45 gleichen Schritt hält, so werden durch diese Gestaltung der Dinge die in Rede stehenden wirtschaftlichen Existenzen dem Untergang überliefert. Es ist nun aber nicht anzunehmen, daß der Gesetzgeber dem einfach zustimmen könnte. Bleibt es demnach bei dein jetzigen Steuersätze, so bleibt es auch bei der jetzigen Ubergangsabgabe. Erhöht sich der Steuersatz, so sollte die Übergangsabgabe gleichen Schritt halten. Von der Vermahlungssteuer könnte mau absehen. Sollte sie aber allgemein bestimmt werden, so müßte wenigstens den mittleren Betrieben, die sich bis zu einem Malzverbrauch von 12 000 Ztr. er strecken, Rechnung getragen werden. Die Vermahlungs steuer wird sich nach und nach ganz von selbst einführen. Jede Neuanlage, jede größere bauliche Ver änderung wird ihr Rechnung tragen. Es würde durch obige Erweiterung für den mittleren Betrieb eine Übergangszeit eintreten, welche die spätere Ausdehnung dieser Bestimmung vorbereiten, die Härte der sofortigen Anordnung aber ver meiden würde. Tritt die vorgeschlagene oder eine nur irgendwie drückende Mehrbelastung durch Steuer ein, so wird sie für das Publikum die Erhöhung der Schankpreise des Bieres, und zwar über den Steuerbetrag hinaus, zur Folge haben. Die Brauerei kann die Steuer nicht tragen. Sie wird vielleicht für einige Zeit den Kampf unter sich zu führen haben. Nach kurzer Zeit wird er beendet sein. Die vorgeschlagene Steuer übersteigt für die gesamte Aktienbrauerei Norddeutschlands den Betrag der gezahlten Dividende um 1 470 000 Mk. Das kann doch unmöglich für längere Zeit aus eigener Kraft ertragen werden. Auch die Wirte können die Last nicht tragen. Der Gedanke, daß dies möglich sei, ist uns hier nicht für einen Augenblick gekommen. Daß der Einzelverkäufer dabei aus Bruchteilen eines Pfennigs einen ganzen Pfennig inacht, ist nicht zu vermeiden. Es ist dies auch gerechtfertigt. Durch Verteuerung des Bieres wird sich der Umsatz mindern. Wodurch sonst soll der Wirt Ersatz finden? An dem derzeitigen Einkommen darf nichts gekürzt werden, daS ist schon bescheiden genug. Be spricht man den Rückgang des Bierkonsums, so ist dabei auch immer wieder zu betonen, daß hierdurch die Schnapspest wesentlich gefördert wird. Das Surrogatverbot könnte dies nur zunr allerkleinsten, zu einem kaum merklichen'Teil aus gleichen. Wie soll nun aber der Arbeiter, der kleine Hand werker, der weniger Bemittelte die Brausteuer tragen?