Was bringen nun diese Geschäfte als solche den Städten und dem Land ? Nehmen wir die Verhältnisse der Städte Meiningen und Coburg an. Die Gesamtbrauerei der Stadt Meiningen hat wohl jährlich (Malz und Hopfen sind hier natürlich aus geschlossen) einen Unkostenaufwand von 800 000 Mk., darunter 200 000 Mk. für Gehälter und Löhne, 80—100 000 Mk. für den Fuhrpark und dergl., 150 000 Mk. für Herrichtungen usw. Beschäftigt werden ungefähr 200 Personen, der Fuhrpark unterhält ungefähr 80 Pferde. Es gibt keinen Teil des Handwerkerstandes, der nicht fortlaufend Beschäftigung fünde durch die Brauereien. Bei einer Stadt von 16 000 Ein wohnern eine immerhin nennenswerte Sache. Für Coburg dürften die obigen Zahlen um 50 pCt. zu erhöhen fein. Das ist der rein geschäftliche Betrieb. Persönliche Steuern und Abgaben, persönliche Ausgaben sind hier natürlich nicht in Anrechnung gestellt. Der Untergang oder nur der wesentliche Rückgang eines solchen Industriezweiges zieht deshalb nicht nur die Betriebe selbst, sondern auch weitere Kreise in Mit leidenschaft, er ist nicht ohne Bedeutung für die Kassen des Staates und der Städte. Das beständig rollende Geld des gewerblichen Lebens geht von Hand zu Hand und steuert in jeder Hand. Der Staat hat also bei. der Festsetzung der zukünftigen Ubergangsabgabe bis jetzt seinen Schutz versagt. Sicher hat es nicht an gutem Willen und nicht an ernstem Bemühen gefehlt. Vielleicht läßt sich da noch weitere Beachtung er wecken, vielleicht können schon diese Zeilen einige Anregung geben. ö. Die Staffelung. Im Norddeutschen Brausteuergebiet >vird die Brausteuer bis heute zum einheitlichen Satz von 2 Mk. für den Zentner Malz erhoben. Die süddeutschen Staaten hatten früher gleichfalls einheitliche Sätze, gingen jedoch nach und nach zurStaffelung über, d. h. die kleineren Betriebe bezahlten weniger für den Zentner Malz, als die größeren. Bayern erhielt die Staffelung am 8. Dezember 1889, Württemberg folgte durch die Gesetze von 1893 und 1895, Baden durch das Gesetz vom 30. Januar 1896. Bayern geht dabei von 5 Mk. auf 6,50 Mk. für das Hektoliter Malz. Württemberg geht von 3,50 Mk. auf 6,25 Mk. für den Zentner Malz. Baden geht von 4 Mk. auf 6 Mk. für den Zentner Malz.