61 zoll beziehungsweise von den süddeutschen Brauereien als ein Hemmnis ihres Exports empfunden wird. Jede Ab minderung oder mit einer etwaigen Erhöhung der nord deutschen Brausteuer nicht entsprechend Schritt haltende Erhöhung der llbergangsabgabe würde infolge der inzwischen erfolgten Anpassung der beiderseitigen Konkurrenzverhältnisse als eine Verschiebung zuungunsten der norddeutschen Braue reien und damit zu einer empfindlichen Beeinträchtigung der selben führen. Man wird es danach verstehen und als im berechtigten Interesse der norddeutschen Brauindustrie liegend anerkennen müssen, wenn hierauf von ihren Vertretern besonderes Gewicht gelegt wird, zumal dieser llbergangsabgabe ja die Rückvergütung (von 2,40 bis 2,65 Mk. pro Hektoliter) seitens der süddeutschen Regierungen gegenübersteht. Man ist sich dabei in den beteiligten Kreisen völlig darüber klar, daß mit dieser Forderung keineswegs eine un gebührliche Erschwerung des süddeutschen Wettbewerbes bezweckt, vielmehr nur die fernere Aufrechterhaltung des statns guo sichergestellt werden soll. Die Annahme des dem entgegengesetzten Antrages Speck in der Steuerkommission bedeutet daher eine nicht zu unterschätzende Gefährdung der norddeutschen Brauereien, die rückgängig zu machen angestrebt werden muß. E. Struve.