indessen die zur Hebung der Ausbeute nötige Einrichtung kann sich auch der kleinste Betrieb verschaffen. Hierzu braucht man nur eine gute Schrotmühle und einen zeitgemäßen Läuterboden des Läuterbottichs. Das wurde auch vor kurzem wieder den Herren der Regierung vorgetragen. Ein Herr, der zwei Brauereibetriebe leitet, den einer Groß- und den einer Kleinbrauerei, erklärte dabei sogar, daß er in dem Kleinbetrieb öfter höhere Ausbeute erzielte als umgekehrt. Jedenfalls suchte ein Teil der Kleinbrauereien hierin die Be rechtigung zu einer Staffelung. Dem kam die Großbrauerei — nobles«« oblig'o — entgegen und erklärte, um den Streit zu schlichten, daß sie mit einer Spannung von 1 Mk. ein verstanden sei. Dies auf die gegenwärtige Vorlage angewendet, würde eine Staffelung von 5,25 Mk. auf 6,26 Mk. ergeben. Die Berechtigung für größere Spannung läßt sich in der Tat nicht nachweisen, das müssen auch wir zugestehen. Eine zu stark angezogene Staffelung gibt das Losungs wort für den Kampf zwischen den größeren und kleineren Betrieben. Je größer die Spannung, desto erbitterter der Kampf. Die für Süddeutschland vorliegenden Zahlen be weisen dies ganz unwiderleglich. Es konnte und kann ja auch gar nicht anders sein. Die Malzsteuer ist eine Ver brauchssteuer, sie soll in letzter Linie von dem Biertrinker getragen werden. In unberechtigtem Widerspruch hierzu sucht die Staffelung die Steuer, insoweit sie anfällt durch die höheren Staffelsätze, zu einer Gewerbesteuer umzugestalten, d. h. ihre Übertragbarkeit auf das Publikum zu verhindern. Hiergegen erheben sich mit Recht diejenigen Brauereien, welche durch die Staffelung empfindlich betroffen werden. Den kleinen Betrieben ist Schuh gegeben gegenüber den größeren zu Lasten der letzteren. Was natürlicher, als daß nun die belasteteten Brauereien dagegen anzukämpfen suchen! Die Preisbildung erfolgt durch den kleinen und mittleren Betrieb. Wollten die höher gestaffelten Brauereien versuchen, sich durch Preiserhöhung zu schützen, so würden die durch Staffelung nicht, oder doch nur unerheblich betroffenen Betriebe dies hindern. Die letzteren werden infolge der Staffelung die Feinde der größeren Brauereien noch über daS Maß der gewöhnlichen Konkurrenz hinaus werden. Was natür licher,als sie auszubieten! Verzichten die betroffenen Betriebe auf diesen Kamps, so verzichten sie damit fortlaufend auf einen normalen Gewinn ihrer Anlagen. Treten sie dagegen in den Kampf ein, so kostet dies ja auch Opfer, in manchen Fällen große Opfer. Diese Opfer sind aber immer nur ein malige. Sind damit die feindlichen Betriebe niedergerungen, so kann Preiserhöhung eintreten und mit der Zeit für die früher erlittenen Verluste Entschädigung gefunden werden.