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        <title>Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen</title>
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            <forname>Karl</forname>
            <surname>Zeitz</surname>
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        </author>
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            <idno>870052624</idno>
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        ﻿
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        ﻿V _



Die geplante

Erhöhung der Krausteuer

für das Uurddentschr Braugewerbe

und deren Folgen.

Gesammelte Aufsätze

von

Karl ZeiH-Meiningen

Komincrzienrat »iid BranereibesiUer.

Herausgegeben

auf Veranlassung des Deutschen Brauerbundes.

7k

Sonderabdruck aus der „Dorfzeitung" (Hildburghausen) und der
„Tageszeitung für Brauerei" (Berlin).

Berlin 1906

Buchdruckerei Gebr. Unger.
        <pb n="3" />
        ﻿



re geplante

Erhöhung der Drausteuer

für das Norddeutsche Braugewerbe

und deren Folgen.

Gesammelte Aufsätze

von

Karl^Zeitz-Meinütgen

Kommerzienrat und Brauereibesitzer



Herausgegeben

ft Mt

auf Veranlassung des Deutschen Brauerbundes.

Sonderabdruck aus der „Dorfzeitung" (Hildburghausen) und der
„Tageszeitung für Brauerei" (Berlin).

Berlin 1906

Buchdruckerei Gebr. Unger.

I
        <pb n="4" />
        ﻿Alle Rechte Vorbehalten.
        <pb n="5" />
        ﻿Inhaltsverzeichnis

Seite

1.	Die Erhöhung der Brausteuer und deren Folgen................. 5

2.	Brausteuer und Gastwirte.....................................11

Z. Die Brausteuer als Konsumsteuer. — Bier- und Branntwein-
konsum .........................................................15

4.	Die Ubergangsabgabe..........................................18

5.	Die Staffelung...............................................28

6.	Das Surrogatverbot...........................................34

7.	Die Vermahlungssteuer........................................40

8.	Schlußwort...................................................41

Anhang.

I. Ein sächsischer Kleinbrauer über die Brausteuererhöhung. 48

11.	Eine sehr beachtenswerte Zuschrift aus den Kreisen der
mittleren Brauereien an die „Tageszeitung für Brauerei" 53

III.	Brausteuer und Reservatrecht............................54

IV.	Brausteuerschmerzen.....................................56

r
        <pb n="6" />
        ﻿1.	Erhöhung der Braufteuer und deren Folgen.

Schwere Zeiten drohen deni norddeutschen Braugewerbe.
Schon durch die in dem neuen deutschen Zolltarif vorgesehenen
Erhöhungen aus die benötigten Rohprodukte wird es em-
pfindlich getroffen, und nun soll es bei der geplanten Reform
der Reichsfinanzen in erster Linie in die Bresche treten, ihm
wird eine Belastung zugedacht, die im Verein mit den hohen
Rohmaterialpreisen seine Existenz aufs schwerste schädigen, ja,
ans viele Brauereien direkt vernichtend wirken muß.

Aber noch ist die Regierungsvorlage nicht Gesetz geworden!
Noch ist es daher Zeit zu warnen und Gesetzgeber und öffent-
liche Meinung auf die in der Annahme des Brausteuergesetzes
liegende Gefahr eindringlich aufmerksam zu machen. Zahlen-
mäßig läßt sich der Schaden berechnen, der dem Gerwerbe
und den von ihm abhängigen Erwerbszweigeu bevorsteht.

Die Frage wird sein: Wie wird die Steuer wirken?
Von wem könnte, von wem müßte sie getragen werden?
Betrachten wir dies zunächst in bezug auf die Brauereien.

Die Jahresberichte der im Braugewerbe vorhandenen
Aktiengesellschaften stellen die hier herrschenden Verhältnisse
klar vor Augen und dienen deshalb am besten als Unterlagen.
Die nachfolgenden Angaben sind aus dem Wolsschen „Jahr-
buch für die Deutschen Aktienbrauereien und Aktienmalz-
fabriken" entnommen. Das angezogene Geschäftsjahr ist das
von 1903 bis 1904, das letzte des Berichts. In Betracht
gezogen sind in den nachstehenden statistischen Berechnungen die
sechs in der Umgegend von Meiningen im Werratal gelegenen
Brauereien. Diese haben sämtlich sehr erfreuliche Gewinn-
ergebnisse, sie erreichen eine Durchschnittsdividendc von
10,02 pCt. und übertreffen hierdurch bei weitein die durch-
schnittlichen. Gewinnergebnisse im Deutschen Reich. Im Jahre
1903 betrug die Durchschnittsdividende der sämtlichen Aktien-
brauereien Deutschlands:

In Nord-	In Süd-	Im ganzen

deutschland	deutschland	Deutschen Reiche

7,76 pCt.	7,27 pCt.	7,61 pCt.
        <pb n="7" />
        ﻿6

Um den richtigen Maßstab für die Rentabilität der Braue-
reien zu gewinnen, inuß inan sie mit anderen Industrien
bezüglich der Höhe ihrer Dividende vergleichen. Zu dem
Zwecke hat man die deutsche Industrie in 13 Abteilungen
eingeteilt. In dieser Beziehung steht die Brauerei an achter
Stelle. An erster Stelle stehen: Porzellan, Glas und Stein-
gut mit durchschnittlich 13,44 pCt., an letzter Stelle Mühlen
mit durchschnittlich 2,96 pCt.

Der vorzügliche Stand der Aktienbrauereien, welche den
nachfolgenden Erörterungen zugrunde gelegt sind, tritt um
so mehr hervor, wenn man bedenkt, daß es sich, mit Aus-
nahme von Coburg, nur um kleinere Brauereien handelt.
Derartige kleinere Brauereien haben im Norddeutschen Brau-
steuergebiet durchschnittlich eine sehr viel geringere Dividende
gezahlt, wie aus nachstehender Tabelle ersichtlich, die einen
Überblick über die nach Größenklassen geordneten Aktien-
brauereien und deren durchschnittliche Dividende gibt:

	Betriebe  bis  10000 bl	Betriebe  von  10 000 bl bis  30000 KI	Betriebe  von  30 OM Kl bis  100 OM Kl	Betriebe  über  IM OM bl
Zahl der Aktienbrauereien .	13	126	167	48
Gewinnverteilung:				
0 pCt. . . .	7	30	24	1
0-2		—	3	2	—
2-4		2	19	15	—
4—6 „	...	4	34	32	5
6-8 ,	—	23	38	7
8-10 „ . . .	—	9	19	4
über 10 „	...	—	8	37	31
Durchschnittliche Dividende.	1,77 pCt.	4,18 PCt.	5,82 pCt.	10,62 pet.

Bevor wir nun in eine nähere Betrachtung der
Zahlen für die als Beispiel herangezogenen Brauereien aus
dem Werratal eintreten, ist noch folgendes zu bemerken: Die
seitherige Steuer für die norddeutsche Brausteuergemeinschaft
betrug 2 Mk. für den Zentner Malz. Die geplante Steuer
sieht dagegen folgende Staffelung vor:

Bis 500 Ztr. Malzverbrauch 3,50 Mk. Steuer für den
Zentner Malz.

Bon 500 — 1000 Ztr. Malzverbrauch 4 Mk. Steuer für
den Zentner Malz.
        <pb n="8" />
        ﻿7

Von 1000—2000 Ztr. Malzverbrauch 5 Mk. Steuer für
den Zentner Malz.

Von 2000—6000 Ztr. Malzverbrauch 5,50 Mk. Steuer
für den Zentner Malz.

Von 6000—10 000 Ztr. Malzverbrauch 6 Mk. Steuer
fi'Vr h PTT

Über 10 000 Ztr. Malzverbrauch 6,25 Mk. Steuer für
den Zentner Malz.

Durch die statistifchen Arbeiten der Wirtschaftlichen Ab-
Abteilung der Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in
Berlin wurde festgestellt, daß durch die neue Steuer
durchschnittlich der Hektoliter Lagerbier mehr belastet wird um
1,75 Mk. Von derselben Seite wurde ermittelt, daß die am
1. März 1906 in Kraft tretenden Zölle den Hektoliter Bier-
mehr belasten um 0,45 Mk., somit Gesamtmehrbelastung
2,20 Mk.

Zu den Spalten 7 und 8 der nachstehenden Tabelle ist
folgendes zu sagen- Der Anfall von Trebereinnahmen ist da
getrennt von dem Anfall an Biergewinn, da natürlich nur
der Biergewinn der Brauereien von den Gastwirten bzw. von
den Biertrinkern getragen wird, nicht aber der Trebergewinn.
Dies vorausgesetzt, erhalten wir nebenstehende Zusammen-
stellung.

(Siehe Tabelle Seite 8.)

Was zeigt nun diese Zusammenstellung? Sie beweist:

1.	Daß der Reingewinn am Bier geringer ist, als dies
allgemein angenommen wird. Die obigen Brauereien
gaben durchschnittlich 10,02 pCt. Dividende, erreichten
diese aber schon bei einem durchschnittlichen Rein-
gewinn am Bier von 76 Pfg. für den Hektoliter.

Sie erläutert:

2.	Daß die hohen Dividenden nicht auf hohen Verdienst
am Bier zurückzuführen sind. Diese Dividenden finden
ganz andere Erklärungen.

Den größten Gewinn am Hektoliter Bier erreichte Eis-
feld mit 1,47 Mk. Trotzdem brachte es nur 6 pCt. Der Grund
dafür ist: Es hat 650 000 Mk. Aktienkapital durch einen
Umsatz von 20 000 bl mit Dividenden zu versehen. Eoburg
gibt bei einem Gewinn von 90 Pf. am Hektoliter Bier
25 pCt., denn es hat bei einem Umsatz von 80 000 bl nur an
450 000 Mk. Dividende zu verteilen. Hildburghausen erreicht
mit 86 Pf. Gewinn pro Hektoliter Bier 14 pCt., Meiningen
mit 46 Pf. 5 pCt. und 3 pCt., dagegen die Klosterbrauerei
Salzungen mit 20 Pf. 6 pCt. und 5 pCt. Immer liegt derselbe
Grund vor: Verhältnismäßig kleines Anlagekapital, hohe
        <pb n="9" />
        ﻿Spalte 1	2	3	4	5	6	7	[	8	3	10	11
Name der Brauerei	Eigenes  Ver-  mögen  bzw.  Aktien-  kapital  Mk.	Der-  zeitiger  Wert  der  Brauerei  Mk.	Umsatz  nach  Hekto-  litern	Malz-  ver-  brauch  nach  Zentnern	Prozent- satz der ver- teilten Divi- dende pCt.	Reingew. |  an [ Rein- Trebern ! für den i aewmn  Zentner ! an Bier Malz  Mk.	Mk.	Gewinn  am  1 Hekto- liter | Bier  Mk.	! Ge- samt- rein- gewinn  Mk.	Mehr- 1 belaftuitsi durch die Zölle  und Steuer 2;M Mk. für den Hektoliter  Mk.
Aktienbrauerei Coburg . . .	450 MO	2 152 454	80 OM	40 OM	25	40 000 j 72500	0,90	112 5M	176 000
						112 500			
Bergschlößchen Eisfeld . . .	650 000	1113 149	20 OM	95M	6	9500 |29500	1,47	39 OM	44000
						39 000			
Kreuzbergbrauerei Meiningen	550000	1 465 546	25 OM	12 OM	5 und 3	12 000 111500	0,46	28 5M	55 000
Aktienbrauerei Hildburg- hausen 		120 OM	795 468	12 5M	6 OM	14	23 500  6 000 |10 800	0,86	16 8M	27 500
&gt; &lt;						16 800			
Klosterbrauerei Salzungen .	240 OM	1094 632	19 OM	9 3M	6und5	9 300 | 3 726	0,20	13 026	41800
						13 026			
Vereinsbrauerei Salzungen.	216 OM	1 3?6 695	20 4M	9 5M	8	9 500 | 7 780	0,38	17 280	44 880
						17 280	1		
	2 226 OM	7 997 944	176 9M	86 3M	durch-  schnitt-  lich  10,02 pEt.	86 300 j 135 806	durch-  schnitt-  lich  O,76Mk.	|  222 106	389 180
						222 106		ab;	222 106
					Überschuß der Mehrbelastung über den seit-! herigen Gewinn. 		j				167 074
        <pb n="10" />
        ﻿9

Dividende. Der eigentliche Biergewinn unterliegt dabei den
größten Schwankungen und erscheint oft verschwindend klein.

Diese Verhältnisse beziehen sich aber auf die Aktien-
brauereien, sie sind nicht anwendbar auf den Privat-
besitz. Die obigen sechs Brauereien stehen zu Buch mit rund
8 Millionen, dabei haben sie nur einen Aktienbesitz von
rund 21ji Milt. Mark. Die Aktiengesellschaften können sich dies
leisten, da es ihnen möglich ist, sich durch Prioritäten zu
helfen, nicht so der Privatbesitz. Wollte letzterer nur den
vierten Teil des Gesamtwertes als eigenes Vermögen einlegen,
so würde er bald bankrott sein. Niemand würde ihm dann
Kredit geben. Je höher nun aber die eigenen Einlagen, desto
geringer natürlich der prozentuale Gewinn an denselben. Die
7,61 pCt. der durchschnittlichen Dividende der deutschen Aktien-
brauereien können deshalb von dem Privatbesitz nicht erreicht
werden.

Endlich beweist die Zusammenstellung:

3.	Daß die deutschen Brauereien nicht in der Lage sind,
die Mehrbelastung dauernd zu tragen.

Die in Spalte 11 vorstehender Tabelle angegebene Ge-
samtmehrbelastung der sechs Brauereien beträgt 389 180 Mk.,
davon ist abzuziehen die verteilte Dividende mit 222 106 Mk.,
so daß sich ein Überschuß der Mehrbelastung über den Rein-
gewinn in der Höhe von 167 074 Mk. ergibt. Würde man
andere Zusammenstellungen von Aktienbrauereien in anderen
Gegenden machen, so würde dies an dem Bilde nichts
ändern, inan würde nur immer wieder auf ähnliche Ergeb-
nisse kommen.

Das ist ein Bild von dem Stand der Aktienbrauereien.
Wie verhält sich nun Aktienbrauerei zu Privatbrauerei? Die
Aktienbrauereien haben ihren Stand wesentlich gebessert durch
Zusamnienlegungen, dadurch, daß sie jähre-, jahrzehntelang keine
oder nur sehr geringe Dividende verteilten, endlich durch die
hierdurch erzielten großen Abschreibungen und dergleichen mehr.
Die Aktionäre hatten eben zunächst das Nachsehen. Ein
derartiges Verfahren kann nun zwar das Aktiengeschäft
einschlagen, nicht aber der Privatbesitzer, denn letzterer muß
doch leben. Auch die oben angeführten sechs Brauereien
haben sich sämtlich aus ungünstigeren Verhältnissen erst
nach und nach herausgearbeitet. Einige derselben gaben
über 20 Jahre lang keine Dividende. Nicht alle haben
sich bis heute gleich weit durchgerungen, trotzdein sie sämtlich
nur unter mustergültigen Leitungen stehen. Da liegt
also nicht die Ursache. Die Verhältnisse von Ort zu Ort,
von Brauerei zu Brauerei sind vielmehr wesentlich verschieden.
Hier liegt deshalb die Erklärung. Die Zeit des Bestehens,
die ursprüngliche Anlage, verschieden nach Wert und nach
        <pb n="11" />
        ﻿10

zweckentsprechender Einrichtung, die Absatzverhältnisse, diese
und ähnliche Dinge schaffen die Verschiedenheiten in der Ent-
wicklung.

Jedenfalls ist aber die Gesundung sehr viel leichter
herbeizuführen bei der Aktienbrauerei als beim Privatbesitz.
Die Brauereien wachsen sich immer mehr zu Fabrikbetrieben
aus, dabei sogar zu recht weit verzweigten Betrieben. Der
Besitzer hat vollauf zu tun, um nur die Oberleitung zu
führen. Er tritt an Stelle des Aufsichtsrats, erspart also
nicht teurere Arbeitskräfte. Von Jahr zu Jahr wachsen nun
aber auch die Spesen, die Herrichtungs- und Unterhaltungs-
unkosten, die Ausgäben für den Fuhrpark, die durch die
Kommunalbelastnug ansteigenden Biersteuern und vor allem
die Löhne. Allein diese Unkosten betragen nach dem Bericht
einer der obigen Brauereien für den Hektoliter Bier 8,63 Mk.
Und dann kommen erst noch die Ausgaben für Malz und
Hopfen bei immer mehr ansteigenden Gerstenpreisen. Anderer-
seits sind die Bierverkaufspreise nicht nur nicht gestiegen, sie
sind sogar wesentlich gefallen. Eine Zeitlang glich dies die
fortschreitende Technik aus. Hierbei gab es natürlich eine
Grenze, dieselbe ist längst erreicht. Vor Jabren hatten sich
gewaltige Kapitalmengen der Brauerei zur Verfügung ge-
stellt. Man schätzt die in den deutschen Brauereien angelegten
Kapitalien auf 2 Milliarden Mark. Dieser Kapitalzuflnß
führte zur Überproduktion, unter der dieser Industriezweig
bis heute schwer leidet. Nur selten hört man jetzt noch von
Brauereigründungen, denn das Geld hat sich von diesem In-
dustriezweig abgewendet. Wäre dies nicht der Fall gewesen,
so würden heute wohl nur noch wenige Privatbrauereien be-
stehen. Verkäuflich sind sie längst. Der Stand der Privat-
brauereien ist somit nicht besser als der der Aktienbrauereien,
im Gegenteil, er ist schlechter.

Was wird also eintreten und eintreten müssen? Wohl
ist es möglich, daß da und dort zunächst der Kampf
zwischen den Brauereien entbrennt. Die durch außerordentlich
scharfe Konkurrenz entstandene geschäftliche Feindschaft läßt
sich vielleicht nicht überall sofort niederkämpfen, der Sinn für
das allgemeine Wohl, der Sinn für ein vernünftiges Zu-
sammengehen hat sich noch nicht allgenrein entwickelt. Das
wird aber nur für kurze Zeit anhalten. Bald werden Leichen
das Kanrpffeld bedecken, und allgemeine Entkräftung wird
bei allen Beteiligten zu der Erkenntnis führen, daß es auf
diesem Wege nicht weitergehen kann. Not wird beten lehren! Das
in der norddeutschen Brausteuergemeinschaft angelegte Kapital
kann zum mindesten auf zwei Milliarde!: Mark eingeschätzt wer-
den. Hiervon wird ungefähr eine Milliarde eigenes Vermögen
sein. Sollte nun zunächst der Kampf zwischen den Brauereien
        <pb n="12" />
        ﻿11

wirklich aufgenommen werden, so würde dies zur Folge
haben, daß diese Milliarde nicht nur keinen Gewinn brächte,
sondern sich auch noch durch Unterbilanzen aufzehren müßte.
Diese Erscheinung wäre volkswirtschaftlich höchst gefährlich,
und weder das Aktiengeschäft noch viel weniger der Privat-
besitz könnte diesen Zustand der Zertrümmerung wichtiger
nationaler Werte lange aushalten. Man wird sich also fragen
müssen: Welchen anderen Schultern, sofort oder doch wenigstens
nach kurzer Zeit wird die neue, schwere Last auferlegt werden
und auferlegt werden müssen?

2.	Brausteuer und Gastwirte.

Damit kommen wir zur zweiten Frage: Kann die
erhöhte Brausteuer von den Wirten getragen werden?
Auch diese Frage ist unbedingt zu verneinen. Es liegen ja die
Verhältnisse auf diesem Gebiet so verschieden im Deutschen
Reich, daß es scheinen könnte, als wäre da und dort wenigstens
eine Übertragung aus diese Schultern möglich. Jede nähere
Betrachtung der betreffenden Verhältnisse erweist jedoch das
Unrichtige einer solchen Annähme.

Das Bier wird in Norddeutschland, je nach den ver-
schiedenen Landesteilen, verschenkt in 5/in, 7io&lt; Vio und 2/10
Litergläsern. Die in Bayern noch vielfach üblichen Literkrüge
kommen hier nur als Ausnahmen vor. Die Bierverkaufs-
werte sind ungemein verschieden. °/i° Liter werden abgegeben
zum Preise von 10—15 Pf., */i0 von 10—12 Pf., 3/12 und
sogar a/io zum Preise von 10 Pf. Im allgemeinen ist festzu-
stellen: je kleiner das Gemäß, desto höher im einzelnen Falle
der Gewinn. Dann aber auch: je kleiner das Gemäß indem
verschänkt wird, desto geringer der Gesamtumsatz. Würde man
deshalb darauf schließen, das z. B. der Verkauf von 2/io Liter
zu 10 Pf., = 50 Pf. fürs Liter, nun auch größeren Gesamt-
gewinn bringen müßte als z. B. der Verkauf von b/l0 Liter
zu 15 Pf., — 30 Pf. fürs Liter, so würde man irren. Diese
Dinge gleichen einander aus.

Dann ist auf folgendes hinzuweisen: Es haben sich
im allgemeinen die Ansprüche an die Ausstattung der
Wirtschaftsräume wesentlich gehoben. Natürlich verbleibt
noch ein auffallender Unterschied zwischen Großstadt
und Kleinstadt, zwischen Stadt und Land. Dieser größere
Aufwand hat nun aber auch in allen solchen Fällen zur Er-
höhung der Pachtsummen oder, bei eigenem Besitz, der Zins-
aufwendungen geführt und auf den Gewinn gedrückt. Noch
andere Umstände sprechen hier mit. Da und dort — wir
sprechen dabei nicht vom Werratal — muß der Biergewinn im
einzelnen ein hoher sein, denn in ihm besteht der Nutzen des
        <pb n="13" />
        ﻿12

Wirtes fast ausschließlich. Die Speisen müssen fast ohne
Nutzen, manches Mal unter dem Einkaufspreis hergegeben '
werden, sie sind die Zugmittel. Das alles erklärt die Preis-
unterschiede von Provinz zu Provinz.

