— 33 — Weg führen, und deshalb mußte diese Auseinandersetzung er folgen. Bei den Kleinbetrieben gibt es ja auch noch tausend Unterschiede, bedingt durch die verschiedenartigen Anlagen, durch die örtlichen Verhältnisse usw. usw. Es muß deshalb besonders festgestellt werden, daß auch eine große Anzahl von Kleinbetrieben ihre volle Berechtigung hat. Sie soll und wird sie auch behalten, wenn sie fortlaufend bemüht ist, ihre Ein richtungen entsprechend zu vervollkommnen. Wir finden hier bei uns im Werratal noch vielfach Brauerei und Gastwirtschaftsbetrieb vereint. Dem Besitzer fällt der Ge winn des Brauers und des Gastwirts zu. Hierdurch läßt sich vieles erreichen. Andererseits hat das Bier nicht den Versand zu überstehen, es wird im Haus verbraucht, das ändert die Dinge ganz wesentlich. Alle solchen Betriebe wollen und können wir erhalten. Der zu gebende Schutz liegt nur aber nicht in der vorgeschlagenen Staffelung, ganz im Gegen teil, diese Staffelung bringt nur rascheren Niedergang: die Klein brauerei kann die höheren Sätze nicht tragen, der Großbetrieb — haben wir ihn nicht im Herzogtum, so liegt er doch hart an der Grenze — wird die Staffelung durch erhöhten Umsatz aus zugleichen suchen und bald in tödlicher Konkurrenz mit der Kleinbrauerei stehen. Dann werden die Süddeutschen sagen können: laut comme cliez nous. Wirklicher Schutz des Staates kann nur darin bestehen, daß er von weiterer Belastung der Kleinbrauerei absteht. Und der Schutz des Brauers muß darin bestehen, daß ein jeder sich ernstlich bemüht, mit der Zeit und ihren Ver besserungen möglichst gleichen Schritt zu halten. Hieraus folgt nun aber auch für den Staat, eine entsprechende Schonung für den Großbetrieb eintreten zu lassen. Eine größere Spannung der Staffelsteuer wird eine Prämie für den unvollkommenen Betrieb, sie vernichtet Lebensfähiges, uin Unvollkommenes an die Stelle zu setzen, sie vermindert die Güte des Bieres, und fördert den Alkoholverbrauch durch minderwertige, alkoholreichere Biere. Es ist somit festzustellen: 1. Wird die Kleinbrauerei mehr belastet, so ist sie dem Untergang zugeführt. 2. Wird die Großbrauerei allein belastet, so wird ihr die Rente genommen und wird die Qualität des Bieres durch ungerechtfertigtes Vorschieben der Kleinbrauereien in noch gar nicht übersehbarer Weise herabgedrückt. Fragen wir endlich: Ist jede Staffelung zu vermeiden? Das ist nicht nötig. Die Großbrauerei hat sich für eine Spannung von 1 Mk. ausgesprochen. Darüber läßt sich reden. Wer ist dabei zu schonen? Offenbar nur der kleinere und mittlere Betrieb. Wie soll sich die Staffelung gliedern? Das könnte 3