen. Ähnlich ist es in Mainz, wo Wiesbaden, zumal nach den bequemen neuen Eisenbahnverbindungen, gleichsam vor der Türe liegt. Den Mainzer Karneval kann man auch von Wiesbaden aus mitfeiern. Besonders hoch ist aber die Kapitalbelastung in Offenbach, und hier lockt die größere und schönere Nachbarstadt Frankfurt, für die Offenbach eigentlich nur ein Vorort ist. Der hessische Großindustrielle und Großkaufmann, der sich zur Ruhe setzen will, wird bei der Wahl des Domizils, an dem er seinen Lebens abend zu verbringen gedenkt, schon eher vorsichtige Steuervergleiche anstellen, und schließlich gehen dem Lande doch manche steuerkräftige Bewohner verloren. Es ist bekannt, daß die hessischen Staatsmänner sich diesen Befürchtungen wenigstens in den Vorverhandlungen nicht ganz verschlossen haben. Man kann das aus der verklausulierten und — man nehme mir das nicht übel — arg geschraubten Be gründung der Kapitalbesitzsteuer herauslesen, und außerdem hat der Vor- sitzende der Steuerabteilung des Finanzministeriums auf dem Handels kammertage direkt ausgesprochen, daß seine Behörde große Bedenken gegen die Beibehaltung der Kapitalsteuer gehabt habe. Auch iu den Motiven des Gesetzes sind diese Erwägungen erwähnt. Aber es wird weiterhin gesagt, daß der Versuch der Beseitigung der besonderen