24 Die Befolgung der sogenannten Mittelstandspolitik gab Anlaß zu diesem Vorgehen. Es trat also das Bestreben ein, den kleinen, mehr handwerksmäßigen Betrieb zu schützen gegenüber dem Großbetrieb. Auch der dem Reichstag jetzt vorliegende Steuerentwurf für Norddeutschland schlägt diesen Weg ein. Es soll hier die Württembergische Staffelung von 3,50 Mk. bis 6,25 Mk. in Kraft treten. Erfüllt nun die Staffelung obigen Zweck, ist sie berechtigt und, wenn dies der Fall, bis zu welchem Grad? Stellen wir zunächst folgendes fest. Man nimmt an, daß die Großbrauereien bei einem Malzverbrauch von 12 000 Zentnern beginnen. Diese Annahme entstand bei Aufstellung einer Staffelung, sie kann natürlich an gegriffen werden. Tatsächlich gehören Brauereien mit einem Malzverbrauch von 10 000 bis 12 000 Zentnern noch zu den mittleren Betrieben. Das Herzogtum Meiningen hat nur eine Brauerei, welche den Verbrauch von 12 000 Zentnern etwas übersteigt. Auch Koburg hat nur eine einzige Brauerei init größerem Verbrauch, und zwar die Aktien-Brauerei Coburg mit etwa 40 000 Zentnern. Dagegen besteht die kleinere und mittlere Industrie hier in weitem Umfang. Wir sind somit die geborenen Vertreter der Kleinbrauereien. Kann daher die vorgeschlagene Staffelung der Kleinbrauerei nützen, so müssen wir für sie eintreten. Fragen wir deshalb: 1. Kann die Staffelung den Kleinbrauereien Nutzen bringen? Diese Frage muß verneint werden. In Bayern nahm die Zahl der Brauereien vom Jahr 1880 bis 1889 (d. h. vor Einführung der Staffel) um 249 oder um 27,6 iin Jahre ab. Nach Einführung der Staffel von 1890 bis 1903 betrug die Abnahme 1091 oder 81,6 im Jahr. Dagegen war in dieser Zeit ein wesentliches Ansteigen sowohl des bayerischen Bierversands als der bayerischen Großbrauerei festzustellen. In einer Verhandlung, welche vor einigen Monaten im Reichsschatzamt zwischen Ver tretern der Regierung und der Brauereien stattfand, konnte deshalb mit vollem Recht die Erklärung seitens der letztcrn abgegeben werden: Die bayerische Staffelung hat mit ihrer Mittelstandspolitik bankerott gemacht. In Württemberg zeigte sich dasselbe Ereignis. Der Rückgang der kleineren und mittleren Brauereien wurde in keiner Weise verhindert. Vor allen Dingen zeigte die Klein brauerei, die nur bis zu 1000 Ztr. Malz verarbeitet, eine überraschende Abnahme. Auch die mittleren Brauereien zeigten einen erheblichen Rückgang, selbst die den Groß betrieben zustrebenden Brauereien behaupteten kaum den seit herigen Stand. Norddeutschland will jetzt die württem- bcrgische Staffelung einführen, erstrebt also die dortigen Zu