14 erhöhung. Deshalb ist gar nicht daran zu denken, daß von diesem Gewinn auch noch die erhöhteBrausteuergetragen werden könnte. Wie diese Verhältnisse nun einmal liegen, so ergibt sich ganz von selbst, daß — bei unseren Absatzverhältnissen — auch ein Gewinn von 7 und 8 Mk. fürs Hektoliter zur Übernahme der neuen Lasten nicht ausreicht. Auch bei diesen Gewinnergebnissen sind die Einnahmen der Gastwirte noch so außerordentlich bescheiden, daß hiervon nichts mehr genommen werden kann. Ain schlechtesten gestellt sind dabei die selb ständigen Gastwirte, die Häuserbesitzer. Das kommt daher, weil die Gastwirtschaften der Brauereien durchschnittlich nicht über LpCt.Gewinn abwerfen. DiePächterwirtschafteusomit vielbilliger als die Besitzer. Daher erklärt es sich auch, daß immer mehr Gast wirtschaften zum Verkauf angeboten werden und zum Verkauf gelangen. Die Zinsen sind von den Besitzern nicht mehr heraus zubringen. Das ist soweit gegangen, daß die Brauereien für diese Ankäufe kaum mehr aufnahmefähig sind. Übertriebene Konkurrenz führte außer den oben berührten Beweggründen auf diesen Weg, jetzt halten es die Brauereien kaum mehr länger aus. Diese Vorgänge sind nach jeder Richtung hin bedauerlich. Denn es würde doch vor allen Dingen erwünscht sein, wieder zu selbständigen, vollkommen unabhängigen Wirten zu kommen. Das läßt sich aber nur dadurch erreichen, daß ihr Verdienst nicht nur nicht weiter geschmälert, sondern im Gegenteil auf gebessert werde. Aus dem allem geht hervor, daß die Übernahme der erhöhten Brausteuer seitens der Wirte als voll kommen ausgeschlossen zu betrachten ist. Alles wird teurer. Jeder schlägt auf. Die Beamten rufen nach Gehaltserhöhungen, und sie erhalten diese auch. Nur der Gastwirt soll alle seine Sachen immer billiger geben. Das geht einfach nicht. Auch dem Gastwirte gebührt doch ein bescheidener Gewinnanteil. Die Brauereien werden eine Verteuerung zu tragen haben von 2,20 Mk. fürs Hektoliter; um diesen Betrag wird sich der Einkaufspreis der Gastwirte höher stellen. Wie soll das nun weiter gedeckt werden? Diese Frage dürfte hier iin einzelnen nicht zu be antworten sein. Es kann nicht Aufgabe dieser Besprechung sein, hier bestimmte Vorschlüge zu machen. Das ist Sache der Gastwirte. Hier kann und soll nur daraus hingewiesen werden, einmal, daß auch die Gastwirte unmöglich die Brausteuer tragen können, und dann, daß da, wo das Bier bis heute mit 10 Pf. für 6 /io Liter verkauft wird, auch noch ein Aufschlag erfolgen niuß zugunsten des Gastwirtes. Damit dürfte wohl bewiesen sein, daß die Brausteuer eine Verbrauchssteuer sein muß, das heißt sie müßte im Falle ihrer Erhöhung von dem Verbraucher, von dem Bier trinker, getragen werden.