Diese für alle Betriebe des gewerblichen Lebens ganz natürliche Entwicklung mußte auch im Braugewerbe Platz greifen. Mit der Größe der Betriebe entwickelte sich ihre tech nische Einrichtung. Letztere konnte nun aber nicht sofort in allen ihren Teilen für groß und klein ausgeglichen werden, wie dies bei den oben beschriebenen Einrichtungen möglich ist. Es kam die Eismaschine, richtiger die Kaltluftmaschine. Sie allein er möglicht vollkommen gleichmäßige Temperatur für Gär- und Lagerbierkeller, damit geregelte Gärung auf Bottich und Faß, damit wesentliche Verbesserung des Bieres, erst damit volle Versendbarkeit gesunder, alkoholarmer Biere. Diese Einrichtung und ihr Betrieb ist nun aber teuer, und ver mindern deren Kosten sich nicht, imVerhältnis zu ihrem geringeren Ausstoß, für die Kleinbrauerei. Hierin liegtdie Entscheidung. Hat z. B. eine Brauerei mit einem Ausstoß von 30 000 hl vielleicht Unkosten von 1 Mk. fürs Hektoliter durch die Anlage, so ver teuert sich das nach unten um das Doppelte, um das Drei fache und mehr fürs Hektoliter. Für den wirklichen Klein betrieb ist die Eismaschine gänzlich ausgeschlossen. Durch die Kaltlustmaschine wurde nun aber einer der bedeutendsten Fortschritte gegeben, den die Brauerei seit ihrem Bestehen erreicht hat. Dadurch entstand der Kleinbrauerei eine Gegner schaft, die sic vergebens ganz zu überwinden sucht. Es gibt ja auch da noch Hilfsmittel. Die Kühlung durch Natureis kann zwar nicht ausgleichen, aber doch Besserung bringen. Näher auf den Gegenstand einzugehen verbietet der hier zur Verfügung stehende Raum. Wollte man deshalb dem Klein betrieb durch staatliche Maßnahmen wirklich helfen, so würde dies der Aufforderung gleichkommen, auf Benutzung der besten Einrichtung, Ivelche die Brauerei besitzt, zu verzichten, damit aber auch auf Herstellung besserer Biere. Kann man das im allgemeinen Interesse? Zur Brauerei gehört doch auch der Biertrinker. Hierdurch tritt die gebotene Rücksichtnahme ein, von der wir oben sprachen. Das Heil der Kleinbrauerei liegt nicht in hoher Staffelung, es liegt — und zwar ganz allein — in der Verbesserung ihrer Anlagen. Noch vor kurzem wurde den Herren der Regierung vorgetragen: Die Staffelung dürfe nicht zur Prämie werden für unvollkommene Betriebseinrichtungen. Würden hierdurch sogar derartige unvollkommen eingerichtete Betriebe neu ins Leben gerufen, so würde ihnen von vornherein alle Existenzberechtigung fehlen. Die. Mittelstandspolitik dürfe nicht dazu führen, Leistungsfähiges zu verbieten, um Unvollkommenes an die Stelle zu setzen. Hier sollte vor allen Dingen doch auch das Publikum berücksichtigt werden. Unsere Aufgabe soll es sein, den Kleinbetrieb zu schützen. Wollen wir dies, dürfen wir ihn nicht auf einen falschen