56 — IV. Brausten ers chm erzen. (Aus der Vossischen Zeitung Nr. 58 bzw. Tageszeitung für Brauerei Nr. 30.) Die Annahme der Anträge des bayerischen Zentrums abgeordneten Speck in der Steuerkommission des Reichstags hat in den Brauereikreisen, wie zu erwarten stand, lebhafte Beunruhigung erzeugt. Der Deutsche Brauerbund hat Ver anlassung genommen in einer an die Steuerkommission ge richteten Eingabe seine Bedenken zu äußern. Bei dem ersten der beiden Anträge hat besonders die darin vorgeschlagene, bis zu einer Verdoppelung des derzeitigen Steuersatzes gehende Erhöhung der Steuer selbst, sowie die bis zu einem Unterschiede von 4 Mk. pro Doppelzentner Malzverbrauch reichende Staffelung der Steuer den Widerspruch der Inter essenten herausgefordert. Eine so weite Spannung der Steuersätze gehe über die tatsächlich zwischen den großen und kleinen Betrieben bestehenden Unterschiede in der Rohmaterial ausbeute hinaus, die doch allein für die Staffelung der Brausteuer im Sinne einer Konsumsteuer maßgebend sein können. Eine sich von 4—8 Mk. pro Doppelzentner Malz erstreckende Staffelung der Steuer laufe auf eine Sonder gewerbesteuer. auf eine Strafsteuer für den Groß betrieb hinaus, wogegen die Brauereien sich um so nach drücklicher wenden zu sollen glauben, als in Süddeutschland die mit derselben Überspannung des Staffelsteuerprinzips gemachten Erfahrungen die Aussichtslosigkeit solcher sozial politischen Experimente schlagend erwiesen haben. Die zunächst mit der Brauindustrie angestellten Versuche legen vielfach die Befürchtung nahe, daß man hierbei nicht stehen bleiben wird und daß die angeblich im Interesse des „Mittelstandes" gegen den Großbetrieb gerichteten Tendenzen auch auf andere Industrie- und Handelszweige übergreifen können. Was heute den Brauereien zugemutet werde, könne morgen auch bei jedem anderen Gewerbe versucht werden; es gebe kaum eine Erwerbsgruppe, wo nicht der Gegensatz zwischen den Kleinen und Großen bestehe. Die Geschichte der Braustenerstaffelung in den süddeutschen Bundesstaaten zeige aber, daß dort mit der Einführung dieses Steuerprinzips die trennende Kluft zwischen den Interessen des Groß- und Klein betriebes erweitert worden sei; die Gegensätze und die Kon kurrenzverhältnisse hätten sich verschärft, und der Gesetzgeber sehe sich infolge der immer dringlicher werdenden Hilferufe der kleinen und mittleren Betriebe zu immer weitergehenden Konzessionen genötigt, die das Übel nur verschlimmern. Diese