Nun ein Wort über die wirtschaftlicheLage von Gastwirt und
Wirtsgewerbe. Auch das Gastwirtsgewerbe war einmal, gleich
wie das der Brauerei ein lohnendes. Auch hier hat sich das
geändert. Ausnahmen bestätigen nur die Regel. Jeder, gleich-
viel aus welcher Lebensstellung er gekommen, ob er mit Glück
oder Unglück gearbeitet, jeder fühlt sich immer noch berufen, es
auch einmal im Gastwirtsgewerbe zu versuchen. Dabei führt ja
natürlich auch dieser Wechsel manches Mal zum Guten.
Oft geschieht dies jedoch sehr zu ungunsten des Gewerbes. Zu
einem ordentlichen Gastwirt gehört ein sehr tüchtiger, fleißiger,
sparsamer und mit seinem Geschäft vertrauter Mann. Dieser
allgemeine Andrang zum Gastwirtsgewerbe führte nun — wie
natürlich — auch hier zum Überbieten. Der uns zur Verfügung
stehende Raum versagt es, näher auf diesen Gegenstand ein-
zugehen. Hier sei deshalb nur festgestellt, daß in ganz Deutschland
das Gastwirtsgewerbe im allgemeinen ein weniger lohnendes
geworden ist, und daß dieses Gewerbe vielfach sehr schwer um
seine Existenz ringen muß. Es ist denn auch voll begründet,
wenn in der Berliner Protestversammlung des norddeutschen
Braugewerbes gegen die Brausteuererhöhung vom 10. De-
zember 1905 der erste Vorsitzende des Bundes deutscher Gast-
wirte, Herr Steher-Leipzig, verkündete:

„Im Namen des von mir vertretenen Bundes
deutscher Gastwirte mit 40 000 Mitgliedern erkläre ich
mich mit dem Vorstand des Deutschen Brauerbundes
vollkommen einverstanden. Wir gehen Hand in Hand
mit Ihnen und erklären, daß wir die Brausteuer
bzw. die Erhöhung derselben nicht tragen können,
sondern daß wir sie auf die Konsumenten ab-
wälzen müssen, sei es in der Art, daß wir sie
aufs Bier aufschlagen, sei es in der Art, daß wir sie
auf die Speisen aufschlagen, jedenfalls müssen die
Konsumenten sie tragen, wir können sie nicht
tragen."

Betrachten wir nun unsere hiesigen Verhältnisse bezüglich
der Bierfrage etwas näher. Wir haben eS da — im all-
gemeinen — mit vier verschiedenen Verkaufspreisen für hiesige
Lagerbiere zu tun. Es werden bei uns abgegeben:

1.	S/to Liter	zu	10 Pf.	—	20	Mk. fürs Hektoliter

2.	7.o	„	12	„	=	24	 .

3.	7t.	13	„	=	26...................

4.	7.0	»	n	10	„	=	25	„
        <pb n="14" />
        ﻿13

Die durchschnittlichen Einkaufspreise für die Wirte
dürften betragen: 15 Mk. fürs Hektoliter ohne Übernahme der
Gemeindeabgaben durch die Brauerei, und 17 Mk. fürs
Hektoliter mit Übernahme der Gemeindeabgaben durch die
Brauereien Auch die Gemeindeabgabcn sind hierzulande in-
folge der abweichenden Ortsstatute sehr verschieden. Sie be-
tragen 65Pf., IMk., l,56Mk., 2,91 Mk., 4,18Mk. fürs Hektoliter.
Im allgemeinen ist anzunehmen, daß das Bier zu 1. mit netto
15 Mk., das Bier zu 2. und 4. mit netto 17 Mk., das Bier
zu 3. mit netto 19 Mk. geliefert wird. Das ergibt folgenden
Biergewinn für den Wirt:

Zu 1.	5 Mk. fürs Hektoliter

O n

Überall ergeben sich somit außerordentlich bescheidene Ge-
winnergebnisse. Diese Gewinne lassen sich nun aber, etwa durch
weiteres Herabgehen der Brauereipreise, unmöglich steigern.
Denn oben wurde gezeigt, daß der durchschnittliche Gewinn an
Bier für die als Beispiel herangezogenen Aktienbrauereien
nur 76 Pf. fürs Hektoliter betrug. Daran ist nicht mehr viel
zu mindern.

Bei weiterem Eingehen auf die Sache wollen wir zunächst
die Verhältnisse zu 1., d. h. die Verhältnisse an denjenigen
Orten besprechen, an welchen den Wirten ein Gewinn von nur
5 Mk. fürs Hektoliter verbleibt. Diese Verhältnisse haben
nun schon an sich geradezu zu einem Wirteelend geführt.
Nehmen wir eine Gastwirtschaft an mit einem Verkauf von 200 bi.
Solche Gastwirtschaften gehören auf dem Lande und in kleinen
Städten schon zu den besseren, und wir bemerken noch dabei,
daß der Gewinn an Bier — die reinen Schnapsgegenden
sind natürlich ausgenommen — den Grundstock bildet für
den Lebensunterhalt des Wirts. Der Gewinn an den sonstigen
Verkaufsgegenständen wird nur eben hinreichen, die allgemeinen
Unkosten an Heizung, Beleuchtung, Bedienung, Verlusten,
Steuern und wie die hundert, nun einmal unvermeidlichen
Dinge heißen, zu decken. Sonnt verbleiben für Pachtgeld oder
— bei eigenem Besitz — für Zinsendeckung und für den
Lebensunterhalt nur noch die 1000 Mk. des Biergewinnes,
d. h. das bescheidenste Einkommen, welches man sich heutigen-
tags denken kann. Dabei wird noch von einem Wirt ein
größerer Aufwand für Kleider und alles mögliche verlangt
als von einem Handarbeiter, der doch den gleichen Verdienst
hat wie er. Dieser prekären Lage muß denn auch einmal Ab-
hilfe geschaffen werden. Ganz abgesehen von allen Brau-
steuern, besteht hier schon an sich die Notwendigkeit einer Preis-
        <pb n="15" />
        ﻿14

erhöhung. Deshalb ist gar nicht daran zu denken, daß von diesem
Gewinn auch noch die erhöhteBrausteuergetragen werden könnte.

Wie diese Verhältnisse nun einmal liegen, so ergibt sich
ganz von selbst, daß — bei unseren Absatzverhältnissen —
auch ein Gewinn von 7 und 8 Mk. fürs Hektoliter zur
Übernahme der neuen Lasten nicht ausreicht. Auch bei diesen
Gewinnergebnissen sind die Einnahmen der Gastwirte noch so
außerordentlich bescheiden, daß hiervon nichts mehr genommen
werden kann. Ain schlechtesten gestellt sind dabei die selb-
ständigen Gastwirte, die Häuserbesitzer. Das kommt daher, weil
die Gastwirtschaften der Brauereien durchschnittlich nicht über
LpCt.Gewinn abwerfen. DiePächterwirtschafteusomit vielbilliger
als die Besitzer. Daher erklärt es sich auch, daß immer mehr Gast-
wirtschaften zum Verkauf angeboten werden und zum Verkauf
gelangen. Die Zinsen sind von den Besitzern nicht mehr heraus-
zubringen. Das ist soweit gegangen, daß die Brauereien für
diese Ankäufe kaum mehr aufnahmefähig sind. Übertriebene
Konkurrenz führte außer den oben berührten Beweggründen auf
diesen Weg, jetzt halten es die Brauereien kaum mehr länger
aus. Diese Vorgänge sind nach jeder Richtung hin bedauerlich.
Denn es würde doch vor allen Dingen erwünscht sein, wieder zu
selbständigen, vollkommen unabhängigen Wirten zu kommen.
Das läßt sich aber nur dadurch erreichen, daß ihr Verdienst
nicht nur nicht weiter geschmälert, sondern im Gegenteil auf-
gebessert werde. Aus dem allem geht hervor, daß die
Übernahme der erhöhten Brausteuer seitens der Wirte als voll-
kommen ausgeschlossen zu betrachten ist.

Alles wird teurer. Jeder schlägt auf. Die Beamten
rufen nach Gehaltserhöhungen, und sie erhalten diese auch.
Nur der Gastwirt soll alle seine Sachen immer billiger
geben. Das geht einfach nicht. Auch dem Gastwirte gebührt
doch ein bescheidener Gewinnanteil. Die Brauereien werden
eine Verteuerung zu tragen haben von 2,20 Mk. fürs
Hektoliter; um diesen Betrag wird sich der Einkaufspreis
der Gastwirte höher stellen. Wie soll das nun weiter gedeckt
werden? Diese Frage dürfte hier iin einzelnen nicht zu be-
antworten sein. Es kann nicht Aufgabe dieser Besprechung
sein, hier bestimmte Vorschlüge zu machen. Das ist Sache der
Gastwirte. Hier kann und soll nur daraus hingewiesen werden,
einmal, daß auch die Gastwirte unmöglich die Brausteuer
tragen können, und dann, daß da, wo das Bier bis heute
mit 10 Pf. für 6/io Liter verkauft wird, auch noch ein Aufschlag
erfolgen niuß zugunsten des Gastwirtes.

Damit dürfte wohl bewiesen sein, daß die Brausteuer
eine Verbrauchssteuer sein muß, das heißt sie müßte im
Falle ihrer Erhöhung von dem Verbraucher, von dem Bier-
trinker, getragen werden.
        <pb n="16" />
        ﻿15

3.	Die Brausteuer als Konsumsteuer. Bier- und Brannt-
weinkonsum.

Falls es nun gelingt, die Brausteuer auf die Konsumenten
zu überwälzen, so ist von ausschlaggebender Bedeutung für
die Beurteilung der Wirkung der Brausteuer das Verhältnis
zwischen Bier- und Branntweinkonsum. Wir wollen daher
nun den Einfluß besprechen, welchen eine Erhöhung der Bier-
preise auf den Branntweinverbrauch haben muß.

Die Wasserfreunde verbieten jeden Alkoholgenuß. Mit
diesen Herren wollen wir uns später etwas näher
beschäftigen. Ganz zu Wasser werden ja nun hoffent-
lich — im Interesse der leidenden Menschheit — die Getränke
nicht werden. Deshalb müssen wir immer noch etwas mit
dem Alkohol rechnen. Alkoholfreie Getränke werden nur
wenige zuin Verkauf gebracht. Auch die neu erfundenen
Brausen und Limonaden enthalten vielfach Alkohol und zwar
von 0,86 pCt. bis 2 pCt. Das aus einer Brauerei entnommene
Lagerbier enthält 3—4 pCt. Alkohol, Sommerlagerbier aus
kleinen, ungenügend eingerichteten Brauereien zeigt 5—6 pCt.,
Wein 12—20 pCt., Branntwein 25 — 48 pCt. Kognaks,
schwere Liköre, gehen noch über diesen Alkoholgehalt hinaus.
Der Alkohol soll unter allen Umständen das Gefährliche sein.
Demnach würde ein gut gebrautes Lagerbier kaum schädlicher
wirken als die Brausen und Limonaden, für die doch jetzt
so viel Reklame gemacht wird.

Anders steht es natürlich mit deni Schnaps. Da
unterliegt es nun aber gar keinem Zweifel, daß das
Bier, welches seinen segensreichen Eroberungszug über die
ganze Erde angetreten hat, als das einzige, entschieden wirk-
same Mittel gegen den größeren Alkoholverbrauch durch
Branntwein aufzufassen ist.

Auch die Verhältnisse unserer nächsten Umgebung be-
weisen dies. Es ist noch gar nicht lange her, daß sowohl
in den Bergen der Rhön, als auch in den Bergen des
Thüringer Waldes der Schnapsverbrauch ein ungemein
großer war. Noch heute gibt es Wirtshäuser in Dörfern
an der Rhön, in welchen nur dann ein Faß Bier an-
gestochen wird, wenn sich die Gäste verpflichten, es auch zu
leeren. Früher fand inan das häufig. Dort wurde und
dort wird eben nur Schnaps getrunken. Man findet in
diesen Dörfern folgendes Sonntagsbild: ein B/I0 Liter-Glas,
mit Schnaps gefüllt, thront inmitten des Tisches. Um das-
selbe geschart die Großen der Krone. Das Glas macht die
Runde. Es geht zu wie beim Bierskat: wer am meisten
trinkt, kommt am billigsten weg. Man macht es wie bei
den Matrikularumlagen, die Zeche wird auf den Kops der
        <pb n="17" />
        ﻿16

trinkenden Bevölkerung geschlagen. Bei Festen und Kirch-
weihen kommt an Stelle des “/»# Liter-Glases der Literkrug.
Diese Anwendung des letzteren gehört zu den Ausnahmen,
von welchen wir weiter oben sprachen. Und gerade in diesen
Dörfern trinkt man den stärksten Schnaps. Es muß 48prozentiger
sein! Jetzt endlich aber, langsam und sicher, hebt sich der Bier-
verbrauch und verdrängt allmählich diese Runden. Namentlich
die jüngeren Leute fangen an, mehr Bier zu trinken, da es
billig und bekömmlich ist.

Ein anderes Bild. In Dörfern des Thüringer Waldes
sahen die Wirtsräume aus wie die Schulstuben. Schwere
Tische und Bänke standen in wohlgeordneten Reihen, die
Tische und Bänke fest in den Fußboden eingelassen. Ein
eigentümlicher, ungemütlicher Anblick. Als wir vor Jahren
diese wundersame Einrichtung zum ersten Male erblickten
und erstaunt fragten: „Warum das?", da kam die
noch erstaunlichere Antwort: „Ja, das muß so sein. Wenn
Tische und Bänke nicht fest eingeschraubt sind, dann schlagen
„sie" des Abends alles kürz und klein. Dann gibt es alle
Augenblicke blutige Köpfe". Das war in der guten, alten
Schnapszeit. Seitdem hat nach und nach billiges Bier seinen
Einzug gehalten und die Sitten gemildert Noch im vorigen
Sommer fanden wir eine derartige unheimliche Einrichtung
vor, sie war aber gerade im Schwinden begriffen. „Nun, ist das
jetzt möglich?" „Ja, „sie" sind nicht mehr so wild, „sie"
trinken jetzt mehr Bier."

Auch der Schnapsverbrauch hat seine Berechtigung. Der
Arbeiter, der bei Wind und Wetter, bei Frost und Külte, der
Mann, der in der Nässe arbeiten muß, bedarf eines solchen
Anreizes. Das können sich so manche Herren, die bei Rot-
spohn und Sekt sitzen, gar nicht denken, sie rümpfen ver-
ächtlich die Nasen. Ja, die guten Herren haben eben so gar
keine Ahnung, welch beschwerlicher Dienst dem Arbeiter oft
zufällt und wie ganz anders das alles von ihm verarbeitet
wird. Alkohol ist nur eine Peitsche, ein Anreiz:» ittel, sagt
man. Mag sein, aber ein nötiges Anreizmittel. Sieht niau
doch auch hohe Herren bei der Jagd die fein geschliffenen
Kognakflaschen aus den Taschen ziehen. Nicht gegen den
Schnaps an sich soll hier gesprochen werden, sondern nur
gegen seinen unberechtigten Verbrauch, und den unterbindet
am besten billiges Bier. Damit ist auch nicht etwa der wüsten
Biertrinkerei das Wort geredet. Durchaus nicht, das Zuviel
ist überall zu bekämpfen, natürlich auch beim Bier.

Man sagt nun, das Bier soll ja nicht verboteil werden, bei
dem Ausschlag handelt es sich nur um Pfennige, und der Arbeiter
braucht ja nur täglich ein Glas Bier weniger zu trinken,
dann ist alles wieder eingebracht. Das sagen ganz ernste
        <pb n="18" />
        ﻿17

Männer, das schreiben ganz ernste Zeitungen. Leider fehlt
ihnen aber die genügende Kenntnis der betreffenden Ver-
hältnisse und so hört und liest man denn alle diese — Worte.
Sicher, es ist nur ein Aufschlag von Pfennigen. Wissen
denn aber die Herren auch, was ein Pfennig für den Arbeiter
bedeutet? Für den Mann, der mit geringem Lohn den
ganzen Lebensunterhalt bestreiten muß? Wüßten sie es, so
würden sie dieses Wort nicht gebrauchen.

Eines Anreizes bedarf der Arbeiter. Reicht es nicht zu einem
GlaseBier, fehlt der letzte Pfennig, nun dann kommt der Schnaps
wieder an die Reihe. Zweck dieser Zeilen ist, auf diese notwendige
Folge hinzuweisen. Man sagte weiter: Der Mann braucht
täglich nur ein Glas Bier weniger zu trinken, dann ist alles
ausgeglichen. Wieder ein grausames Wort. Das redet sich
ganz leicht, wenn man im Vollen sitzt und nicht zu leiden
braucht. Da fehlt gerade noch der Rat an den Arbeiter,
dann doch lieber Rotspohn und Sekt zu trinken. Wissen denn
aber auch die Herren, welchen Genuß dem Mann dieses Glas
Bier bietet, das er nun entbehren soll, ihm, der immer ent-
behren soll? Wissen sie, wie selten ihm ein solcher Genuß
zu Teil wird? Man sehe sich doch einmal diese Verhältnisse
wirklich an, man sehe, wieviel Freude, wieviel Lohn für schwere,
harte Arbeit ihm schon hierdurch wird! Und das alles schneidet
man ihm nun leichten Muts ab. Was ist die Folge: Das-
Bier wird teurer, das Bier fällt als Genußmittel weg, der
Schnaps tritt wieder in seine früheren Rechte. ,

Ein weiterer Punkt sei hier noch hervorgeboben. Wir
wollen von dem Angebot sprechen, von dem Einfluß, welchen
dasselbe auf den Verbrauch ausübt. Größeres Angebot wird
gegeben bei Dingen, welche höheren Gewinn bringen, und
bei solchen, welche billig und daher leicht verkäuflich sind.
Früher war der Gewinn am Branntwein sehr groß. Ein'
Gast betrat das Dorfwirtshaus. „Guten Tag auch, ein
Schnäpschen?" so lautete der Gruß des Wirtes. „Ich wollte
eigentlich ein Glas Bier trinken." „Ach was, erst kommt ein
Schnäpschen, zum Bier ist es dann immer noch Zeit." Und
der Gast nahm das Schnäpschen, der Wirt mußte doch besser
wissen, was sich eigentlich schickt. „Zahlen!" rief der Gast.
„Mit Bier hört man nicht ans, erst noch ein Schnäpschen!"
war die Antwort des Wirts. Da kam die Branntweinsteuer,
der Schnaps wurde teurer, der Gewinn an demselben geringer.
„Ein Schnäpschen!" rief der Gast beim Eintreten. „Trink
lieber Bier, es ist soeben frisch angestochen," entgegnete der
Wirt. Das Bier war im Preis gefallen, der Gewinn hatte
sich da erhöht. In der letzten Zeit ist nun wieder der Preis
des Branntweins herabgegangen. Die Folgen — ergaben
sich von selbst. „Bei mir wollen sic wieder nur Branntwein
        <pb n="19" />
        ﻿18

trinken," erklären die Wirte auf Befragen. Nun wird sich der
Preis des Bieres erhöhen, der letzte Pfennig wird oft fehlen,
der Branntwein wird deshalb wieder an Stelle des Bieres
treten. Deshalb müssen wir hier wiederholen, daß jede Bier-
preiserhöhung den Bierverbrauch unbedingt mindern und den
Schnapsverbrauch wesentlich steigern muß.

4.	Die Übergangsabgabe.

Bayern hat bekanntlich bezüglich des Bieres Reservat-
rechte erhalten und behalten; es erhebt besondere Steuern,
welche bei Ausfuhr nach Norddeutschland rückvergütet werden.
Norddeutschland erhebt dagegen bei Eingang des bayerischen
Bieres Ubergangsabgaben auf Grund des Zollvereins-
vertrages vom 8. Juli 1867. Die Bundesstaaten bestimmen
die Höhe dieser Abgaben, und zwar wurden sie mit 2 Mk.
fürs Hektoliter angesetzt und bestehen bis heute in dieser Höhe.
Hierbei ist zu bemerken, daß diese Abgaben die derzeitige
Steuerbelastung des norddeutschen Bieres übersteigen. Diese
Festsetzung auf 2 Mk. fürs Hektoliter bildet nun schon seit
Jahren einen Streitpunkt zwischen Nord und Süd. Da die
Übergangsabgabe größer ist als die in Norddeutschland ge-
zahlte Steuer und somit den Charakter eines Schutzzolls trägt,
so richteten sich aus Bayern zahlreiche Angriffe dagegen.
Man machte geltend, daß nur die Höhe der norddeutschen
Steuer als Grundlage für die Bemessung der Übergangs-
abgabe anzunehmen sei, da sich deren Festsetzung hierauf
ausgebaut hätte und dies dem damals bestehenden Ansbeute-
verhältnis entsprochen hätte, doch heute nicht mehr zuträfe
usw. usw. In Norddeutschland wies man dagegen darauf
hin, daß dieser Schutz in Anbetracht der weniger entwickelten
norddeutschen Brauindustrie mit Recht gegeben worden wäre,
daß man der Abgabe in dieser Höhe dringend bedurft habe
und weiter bedürfe; die Gründe, welche diese Bestimmungen
verursacht hätten, beständen auch heute noch; schon im Jahre
1867und schon viel früher habe die Ausbeute eine Festsetzung von
2 Mk. nicht gerechtfertigt, sie hätte deshalb auch die einzige
Grundlage nicht sein können. Sollte deshalb einmal eine Er-
höhung der norddeutschen Bransterier eintreten, so müßten
die Übergangsabgaben gleichen Schritt mit derselben halten.
Dies um so mehr, da ja die bayerische Steuerrückvergütung
von 2,40 bis 2,65 Mk. (bis 1904 bis 2,85 Mk.) fürs Hekto-
liter den Charakter einer Exportprämie trage und somit mög-
licherweise sich ergebende Unterschiede schon längst aus-
geglichen habe lind weiter ausgleichen werde.
        <pb n="20" />
        ﻿— iy —

Sollte in diesem Kampfe Bayern den Sieg davontragen,
fo wird auch den thüringischen Brauereien geradezu
der Gnadenstoß versetzt. Man hätte hier auf Grundlage der
tatsächliche!: Verhältnisse vorgehen sollen, dann hätte man
sicher diesen schweren Fehler gegen die an der bayerischen
Grenze gelegenen norddeutschen Brauereien vermieden. Die
Abgabe von 2 Mk. war keinesfalls zu hoch, sonst hätte sich
die Einfuhr bayerischer Biere nach Norddeutschland nicht so
wesentlich heben können. Sie stieg von 610 000 bl im Jahre
1874 ans 2 588 000 hl int Jahre 1903. Es liegt somit auch
nicht der geringste Anlaß vor, diese Verhältnisse noch weiter
zugunsten von Bayern und zuungunsten von Norddeutschland
zu verschieben. Dies soll nun aber, und zwar in der emp-
findlichsten Weise, der Fall werden durch die neue Brausteuer-
vorlage.

