25 stäube. Demgegenüber ist festzustellen, daß gerade unter diesen: System die Brauerei sich am ungünstigsten entwickelte. Die Reichsregierung hat hier offenbar eine sehr wenig glück liche Hand gehabt. Die Biererzeugung in Württemberg ging in ihrer Gesamtheit langsam zurück, die Einfuhr von aus wärts nahm zu. Die Württembergischen Brauereien bringen denn auch den schlechtesten Gewinn im Deutschen Reich. Die Dividenden betrugen durchschnittlich: In der Norddeutschen Brausteuergemeinschaft 7,57 pCt. „ Bayern 7,81 „ Baden 7,30 „ Württemberg 4,54 Auch in Baden konnte die Staffelung das allmähliche Verschwinden der Klcinbrauereien nicht hindern. Dieser Rück gang Haff eben überall dieselben Ursachen. Bei Besprechung von Eingaben der Kleinbrauereien, ihnen weiteren Schuh durch Steuermaßnahmen zu geben, erklärten denn auch bayerische und badische Regierungsvertreter, daß selbst die gänzliche Steuer befreiung der Entwicklung zum Großbetrieb keinen Einhalt tun könne, daß eine zu hohe Staffel eine drückende Belastung der Großbetriebe bedeute und weder der Billigkeit noch der steuerlichen Klugheit entspreche. Dieselben Erscheinungen traten in der Pfalz ein, nachdem 1887 der Steuersatz von 4 Mk. auf 6,25 Mk. erhöht worden war. Mußten in Württemberg in vier Jahren, nach Eintritt der Staffelung, 246 kleinere Brauereien als Opfer fallen, so sah die Pfalz zwei Drittel der Betriebe, die fast ausschließlich der Klein brauerei angehörten, zugrunde gehen Der Steuerausschuß des deutschen Brauerbundes hat denn auch mit voller Be rechtigung in seiner Eingabe an den Reichstag erklärt: „Die in Süddeutschland aufgestellten Staffeln haben in keiner Weise den Erfolg einer Erhaltung der kleinen Brauereien zur Folge gehabt." Das ist auch ganz natürlich. Diese Staffeln beweisen einfach, daß die Kleinbrauerei höhere Steuersätze überhaupt nicht tragen kann. Die höheren Steuersätze erdrücken sie, die Staffelung kann sie unmöglich retten. Wurde regierungs seitig in Baden behauptet, daß die Kleinbrauerei auch bei Steuerfreiheit immer mehr verschwinden müsse, so liegt dies in Ursachen, die wir später besprechen wollen. Dje Richtigkeit der Behauptung an sich ist nicht zu bezweifeln. Tritt die gegenwärtig für Norddeutschland geplante Staffelung ein, so muß sie ebenso wirken wie in Süddeutschland. Sie wird die kleinen Betriebe nicht schützen, sie wird sie im Gegenteil dem Untergang rascher zuführen. Ja, sie wird und