41 möge, es käme ihnen nicht auf das Wort, sondern auf die Sache an. Es verblieb jedoch beim alten. Der Entwurf bestimmt nun die Vermahlungssteuer — die Ausnahme wird noch angegeben - als allein zulässig. Die Vermahlungssteuer verlangt die Anschaffung besonderer Apparate, dies natürlich auf Kosten der Brauer. Nicht allein die Anschaffungskvsten für die Apparate belasten aber den Brauer, oft fehlt auch der geeignete Raum für Aufstellung derselben, so daß Unkosten für bauliche Veränderungen hin zutreten. Manche empfindliche Last wird dainit auferlegt. Dies wird um so drückender, da der kleine und mittlere Be trieb bestrebt ist und bestrebt sein muß, jede nur irgendwie verfügbare Summe für Verbesserung des Brauereibetriebes anzulegen. Deshalb kamen, namentlich auch aus den Kreisen der mittleren Brauereien, vielfach Ansuchen, es doch bei der seitherigen Steuererhebung zu belassen. Der Entwurf befreit die Kleinbrauerei von der Ver pflichtung der Vermahlungssteuer. Nur die Betriebe mit einem Verbrauch von über 4000 Zentner Malz sollen hierzu angehalten sein. Da fängt nun aber gerade der mittlere Betrieb erst an, und auch er ist schwer belastet und hoffte da auf Befreiung. Fragt man, warum der Entwurf es nicht bei dem seit herigen Zustand beließ, so liegt die Erklärung darin, daß bei der Vermahlungssteuer die Beaufsichtigung des Staates leichter, einfacher — und billiger ist. Der Staat verlangt also nicht nur mehr an Steuern — jährlich 60 Millionen Mark mehr als seitdem —, er entlastet sich auch von Aus gaben für das Beaufsichtigungswesen zuungunsten der Brauer. Das ist der Grund für die Vermahlungssteuer. 8. Schlußwort. Bei Betrachtung der vorliegenden Frage der Brausteuer reform ist folgendes nochmals scharf hervorzuheben. Die Ver hältnisse auf diesem Gebiete von Nord und Süd, namentlich von Norddeutschland und Bayern, sind nicht ohne weiteres vergleichbar. In Bayern besteht ein alter, in sich gefestigter Brauereibesitz. In Norddeutschland handelt es sich um eine junge, rasch emporgewachsene Industrie, die, in übergroßem Wagemut, sich weite Ziele steckte und noch nach gesichertem Halt sucht. In Bayern handelt cs sich bei der ganzen kleinen und mittleren Brauerei, vielfach auch bei der Großbrauerei, um viel geringere Anlagewerte, als im Norden. Im Süden gingen die Besitzungen seit langen Jahren vom Vater auf