Das Interesse an der Höhe dieser Übergangsabgabe ist nicht
das gleiche für ganz Norddeutschland. Hier an der Grenze
wird sie jedoch zur Lebensfrage. Je weiter nach Norden,
desto mehr steigern sich natürlich die sehr erheblichen Versand-
spesen; letztere nehmen bald eine solche Höhe an, daß die
bayerischen Biere nur noch als Luxusbiere auftreten und
außer Konkurrenz stehen mit den norddeutschen Lagerbieren.
Ganz anders an der Grenze. Dort wird das Bier mit deut
eigenen Wagen oder unter geringfügigen Versandspesen an-
gefahren; hier sind diese Spesen normal, ganz dieselben,
welche auch die hiesigen norddeutschen Brauereien haben, hier
versagt daher der Schutz durch Frachtspesen. Somit ver-
ursachen die bayerischen Brauereien hier eine ganz andere
Konkurrenz als weiter im Norden; oft unterbieten sie schon
jetzt die hiesigen Brauereien um 1 Mk. fürs Hektoliter. Wo-
durch dies möglich ist, soll später erklärt werden.

Die sehr umsichtige bayerische Regierung, welche stets
ein ganz besonderes Interesse und auch ein ganz besonderes
Verständnis für alle Fragen zeigte, welche die Brauindustrie
betreffen, erstrebt es also, daß auf Kosten namentlich der
Grenzländer den bayerischen Brauereien ein weiterer großer
Borteil zugewiesen werden soll. Wie es gekommen ist, daß
die norddeutschen Regierungen dies zuließen, kann natürlich
hier nicht erörtert werden: Hat man sich in ungenügender
Weise Rechenschaft abgelegt von den betreffenden Verhält-
nissen, hat man es nicht für nötig gehalten, die eigene Industrie
und damit das eigene Interesse zu schützen, brachte die Aus-
legung des Zollvereinsvertrags die Entscheidung, sei ihm wie
ihm wolle, hier sind nur die Tatsachen festzustellen.

In dem ersten Abschnitt bemerkten wir, daß die Mehr-
belastung durch die neue Steuer 1,75 Mk. fürs Hektoliter
betragen werde. Weitere Feststellungen, wie sie auch in der

2*
        <pb n="21" />
        ﻿20

Eingabe an den Reichstag seitens des Steuerausschusses des
Deutschen Brauerbundes zum Ausdruck kommen, machen 3,85
Mark fürs Hektoliter wahrscheinlich. Hierzu kommt noch die
naturnotwendige Verbrauchsminderung infolge Erhöhung der
Bierpreise, Herabsetzung der Schankgefäße usw. usw. Die Fach-
zeitungen sprechen sich sehr ruhig und sachlich, ganz leiden-
schaftslos über diese Dinge aus. Sie berechnen die Gesamt-
mehrbelastung mit 3 Mk. fürs Hektoliter, und zwar 2,45 Alk.
durch die geplante Steuer, 55 Pf. durch die beschlossenen
Zollerhöhungen. Nehmen wir jedoch hier nur 2,25 Mk.
Mehrbelastung durch die Folgen der neuen Steuer au.
Die Übergangsabgabe des bayerischen Bieres beträgt,
wie oben wiederholt bemerkt, bis jetzt 2 Mk. fürs Hekto-
liter. Soll sie denselben Schutz gewähren wie seitdem, so
müßte sie somit auf 4,25 Alk. fürs Hektoliter ansteigen. Air-
statt mit 4,25 Mk., wird jedoch die neue Übergangsabgabe
nur mit 3,25 Mk. in Aussicht genommen. Das heißt also,
die bayerischen Brauereien erhalten im Kampf gegen die nord-
deutsche Brauindustrie einen Voraus von 1 Mk. fürs Hekto-
liter. Wir nannten das den Gnadenstoß für weite Kreise
des norddeutschen Braugewerbes und werden es erläutern.

Wiederholt wurden von den Regierungen Steuerentwürfe
dem Reichstage vorgelegt. Es war natürlich, daß jedes Mal
auch die Frage der Übergangsabgabe erörtert wurde, sowohl
in den Angaben seitens der Brauereien als auch im Reichstage
selbst. Niemals hat man dabei in Norddeutschland ange-
nommen, daß hierbei noch eine neue Schädigung der nord-
deutschen Brauereien eintreten könnte. Wenn man deshalb
jetzt in den betreffenden Kreisen ganz verblüfft ist, bedarf
dies keiner weiteren Erörterung.

Alle die in norddeutschen Brauereien steckenden Wert-
anlagen wurden auf Grund der seitherigen Bestimmungen
gemacht, nur auf dieser Grundlage waren sie lebensfähig.
Nun kommt der Gesetzgeber und wirft dies alles mit einem
Male über den Haufen! Was nützt allen diesen wirtschaft-
lichen Existenzen ein Deuteln über den Zollvereinsvertrag? Sie
vertrauten dem Schutz des Staates, in dein sie, auf Grund-
lage seiner Gesetze, sich mit ihrem Vermögen ansiedelten; soll
sich nun alles gegen sie wenden dürfen? Bei dieser Frage
dürften doch allein die tatsächlichen Verhältnisse den Aus-
schlag geben!

Erläutern wir nun, wodurch es den bayerischen
Brauereien möglich ist, schon jetzt billiger anzubieten, als die
hiesigen Geschäfte. Da sie Steuerrückvergütung haben, arbeiten
sie nach hier unter denselben Bedingungen, wie Norddeutsch-
land, nicht teurer, aber auch nicht wesentlich billiger.
        <pb n="22" />
        ﻿21

Die verheerende Krankheit, welche seit Jahren an der Bran-
induftrie zehrt, nennen die Brauer die „Hektoliterwut". Die-
selbe zeigt folgende Erscheinungen: Eine Brauerei hat — um
mit hiesigen kleinen Verhältnissen zu rechnen — einen Ausstoß
von 20 000 hl Bier. Nun rechnet der Geschäftsinhaber
folgendermaßen: Mit verhältnismäßig wenig erhöhten Unkosten
für Kontor- und Braupersonal, für Fuhrpark, Reparaturen
und dergleichen, sür Verzinsung der Anwesen usw. könnte
ich auch 23 000 hl, vielleicht 24 000 und 25 000 hl herstellen.
Die Verzinsung bleibt sich gleich, der Maschinenbetrieb gibt
leicht ein Mehr an Leistung. In einem früherer: Abschnitt
gaben wir an, wie hoch die Unkosten der Thüringer
Brauereien sind; sie betrugen bei einem der genannten
Geschäfte 8,63 Mt. fürs Hektoliter Das ist übrigens ungefähr
der Durchschnitt, den sie in ganz Deutschland einnehmen. Ist
obige Annahme richtig, sagte sich der Geschäftsinhaber weiter,
so kann ich das Mehr über 20 000 lil billiger verkaufen, und
ich komme immer noch durch.

Nun kam aber die Kehrseite der Medaille. Das billigere
Angebot blieb nicht verborgen. Die früheren Abnehmer sahen
nicht ein, weshalb sie mehr bezahlen sollten als die später
angenommenen. Die Berechnung war ein Trugschluß, die
sämtlichen Verkaufspreise fielen und brachten damit an Stelle
des erhofften Gewinns das entgegengesetzte Ergebnis. Aber
immer wieder wurde der Versuch gemacht, und immer mehr
ging es bergab. Löhne, Materialien stiegen im Preise, die
Verkausswerte gingen dagegen zurück Immer neue Mittel
mußten in die Betriebe gesteckt werden, ihre Verzinsung konnte
sich jedoch dadurch nicht heben.

Der „Hektoliterwut" folgten nun auch die Bayern bei
ihrem Versand rrach Norddeutschland, doch sie stehen dabei
unter ganz anderen Bedingungen. Hier in Norddeutschland
werden alle Verkaufspreise bei diesem Vorgehen in Mit-
leidenschaft gezogen, nicht so in Bayern. Die dortigen
Absatzvcrhältnisse sind streng getrennt von der: hiesigen. Arrf
Grund der Steuersätze ist es geschäftlich ganz unmöglich, nord-
deutsches Bier über die bayerische Grenze zu schaffen. Umge-
kehrt steht der Weg weit offen. Und dieses Ausfalltor nach
Norddeutschland wird jetzt durch die neue Gesetzgebung noch
bedeutend erweitert. Bieten die Bayern, auf Grund der
obigen Berechnung, die hier so trügerisch wirken mußte, in
Norddeutschland billiger an, als das für die hiesigen
Brauereien möglich, nird auch billiger, als sie irr Bayern ver-
kaufen, so hat dies nicht den geringsten Einfluß auf ihr haupt-
sächliches, d. h. auf ihr bayerisches Absatzgebiet. Sie stehen auf
geschütztem Boden, können deshalb den Nachbar ungestraft
angreifen. Sie können dies um so leichter, da ihre Verhält-
        <pb n="23" />
        ﻿22

nisse dort in keiner Weise gestört werden. Die neue Brau-
steuer gilt nur sür Norddeutschland. Hier ist alles in wilder
Aufregung und Bedrängnis, hier fast 70 Millionen Steuern mehr
fürs Jahr, dort Ruhe und Sicherheit und dazu noch eine sehr
wesentliche Begünstigung für ihren Versand nach Nord-
deutschland. Eine wesentliche Begünstigung! Das ist sie in
der Tat. Wir wiesen früher nach, daß unsere hiesigen Aktien-
Brauereien, bei einer durchschnittlichen Dividenden-Verteilung
von 10,02 pCt., am Hektoliter Bier 76 Pf. verdienen. 76 Pf.
Gewinn und die Konkurrenz hat ein Voraus von 1 Mk.!

Stellen wir selbst einmal hier die Trebereinnahme mit
als Gewinn ein, so wird dies immer nur 1,25 Mk. pro
Hektoliter ergeben, und dies bloß bei Brauereien, welche
10,02 pCt. Dividende verteilen, und die somit den durch-
schnittlichen Gewinn um fast die Hälfte übersteigen.

Man sagt, daß die Brauereien die Steuern, welche sie un-
möglich tragen können, abwälzen sollen. Wie ist dies bei den an
der Grenze gelegenen Brauereien möglich? Dem ist auch nicht
ein Wort hinzuzufügen! Die norddeutschen Brauereien würden
nicht den geringsten Einwand erheben, wenn alle Schranken
fielen zwischen Bayern und Norddeutschland. Ganz int
Gegenteil. Das ist ein lange gehegter Wunsch, eine oft aus-
gesprochene Hoffnung. Aufhebung aller Sonderrechte,
vollkommen gleiche Kampfbedingungen für beide Seiten, damit
würde man gern rechnen, davon ist nun aber leider so gar
keine Rede, dazu ist so gar keine Aussicht vorhanden! Dann
hätte man aber doch wenigstens die seitherigen Bedingungen
belassen, und, gegenüber den tatsächlichen Verhältnissen, nicht
noch weitere Vorteile geben sollen nach der anderen Seite,
nach der Seite, welcher wir schon jetzt ein lohnendes Absatz-
gebiet überlassen für 2'/, Mill. Hektoliter Vier.

Man könnte vielleicht einwenden: Was geht das die All-
gemeinheit an? Wenn Brauereien nicht mehr bestehen können,
mögen sie untergehen. Ganz so einfach ist die Sache nun aber
doch nicht. Der Steuerausschuß des deutschen Brauerbundes hat
das Gesamtinteresse des Staats an seiner Brauereiindustrie, in
welcher etwa 2 Milliarden Mark arbeiten, in der Eingabe an
den Reichstag dargelegt. Übertragen wir das ans unsere
hiesigen, kleinen Verhältnisse. In erster Linie kommen air
der hiesigen Grenze in Frage die Kreise Meiningen, Hild-
burghausen und Sonneberg des Herzogtums Meiningen,
weiter das Herzogtum Coburg. Im Kreise Meiningen sind
etwa 10 Millionen Mark in den Brauereien angelegt. Hild-
burghausen und Sonneberg stellen hierzu wohl weitere
10 Millionen Mark. Das ergibt 20 Millionen Mark für
diesen Teil des Herzogtums. Keine Industrie des Landes
dürfte in ihren Anlagen höhere Werte nachzuweisen haben.
        <pb n="24" />
        ﻿Was bringen nun diese Geschäfte als solche den Städten und
dem Land ? Nehmen wir die Verhältnisse der Städte Meiningen
und Coburg an. Die Gesamtbrauerei der Stadt Meiningen
hat wohl jährlich (Malz und Hopfen sind hier natürlich aus-
geschlossen) einen Unkostenaufwand von 800 000 Mk., darunter
200 000 Mk. für Gehälter und Löhne, 80—100 000 Mk. für
den Fuhrpark und dergl., 150 000 Mk. für Herrichtungen usw.
Beschäftigt werden ungefähr 200 Personen, der Fuhrpark
unterhält ungefähr 80 Pferde. Es gibt keinen Teil des
Handwerkerstandes, der nicht fortlaufend Beschäftigung fünde
durch die Brauereien. Bei einer Stadt von 16 000 Ein-
wohnern eine immerhin nennenswerte Sache. Für Coburg
dürften die obigen Zahlen um 50 pCt. zu erhöhen fein. Das
ist der rein geschäftliche Betrieb. Persönliche Steuern und
Abgaben, persönliche Ausgaben sind hier natürlich nicht in
Anrechnung gestellt. Der Untergang oder nur der wesentliche
Rückgang eines solchen Industriezweiges zieht deshalb nicht
nur die Betriebe selbst, sondern auch weitere Kreise in Mit-
leidenschaft, er ist nicht ohne Bedeutung für die Kassen des
Staates und der Städte. Das beständig rollende Geld des
gewerblichen Lebens geht von Hand zu Hand und steuert in
jeder Hand.

Der Staat hat also bei. der Festsetzung der zukünftigen
Ubergangsabgabe bis jetzt seinen Schutz versagt. Sicher hat es
nicht an gutem Willen und nicht an ernstem Bemühen
gefehlt. Vielleicht läßt sich da noch weitere Beachtung er-
wecken, vielleicht können schon diese Zeilen einige Anregung
geben.

ö. Die Staffelung.

Im Norddeutschen Brausteuergebiet &gt;vird die Brausteuer
bis heute zum einheitlichen Satz von 2 Mk. für den Zentner
Malz erhoben. Die süddeutschen Staaten hatten früher gleichfalls
einheitliche Sätze, gingen jedoch nach und nach zurStaffelung über,
d. h. die kleineren Betriebe bezahlten weniger für den Zentner
Malz, als die größeren. Bayern erhielt die Staffelung am
8. Dezember 1889, Württemberg folgte durch die Gesetze
von 1893 und 1895, Baden durch das Gesetz vom
30. Januar 1896.

Bayern geht dabei von 5 Mk. auf 6,50 Mk. für das
Hektoliter Malz.

Württemberg geht von 3,50 Mk. auf 6,25 Mk. für den
Zentner Malz.

Baden geht von 4 Mk. auf 6 Mk. für den Zentner
Malz.
        <pb n="25" />
        ﻿24

Die Befolgung der sogenannten Mittelstandspolitik gab
Anlaß zu diesem Vorgehen. Es trat also das Bestreben ein,
den kleinen, mehr handwerksmäßigen Betrieb zu schützen
gegenüber dem Großbetrieb. Auch der dem Reichstag jetzt
vorliegende Steuerentwurf für Norddeutschland schlägt diesen
Weg ein. Es soll hier die Württembergische Staffelung von
3,50 Mk. bis 6,25 Mk. in Kraft treten. Erfüllt nun die Staffelung
obigen Zweck, ist sie berechtigt und, wenn dies der Fall, bis
zu welchem Grad? Stellen wir zunächst folgendes fest. Man
nimmt an, daß die Großbrauereien bei einem Malzverbrauch
von 12 000 Zentnern beginnen. Diese Annahme entstand
bei Aufstellung einer Staffelung, sie kann natürlich an-
gegriffen werden. Tatsächlich gehören Brauereien mit einem
Malzverbrauch von 10 000 bis 12 000 Zentnern noch zu den
mittleren Betrieben. Das Herzogtum Meiningen hat nur
eine Brauerei, welche den Verbrauch von 12 000 Zentnern
etwas übersteigt. Auch Koburg hat nur eine einzige Brauerei
init größerem Verbrauch, und zwar die Aktien-Brauerei
Coburg mit etwa 40 000 Zentnern. Dagegen besteht die
kleinere und mittlere Industrie hier in weitem Umfang. Wir
sind somit die geborenen Vertreter der Kleinbrauereien. Kann
daher die vorgeschlagene Staffelung der Kleinbrauerei nützen,
so müssen wir für sie eintreten.

Fragen wir deshalb:

1. Kann die Staffelung den Kleinbrauereien
Nutzen bringen? Diese Frage muß verneint werden.
In Bayern nahm die Zahl der Brauereien vom Jahr 1880
bis 1889 (d. h. vor Einführung der Staffel) um 249
oder um 27,6 iin Jahre ab. Nach Einführung der Staffel
von 1890 bis 1903 betrug die Abnahme 1091 oder 81,6 im
Jahr. Dagegen war in dieser Zeit ein wesentliches
Ansteigen sowohl des bayerischen Bierversands als der
bayerischen Großbrauerei festzustellen. In einer Verhandlung,
welche vor einigen Monaten im Reichsschatzamt zwischen Ver-
tretern der Regierung und der Brauereien stattfand, konnte
deshalb mit vollem Recht die Erklärung seitens der letztcrn
abgegeben werden: Die bayerische Staffelung hat mit ihrer
Mittelstandspolitik bankerott gemacht.

In Württemberg zeigte sich dasselbe Ereignis. Der
Rückgang der kleineren und mittleren Brauereien wurde in
keiner Weise verhindert. Vor allen Dingen zeigte die Klein-
brauerei, die nur bis zu 1000 Ztr. Malz verarbeitet,
eine überraschende Abnahme. Auch die mittleren Brauereien
zeigten einen erheblichen Rückgang, selbst die den Groß-
betrieben zustrebenden Brauereien behaupteten kaum den seit-
herigen Stand. Norddeutschland will jetzt die württem-
bcrgische Staffelung einführen, erstrebt also die dortigen Zu-
        <pb n="26" />
        ﻿25

stäube. Demgegenüber ist festzustellen, daß gerade unter
diesen: System die Brauerei sich am ungünstigsten entwickelte.
Die Reichsregierung hat hier offenbar eine sehr wenig glück-
liche Hand gehabt. Die Biererzeugung in Württemberg ging
in ihrer Gesamtheit langsam zurück, die Einfuhr von aus-
wärts nahm zu. Die Württembergischen Brauereien bringen
denn auch den schlechtesten Gewinn im Deutschen Reich.

Die Dividenden betrugen durchschnittlich:

In der Norddeutschen Brausteuergemeinschaft 7,57 pCt.

„	Bayern..............................7,81

„	Baden...............................7,30

„	Württemberg.........................4,54

Auch in Baden konnte die Staffelung das allmähliche
Verschwinden der Klcinbrauereien nicht hindern. Dieser Rück-
gang Haff eben überall dieselben Ursachen. Bei Besprechung
von Eingaben der Kleinbrauereien, ihnen weiteren Schuh durch
Steuermaßnahmen zu geben, erklärten denn auch bayerische
und badische Regierungsvertreter, daß selbst die gänzliche Steuer-
befreiung der Entwicklung zum Großbetrieb keinen Einhalt
tun könne, daß eine zu hohe Staffel eine drückende Belastung
der Großbetriebe bedeute und weder der Billigkeit noch der
steuerlichen Klugheit entspreche. Dieselben Erscheinungen
traten in der Pfalz ein, nachdem 1887 der Steuersatz von
4 Mk. auf 6,25 Mk. erhöht worden war. Mußten in
Württemberg in vier Jahren, nach Eintritt der Staffelung,
246 kleinere Brauereien als Opfer fallen, so sah die Pfalz
zwei Drittel der Betriebe, die fast ausschließlich der Klein-
brauerei angehörten, zugrunde gehen Der Steuerausschuß
des deutschen Brauerbundes hat denn auch mit voller Be-
rechtigung in seiner Eingabe an den Reichstag erklärt:

„Die in Süddeutschland aufgestellten Staffeln
haben in keiner Weise den Erfolg einer Erhaltung
der kleinen Brauereien zur Folge gehabt."

Das ist auch ganz natürlich. Diese Staffeln beweisen
einfach, daß die Kleinbrauerei höhere Steuersätze überhaupt
nicht tragen kann. Die höheren Steuersätze erdrücken sie, die
Staffelung kann sie unmöglich retten. Wurde regierungs-
seitig in Baden behauptet, daß die Kleinbrauerei auch bei
Steuerfreiheit immer mehr verschwinden müsse, so liegt dies
in Ursachen, die wir später besprechen wollen. Dje Richtigkeit
der Behauptung an sich ist nicht zu bezweifeln.

Tritt die gegenwärtig für Norddeutschland geplante
Staffelung ein, so muß sie ebenso wirken wie in Süddeutschland.
Sie wird die kleinen Betriebe nicht schützen, sie wird sie im
Gegenteil dem Untergang rascher zuführen. Ja, sie wird und
        <pb n="27" />
        ﻿26

muß hier viel verheerender wirken. In Süddeutschland ging
man. bei der Staffelung zugunsten der kleineren Brauereien
von den früher allgemein bezahlten Höchstsätzen ans geringere
Sähe herab. Trotzdem vermehrter Rückgang der Kleinbrauereien.
Das ist aber auch ganz einfach zu erklären. Die großen
Brauereien wurden bezüglich Steuerzahlung schlechter gestellt.
Sie versuchten dies auszugleichen durch Erhöhung des Umsatzes
um jeden Preis. Und in dem so aufgenommenen Kampf müssen
die Kleinbrauereien stets unterliegen. Hier in Norddeutschland
soll nun aber und muß — wird der Höchstsatz auf 6.25 Mt.
gestellt — die jetzige Steuer schon in der untersten Stufe
fast verdoppelt werden. Das wird und muß hier zu einem
unerwartet raschen Zusammenbruch der kleinen Brauereien
führen. Wir haben deshalb diese Staffelung in Vertretung
der Kleinbrauereien nicht zu unterstützen, wir haben sie zu
bekämpfen. Wer in Fachkreisen nähere Aufklärung hierüber sucht,
lese das ganz vorzügliche Buch von Professor Dr. E. Struve
(Verlag Paul Parey): „Zur Frage der Brausteuerstaffelung".
Die da gemachten Angaben sind so erschöpfend und so beweis-
kräftig. daß man erklären muß: Die Frage ist hierdurch er-
ledigt.

Die Richtigkeit unserer obigen Angaben hat auch die Ver-
einigung der Kleinbrauer Norddeutschlands vollständig erkannt.
Sie schlug deshalb bei der Staffelung eine Ermäßigung der
Steuer für die Kleinbrauereien vor, sie verlangte Staffelung
von 1,25 Mk. bis 3 Mk. für den Zentner Malz. Das könnte
in der Tat den Rückgang wohl verlangsamen, aushalten wird
sie ihn aber auch nicht. Hier find ganz andere Mittel an-
zuwenden, die wir noch besprechen wollen. Träte nun aber
diese Staffelung von 1,25 Mk. bis 3 Mk. ein und gliederte sich
dergestalt, daß die kleinen und mittleren Brauereien nicht höher
belastet würden, so würde natürlich auch das erhoffte Mehr-
aus der Steuer in Wegfall kommen. Es wäre dann aber
auch zu erwägen, ob hier nicht noch ganz andere Rücksichten
zu nehmen sind, über die einfach hinwegzugehen nicht ohne
Bedenken sein dürfte.

Fragen wir deshalb weiter:

2. Liegt eine innere Berechtigung zu einem
Steuerschutz durch Staffelung vor? Es ist richtig, daß
es den größeren Brauereien früher als den kleineren Be-
trieben gelang, durch verbesserte technische Einrichtungen sich
Vorteil zu verschaffen. Das heißt also, die größeren Braue-
reien erzielten früher als die anderen eine höhere Ausbeute,
sie erhielten damit nutzbringenderen Betrieb, sie brauten
billiger. Das hat sich aber längst ausgeglichen. Die technische
Gesamteinrichtung einer Großbrauerei ist natürlich ein ganz
anderes Ding als die bescheidene Anlage eines Kleinbetriebes,
        <pb n="28" />
        ﻿indessen die zur Hebung der Ausbeute nötige Einrichtung kann
sich auch der kleinste Betrieb verschaffen. Hierzu braucht
man nur eine gute Schrotmühle und einen zeitgemäßen
Läuterboden des Läuterbottichs. Das wurde auch vor
kurzem wieder den Herren der Regierung vorgetragen.
Ein Herr, der zwei Brauereibetriebe leitet, den einer Groß-
und den einer Kleinbrauerei, erklärte dabei sogar, daß er in
dem Kleinbetrieb öfter höhere Ausbeute erzielte als umgekehrt.
Jedenfalls suchte ein Teil der Kleinbrauereien hierin die Be-
rechtigung zu einer Staffelung. Dem kam die Großbrauerei
— nobles«« oblig'o — entgegen und erklärte, um den Streit
zu schlichten, daß sie mit einer Spannung von 1 Mk. ein-
verstanden sei. Dies auf die gegenwärtige Vorlage angewendet,
würde eine Staffelung von 5,25 Mk. auf 6,26 Mk. ergeben.
Die Berechtigung für größere Spannung läßt sich in der Tat
nicht nachweisen, das müssen auch wir zugestehen.

Eine zu stark angezogene Staffelung gibt das Losungs-
wort für den Kampf zwischen den größeren und kleineren
Betrieben. Je größer die Spannung, desto erbitterter der
Kampf. Die für Süddeutschland vorliegenden Zahlen be-
weisen dies ganz unwiderleglich. Es konnte und kann ja
auch gar nicht anders sein. Die Malzsteuer ist eine Ver-
brauchssteuer, sie soll in letzter Linie von dem Biertrinker
getragen werden. In unberechtigtem Widerspruch hierzu
sucht die Staffelung die Steuer, insoweit sie anfällt durch
die höheren Staffelsätze, zu einer Gewerbesteuer umzugestalten,
d. h. ihre Übertragbarkeit auf das Publikum zu verhindern.
Hiergegen erheben sich mit Recht diejenigen Brauereien, welche
durch die Staffelung empfindlich betroffen werden. Den
kleinen Betrieben ist Schuh gegeben gegenüber den größeren
zu Lasten der letzteren. Was natürlicher, als daß nun die
belasteteten Brauereien dagegen anzukämpfen suchen!

Die Preisbildung erfolgt durch den kleinen und mittleren
Betrieb. Wollten die höher gestaffelten Brauereien versuchen,
sich durch Preiserhöhung zu schützen, so würden die durch
Staffelung nicht, oder doch nur unerheblich betroffenen
Betriebe dies hindern. Die letzteren werden infolge der
Staffelung die Feinde der größeren Brauereien noch über daS
Maß der gewöhnlichen Konkurrenz hinaus werden. Was natür-
licher,als sie auszubieten! Verzichten die betroffenen Betriebe
auf diesen Kamps, so verzichten sie damit fortlaufend auf
einen normalen Gewinn ihrer Anlagen. Treten sie dagegen
in den Kampf ein, so kostet dies ja auch Opfer, in manchen
Fällen große Opfer. Diese Opfer sind aber immer nur ein-
malige. Sind damit die feindlichen Betriebe niedergerungen,
so kann Preiserhöhung eintreten und mit der Zeit für die
früher erlittenen Verluste Entschädigung gefunden werden.
        <pb n="29" />
        ﻿28

Daraus folgt, daß solche Opfer leichter zu ertragen sind, als der
Ausfall, welcher entstehen müßte, wollte man einfach die
höheren Staffelsätze über sich ergehen lassen. Dieser verschärfte
Kampf führt am ersten für die größeren Brauereien zum Ziel,
deshalb wird und muß er aufgenommen werden.

Dazu kommt folgendes. Wodurch kann sonst der größere
Betrieb Ausgleich finden für die Last der ihm auferlegten
Staffelung? Doch am besten durch Erhöhung des Umsatzes.
Die Mehrzahl der hiesigen Schankwirte arbeitet mit Brauer-
geld. Je kleiner die Brauerei, desto weniger kaun sie — im
allgemeinen — sich hier helfen, der größere Betrieb braucht
deshalb da uur mit seinen reicheren Mitteln einzugreifen, um
die Abnehmer der kleineren Betriebe an sich zu ziehen. Das
könnte er ja auch schon jetzt, wird man einwerfen. Sicherlich,
das geht nun aber nicht ohne Opfer, und die bringt man
nicht ohne Not. Sie müssen aber gebracht werden, wenn sie
allein Hilfe bringen. Der Großbetrieb bekämpft sich schwerer,
als der Kleinbetrieb, es weist somit alles auf den oben ge-
schilderten erhöhten Kainpf hin. Daß er für die Großbetriebe
siegreich sein wird, beweisen die für Süddeutschland an-
gegebenen, hierauf bezüglichen Zahlen. Es führt kein anderer
Weg zum Ziel, dieser Weg drängt sich von selbst auf.

Der Schwerpunkt unserer hiesigen Betriebe liegt in den
Brauereien mit einem Ausstoß von 6 000—20 000 lll, also
im kleinen und mittleren Betrieb. Die Richtigkeit obiger
Auffassung wird von diesen allgemein zugegeben, denn
bis heute hat sich hier noch niemand für eine scharfe
Staffelung ausgesprochen. Gerade aus diesen Betrieben
kommt immer wieder die Ausfassung: nur nicht nach oben
reizen, der Kampf ist schon jetzt schwer genug geworden mit
diesen Betrieben.

Im finanziellen Interesse mag vielleicht hohe Staffelung
liegen, nicht aber im Interesse einer gesunden Mittelstandspolitik.
Zwischen diesen beiden Dingen lvird nran deshalb zu wühlen
haben. Die Staffelung soll durchaus nicht grundsätzlich ver-
worfen werden, nur muß sie sich, im Interesse der Schwächeren,
in mäßigen, technisch begründeten Grenzen halten und aufgebaut
sein auf dem System der Durchstaffelung.

Sollte die Kleinbrauerei eines Schutzes bedürfen gegenüber
der Großbrauerei, so läßt sich dies nicht aus diesem Umstand
begründen, sondern vielmehr durch das au sich mit Freude zu
begrüßende Surrogatverbot. Schon längst verwendet der
größere Betrieb auch in Norddeutschland Surrogate nicht
mehr, dagegen verändert — nicht verbessert — der Klein-
betrieb des öfteren hierdurch sein Fabrikat. Nicht darin liegt
der Unterschied zwischen Groß und Klein, daß die Großen
billiger produzieren, er liegt darin, daß er im allgemeinen
        <pb n="30" />
        ﻿29

— keine Regel ohne Ausnahme — Besseres herstellt. Das
Surrogatverbot verlangt aber unzweiselhaft einen besser ein-
gerichteten Betrieb, damit Opfer.

Durch die Vorlage ziehen sich wie rote Fäden zwei Dinge.
Einmal die Beseitigung der Surrogate, gleichsam als Ent-
schädigung für die Großbrauer. Wie es damit steht, werden wir
weiter unten erörtern. Dann der Schutz der Kleinen zu Lasten
der Großen. Wird das auf dem vorgeschlagenen Wege gehen
und ist diese Verschiebung der Dinge ein Segen für die
Industrie und für ihre Abnehmer, für das Publikum? Wir
können uns hiervon nicht überzeugen, können nicht einmal in
dieser Verschiebung Gutes erblicken für die kleine und mittlere
Brauerei. Daß wir letztere hier zu vertreten haben, wurde
wiederholt betont. Die Kleinbrauerei hat und behält auch
weiter ihre Bedeutung, sie darf deshalb nicht über bcn
Haufen geworfen werden. Das liegt schon im allgemeinen
Interesse. Man kaun nicht von einigen Zentren aus ganz
Deutschland mit Bier versehen. Das würde durch die Ver-
sandspesen das Bier für den weniger Bemittelten ganz un-
nötig verteuern. Deshalb müssen sich überall auch Klein-
brauereien erhalten.

Nach der Vorlage könnte es nun aber fall scheinen, als
wären Groß- und Kleinbrauerei zwei getrennte Dinge. Das
ist durchaus nicht der Fall und das darf es auch nicht werden.
Wohl bedarf die Großbrauerei nicht der Kleinbrauerei.
Dagegen kann die letztere für sich allein gar nicht bestehen, sie
muß sich stützen auf die Großbrauerei. Wie stand es früher mit
der Surrogatverwendung als die Kleinbrauerei noch die Vor-
herrschaft hatte? Darüber wollen wir schweigen, der Schleier soll
nicht gelüftet werden, es war aber wesentlich anders, jedoch nicht
besser. Wer jemals hinter die Kulissen namentlich so mancher
früheren kleinen Dorfbrauerei gesehen hat, muß das zugeben.
Wer brachte nun die Besserung und schließlich den heutigen
hohen Stand der Dinge? Das kam lediglich durch den Ein-
fluß, auch durch die Konkurrenz der anwachsenden Groß-
brauerei. Sie stieg in ihren Mitteln, in ihren Leistungen,
der kleine und mittlere Betrieb mußte folgen, denn es handelte
sich für ihn um Sein oder Nichtsein. Nun konnte die Klein-
brauerei aber auch folgen, das Vorbild war gegeben.
Huuderttausende, Millionen waren von der Großindustrie
ausgegeben worden für Versuche ans allen Gebieten, Versuche,
die oft nur Geld kosteten, nichts einbrachten. Dann fand sich
das Gute, die Großbrauerei erprobte es, der Kleinbetrieb
konnte, vollkommen gesichert, nachahmen. Immer mehr auf-
geklärt und angeregt, mußte der Kleinbetrieb auf allen Ge-
bieten sich anschließen, das allein hat ihn auf den rechten
Weg gebracht. Nicht durch eigene Kraft, durch diese An-
        <pb n="31" />
        ﻿30

leitung blieb auch er lebensfähig. Nimmt man die Groß-
brmteret weg. so nimmt man den Fortschritt für Grost und
Klein. Nicht durch hohe Staffelung kaun man den: Klein-
betrieb helfen; Hilfe kann er nur dadurch finden, daß er sich
allen bewährten Errungenschaften immer wieder anschließt.
Diese Errungenschaften bringt ihm aber nur der Großbetrieb
mit seinen reicheren Mitteln.

Und sind wir denn heute schon am Ende aller Taten?
Wenn der Kleinbetrieb wieder in den Vordergrund geschoben
wird, ja! Sonst nicht. Dann wird das Gegenteil eintreten.
Immer mehr tritt die Wissenschaft in den Dienst der
ganzen Brauindnstrie. Hier stehen wir aber nicht am Ende,
hier stehen wir noch mitten in der Arbeit. Die Arbeit selbst
kann aber nur durch die Großindustrie gefördert werden.
Ändert man hier, so schneidet man der ganzen Industrie den
Lebensfaden ab.

Die Herren Parlamentarier, welche in Berlin beraten, sind
in der Lage, soweit ihnen die Verhältnisse unbekannt, Einsicht zu
nehmen in den dortigen Großbetrieb. DaS sind große Fabrikan-
lagen. Kann das durch den Kleinbetrieb ersetzt werden? Die
Herren können weiter die Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei
besichtigen. Das dürfte manchem Herrn Neues und Über-
raschendes bringen. Sie würden hier sehen, wie alle Hilfs-
mittel der Technik und der Wissenschaft sich auch dem kleinen
und mittleren Betriebe des Gewerbes zur Verfügung gestellt
haben. Wieviel hat nicht auch da die Wissenschaft schon ge-
geben und was ist nicht von ihr noch zu erwarten! Immer
mußte da aber der Großbetrieb führend vorausgehen. In
der deutschen Brauerei arbeiten zwei bis drei Milliarden, sie
gehört mit zu den bedeutendsten Industrien des Reiches.
Konnte das der Kleinbetrieb fertigbringen? Die Großindustrie
bekämpfte den Kleinbetrieb, sicherlich, sie hob ihn aber auch
zu sich empor und erhielt ihn lebensfähig.

Was hätte die Kleinbrauerei fertig gebracht, wäre sie auf
eigenen Füßen stehengeblieben? Denkt man an die An-
forderungen, welche unsere Gesetze heute mit vollem Recht er-
heben bezüglich der Lebens- und Genußmittel, so .kann nur
ein bedenkliches Schütteln des Kopfes die Antwort sein. Es
ist wirklich gut, daß es anders geworden ist und gut nicht in
letzter Linie für den kleinen Betrieb. Trotzdem soll die Klein-
brauerei einen gewaltigen Vorsprung erhalten. Verschiedene
Stimmen aus dem Reichstag erklangen dafür, daß die
Spannung noch erweitert werden müßte. Wird eS ein
Vorteil sein, wenn die Schülerin vor die Lehrmeisterin
gestellt wird? Wird es besser werden, wenn der Kleinbetrieb
sich nicht mehr auf eigene Kraft stützt, sondern nur noch
nach den Geschenken des Staates sieht, wird es besser werden.
        <pb n="32" />
        ﻿31

wenn der Großbrauerei die Rente genommen wird, wenn sie
auch mit Pfennigen rechnen muß, wenn ihr die Mittel fehlen,
um Technik und Wissenschaft weiter in den Dienst des Ge-
werbes stellen zu können? Für den Kleinbetrieb sicher nicht.
Wird es richtig sein, die Staffelung so zu bemessen, daß auch
die unvollkommenste Einrichtung leistungsfähig wird gegen-
über dem besteingerichteten Betrieb? Wird es besser werden,
wenn dann wieder in jedem Waschkessel Bier gebraut und in
jedem Hauskeller Bier gelagert wird? Wie stehen
dazu die Nahrungs- und Genußmittelgesetze? Für die Klein-
brauerei dürfte das viel schädlicher sein, als die manches
Mal ja recht hart schlagende Peitsche großindustrieller Kon-
kurrenz. Letztere treibt aber wenigstens vorwärts, das erstere
bringt dagegen nur Versumpfung. Diese Auffassungen wurden
auch schon wiederholt denjenigen Herren der Kleinbrauerei
vorgetragen, welche das Heil allein in der Staffelung er-
blicken. Eine Widerlegung der obigen Auffassungen konnte
von ihnen nicht erfolgen.

Das alles führt immer wieder zu demselben Schluß. Es
läßt sich nicht alles vereinigen. Entweder — oder, so heißt es
auch hier. Hohe Steuern und Mittelstandsschutz läßt sich
nicht zusammenbringen. Schwere Belastung des Bieres und
Schonung des Publikums läßt sich nicht vereinigen.

Erhöht man die jetzige Steuer, so bricht die Kleinindustrie
zusammen. Ihre Mittel reichen dazu nicht aus. Das zeigt
das Beispiel in allen süddeutschen Staaten. Tritt Staffelung
hinzu, macht die Großindustrie nur um so schärfere An-
strengungen und führt den Kleinbetrieb erst recht zum
Untergang.

Stellt man die Spannung so hoch, daß die Staffelung
den Großbetrieb gefährdet und den Kleinbetrieb künstlich in den
Vordergrund schiebt, so schneidet man den Lebensfaden ab für
die ganze, große Brauindustrie. Dieselbe steht jetzt schon in
schwerer Krisis. Wird ihr nicht weitere schwere Last auferlegt,
hofft sie, dieselbe überwinden und weiterer Entwicklung ent-
gegengehen zu können.

Fragen wir nun:

3. Wie gestaltete sich die Entwicklung des ge-
samten Brauereibetriebes und wie erklärt sich das
Verschwinden der Kleinbrauereien? Die Bevölkerung
wuchs an, die Wohlhabenheit nahm zu, der Verbrauch ver-
mehrte sich. Der Geschicktere überflügelte den weniger Ge-
schickten, der eine stieg, der andere blieb stehen? Die Ver-
hältnisse halfen. Die rasch anwachsende Stadt bot, ohne
ü'eitere Anstrengung für den einzelnen, ein ganz besonders
günstiges Arbeitsfeld. Die Brauereien der Großstädte wurden
zu gewaltigen Betrieben, bescheiden blieb das Land zurück.

M

i
        <pb n="33" />
        ﻿Diese für alle Betriebe des gewerblichen Lebens ganz
natürliche Entwicklung mußte auch im Braugewerbe Platz
greifen. Mit der Größe der Betriebe entwickelte sich ihre tech-
nische Einrichtung. Letztere konnte nun aber nicht sofort in allen
ihren Teilen für groß und klein ausgeglichen werden, wie dies
bei den oben beschriebenen Einrichtungen möglich ist. Es kam
die Eismaschine, richtiger die Kaltluftmaschine. Sie allein er-
möglicht vollkommen gleichmäßige Temperatur für Gär- und
Lagerbierkeller, damit geregelte Gärung auf Bottich und Faß,
damit wesentliche Verbesserung des Bieres, erst damit volle
Versendbarkeit gesunder, alkoholarmer Biere.

Diese Einrichtung und ihr Betrieb ist nun aber teuer, und ver-
mindern deren Kosten sich nicht, imVerhältnis zu ihrem geringeren
Ausstoß, für die Kleinbrauerei. Hierin liegtdie Entscheidung. Hat
z. B. eine Brauerei mit einem Ausstoß von 30 000 hl vielleicht
Unkosten von 1 Mk. fürs Hektoliter durch die Anlage, so ver-
teuert sich das nach unten um das Doppelte, um das Drei-
fache und mehr fürs Hektoliter. Für den wirklichen Klein-
betrieb ist die Eismaschine gänzlich ausgeschlossen. Durch die
Kaltlustmaschine wurde nun aber einer der bedeutendsten
Fortschritte gegeben, den die Brauerei seit ihrem Bestehen
erreicht hat. Dadurch entstand der Kleinbrauerei eine Gegner-
schaft, die sic vergebens ganz zu überwinden sucht. Es gibt
ja auch da noch Hilfsmittel. Die Kühlung durch Natureis
kann zwar nicht ausgleichen, aber doch Besserung bringen.
Näher auf den Gegenstand einzugehen verbietet der hier zur
Verfügung stehende Raum. Wollte man deshalb dem Klein-
betrieb durch staatliche Maßnahmen wirklich helfen, so würde
dies der Aufforderung gleichkommen, auf Benutzung der
besten Einrichtung, Ivelche die Brauerei besitzt, zu verzichten,
damit aber auch auf Herstellung besserer Biere. Kann man das
im allgemeinen Interesse? Zur Brauerei gehört doch auch
der Biertrinker. Hierdurch tritt die gebotene Rücksichtnahme
ein, von der wir oben sprachen. Das Heil der Kleinbrauerei
liegt nicht in hoher Staffelung, es liegt — und zwar ganz
allein — in der Verbesserung ihrer Anlagen. Noch vor
kurzem wurde den Herren der Regierung vorgetragen: Die
Staffelung dürfe nicht zur Prämie werden für unvollkommene
Betriebseinrichtungen. Würden hierdurch sogar derartige
unvollkommen eingerichtete Betriebe neu ins Leben gerufen,
so würde ihnen von vornherein alle Existenzberechtigung
fehlen. Die. Mittelstandspolitik dürfe nicht dazu führen,
Leistungsfähiges zu verbieten, um Unvollkommenes an die
Stelle zu setzen. Hier sollte vor allen Dingen doch auch das
Publikum berücksichtigt werden.

Unsere Aufgabe soll es sein, den Kleinbetrieb zu schützen.
Wollen wir dies, dürfen wir ihn nicht auf einen falschen
        <pb n="34" />
        ﻿— 33 —

Weg führen, und deshalb mußte diese Auseinandersetzung er-
folgen. Bei den Kleinbetrieben gibt es ja auch noch tausend
Unterschiede, bedingt durch die verschiedenartigen Anlagen,
durch die örtlichen Verhältnisse usw. usw. Es muß deshalb
besonders festgestellt werden, daß auch eine große Anzahl von
Kleinbetrieben ihre volle Berechtigung hat. Sie soll und wird
sie auch behalten, wenn sie fortlaufend bemüht ist, ihre Ein-
richtungen entsprechend zu vervollkommnen. Wir finden
hier bei uns im Werratal noch vielfach Brauerei und
Gastwirtschaftsbetrieb vereint. Dem Besitzer fällt der Ge-
winn des Brauers und des Gastwirts zu. Hierdurch läßt
sich vieles erreichen. Andererseits hat das Bier nicht den
Versand zu überstehen, es wird im Haus verbraucht, das
ändert die Dinge ganz wesentlich. Alle solchen Betriebe wollen
und können wir erhalten. Der zu gebende Schutz liegt nur
aber nicht in der vorgeschlagenen Staffelung, ganz im Gegen-
teil, diese Staffelung bringt nur rascheren Niedergang: die Klein-
brauerei kann die höheren Sätze nicht tragen, der Großbetrieb
— haben wir ihn nicht im Herzogtum, so liegt er doch hart an
der Grenze — wird die Staffelung durch erhöhten Umsatz aus-
zugleichen suchen und bald in tödlicher Konkurrenz mit der
Kleinbrauerei stehen. Dann werden die Süddeutschen sagen
können: laut comme cliez nous.

Wirklicher Schutz des Staates kann nur darin bestehen,
daß er von weiterer Belastung der Kleinbrauerei absteht.
Und der Schutz des Brauers muß darin bestehen, daß ein
jeder sich ernstlich bemüht, mit der Zeit und ihren Ver-
besserungen möglichst gleichen Schritt zu halten. Hieraus
folgt nun aber auch für den Staat, eine entsprechende
Schonung für den Großbetrieb eintreten zu lassen. Eine
größere Spannung der Staffelsteuer wird eine Prämie für
den unvollkommenen Betrieb, sie vernichtet Lebensfähiges,
uin Unvollkommenes an die Stelle zu setzen, sie vermindert
die Güte des Bieres, und fördert den Alkoholverbrauch durch
minderwertige, alkoholreichere Biere. Es ist somit festzustellen:

1.	Wird die Kleinbrauerei mehr belastet, so ist sie dem
Untergang zugeführt.

2.	Wird die Großbrauerei allein belastet, so wird ihr die
Rente genommen und wird die Qualität des Bieres durch
ungerechtfertigtes Vorschieben der Kleinbrauereien in noch gar-
nicht übersehbarer Weise herabgedrückt.

Fragen wir endlich:

Ist jede Staffelung zu vermeiden? Das ist nicht
nötig. Die Großbrauerei hat sich für eine Spannung
von 1 Mk. ausgesprochen. Darüber läßt sich reden. Wer ist
dabei zu schonen? Offenbar nur der kleinere und mittlere
Betrieb. Wie soll sich die Staffelung gliedern? Das könnte

3
        <pb n="35" />
        ﻿34

doch nur gefunden werden durch Betrachtung der Rentabilität
der Geschäfte. Ein früherer Abschnitt gab folgende Zusammen-

stellung:	1,1	hl	durchschnittliche  Dividende
Bis zu	10 OOst bis	10 000	1,77 Mk.
Von		30 000	4,18	„
	30 000 „	100 000	5,82	„
Uber		100 000	10,62 „

Hieraus ergibt sich alles weitere von selbst. Wir schließen
diesen Artikel mit den Worten des Herrn Professor Dr. Struve
in seinem vorzüglichen Buch über die Bransteuerstasfelung:
„Eine Staffelung der Brausteuer würde heute niemanden mehr
nützen, wohl aber auch über die Kreise der Großbrauereien
hinaus schädigend wirken. Das Gesamtergebnis dieser Be-
trachtungen kann nicht besser ausgedrückt werden als in der
Mahnung: Duieta non movere!"

6.	Das Surrogatverbot.

Das Surrogatverbot hat wohl die meiste Zustimmung
gefunden von der ganzen Steuervorlage. Und mit Recht.
Einstimmigkeit besteht aber auch nicht einmal hier, denn selbst
in ein und demselben Gewerbe laufen die Interessen weit
auseinander.

Das Surrogatverbot wird in Norddeutschland schon seit
Jahrzehnten erstrebt. Wiederholt beschäftigte den Reichstag
diese Frage. Der Reichstag trat für das Verbot ein, die
Regierungen versagten es. Angeregt wurde die Frage stets
von den Brauern selbst, sie verlangten das Verbot; die Reichs-
regierung versagte aber die Zustimmung, da sie sich fort-
laufend mit Plänen auf Erhöhung der Brausteuer herumtrug.
Da die Brauer selbst das Verbot verlangen, muß es ihnen
doch Vorteile bringen, sagte sich die Regierung, für die er-
höhte Steuer erhalten sie dann das Surrogatverbot. Das
Publikum, welches stets lebhaft das Verlangen nach dem
Verbot unterstützte, wurde nicht gehört. In der materiellen
Bedeutung der Frage für die Brauindustrie scheint sich nun
aber die Regierung arg getäuscht zu haben. Daß auch nur
eine einzige Brauerei die neue Steuer eintauschen möchte
gegen das Verbot, ist vollkommen ausgeschlossen. Sollte das
angenommen werden, so würde man sich einer schweren
Täuschung hingeben. Es handelt sich nämlich hier durchaus
nicht um Erlangung von materiellen Vorteilen, es handelt
sich hier nur um eine Ehrenrettung. Seit Jahrzehnten —
        <pb n="36" />
        ﻿35

Ausnahmen mag es geben, sie sind uns nicht bekannt, sie
würden aber auch da nur die Regel bestätigen — haben die
größeren Brauereien Norddeutschlands auf Anwendung von
Surrogaten Verzicht geleistet. Trotzdem stehen sie dem Publikum
gegenüber noch vielfach unter dem Verdacht, Surrogate zu
verwenden. Warum? Surrogate sind gestattet, sie werden
versteuert, werden unter Kontrolle und Aufsicht des Staates
verwendet! Man spricht von echtem und unechtem Bier.
Was heißt da „echt"? Doch nur, daß bloß Malz, Hopfen, Hefe
und Wasser zur Herstellung eines solchen Bieres verwendet wird.
Das tut schon längst der Norden in seiner großen Mehrheit,
eben so gut wie der Süden. Aber nur der Süden braut
„echte Biere". Grund: der Süden hat das gesetzliche Verbot.

Aber auch die Brauer waren nicht einig in dieser Frage,
schroff standen sich vielmehr die Auffassungen gegenüber.
Die Brauerei für obergärige Biere (Süßbiere und Braunbiere)
erklärte, daß.es ohne Surrogate nicht gehe. Und darin hat
ihnen der Steuerentwurf recht gegeben, er trennte des-
halb obergärige von untergärigen Bieren bezüglich des
Verbotes. Nun bleiben die Brauereien für untergärige
Biere (Lagerbier). Diese lagen aber ebenfalls lange im Kampf.
Es schied sich Groß und Klein. Die größeren Brauereien
waren für, die kleinen gegen das Verbot. Das hat seine
Begründung. Die größeren Brauereien brauchen infolge der
Kühlanlagen (Kaltluftmaschinen) für ihre Kellereien die Surro-
gate längst nicht mehr, die kleineren Brauereien hielten sie
dagegen für nötig. Nun hat sich endlich aber auch die Klein-
brauerei entschlossen, für das Verbot einzutreten, es also nüt
seinen Opfern für bessere Anlagen über sich ergehen zu lassen.
Ohne Opfer geht das nicht, deshalb sagten wir früher: Wird
zugunsten der Kleinbrauerei eine Spannung von 1 Mk. ge-
geben, so kann die Begründung nur in diesein Umstande ge-
funden werden. Dabei ist noch folgendes anzunehmen und
zu erwägen: Hätte die Kleinbrauerei, als sie dem Verbot
zustimnite, geahnt, daß sie zürn mindesten das Doppelte zahlen
müsse au Steuer — und sollte die jetzige Vorlage Gesetz werden,
müßten dabei doch unbedingt die untersten Stufen erhöht
werden —, so hätte sie sicher ihre Zustimmung versagt. Vor-
aussetzung war da die Minderung der seitherigen Steuer,
nicht die Erhöhung derselben.

Fragen wir nun: welche Surrogate gibt es?

Nur Hopfen und Malz sollen verwendet werden, hierfür
waren also Surrogate zu suchen. Da scheiden vvn vornherein
Hopfensurrogate aus, die gibt es nicht. Ebenso schwer wie
der Aberglaube rotten sich, so unverbürgt sie sein mögen,
nun aber auch Gerüchte beim Publikum aus. Das Publikum
— in manchenKreisen wenigstens — erzählt sich noch vonHopfen-

3*
        <pb n="37" />
        ﻿36

Surrogaten. Die Herbstzeitlose wird verwendet, hört man sagen.
Hat das schon jemand gesehen? Nein, das wird ganz im geheimen
gemacht. Die deutschen Brauereien verkaufen jährlich für
eine Milliarde Bier, und die Stoffe dazu werden in der
Westentasche fortgetragen. Wunderbar! Wenn eine Hopfen-
handlung nur 1000 Ztr. Herbstzeitlose bestellen würde, könnte
das wohl so ganz im geheimen gemacht werden? Und was
sind 1000 Ztr. für den Hopfenhandel? Eine kleine Spielerei.
Würde man wohl 1000 Ztr. Herbstzeitlose billiger beschaffen
können als 1000 Ztr. Hopfen? Doch, lassen wir das, das ist auch
nur eine kleine Spielerei, des Gegenbeweises bedarf es nicht;
stellen wir fest, daß es Hopfensurrogate überhaupt nicht gibt.

Dagegen gibt es Malzsurrogate. Zunächst wurde und
wird noch in verschiedenen Fällen Reis verwendet an Stelle des
Malzes. In Thüringen ist die Reisbrauerei längst verschwunden.
Die Reisbiere geben größere Haltbarkeit und sind aus diesem
Grund nicht ganz zu entbehren für den überseeischen Versand.
Deshalb verbietet der Entwurf den Reis auch nur für den
inländischen Verbrauch. Letzteres jedenfalls mit Recht, denn
Reisbiere haben höheren Alkoholgehalt als Malzbiere.

Danil wird als Surrogat Zuckercouleur verwendet, also
ein zuckerhaltiger Färbestoff. Auch da handelt es sich in der
Hauptsache um Bekämpfung eines Borurteils. Es ist wohl
schon über ein halbes Jahrhundert her, als noch allein die
alte Rauchdarre herrschte. Je mehr Malz, nicht nur desto
stärker, sondern auch desto dunkeler wurde das Bier. Die
Darren haben seitdem Verbesserungen aus Verbesserungen er-
fahren, das Malz ist längst nicht mehr braun, es ist licht;
schon seit Jahrzehnten hat die Farbe des Bieres auch nicht
das geringste mehr zu tun mit der Güte und der Stärke des
Bieres, doch das Vorurteil ist geblieben, starkes Bier muß
dunkel sein, lichte Biere sind leichte Biere. Man kann ja
auch heute noch dunkele Biere ohne Surrogate herstellen,
durch Farbmalz und Farbebier. Letzteres ist aber viel teurer.
Die Verwendung von Zuckercouleur ist einfacher und wesent-
lich billiger, deshalb ist dieses Surrogat heute noch vielfach
in Anwendung. Die größereil Brauereieil haben diesen
Verbrauch immer mehr abgestoßen. Sie mußten ihn ab-
stoßen aus Gründen, die noch erörtert werden sollen. Der
Umstand, daß die anderen Verfahren teuerer sind, konnte die
größeren Brauereien nicht davon abhalten, diese zu gebrauchen
und sich von den Surrogaten zu befreien.

Weiter gibt es als Surrogate noch eine Reihe von
Süßmitteln. Der Malzgeschmack soll nachgeahmt, die Biere
sollen vollmundiger gemacht werden. Nach den Anpreisungen,
mit welchen die Brauereien überschüttet werden, muß es wohl
eine ganze Anzahl solcher Mittel geben.
        <pb n="38" />
        ﻿37

Ein Teil — durchaus nicht alle — der Kleinbrauer
Norddeutschlands (in unserer nächsten Nähe trat diese Be-
wegung überhaupt nicht auf) glaubte bis vor kurzem auch,
ohne diese letzteren Mittel nicht auskommen zu können,
namentlich dann nicht, wenn infolge mangelhafter Keller-
anlage die Sommerbiere sich aufgezehrt hatten, Zucker in
Alkohol übergegangen und der Geschmack des Bieres hart ge-
worden war. Diese Auffassung hat sich seitdem glücklicherweise
geändert.

Zur weiteren Klärung der Sachlage seien die Unterschiede
noch etwas näher erörtert, welche bezüglich Anwendung von
Surrogaten sich zeigen zwischen größeren und kleineren Be-
trieben,

Die größeren Betriebe haben auf Anwendung der
Surrogate verzichtet, sie bedürfen derselben nicht, das ist fest-
gestellt. Warum verlangen sie die Aushebung? Suchen sie
nicht doch auch materielle Vorteile? Nein, das ist nicht der
Fall, Doch, wollen sie nicht vielleicht Bayern im Ruf gleich-
gestellt werden, um dadurch die dortige Konkurrenz besser
bekämpfen zu können? Die bayerischen, nach Norddeutschland ein-
geführten Biere sind Luxusbiere, Daß die Grenzländer eine
Ausnahme machen, wiesen wir nach. Für diese Biere werden
im Norden so außerordentlich hohe Preise — und noch dazu
bei sehr starkem Absatz im einzelnen Fall in allen größeren
Städten, namentlich in Berlin — gezahlt, daß da Steuern,
Ubergangsabgaben, Versandspesen usw, gar nicht mitsprechen.
Der Gewinn für den Einzelverkäufer ist dabei ein so großer
und verlockender, daß derselbe nur Eins berücksichtigen darf,
will er seine Kundschaft und damit seinen Gewinn erhalten,
und das ist: das beste und wohlschmeckendste Bier zu beschaffen.

Danach allein fragen seine Gäste. Solange nun der
Wohlgeschmack und die Bekömmlichkeit der bayerischen Biere
die der norddeutschen übertrifft, spricht alles andere hier gar
nicht mit. Die Abnehmer dieser Biere fragen nur nach
tadellosem Stoff. Will der Norddeutsche hier den Süd-
deutschen bekämpfen, so muß er dasselbe leisten wie letzterer, ein
anderers Mittel gibt es nicht. Hier geht es der norddeutschen
Großbrauerei wie ihrem Kleingewerbe. Will letzteres gegen
den Großbetrieb aufkommen, so helfen alle Staffeln und ähnlichen
Dinge nichts, das sind nur Surrogate und nicht einmal ge-
sunde Surrogate, dann muß es einfach mehr leisten. Ganz
ebenso geht es der norddeutschen Brauerei itft Kampf mit
der süddeutschen. Wer das nicht erkennt und nach anderen
Mitteln sucht, muß da und dort den Kampf verlieren.

Wenn andrerseits Norddeutschland nichts mehr mit den
Surrogaten zu tun haben will, so ist dies an sich genügend
gerechtfertigt. In der Verwendung von Surrogaten muß
        <pb n="39" />
        ﻿38

man immer eine — nicht etwa immer eine strafbare —
Täuschung sehen. Wer nun hierin nicht fehlt, der will doch
auch nicht unter dem Verdacht leiden. Dieses Verlangen haben
mit Recht alle norddeutschen Brauereien, die sich frei fühlen
von Schuld und Fehl, und das kann man ihnen wahrhaftig
nicht verdenken.

Nun könnte man trotzdem weiter annehmen, daß die
norddeutsche Großbrauerei durch das Verbot Vorteile suchte
bei der Bekämpfung der Kleinbranerei, da die letztere dann
durch Neuanlagen Opfer bringen muß. Das könnte ihr Ver-
legenheiten bereiten. Dies wäre aber nur sehr unklug
gedacht. Surrogat bleibt Surrogat, der Ersatz ist nur ein
sehr schlechter, auf die Dauer hält er nicht vor. Verbessern
deshalb die kleinen Brauereien ihre Anlagen, befreien sie sich
von den Surrogaten, so werden sie nur um so bedenklichere
Gegner. Sie werden durch die zu bringenden Opfer unter-
gehen, könnte man sagen. Auch hiermit zu rechnen, wäre
sehr unklug. Soll die Kleinbranerei aufgehoben werden, so gibt
es den viel einfacheren Weg des Ankaufes. Man kann fast
sagen! käuflich ist heutzutage alles und zu recht günstigen
Bedingungen. Die Großbrauerei kann ja nicht ganz absehen
von Ankäufen, aber diese Sache ist schon seit Jahren in ein
ganz anderes und viel ruhigeres Tempo gekommen. Jetzt
belebt sich der Markt ja wieder. Aus Furcht vor der neuen
Steuer steigert sich das Angebot. Der Magen ist jedoch schon
überladen, das Angebot findet nur vorsichtige Berücksichtigung.
In den letzten Jahren sind eine Reihe von Brauerei-
vereinigungen gebildet worden. Ein hauptsächlicher Zweck
derselben war, solche Ankäufe nicht nur nicht zu fördern,
sondern sie möglichst abzuhalten.

Man könnte weiter sagen, dann wollen die Großen
die Kleinen eben von selbst dem Untergang entgegen-
treiben, um nachher freiere Bahn zu haben. Das wäre jedoch
das allerunklügste. Ganz kleine Brauereien mit einen: Aus-
stöße von nur einigen hundert Hektolitern scheiden da zunächst
aus, das sind nur Schankstätten. Geht dagegen der derzeitige
Besitzer besserer und verbesserter Anlagen, mit welchen wirklich
zu rechnen ist, unter, so geht damit der betreffende Betrieb
noch lange nicht ein. Dazu sind selbst diese Anlagen zu kost-
spielig. Dann gehen diese Anlagen nur zu Spottpreisen in
andere Hände über, und nun werden sie erst wirklich zu be-
denklicher Konkurrenz. Solche Anlagen haben nur Wert, so-
lange sie im Betrieb bleiben. Sonst hätte ihre kostspielige
Einrichtung nur den Wert von alten: Eisen und Kupfer.
Für größere Brauereien sind diese Einrichtungen vollkommen
unbrauchbar und bannt wertlos, auch für sie sind sie nur
altes Eisen.
        <pb n="40" />
        ﻿Mit materiellen Vorteilen ist es also hier nichts. Die
Absicht ist eine andere. Man ist ehrlich und will nun
auch als ehrlich gelten. Das bestehende Gesetz wirst den
Schein von Unehrlichkeit auch auf diejenigen Betriebe, welche
sich längst von Surrogaten befreit haben. Das will man
beseitigen, und das mit Recht; das ist aber auch alles.

Erklären wir jetzt, weshalb größere Brauereien Surrogate
überhaupt nicht mehr verbrauchen können. Je größer die
Brauerei, desto gewaltiger natürlich die Mengen, welche sie
verarbeitet. Schon der mittlere Betrieb geht bis zum Verbrauch
von 10 000 — 12 000 Ztr. Malz, und schon das sind ganz an-
sehnliche Quantitäten. Die Surrogate lassen sich da nicht
so leicht herbeitragen, denn auch die Surrogatmengen würden
so groß sein, daß sie in solchen Betrieben ein einzelner, der
Besitzer oder der Braumeister, nicht bewältigen könnte, eine
ganze Anzahl von Arbeitern müßte vielmehr bei der Anwendung
beschäftigt werden. Schon heute ist nun aber jede Surrogat-
brauerei — und dies mit vollem Recht — mit einem Makel
behaftet. Das Publikum würde sich mit Recht gegen dieselbe
wenden. Würde deshalb eine größere Brauerei Surrogate
verbrauchen, so müßte sie sich ihren Arbeitern vollständig aus-
liefern. Das verbietet schon von selbst die Anwendung.

Ganz anders liegen die Verhältnisse für den kleinen
Betrieb. Da handelt es sich noch um verhältnismäßig kleine
Mengen. Hieraus ergibt sich alles weitere von selbst.

Mit dem Surrogatverbot scheinen sich auch überraschende
Erwartungen zu verbinden. In den Reichstagsverhandlungen
wurde bemerkt, daß das Surrogatverbot geeignet wäre, die
Schnapspest wirksam zu bekämpfen. Nun wird der weit-
aus größte Teil des norddeutschen Bieres schon jetzt ohne Surro-
gate hergestellt. Da ändert sich also nichts. Ein kleiner Teil der
Brauereien nur verwendet bis heute Surrogate auch für
Lagerbiere. Unzweifelhaft werden sie verwendet, sonst würden
Surrogate nicht versteuert. Nun will die Kleinbrauerei ihre
Anlagen, wo dies nötig, verbessern und auf Surrogate ver-
zichten. Der von diesen Brauereien hergestellte kleine Teil
des norddeutschen Lagerbieres wird dadurch verbessert werden.
Schon diese Verbesserung eines kleinen Bruchteiles ist dem-
nach geeignet, die Schnapspest wirksam zu bekämpfen. Welche
Macht vorzüglicher Wirkung liegt dann aber schon jetzt in den
großen Mengen Bieres, welche seit langem auch in Norddeutsch-
land ohne Surrogate hergestellt werden! Bringt schon die
Verbesserung eines im Verhältnis zu obigen Mengen recht
kleinen Teiles des norddeutschen Bieres diesen gewaltigen
Fortschritt, dann kann ja die Heilkraft gesunden Bieres gar
nicht hoch genug angeschlagen werden. Dann kann das Bier
        <pb n="41" />
        ﻿40

gar nicht billig genug hergestellt werden. Damit steht aller-
dings die Vorlage in schroffem Gegensatz!

7.	Die Vermahlungssteiler.

Die Einziehungsarten der Bransteuer sind verschieden.
Die Steuer wird von Malzschrot, bevor dasselbe zum Ver-
brauch kommt, erhoben. Die Bayern versteuern nach Maß
(Hektoliter), die Norddeutschen nach Gewicht (Zentner). Die
Brauer Norddeutschlands baten, da die Versteuerung nach
Gewicht als die richtigere erscheint, dieselbe zu belassen. Das
gibt nun auch der Entwurf zu; er führt dabei nur die Ver-
mahlungssteuer, welche seitdem zulässig war, als Ver-
pflichtung ein.

Die Vermahlungssteuer ist erst seit 1879 in Norddeutschland
vom Staate eingeführt und erst von einem kleinen Teile der
Brauereien angewendet. In der Regel sind noch die früheren
zum Teil seit 1819 bestehenden Systeme in Geltung. Bei diesen
wird versteuert, entweder auf Deklaration, d h. gegen An-
zeige des verschrotenen Malzes in jedem einzelnen Falle, und
gegen Vorauszahlung des Anfalles, oder auf Fixation, d. h.
gegen Feststellung der Schrotmengen für das ganze Jahr, in
letzterem Falle bei monatlicher oder vierteljährlicher Voraus-
bezahlung. Es gibt Fixation ohne Nachversteuerung und
Fixation mit Nachversteuerung. Bei Fixation ohne Nach-
versteucrung wurden indes Steuerbehörden und Brauer selten
einig. Die Forderungen der Steuerbehörden, obgleich letztere
hierdurch bei dem Aufsichtswesen Ersparnisse machten, waren
fast immer so hoch gehalten, daß Einigung nicht erzielt werden
konnte. Die Fixation mit Nachversteuerung wird deshalb
die Regel bilden. Dabei trat jedoch ein Übelstand für den
Brauer ein. Wird nämlich die Fixation überstiegen durch den
Anfall auf die verwendeten Schrotmengen, so hat der Brauer
am Ende des Jahres nachzuversteuern, d. h. nachzubezahlen.
Nicht so umgekehrt. Erreicht der Anfall an Steuern die
Fixationssumme nicht, verbleibt das Mehr in den Kassen des
Staates, der Brauer zahlt somit in solchem Falle mehr, als
Steuer auf die von ihin verwendeten Mengen entfiel. Hier-
gegen erhoben sich natürlich Klagen. Diese Frage beschäftigte
auch wiederholt den Reichstag, der sich dahin entschied, daß, falls
Nachzahlung bei Überschreitung der Fixationssumme erfolge,
auch Rückzahlung erfolgen müsse, falls die Fixationssumme
nicht erreicht werde. Die Regierung erklärte jedoch, daß die
Festsetzung einer „Fixation" dies nicht zulasse. Die Brauer
entgegneten, daß man den Wortlaut der Verträge ändern
        <pb n="42" />
        ﻿41

möge, es käme ihnen nicht auf das Wort, sondern auf die
Sache an. Es verblieb jedoch beim alten.

Der Entwurf bestimmt nun die Vermahlungssteuer —
die Ausnahme wird noch angegeben - als allein zulässig.
Die Vermahlungssteuer verlangt die Anschaffung besonderer
Apparate, dies natürlich auf Kosten der Brauer. Nicht allein
die Anschaffungskvsten für die Apparate belasten aber den
Brauer, oft fehlt auch der geeignete Raum für Aufstellung
derselben, so daß Unkosten für bauliche Veränderungen hin-
zutreten. Manche empfindliche Last wird dainit auferlegt.
Dies wird um so drückender, da der kleine und mittlere Be-
trieb bestrebt ist und bestrebt sein muß, jede nur irgendwie
verfügbare Summe für Verbesserung des Brauereibetriebes
anzulegen. Deshalb kamen, namentlich auch aus den Kreisen
der mittleren Brauereien, vielfach Ansuchen, es doch bei der
seitherigen Steuererhebung zu belassen.

Der Entwurf befreit die Kleinbrauerei von der Ver-
pflichtung der Vermahlungssteuer. Nur die Betriebe
mit einem Verbrauch von über 4000 Zentner Malz sollen
hierzu angehalten sein. Da fängt nun aber gerade der
mittlere Betrieb erst an, und auch er ist schwer belastet und
hoffte da auf Befreiung.

Fragt man, warum der Entwurf es nicht bei dem seit-
herigen Zustand beließ, so liegt die Erklärung darin, daß bei
der Vermahlungssteuer die Beaufsichtigung des Staates
leichter, einfacher — und billiger ist. Der Staat verlangt
also nicht nur mehr an Steuern — jährlich 60 Millionen
Mark mehr als seitdem —, er entlastet sich auch von Aus-
gaben für das Beaufsichtigungswesen zuungunsten der Brauer.
Das ist der Grund für die Vermahlungssteuer.

8.	Schlußwort.

Bei Betrachtung der vorliegenden Frage der Brausteuer-
reform ist folgendes nochmals scharf hervorzuheben. Die Ver-
hältnisse auf diesem Gebiete von Nord und Süd, namentlich von
Norddeutschland und Bayern, sind nicht ohne weiteres vergleichbar.
In Bayern besteht ein alter, in sich gefestigter Brauereibesitz.
In Norddeutschland handelt es sich um eine junge, rasch
emporgewachsene Industrie, die, in übergroßem Wagemut,
sich weite Ziele steckte und noch nach gesichertem Halt sucht.
In Bayern handelt cs sich bei der ganzen kleinen und
mittleren Brauerei, vielfach auch bei der Großbrauerei, um
viel geringere Anlagewerte, als im Norden. Im Süden
gingen die Besitzungen seit langen Jahren vom Vater auf
        <pb n="43" />
        ﻿den Sohn über, dort entwickelte sich dies alles natürlicher, aus
sich selbst heraus. Im Norden handelt es sich dagegen um
neu geschaffene, sehr viel kostspieligere Anlagen. In Bayern
ist der Verbrauch an Bier viel größer, als im Norden. Die
Kundschaft einer Brauerei drängt sich dort auf viel kleinerem
Raum zusammen, als hier. Dadurch entsteht für den Süden
ein sehr viel geringerer Spesenanfall. Dieser viel geringere
allgemeine Spesenaufall gleicht für den Süden den dortigen,
in die Gesamtspesen einzuschließenden höheren Steueranfall
mehr als aus. Trotz seiner höheren Steuer produziert
somit der Süden billiger als der Norden. Dabei hat er
festgeregelte, höhere Verkaufspreise als Norddeutschland, und
dabei hat er Gerste und Hopsen in den besten Sorten vor
der Türe.

Man hört immer sagen: Der Süden trägt die höhere
Steuer, warum soll sie der Norden nicht auch tragen können?
Das erklärt sich eben aus den ganz verschiedenen Verhältnissen.
Stellt man Nord und Süd nur einfach nebeneinander, so
muß man hier zu den schwersten Irrtümern kommen.

Ganz dasselbe ist bei dem Einzelverkauf hervorzuheben.
Die süddeutschen Kneipen erzielen viel, aber viel höhere Umsätze,
als die norddeutschen. Die süddeutschen Wirtschaften sind sehr
reinlich gehalten, aber doch lange nicht von der luxuriösen
Einrichtung, die man im Norden verlangt. Dadurch hat Süd-
deutschland natürlich geringere Spesen. Der süddeutsche Bier-
trinker will und braucht auch nicht alle diese teueren Ein-
richtungen mit zu bezahlen. Hat nun aber der süddeutsche
Wirt bedeutend höheren Umsatz und weniger Unkosten, so kann
er auch geringeren Nutzen nehmen in: einzelnen Falle und
findet trotzdem genügendes Auskommen.

Von einem weiteren Vergleich hört mau vielfach. Er drängt
sich namentlich den besseren Kreisen auf, die dabei sicher im
besten Glauben handeln. Man vergleicht nämlich die Luxus-
wirtschaften der großen Städte mit dem Bierverkauf im all-
gemeinen. Wer nur die bayerischen Bierpaläste in den großen
Städten keunt und wer von diesen Verhältnissen aus seine
Schlüsse zieht, der muß allerdings zu ganz anderen Er-
gebnissen kommen, als derjenige, welcher die hier doch allein
maßgebenden Zustünde zugrunde legt, d, h. die Verhältnisse
der Gastwirtschaften, in welchen das weniger bemittelte Publikum
verkehrt. Schon in den Vororten Berlins, in den Arbeiter-
vierteln, sieht es ganz anders aus als in der Friedrichstadt.
Wer kommt aber dahin? Wer hat Einblick in das dortige
WirtshauSleben? In den Luxuswirtschafteu gibt der
Gast oft mehr für Trinkgeld aus, als der Arbeiter
für Bier in seinen kleinen bescheidenen Kneipen. In
den letzteren ist aber trotzdem der hauptsächliche Verbrauch.
        <pb n="44" />
        ﻿43

Die Trinkerleistung in den Bierpalästen ist ja eine recht
achtenswerte. Und doch hält das keinen Vergleich aus mit
dem großen Verbrauch der nach vielen Millionen zählenden
weniger Bemittelten. Nicht die Einzelleistung macht es da,
hier entscheidet die Masse. In den Luxuskneipen spielt das
Geld keine Rolle, in den Kneipen der kleinen Leute entscheiden
die Pfennige. Norddeutschland stellt ungefähr 44 Millionen
Hektoliter Bier her, Bayern führt ungefähr 2l/8 Millionen
Hektoliter Bier ein. In diesem Verhältnis ungefähr mag der
Verbrauch der Bemittelten zu dem der weniger Bemittelten
stehen. In den Luxuskneipen, deren Zahl nur sehr gering
ist im Vergleich zu den anderen, gibt man, wie gesagt, auch
noch Trinkgelder. Wie steht dies aus bei den vielen Tausenden
von Gastwirten, die das andere Publikum zu bedienen
haben? Fragt mau diese Wirte, wie es gehe, erhält man in
unglaublich vielen Fällen die Antwort: „Nun, man könnte
sich wohl durchschlagen, wäre nur nicht die viele Pumperei
mit ihren großen Verlusten. Schon im Wirtschaftsbetrieb
selbst hat man Schaden genug, immer wieder gehen „sie" mit
ein paar Glas Bier durch." So sicht es aus in der weitaus
größten Anzahl von Kneipen. Will man hier richtig urteilen,
muß man auf die Verhältnisse des kleinen Mannes bezug
nehmen, der mit Pfennigen rechnet.

Fassen wir früher Gesagtes in einige Sätze zusammen:

Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß leichtes, ge-
sundes Bier die Schnapspest am wirksamsten bekämpft.
Es ist unrichtig, zu behaupten, daß man damit nur den Teufel
austreibe durch den Beelzebub. Werden Getränke mit einem
Alkoholgehalt bis zu 50 pCt. und mehr verdrängt — da, wo
sie verdrängt werden dürfen — durch Getränke mit einem
Alkoholgehalt von 3—4 pCt., auch wohl 5 pCt., so bringt
dies unzweifelhaft einen Fortschritt. Wird die Wirkung des
Surrogatverbots in dieser Richtung ja auch weit überschätzt,
so wird dieses vielleicht doch auch hierbei etwas mithelfen.
Könnte man Getränke geben — und die Bierbrauerei sucht
danach — welche noch geringeren Alkoholgehalt zeigen, so würde
dies ein weiterer Fortschritt sein. Nur dürften es nicht aus
Eis gekühlte und bis zu 2 pCt. Alkohol enthaltende Brausen
sein. Wie die Wiederverkäufer wissen, verderben derartige
Getränke im Handumdrehen. Mit diesen Getränken könnte
nur noch mehr Unheil angerichtet werden.

Die Mittelstandspolitik kann durch hohe Staffe-
lung nicht gefördert werden. In den vorausgegangenen
Ausführungen hierüber gaben wir nur die Erklärung zu den
da vorliegenden Zahlen. Diese Zahlen selbst reden eine genügend
beweiskräftige Sprache. Zn hohe Spannung bringt nur
Nachteil für Groß und Klein, sie führt den kleinen und mittleren
        <pb n="45" />
        ﻿44

Betrieb auf den falschen Weg. Der kleine und mittlere Betrieb
muß aber möglichst erhalten werden, das liegt im allgemeinen
Interesse. Wer diese Betriebe fördern will, muß auch erklären,
daß Hilfe nur durch eigene Kraft gefunden werden kann, nicht
durch das Surrogat einer weitgehenden Staffelung.

Die Surrogate müssen verboten werden. Auch das
liegt im allgenieinen Interesse. Es ist erstaunlich, daß die große
Menge der Biertrinker, daß die Allgemeinheit sich noch nicht
weiter mit dieser Frage beschäftigt und damit auf deren Lösung
hingedrängt hat. Das Verbot muß erlassen werden, um die
einen von dem Verdacht zu reinigen, in dein sie ungerechter-
weise stehen, und um die anderen, soweit dies Gesetze können,
von dem Gebrauch abzuhalten. Das kann für die untergärige
Brauerei (für die Lagerbiere) nunmehr erfolgen, nachdem die
obergärige Brauerei abgetrennt wurde. Daß die Biere der
letzteren Brauart nicht durch Malz und Hopfen allein herzu-
stellen sind, dürfte vielleicht zuzugeben sein. Selbstverständlich
müssen die anderen, da zu verwendenden Stoffe vollkommen
unbedenklich sein in gesundheitlicher Beziehung.

Die Übergangsabgabe muß in schützender Weise
belassen bleiben. Hier muß den tatsächlichen Verhältnissen
Rechnung getragen werden. Wollte man den Zollvereinsvertrag
so auslegen, daß nur die in Norddeutschland gezahlte Steuer als
Übergangsabgabe erhoben werden dürfte, so müßte in Bayern
vor allen Dingen auch Änderung der Ausfuhrvergütungen
eintreten. Wird den tatsächlichen Verhältnissen nicht Rechnung
getragen, so vernichtet man mit einem Federstrich Anlagen,
deren Wert nach vielen Millionen zählt. Sind es 100, 200,
300 Millionen und mehr, um die es sich hier handelt, wer
will es sagen, es fehlen zurzeit die Unterlagen zur genaueren
Beurteilung. Jedenfalls handelt es sich dabei um alle Be-
triebe, welche an der Grenze Bayerns und der bayerischen
Pfalz gelegen sind. Eine Eingabe an den Reichstag auS
Trier kommt, auch hierauf bezüglich, ganz zu denselben Er-
gebnissen, wie wir. Da es nun aber unmöglich erscheint,
daß man wirtschaftliche Existenzen von dieser Bedeutung durch
Staatsgesetze einfach für vogelfrei erklärt, so führt das zu
folgendem: Entweder es verbleibt bei den jetzigen Steuer-
sätzen iix Verbindung mit der derzeitigen Übergangsabgabe,
oder die Steuersätze erhöhen sich und die Übergangsabgaben
halten gleichen Schritt mit dieser Erhöhung.

Wer annimmt, daß der Zollvereinsvertrag bei Erhöhung
der norddeutschen Steuersätze anders ausgelegt und die Über-
gangsabgabe danrit für Bayern günstiger gestaltet werden
müsse, erklärt hierdurch gleichzeitig, daß die Steuersätze für
Norddeutschland überhaupt nicht mehr erhöht werden können.
Denn werden sie erhöht, ohne daß die Übergangsabgabe
        <pb n="46" />
        ﻿45

gleichen Schritt hält, so werden durch diese Gestaltung der
Dinge die in Rede stehenden wirtschaftlichen Existenzen dem
Untergang überliefert. Es ist nun aber nicht anzunehmen,
daß der Gesetzgeber dem einfach zustimmen könnte.

Bleibt es demnach bei dein jetzigen Steuersätze, so bleibt es
auch bei der jetzigen Ubergangsabgabe. Erhöht sich der
Steuersatz, so sollte die Übergangsabgabe gleichen Schritt
halten.

Von der Vermahlungssteuer könnte mau absehen.
Sollte sie aber allgemein bestimmt werden, so
müßte wenigstens den mittleren Betrieben, die sich
bis zu einem Malzverbrauch von 12 000 Ztr. er-
strecken, Rechnung getragen werden. Die Vermahlungs-
steuer wird sich nach und nach ganz von selbst
einführen. Jede Neuanlage, jede größere bauliche Ver-
änderung wird ihr Rechnung tragen. Es würde durch obige
Erweiterung für den mittleren Betrieb eine Übergangszeit
eintreten, welche die spätere Ausdehnung dieser Bestimmung
vorbereiten, die Härte der sofortigen Anordnung aber ver-
meiden würde.

Tritt die vorgeschlagene oder eine nur irgendwie drückende
Mehrbelastung durch Steuer ein, so wird sie für das Publikum
die Erhöhung der Schankpreise des Bieres, und zwar über
den Steuerbetrag hinaus, zur Folge haben. Die Brauerei
kann die Steuer nicht tragen. Sie wird vielleicht für einige
Zeit den Kampf unter sich zu führen haben. Nach kurzer Zeit
wird er beendet sein. Die vorgeschlagene Steuer übersteigt
für die gesamte Aktienbrauerei Norddeutschlands den Betrag
der gezahlten Dividende um 1 470 000 Mk. Das kann
doch unmöglich für längere Zeit aus eigener Kraft ertragen
werden.

Auch die Wirte können die Last nicht tragen. Der
Gedanke, daß dies möglich sei, ist uns hier nicht für einen
Augenblick gekommen. Daß der Einzelverkäufer dabei aus
Bruchteilen eines Pfennigs einen ganzen Pfennig inacht, ist
nicht zu vermeiden.

Es ist dies auch gerechtfertigt. Durch Verteuerung des
Bieres wird sich der Umsatz mindern. Wodurch sonst soll der
Wirt Ersatz finden? An dem derzeitigen Einkommen darf
nichts gekürzt werden, daS ist schon bescheiden genug. Be-
spricht man den Rückgang des Bierkonsums, so ist dabei auch
immer wieder zu betonen, daß hierdurch die Schnapspest
wesentlich gefördert wird. Das Surrogatverbot könnte dies
nur zunr allerkleinsten, zu einem kaum merklichen'Teil aus-
gleichen.

Wie soll nun aber der Arbeiter, der kleine Hand-
werker, der weniger Bemittelte die Brausteuer tragen?
        <pb n="47" />
        ﻿46

Am 1. März treten die Zölle in Kraft. Der Getreidebau soll damit
bekanntlich geschützt werden. Dadurch muß das Getreide teurer
werden, und dadurch auch das Brot. Die Viehzucht soll ge-
fördert werden, dadurch müssen die Preise für Vieh ansteigen,
das Fleisch kostet mehr. Das Bier wird teurer, der Tabak,
die Zigarren und Zigaretten werden im Preise steigen. Sollen
die weniger Bemittelten nun auf das alles noch mehr ver-
zichten, als seither? Das kann wohl niemand verlangen.
Dann müssen die Arbeiter, die Handwerker, die kleinen Händler,
die vielen Millionen mit ihrer Arbeitskraft, mit ihren Waren
ebenfalls aufschlagen. Eine allgemeine Verteuerung der
Lebenshaltung wird die Folge sein. Dann erst werden alle
diese Zölle getragen da, wo sie schließlich getragen werden
müssen, wo sie getragen werden können. Sie werden von
den Klassen der weniger Bemittelten mit hohen Zinsen ab-
gelastet werden auf die Schultern der Bemittelteil. Aber
welcher Kampf bis dahin! Und welche Opfer wird dieser
jahrelange, das ganze Volk immer wieder durchbebende, immer
wieder erschütternde Kampf kosten? Und wird eine derartige
Überwälzung der Steuern und Zölle auf die kräftigen Schultern
überhaupt möglich sein? Es ist nicht unsere Aufgabe, diese
Frage weiter zu erörtern. Täglich hört man aber sagen:
„Ach was, das alles geht uns ja gar nichts an. Das tragen
die Brauer uird die Wirte, die Tabakfabrikanten und die
Tabakhändler." Zunächst vielleicht, unmöglich für länger.
Auch bei der indirektenSteuer ist eben nicht alles Gold, was glänzt.

Die Bierbrauerei Norddeutschlands trügt schon jetzt er-
hebliche Lasten für Reich und Gemeinde. Vom Jahre 1887,
welches 24 Millionen Reichsbraustener brachte, stieg diese bis
1905 auf 40 Millionen an. Eine genaue Feststellung der
Gemeindeabgaben, welche das Bier bringt, stößt auf Schwierig-
keiten. Die Verhältnisse liegen zu verschieden. Hier bei uns
ist die durchschnittliche Abgabe an die Gemeinden höher, als
die an den Staat. Trotzdem haben wir hier billige Bier-
preise. Das Maß ist aber auch voll. Brauer und Wirte
können nicht weiter. Am 1. Mürz kommen die Zölle. Die
Brauereien Deutschlands werden durch dieselbeir init weiteren
24 Millionen belastet, den Löwenanteil hat Norddeutschlaud
zu tragen.

Das Brauereigewerbe Norddeutschlands hat sich rascher,
als das im Süden entwickelt und steht daher weniger kräftig
        <pb n="48" />
        ﻿47

da, als dieses. Immerhin hat es fortlaufend die Einnahmen
von Staat und Gemeinden vermehrt. Greift man es nicht
an, fo kann es auch ferner eine reichlich fließende Steuer-
quelle bieten. 'Wie die neue Steuer die Verhältnisse ge-
stalten würde, läßt sich heute nicht übersehen. Es läßt sich
deshalb auch nicht behaupten, daß die Verdreifachung der
Steuer nun auch die dreifache Einnahme und damit auch
unter dieser: Umständen die fortlaufende Weiterentwicklung
des Gewerbes ergeben müßte. Hierdurch können Ver-
schiebungen eintreten, die die Dinge wesentlich anders als
erwartet gestalten. Ist der Schritt aber einmal getan, so geht
es nicht mehr rückwärts. Täuscht man sich aber in seinen
Erwartungen und ist unerwartetes Unheil eingetreten, so ist
das Unglück rricht wieder gut zu rnachen. Die gesetzgebenden
Faktoren stehen hier vor einer sehr wichtigen und vor einer
sehr verantwortungsvollen Entscheidung.
        <pb n="49" />
        ﻿48

Anhang.

i.

Ein sächsischer Kleinbraner über die Braustenererhöhung.

(Aus dem Dresdener Anzeiger).

Am 10. Dezember hat in Berlin, wie auch kürzlich in
Dresden, eine Protestversammlung von mehr als 2000
Brauereivertretern gegen die Einführung der geplanten Brau-
steuererh ühung stattgefunden. Aus der einmütig gefaßten
Resolution geht klar hervor, daß durch den „Staffel"-Taris
erstens die Kleinbranereien nicht entlastet, sondern belastet
werden, und zweitens, daß die Großbrauereien die Erhöhung
ebenfalls nicht tragen können, also eine Abwälzung der er-
höhten Steuer auf die Wirte und von diesen wieder auf die
Konsumenten stattfinden wird. Die Steuer im Norddeutschen
Brausteuergebiet brachte 1873 16 Millionen, 1903 81 559 775
Mark, sie hat sich mithin in 30 Jahren verdoppelt. Noch am
13. März v. I. erklärte Freiherr von Stengel, daß er die
Steuerleistung der Brauer um 9 bis 13 Millionen zu er-
höhen beabsichtige. Und nun soll auf einmal eine Erhöhung
um 60 Millionen vor sich gehen, die ganze Brausteuer soll etwa
94 Millionen bringen. Sechsmal ist eine geplante Erhöhung dank
der Weisheit des Reichstages abgelehnt worden, und seit 1873
haben sich unsere Verhältnisse ungemein verschlechtert. Wohl
leugnen wir nicht die großartigen Fortschritte unseres Ge-
werbes, aber der Segen der wissenschaftlichen und technischen
Errungenschaften ist in anderer Weise verloren gegangen, er
ist vollkommen aufgezehrt vom Konkurrenzkampf, von der
Überwucherung des Großbetriebes und — von der inzwischen
fast aus jedem Dorfe eingeführten Biersteuer!

Die große Masse der Bevölkerung glaubt, durch das
neue Gesetz, durch einen Staffeltarif solle die Kleinbrauerei
gefördert und gestärkt werden! Die Staffelung ist ja
gekommen, aber mit welchem Erfolge? Um Tausende von
Brauereien hat sich das Braugewerbe vermindert. 1873 gab
es 13 561, 1903 nur noch 6404. Dabei ist die Biererzeugung
von 19 654 903 hl auf 43 360 594 hl im Jahre 1903 ge-
stiegen; also sind über 7000 Brauereien — natürlich meist
kleinere — eingegangen!
        <pb n="50" />
        ﻿49

Seit 13 Jahren sind Deutschlands Kleinbrauer bemüht,
eine Staffelung des Brausteuertarifes herbeizuführen, derart,
daß sie dem an Betriebskapital und infolge der ganzen Eigen-
art des Braugewerbes ihm weit überlegenen Großbrauer
gegenüber wenigstens einigermaßen gerecht behandelt würden.
Bisher werden von allen Brauereien pro Doppelzentner
Malz 4 Mk. erhoben; die neue Brausteuervorlage verlangt
von den kleinsten Betrieben 7 Mk., von den größeren 8 bis
12 Mk. und von den größten J 2,50 Mk. Der Kleinbrauer
bezahlt jetzt 4 Mk. Pro 100 kg-; geplant (von der Regierung
„erwogen") werden 3,25 Mk. pro 100 kg für kleinste Betriebe;
in der neuen Vorlage projektiert: 7 Mk. pro 100 kg. Um
dem Leser ein Beispiel zu geben: Eine kleine Stadtbrauerei,
die 400 Zentner Malz verbraut und davon 2000 lll einfaches
Bier erzeugt, wird dabei noch vorausgesetzt, daß sie keine
Einbuße erleidet - etwa 12 000 Mk. rohen Ertrag haben.
Sie bezahlt zurzeit 800 Mk. Brausteuer, sie hoffte, nach der
Staffelung nur noch 650 Mk. zu entrichten, und nunmehr
würde sie — 1400 Mk., also noch 600 Mk. mehr als jetzt,
zahlen müssen. An kommunaler Biersteuer hat dieselbe
Brauerei aüßerdem etwa 450 bis 500 Mk. zu entrichten!
Wie gerechtfertigt eine Staffelung wäre, ist daraus ersichtlich,
daß eine Lagerbierbrauerei wohl genau dieselbe Steuer be-
zahlen muß, aber einen Ertrag — Verhältnis Lagerbier zu
Einfachbier —, dasselbe Quantum Malz angenommen, von
etwa 15 000 Mk. haben würde. Diese Zahlen sprechen eine
sehr ernste Sprache! Ich bin jedoch auch gerecht genug, an-
zuerkennen, daß uns Kleinbrauern den Großbetrieben gegen-
über auch manche Vorteile erwachsen, die diese nicht haben,
und daß andererseits manche nachteiligen Erscheinungen
unseres Gewerbes dort viel stärker hervortreten, als bei uns.
Zum Beispiel betreiben viele Kleinbrauer Nebengewerbe: Land-
wirtschaft, Gastwirtschaft, Handel usw.; unsere Kundschaft, unser
Risiko ist übersichtlicher, die Löhne sind niedriger und der Ver-
waltungsaufwand ist viel geringer. Auch die Wahrheit der
Redensart, der Kleinbrauer könne heute nicht mehr bestehen,
kann ich nur beschränkt anerkennen, sie ist zum großen Teil
nicht zutreffend, weil die wissenschaftliche Ausbildung uns
Kleinbrauer befähigt, ein ebenso gutes Bier herzustellen und
eine fast ebenso rationelle Wirtschaft wie im Großbetriebe zu
führen. Bei geschickter Leitung und im Hinblick aus die
Nebengewerbe — gute Fundierung und Absatzgebiet voraus-
gesetzt — sind Kleinbrauer sehr wohl in der Lage, gleich
gute wirtschaftliche Ergebnisse und technische Ausbeute zu er-
zielen wie Großbrauer. Die Resignation vieler Kleinbrauer
und der unausgesprochene Gedankengang der Steuervorlage,
„der Kleinbrauer gehe doch seinem Schicksal entgegen", sind

4
        <pb n="51" />
        ﻿50

zu verwerfen, weil sie unzutreffend sind. Je mehr selb-
ständige Betriebe erhalten bleiben, desto mehr Nutzen geht
auf den Mittelstand, auf die mit den erhaltenen Betrieben
verbundenen Nebengewerbe — Handwerker, Arbeiter usw. —
über. Möchte die Regierung diesen Gesichtspunkt in Zukunft
zum Segen des Kleinbrauers beherzigen!

Was die Großbetriebe anbelangt, so gebe ich gern zu:
Es gibt zahlreiche Aktienbrauereien, die eine sehr hohe Divi-
dende zahlen, und namentlich in Sachsen gibt es einige sehr
rentable Betriebe, die seit mehr als 20 Jahren 2ö bis 40 pCt.
Dividende oder ähnliche Gewinne verteilen. Man darf aber
doch das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und wegen
einzelner Betriebe nicht die Objektivität im Urteil über die
Existenzfrage eines großen Gewerbes verlieren. Zu ver-
urteilen ist es, wenn in solchen Zeiten Preßorgane in
hämischer Weise über die Brauindustrie herfallen und teils
aus egoistischen Gründen, teils aus prinzipieller Alkohol-
gegnerschaft, teils aus bösartigem Übelwollen von „Dividenden-
brühe", „Güte und Preise des Wassers", „dem Volke den Bier-
preis diktieren" und anderem sprechen. Das ist ein schlimmes
Zeichen für die Art und Weise, wie von gewisser Seite der
wirtschaftlich-politische Jnteressenkampf gegen eine alte, acht-
bare Industrie geführt wird. Daß die geplante Brausteuer-
erhöhung tatsächlich in keinem Verhältnis zu der erwiesenen
Rentabilität des deutschen Braugewerbes steht, mögen den
Leser folgende Beispiele lehren: Die größte Brauerei Deutsch-
lauds ist die Schultheiß' Brauerei in Berlin. Sie hatte im
Vorjahre einen Absatz von 1 134 462 hl Bier und entrichtete
986 448 Mark Brausteuer; nach der Vorlage würde sie
3 075 024 Mk., also 2 088 537 Mk. mehr, bezahlen müssen.
Sic hat im letzten Jahre die ansehnliche Dividende von 18 pCt.
(über 2 Mill. Mark) ausgeschüttet; würde die Steuer schon
bestanden haben, so hätte sie nur 0,7 pCt. Dividende zahlen
können. Ähnlich folgende Beispiele:

Brauerei	Letzte  Brau-  steuer  Mk.	Zu-  künftige  Brau-  steuer  Mk.	Also  mehr  Mk.	Letzte  Dividende  pCt.	Zu-  künftige  Dividende  pCt.
Ponarth, Königs- berg 		166 086	511 275	335 189	18	0,7
Holstenbrauerei, Hamburg. . .	82 520	250 125	167 605	10	0,0

Die letztere Brauerei hätte sogar 150 000 Mk. Unterbilanz.
Um noch ein Dresdener Beispiel anzuführen: Die unter ganz
        <pb n="52" />
        ﻿51

eigenartigen und außerordentlich günstigen Verhältnissen
arbeitende Brauerei zum Felsenkeller, die sich in den herrlichen
Brauerjahren derart entwickeln konnte, daß sie trotz enormer
Betriebssteigerung niemals ihr Aktienkapital zu erhöhen
brauchte. Diese Brauerei hat im Vorjahre 316 294 hl Bier
ansgestoßen und 264 782 Mk. Brausteuer bezahlt, in Zukunft
würde sie 827 443 Mk., also 562 661 Mk. mehr, entrichten
müssen. So viel mir bekannt, hat Felsenkeller im Vorjahre
480 000 Mk. an Dividenden- und Genußscheine ausgeschüttet.
Mit Vortrag usw. kann man 850 000 Mk. Reingewinn an-
nehmen. Trotz dieser vielleicht ganz einzig dastehenden Ver-
hältnisse würde auch die Brauerei zum Felsenkeller in Zukunft
nur noch 3,5 pCt. Dividende zu geben imstande sein. Ferner:
Es gibt im Brausteuergebiet 347 Aktienbrauereien; davon
haben 67 überhaupt keine Dividende gezahlt, 25 1 bis 3 pCt.,
176 3 bis 8 pCt., 71 8 bis 15 pCt. und 11 Brauereien
zahlten über 15 pCt. Obige Beispiele stellten die Zukunft
der am besten situierten Betriebe mit über 8 pCt. dar. Dian
wird sich sagen müssen, daß in Zukunft alle Brauereien, die
seither unter 6 pCt. Dividende verteilten, völlig ertraglos und
von den Großbetrieben aufgesaugt werden, und dies dürfte
auch mit zahlreichen Privatbrauereien der Fall sein.

Obige 347 Aktienbrauereien zahlten 29 192 455 Mk.
Dividende, nach der Vorlage würden sie 31 662 500 Mk.
Brausteuer mehr zahlen müssen als jetzt, also nicht nur die
ganze Dividende würde absorbiert, sondern die Brausteuer
überstiege die Dividende sogar noch um 2 470 000 Mk.

Der Kapitalwert des deutschen Braugewerbes beträgt
mehr als 3 Milliarden, seine Produkte repräsentieren einen
Wert von über 910 Millionen, es zahlt jährlich über 120Mill.
Mark Löhne und hat eine immense Bedeutung für Handel
und Landwirtschaft; der letzteren allein werden jährlich
400 Milt. Mark zugewendet. Eine einzige Brauerei (aller-
dings die größte), Schultheiß, hat 866 Pferde, 103 eigene
Eisentransportwagen, eigenen Doppelschraubendampfer usw.
Welche soziale Gesinnung gerade den deutschen Brauer als
Arbeitgeber auszeichnet, beweist der Segen, der z. B- aus
diesem großen Geschäft für dessen Angestellte entspringt. Nicht
weniger als 925 000 Mk. sind als Wohlfahrtsfonds für Arbeit-
nehmer und Beamte angelegt worden, und wohl 200 000 Mk.
sind dem Fonds allein im letzten Jahre zugeflossen. Die Ge-
schäftssparkasse von Schultheiß erhielt 1904/06 von 1433 Arbeit-
nehmern (d. h. 75 pCt. der Gesamtzahl) an 2 247 387 Mk.,
von 144 Beamten 288 785 Mk. Einzahlungen. '

Es muß jedem einleuchten, daß solche große Industrie nicht
nur das Recht, sondern die Pflicht hat, sich selbst zu erhalten,
nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch insbesondere im

4*
        <pb n="53" />
        ﻿52

Hinblick auf die zahlreichen Existenzen, die mit dem Brau-
gewerbe zusammenhängen: Gastwirte, Angehörige der Hilfs-
industrien und zahllose Arbeiter.

Nach dem Gesagten, insbesondere aus der Dividenden-
statistik, ist ersichtlich, daß auch die Großbrauereien die Er-
höhung der Brausteuer nicht tragen können und nicht tragen
werden. Was wird aber dann die unabwendbare Folge sein?
Die Großbrauereien werden sich noch mehr bemühen, die
Kleinbetriebe aufzusaugen, noch inehr „Fusionen" werden statt-
finden, die Wirte werden höhere Bierpreise zahlen müssen,,
und da auch die Wirte zumeist nicht auf Rosen gebettet sind,
werden sie eben ihrerseits die Preise für Bier — wahrschein-
lich durch Verabreichung kleinerer Gläser — erhöhen. Wer
zahlt also die geplante Brausteuer zuletzt? Der Konsument.
Und wer ist der größte Konsument? Das werktätige Volk,
der kleine Landwirt, der Arbeiter, der Handwerker, der kleine
Beamte, kurz: der Mittelstand. Im Hinblick auf die nach-
gewiesene höhere Belastung der Kleinbrauer und die zu er-
wartende Abwälzung auf den Konsumenten sind daher die
am 3. Dezember 1904 gemachten Äußerungen des Reichs-
schatzsekretärs: „schonende Rücksichtnahme auf die wirtschaftlich
Schwachen sollte seine Richtschnur sein, daran wolle er un-
entwegt festhalten", ganz unverständlich.

Es kann nicht bezweifelt werden, daß infolge der erhöhten
Bierpreise ein Niedergang des Braugewerbes, des Gastwirt-
standes und aller Hilfsindustrien stattfinden wird. Auch der
Bierkonsum wird sehr beträchtlich zurückgehen, so daß das
Ideal der Steuervorlage, 94 Millionen aus der Brauerei
herauszuholen, gar nicht erreicht wird.

Ich fühle mich als simpler Kleinbrauer natürlich am
wenigsten berufen, Vorschläge zu machen, wo das Reich die
anerkannt nötigen Mittel zur Sanierung seiner Finanzen her-
holen soll, aber ich bin der Überzeugung: In unserem großen
reichen Vaterlande lassen sich diese Mittel von wirklich starken
Schulter auch aufbringen! Möchten die Brauereien des Nord-
deutschen Brausteuergebietes und der Konsument vor dieser
„Stasfel"-Steuer und vor jeder Brausteuererhöhung bewahrt
bleiben!	Otto Sonntag, Braumeister.
        <pb n="54" />
        ﻿53

II.

Eine sehr beachtenswerte Zuschrift aus den Kreisen der
mittleren Brauereien an die „Tageszeitung für Brauerei".

Den Darstellungen des Herrn Zeitz-Meiningen „Er-
höhung der Brausteuer und ihre Folgen" füge ich folgendes bei:

Die bayerische Konkurrenz trifftmindestens denmeiningischen
Amtsgerichtsbezirk Gräfenthal im Kreise Saatfeld (Saale) in
gleicher Schürfe wie die koburg-meiningischen Landesteile in:
Westen Thüringens.

Die nächste bayerische Brauerei liegt 2 km von der nord-
deutschen bzw. meiningischen Ortschaft Probstzella, eine zweite
befindet sich eine Wegstunde weiter entfernt.

Beide Brauereien sind erst vor einigen Jahren ohne jedes
örtliche oder inländische Bedürfnis vergrößert worden.

Diese und noch mehrere naheliegende bayerische Brauereien
suchen nun mit allen Mitteln und unter allerhand Konzessionen
in dem angrenzenden norddeutschen Gebiet ihren Absatz an
Bier zu vergrößern, während das uns infolge der hohen,
prohibitiv wirkenden bayerischen Eingangszölle trotz inehrfacher
Versuche, den Absatz nach Bayern auszudehnen, ganz un-
niöglich ist.

Infolge der sehr schroffen Konkurrenz darf daher eine Ver-
schiebung der Übergangsabgabe zugunsten unserer Gegner nicht
erfolgen, denn sonst liegt die Gefahr weiterer Unterbietung im
Preise vor.

Die Behauptung des Herrn Staatssekretär Freiherrn von
Stengel, daß beim Einzelverkauf des BiereS pro Liter sich
ein Nutzen von 11,5 bis 37,7 Pf., im Mittel 25,6 Pf., ergeben
soll, trifft in der ganzen Gegend nicht zu.

Jedenfalls hat der Herr Staatssekretär aus hiesiger
Gegend keine Erkundigung eingezogen, und doch hätte ihn
als früheren Nachbarn diese Gegend besonders interessieren müssen.

Es möge zur weiteren Belehrung nachstehendes dienen.
In Gräfenthal und Umgebung wird überall das Bier pro
Liter mit 24 Pf. verkauft, ohne Gewährung von Trinkgeld,
das hier nicht üblich ist. Davon kommt auf den Wirt infolge
äußerst hoher Kommunalbiersteuer 6 Pf. Ausschankgeld, wovon
er alle Aufwendungen bestreiten muß.

Die Brauerei muß für den gewährten Preis von 15—18 Mk.
einschließlich Kommunalbiersteuer zum Teil sehr starke Biere
liefern. Auch die Kommunalbiersteuer von 1,53 Mk. auf das
Hektoliter Bier trügt die Brauerei. Leichtere Lagerbiere (nicht
sogenannte Einfachbiere) werden vielfach für 20 Pf. das Liter
verschleißt; beim Flaschenbier ist Pies sogar Regel.

Das geschieht in den Lokalen, in denen die eigentlichen
Biertrinker verkehren, welchen gutes kräftiges Vier nicht allein
        <pb n="55" />
        ﻿54

Genuß, sondern in hiesiger Jndustriegegend ein sehr not-
wendiges Bedürfnis ist.

Bei den hier bestehenden Verhältnissen kann weder die
Brauerei noch der Wirt auch nur die geringste Mehrsteuer
tragen. Bei der Brauerei sprechen außerdem neben hohen
Arbeitslöhnen und sonstigen Vergünstigungen ihrem Personal
gegenüber noch die stetig wachsenden Kohlenpreise und be-
deutenden Zollerhöhungen auf alle Bedarfsartikel der Brauerei,
wie sie im Zolltarif bestehen, mit, während eine Erhöhung
der Verkaufspreise in Ansehung der Konkurrenzverhältnisse
und der Arbeitslöhne undurchführbar ist.

Es ist deshalb geboteu, alle und jede Steuererhöhung
abzulehnen.

Brauerei z. Pappenheimer,

Tobias Glaeser in Graefenthal.

III.

Bransteuer und Reservatrecht.

(Aus der Hildburghauser Dorfzeitung.)

Zufolge der Reservatrcchte sind die süddeutschen Staaten
befugt, ihre Brausteuer im Wege der Landesgesetzgebung zu
ordnen. Der Reichsgesetzgebung unterliegt nur die Brau-
steuer, welche in den zur Norddeutschen Brausteuergemeinschaft
gehörigen Staaten erhoben wird. Die Brausteuer dieser
Staaten fließt der Reichskasse zu, während die Brausteuer der
süddeutschen Staaten deren Landeskassen zugeht. Zum Aus-
gleich haben die süddeutschen Staaten entsprechende Jahres-
zahlungen an die Neichskasse zu leisten. Die Brausteuer
stellt sich gegenwärtig in den süddeutschen Staaten erheblich
höher als in der Brausteuergemeinschaft, nämlich hier-
auf 4 Mk., in Bayern auf 5 bis 6,50 Mk. für eineu
Doppelzentner Malz. Die dem Reichstag zugegangenen
Finanzreformvorschläge bezwecken nun unter anderm, die
Brausteuer der Brausteuergemeinschaft im wesentlichen auf
die Höhe der süddeutschen Brausteuer zu bringen. Nach der
seitherigen Beschlußfassung der Steuerkommission des Reichs-
tages ist die Erreichung dieses Zieles als ausgeschlossen an-
zusehen, und zwar kämpfen gegen dasselbe auch süddeutsche
Reichstagsabgeordnete an, diese aber nicht geleitet von der
llberzeugung, daß die süddeutsche Brausteuer zu hoch sei, und
daß sie die norddeutschen Brauer, Wirte und Biertrinker vor
        <pb n="56" />
        ﻿55

diesem Übel bewahren wollten. Nein, die süddeutsche Brau-
steuer gilt als ganz in Ordnung, an ihr soll nicht gerüttelt
werden. Die Gleichstellung der norddeutschen Brausteuer wird
aber bekämpft, um die süddeutschen Staaten vor der Er-
höhung der von ihnen zu zahlenden Ausgleichsbeiträge zu
bewahren. Nun mag man Freund oder Gegner einer Er-
höhung der norddeutschen Brausteuer sein, als eine sonder-
bare Blüte der Reservatrechte muß man es doch empfinden,
daß süddeutsche Neichstagsabgeordnete zur Gesetzgebung über
die norddeutsche Brausteuer mit berufen sind, während eine Mit-
wirkungvonVertreternnorddeutscherStaatenbeiderGesetzgebung
über die süddeutsche Brausteuer gänzlich ausgeschlossen ist.

Ganz besonders tritt dieses Mißverhältnis zutage bei der
Übergangsabgabe. Wenn Bier aus Süddeutschland nach
Norddeutschland eingeführt wird, so wird die dort gezahlte
Brausteuer zurückvergütet, während hier eine Ubergangs-
abgabe erhoben wird. Nach der Reichsverfassung soll diese
nicht höher sein als die Belastung des Bieres in der Nord-
deutschen Vrausteuergemeinschaft. Nun hat in der Steuer-
kommission des Reichstags der von einem bayerischen Reichs-
tagsabgeordneten eingebrachte Antrag Annahme gefunden,
wonach bei Einfuhr von Bier aus süddeutschen Staaten in
das Gebiet der Norddeutschen Brausteuergemeinschast die
Übergangsabgabe 2 Mk. für das Hektoliter nicht überschreiten
darf. Es soll damit der Reichsverfassung Rechnung getragen
werden. Aber wie steht es nun umgekehrt bei Einfuhr von
Bier aus Norddeutschland nach Süddeutschland? Hier wird
gleichfalls eine Übergangsabgabe erhoben, aber es besteht der
große Unterschied, daß deren Bestünmung lediglich der
Landesgesetzgebung überlassen ist, Vertreter norddeutscher
Staaten hier nicht hineinzureden haben. In Bayern be-
rechnet sich jetzt die Brausteuer für das Hektoliter auf
2,35 Mk., dagegen die dort erhobene Übergangsabgabe auf
3,25 Mk., also um 0,90 Mk. höher als die Brausteuer.
Andererseits werden in Bayern bei der Ausfuhr von Bier
für das Hektoliter 2,10 bis 2,65 Mk. als Brausteuer zurück-
vergütet. Daß Bayern auf diese Weise es in der Hand hat,
die Ausfuhr zu begünstigen und die Einfuhr zu benach-
teiligen, liegt nahe. Aber wohl kein billig Denkender wird
es als ein befriedigendes Verhältnis empfinden, daß solcher-
gestalt Bayern, aber auch Württemberg und Baden der
Norddeutschen Brausteuergemeinschaft Schranken auferlegen,
dagegen ihre Steuerverhältnisse unter Ausschluß jedweder
norddeutscher Mitwirkung nach freiem Ermessen ordnen
können.
        <pb n="57" />
        ﻿56	—

IV.

Brausten ers chm erzen.

(Aus der Vossischen Zeitung Nr. 58 bzw. Tageszeitung für
Brauerei Nr. 30.)

Die Annahme der Anträge des bayerischen Zentrums-
abgeordneten Speck in der Steuerkommission des Reichstags
hat in den Brauereikreisen, wie zu erwarten stand, lebhafte
Beunruhigung erzeugt. Der Deutsche Brauerbund hat Ver-
anlassung genommen in einer an die Steuerkommission ge-
richteten Eingabe seine Bedenken zu äußern. Bei dem ersten
der beiden Anträge hat besonders die darin vorgeschlagene,
bis zu einer Verdoppelung des derzeitigen Steuersatzes
gehende Erhöhung der Steuer selbst, sowie die bis zu einem
Unterschiede von 4 Mk. pro Doppelzentner Malzverbrauch
reichende Staffelung der Steuer den Widerspruch der Inter-
essenten herausgefordert. Eine so weite Spannung der
Steuersätze gehe über die tatsächlich zwischen den großen und
kleinen Betrieben bestehenden Unterschiede in der Rohmaterial-
ausbeute hinaus, die doch allein für die Staffelung der
Brausteuer im Sinne einer Konsumsteuer maßgebend sein
können. Eine sich von 4—8 Mk. pro Doppelzentner Malz
erstreckende Staffelung der Steuer laufe auf eine Sonder-
gewerbesteuer. auf eine Strafsteuer für den Groß-
betrieb hinaus, wogegen die Brauereien sich um so nach-
drücklicher wenden zu sollen glauben, als in Süddeutschland
die mit derselben Überspannung des Staffelsteuerprinzips
gemachten Erfahrungen die Aussichtslosigkeit solcher sozial-
politischen Experimente schlagend erwiesen haben.

Die zunächst mit der Brauindustrie angestellten Versuche
legen vielfach die Befürchtung nahe, daß man hierbei nicht
stehen bleiben wird und daß die angeblich im Interesse des
„Mittelstandes" gegen den Großbetrieb gerichteten Tendenzen
auch auf andere Industrie- und Handelszweige übergreifen
können. Was heute den Brauereien zugemutet werde, könne
morgen auch bei jedem anderen Gewerbe versucht werden;
es gebe kaum eine Erwerbsgruppe, wo nicht der Gegensatz
zwischen den Kleinen und Großen bestehe. Die Geschichte der
Braustenerstaffelung in den süddeutschen Bundesstaaten zeige
aber, daß dort mit der Einführung dieses Steuerprinzips die
trennende Kluft zwischen den Interessen des Groß- und Klein-
betriebes erweitert worden sei; die Gegensätze und die Kon-
kurrenzverhältnisse hätten sich verschärft, und der Gesetzgeber
sehe sich infolge der immer dringlicher werdenden Hilferufe
der kleinen und mittleren Betriebe zu immer weitergehenden
Konzessionen genötigt, die das Übel nur verschlimmern. Diese
        <pb n="58" />
        ﻿57

an den Antrag des Abgeordneten Speck geknüpften Bedenken
würden auch von kleinen und mittleren Brauereien selbst
geteilt. Insbesondere habe sich ein scharfer Widerspruch aus
ihrem Kreise gegen die noch über den Speckschen Antrag
hinausgehenden Bestrebungen einer von dem Bünde der
mittleren und kleineren Brauereien vertretenen Gruppe er-
hoben, die dahingehen, die Stenerstaffelung so zu gestalten,
daß jede Brauerei bei Überschreitung einer Steuerstufe sofort
für ihren gesamten Malzverbrauch den erhöhten Steuersatz zu
entrichten habe, während nach dein Speckschen Antrag zunächst
nur der Überschuß der höheren Steuer unterliegen würde. Dieses
Verfahren — es würden danach nämlich behufs Erzielung
eines bestimmten Mehrertrages der Steuer die Stastelsätze für
die kleineren und mittleren Brauereien niedriger bemessen
werden können als im Falle der Durchstastelung der Steuer
für alle Betriebe — würde nach Ansicht vieler Interessenten
in der Folge jede Ausdehnung der Brauereien beträchtlich er-
schweren, ja in vielen Fällen unmöglich machen, da ein Über-
schreiten des Malzverbrauchs auch nur um einen Zentner
über eine bestimmte Steuerstufe hinaus sofort eine steuerliche
Mehrbelastung bis zu mehreren tausend Mark nach sich ziehen
würde.

Dieser Jnteressenwiderstreit trägt natürlich nicht dazu bei,
den Widerstand gegen die mit dem Antrage Speck den nord-
deutschen Brauereien zugemutete, immer noch sehr erhebliche
Mehrbelastung zu stärken. Anders beinr zweiten Antrage des
Abgeordneten Speck, der die Belastung der Übergangs-
abgabe vom süddeutschen Bier auf der bisherigen Höhe auch
im Falle einer Steuererhöhung für das norddeutsche Bier
verlangt. Hier ist der Protest der norddeutschen Brauereien
durchaus einmütig. Da für diesen ebenfalls von der Reichs-
tagskommission angenommenen Antrag auch die Gegner jeder
Steuererhöhung gestimmt haben, dürste es angezeigt sein,
über diese ohnehin nicht einfache, der Aufklärung bedürftige
Materie etwas Näheres auszuführen. Es wird sich danach
auch beurteilen lassen, ob die Zustimmung zu diesem Antrage
vom Reichstage, und speziell auch von den Vertretern der
linksstehenden Parteien, aufrecht erhalten werden kann.

Die Übergangsabgabe von dem in das nord-
norddeutsche Brausteuergebiet eingeführten süddeutschen Bier
beträgt pro Hektoliter 2 Mk. Sie beruht auf dem nach
Art. 40 der Reichsverfassung in Geltung gebliebenen Zoll-
vereinigungsvertrag vom 8. Juli 1867 (Bundesgesetzblatt
Seite 81—124). Allerdings wird darin (Absatz 5 II. ß 3)
bestimmt, daß das „Erzeugnis eines anderen Vereinsstaates
unter keinem Vorwände höher oder in einer lästigeren Weise
als das inländische oder als das Erzeugnis der übrigen
        <pb n="59" />
        ﻿58

Vereinsstaaten besteuert werden darf". Wenn nun auch zu-
zugeben ist, daß die auf das Hektoliter Bier in Norddeutsch-
land entfallende Brausteuer nicht den Betrag von 2 Mk. er-
reicht, so trifft es doch nicht zu, wenn man die auf Grund
dieses Vertrages stets in dieser Höhe erhobene llbergangs-
abgabe als „verfassungswidrig" bezeichnet, wie dies erst
neuerdings wieder in einer vom bayerischen Brauerbund be-
wirkten Auslasing geschehen ist. Es wird dabei nämlich die
Bestimmung des § 5 des genannten Vertrages übersehen.
Dieser besagte „Welche dem dermaligen Stande der Gesetz-
gebung in den Vereinsstaaten entsprechenden Beträge nach
den Bestimmungen der §§ 3 und 4 zur Erhebung kommen —
und bzw. zurückerstattet werden können, ist besonders ver-
abredet worden." Diese Verabredung aber, auf Grund
deren auch die Bemessung der llbergangsabgabe auf 2 Mk.
pro Hektoliter Bier erfolgt ist, beruht auf der allseitigen frei-
willig erteilten Zustimmung aller kontrahierenden Staaten,
auch der süddeutschen. In dem dem Vertrage angehängten
Schlußprotokoll heißt es dementsprechend auch im Schluß-
abschnitte „Die sämtlichen Bevollmächtigten erteilen sich
gegenseitig die Zusicherung, daß, wie dies auch bei den
früheren Zollvereinigungsverträgen geschehen ist, ihre Regie-
rungen mit der Ratifikation des Vertrages zugleich
auch die im gegenwärtigen Protokoll enthaltenen
Verabredungen ohne weitere Ratifikation derselben
als genehmigt ansehen und aufrecht erhalten werden."

Es besteht hiernach auch die Bemessung der Ubergangs-
abgabe für Bier, weil aus der autonomen Entschließung und
Zustimmung aller Vertragsstaaten hervorgegangen, durchaus
zu Recht, und von einer Verfaffungswidrigkeit kann keine
Rede sein. Fraglich könnte höchstens sein, ob die Gesichts-
punkte, die seinerzeit beim Vertragsabschluß für die in Rede
stehende Festsetzung der Ubergangsabgabe auf 2 Mk. pro
Hektoliter bestimmend lvaren, auch heute noch zutreffen. Diese
Frage muß unbedingt bejaht werden. Daß auch bereits beim
Abschluß des Zollvereinigungsvertrages der Satz von 2 Mk.
im allgemeinen über die auf das Hektoliter Bier in Nord-
deutschland entfallende Steuerbelastung hinausging, ist sicher
anzunehmen. Es waren daher unzweifelhaft wichtige Gründe
und Opportunitütsrücksichten, die zu einer darüber hinaus-
reichenden Bemessung der Ubergangsabgäbe nötigten.

Wie auch der verstorbene Abgeordnete Richard Roesicke
in der Reichstagssitzung vom 10. Januar 1893, ohne Wider-
spruch vomBundesratstische zu begegnen, ausführte, dürften diese
Gründe in erster Linie wohl in der erheblichen Bevorzugung
der süddeutschen Bundesstaaten bei der Regelung der Über-
gangsabgabe und in der Folge bei der Kontingentsbemeffung
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im Bereich der Branntweinbesteuerung von 1887 zu suchen
sein, die eine solche Kompensation angezeigt erscheinen ließen.
Auch die nach Gründung des Reichs hinzugekommene, bis zur
Gegenwart andauernde und anscheinend auch in Znkunft aus-
recht erhaltene erhebliche Begünstigung der süddeutschen
Bundesstaaten, insbesondere Bayerns, durch das Biersteuer-
reservatrecht und die im Vergleich zu ihrem hohen Bier-
konsum außerordentlich vorteilhaste Bemessung des von ihnen
dafür ans Reich zu zahlenden Aversums dürsten hiermit in
Betracht kommen und auch jetzt noch für diese Bundesstaaten
erheblich genug ins Gewicht fallen, um ihnen eine Änderung
des Status guo in ihrem eigenen Interesse nicht rätlich er-
scheinen zu lassen. Dies um so weniger, als der gleiche
Vorwurf auch gegen die in Bayern vom norddeutschen Bier
erhobene llbergangsabgabe zu erheben ist. Sie beträgt
3,25 Mk. pro Hektoliter, während die inländische Stener-
belastung nur etwa 2,35 Mk. beträgt, also 0,90 Mk. Prv
Hektoliter weniger. Wie sehr man sich dieses, Praktisch aller-
dings bisher ebenfalls nicht besonders fühlbar gewordenen
Unrechts auch in Bayern selbst bewußt ist, geht aus einer
anläßlich der Einführung der Staffelung des Malzausschlages
getanen, sehr bezeichnenden Äußerung des bayerischen Finanz-
ministers v. Riedel in der bayerischen Kammer der Reichs-
räte vom 22. November 1889 hervor. Sie lautete dahin,
daß ein Hauptgrund für die Erhöhung des Malzausschlages
(für die größeren Brauereien) die ungeschmälerte Erhaltung
der Übergangsabgabe von 3,25 Mk. pro Hektoliter Bier sei,
da andererseits die Übergangsabgabe (wegen der gleich-
zeitigen Herabsetzung des Steuersatzes für die kleineren
Brauereien) beanstandet werden könnte.

Es kommt hinzu, daß die Übergangsabgabe auch bisher
in keiner Weise irgend ein Hemmnis für den süddeutschen
bzw. bayerischen Bierexport nach Norddeutschland gewesen
ist, der von 610 000 lü im Jahre 1874 auf etwa 2,6 Millionen
Hektoliter im Jahre 1904 gestiegen ist.

Es ist übrigens auch sachlich unzutreffend, wenn man,
wie dies seitens des bayerischen Brauerbnndes immer ge-
schieht, für die Übergangsabgabe die im Durchschnitt auf ein
Hektoliter Bier entfallende Steuerbelastung als maßgeblich
hinstellen will. Es entspricht vielmehr nur einein allgemein
gültigen fiskalischen Grundsatz, wenn auf Grund einer vom
Rohmaterial erhobenen Verbrauchssteuer für die Bemessung
der Übergangsabgabe vom fertigen Erzeugnis die Annahme
der praktisch noch möglich geringsten Ausbeute, und ebenso
umgekehrt für die Bemessung der Rückvergütung die Annahme
der'praktisch noch möglich höchsten Ausbeute zum Ausgangs-
punkt genommen wird. Dies wurde auch ausdrücklich be-
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        ﻿60

[tätigt, als in der Petitionskommission des Reichstages eine
vom bayerischen Brauerbund gegen eine Erhöhung der Bier-
übergangsabgabe in Elsaß-Lothringen wiederholt erlassene
Eingabe zur Beratung stand und abgelehnt wurde. Sowohl
der bayerische Buudesratsbevoümächtigte Ministerialrat von
Geiger, als auch der als Regierungskommissar hinzugezogene
Kaiserliche Geheime Regierungsrat Kühn und der Bundes-
ratsbevollmächtigte, Direktor im Reichsschatzamt Dr. v. Körner,
bekundeten übereinstimmend (Sitzung vom 30. April 1895
und vom 4. Dezember 1896), daß in allen diesen Fällen
seither und zuvor schon in allen früheren Zollvereinigungs-
verträgen bis zurück zu den vierziger Jahren die Inter-
pretation der Vertragsbestimmungen stets in der Weise er-
folgt ist, daß nicht der Durchschuittsbetrag der inneren
Steuer, sondern der mögliche Höchstbetrag derselben die
Grundlage für die Bemessung der Übergangsabgabe bildet;
es erscheine daher bedenklich, nunmehr einen seit so langer
Zeit beobachteten, „mit dem Wortlaut und dem Sinne der
Verträge im Einklang stehenden Grundsatz" aus Anlaß eines
Spezialsastes aufzugeben.

Eine solche von feiten der süddeutschen Interessenten
befürwortete Bemessung der Übergangsabgabe nach dein
Durchschnittssatz des Steueranfalls vom Hektoliter Bier
würde sogar eine schwere Ungerechtigkert gegen alle diejenigen
vielfach kleineren Brauereien sein, auf deren Erzeugnis infolge
einer geringeren Materialausbeute oder höheren Extraktkonzen-
tration eine höhere Steuerbelastung als im Gesamtdurchschnitt
ruht. Die in den an Süddeutschland grenzenden Gebieten
beftndlichen, vorwiegend kleinen und mittleren Brauereien
klagen schon seit langem über den drückenden Wettbewerb,
den sie von den bei der Bierausfuhr über die Landesgrenze
ohnehin mannigfach begünstigten süddeutschen Brauereien
auszuhalten haben. Würden diese Brauereien im Falle einer
Steuererhöhung für die norddeutschen Brauereien nach wie vor
zu den bisherigen Bedingungen ohne gleichzeitige entsprechende
Erhöhung der Übergangsabgabe ihr Erzeugnis über die
Grenze exportieren können, so würden sie damit einen Vor-
sprung vor den diesseitigen Brauereien erhalten, der vielen
von diesen leicht verhängnisvoll werden könnte. Eine ent-
sprechende Miterhöhung dieser Abgaben ist für diese Braue-
reien geradezu eine Lebensfrage.

Man muß eben bei dieser Frage von der Tatsache aus-
gehen, daß die Übergangsabgabe infolge ihres jahrzehnte-
langen Bestandes zu einem festgefügten Faktor für den Wett-
bewerb zwischen dem nord- und süddeutschen Bier geworden
ist und daß ihre Höhe von den norddeutschen Brauereien
keineswegs als ein ihnen besonders zugute kommender Schutz-
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        ﻿61

zoll beziehungsweise von den süddeutschen Brauereien als
ein Hemmnis ihres Exports empfunden wird. Jede Ab-
minderung oder mit einer etwaigen Erhöhung der nord-
deutschen Brausteuer nicht entsprechend Schritt haltende
Erhöhung der llbergangsabgabe würde infolge der inzwischen
erfolgten Anpassung der beiderseitigen Konkurrenzverhältnisse
als eine Verschiebung zuungunsten der norddeutschen Braue-
reien und damit zu einer empfindlichen Beeinträchtigung der-
selben führen. Man wird es danach verstehen und als im
berechtigten Interesse der norddeutschen Brauindustrie liegend
anerkennen müssen, wenn hierauf von ihren Vertretern
besonderes Gewicht gelegt wird, zumal dieser llbergangsabgabe
ja die Rückvergütung (von 2,40 bis 2,65 Mk. pro Hektoliter)
seitens der süddeutschen Regierungen gegenübersteht.

Man ist sich dabei in den beteiligten Kreisen völlig
darüber klar, daß mit dieser Forderung keineswegs eine un-
gebührliche Erschwerung des süddeutschen Wettbewerbes
bezweckt, vielmehr nur die fernere Aufrechterhaltung des
statns guo sichergestellt werden soll. Die Annahme des
dem entgegengesetzten Antrages Speck in der Steuerkommission
bedeutet daher eine nicht zu unterschätzende Gefährdung der
norddeutschen Brauereien, die rückgängig zu machen angestrebt
werden muß.	E. Struve.
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        ﻿Druck von Gebr, N»ger in Berlin, Bernburger Str, 30,
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ls nahmen mag es geben, sie sind uns nicht bekannt, sie
-irden aber auch da nur die Regel bestätigen — haben die
lößeren Brauereien Norddeutschlands aus Anwendung von
: rrrogaten Verzicht geleistet. Trotzdem stehen sie dem Publikum

-	zenüber noch vielfach unter dem Verdacht, Surrogate zu

■	cwenden. Warum? Surrogate sind gestattet, sie werden
' rsteuert, werden unter Kontrolle und Aufsicht des Staates
: cwendet! Man spricht von echtem und unechtem Bier.

( as heißt da „echt"? Doch nur, daß bloß Malz, Hopfen, Hefe
_ib Wasser zur Herstellung eines solchen Bieres verwendet wird.
:’i§ tut schon längst der Norden in seiner großen Mehrheit,

-	en so gut wie der Süden. Aber nur der Süden braut
( chte Biere". Grund: der Süden hat das gesetzliche Verbot.

: Aber auch die Brauer waren nicht einig in dieser Frage,

■	ross standen sich vielmehr die Auffassungen gegenüber.

( :e Brauerei für obergärige Biere (Süßbiere und Braunbiere)
märte, daß es ohne Surrogate nicht gehe, llnd darin hat
:'ren der Steuerentwurs recht gegeben, er trennte des-
: lb obergärige von untergärigen Bieren bezüglich des

■	wbotes. Nun bleiben die Brauereien für untergärige
: lere (Lagerbier). Diese lagen aber ebenfalls lange im Kampf.

: &gt; schied sich Groß und Klein. Die größeren Brauereien

■	rren für, die kleinen gegen das Verbot. Das hat seine
_»gründung. Die größeren Brauereien brauchen infolge der
^'ihlanlagen (Kaltluftmaschinen) für ihre Kellereien die Snrro-

-	;te längst nicht mehr, die kleineren Brauereien hielten sie

■	:gegen für nötig. Nun hat sich endlich aber auch die Klein-
7 Huerei entschlossen, für das Verbot einzutreten, es also mit
: nen Opfern für bessere Anlagen über sich ergehen zu lassen.

: hne Opfer geht das nicht, deshalb sagten wir früher: Wird
munsten der Kleinbrauerei eine Spannung von 1 Mk. ge-
rben, so kann die Begründung nur in diesem Umstande ge-

-	nden werden. Dabei ist noch folgendes anzunehmen und

erwägen: Hätte die Kleinbrauerei, als sie dem Verbot
7 stimmte, geahnt, daß sie zum mindesten das Doppelte zahlen

-	üssc an Steuer — und sollte die jetzige Vorlage Gesetz werden,

: llßten dabei doch unbedingt die untersten Stufen erhöht
(.erden —, so hätte sie sicher ihre Zustimmung versagt. Vor-
: lssetzung war da die Minderung der seitherigen Steuer,

-	cht die Erhöhung derselben.

( Fragen wir nun: welche Surrogate gibt es?

7 Nur Hopfen und Malz sollen verwendet werden, hierfür
' aren also Surrogate zu suchen. Da scheiden von vornherein

■	opfensurrogate aus, die gibt es nicht. Ebenso schwer wie
§_r Aberglaube rotten sich, so unverbürgt sie sein mögen,

°rn aber auch Gerüchte beim Publikum aus. Das Publikum
■ in manchenKreisen wenigstens — erzählt sich noch vonHopfen-

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