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        <title>Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen</title>
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            <forname>Karl</forname>
            <surname>Zeitz</surname>
          </persName>
        </author>
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            <idno>870052624</idno>
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  <text>
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        V  _

Die  geplante
Erhöhung  der  Krausteuer
für  das  Uurddentschr  Braugewerbe
und  deren  Folgen.
Gesammelte  Aufsätze
von
Karl  ZeiH-Meiningen
Komincrzienrat  »iid  BranereibesiUer.

Herausgegeben
auf  Veranlassung  des  Deutschen  Brauerbundes.

7k

Sonderabdruck  aus  der  „Dorfzeitung"  (Hildburghausen)  und  der
„Tageszeitung  für  Brauerei"  (Berlin).

Berlin  1906
Buchdruckerei  Gebr.  Unger.
        <pb n="2" />
        I

re  geplante

Erhöhung  der  Drausteuer

für  das  Norddeutsche  Braugewerbe
und  deren  Folgen.

Gesammelte  Aufsätze
von
Karl^Zeitz-Meinütgen
Kommerzienrat  und  Brauereibesitzer

Herausgegeben

ft  Mt

auf  Veranlassung  des  Deutschen  Brauerbundes.

Sonderabdruck  aus  der  „Dorfzeitung"  (Hildburghausen)  und  der
„Tageszeitung  für  Brauerei"  (Berlin).

Berlin  1906
Buchdruckerei  Gebr.  Unger.
        <pb n="3" />
        Alle  Rechte  Vorbehalten.
        <pb n="4" />
        r

Inhaltsverzeichnis

Seite
1.  Die  Erhöhung  der  Brausteuer  und  deren  Folgen  5
2.  Brausteuer  und  Gastwirte  11
Z.  Die  Brausteuer  als  Konsumsteuer.  —  Bier-  und  Branntweinkonsum ­
  15
4.  Die  Ubergangsabgabe  18
5.  Die  Staffelung  28
6.  Das  Surrogatverbot  34
7.  Die  Vermahlungssteuer  40
8.  Schlußwort  41
Anhang.
I.  Ein  sächsischer  Kleinbrauer  über  die  Brausteuererhöhung.  48
11.  Eine  sehr  beachtenswerte  Zuschrift  aus  den  Kreisen  der
mittleren  Brauereien  an  die  „Tageszeitung  für  Brauerei"  53
III.  Brausteuer  und  Reservatrecht  54
IV.  Brausteuerschmerzen  56
        <pb n="5" />
        1.  Erhöhung  der  Braufteuer  und  deren  Folgen.
Schwere  Zeiten  drohen  deni  norddeutschen  Braugewerbe.
Schon  durch  die  in  dem  neuen  deutschen  Zolltarif  vorgesehenen
Erhöhungen  aus  die  benötigten  Rohprodukte  wird  es  empfindlich ­
  getroffen,  und  nun  soll  es  bei  der  geplanten  Reform
der  Reichsfinanzen  in  erster  Linie  in  die  Bresche  treten,  ihm
wird  eine  Belastung  zugedacht,  die  im  Verein  mit  den  hohen
Rohmaterialpreisen  seine  Existenz  aufs  schwerste  schädigen,  ja,
ans  viele  Brauereien  direkt  vernichtend  wirken  muß.
Aber  noch  ist  die  Regierungsvorlage  nicht  Gesetz  geworden!
Noch  ist  es  daher  Zeit  zu  warnen  und  Gesetzgeber  und  öffentliche ­
  Meinung  auf  die  in  der  Annahme  des  Brausteuergesetzes
liegende  Gefahr  eindringlich  aufmerksam  zu  machen.  Zahlenmäßig ­
  läßt  sich  der  Schaden  berechnen,  der  dem  Gerwerbe
und  den  von  ihm  abhängigen  Erwerbszweigeu  bevorsteht.
Die  Frage  wird  sein:  Wie  wird  die  Steuer  wirken?
Von  wem  könnte,  von  wem  müßte  sie  getragen  werden?
Betrachten  wir  dies  zunächst  in  bezug  auf  die  Brauereien.
Die  Jahresberichte  der  im  Braugewerbe  vorhandenen
Aktiengesellschaften  stellen  die  hier  herrschenden  Verhältnisse
klar  vor  Augen  und  dienen  deshalb  am  besten  als  Unterlagen.
Die  nachfolgenden  Angaben  sind  aus  dem  Wolsschen  „Jahrbuch ­
  für  die  Deutschen  Aktienbrauereien  und  Aktienmalzfabriken" ­
  entnommen.  Das  angezogene  Geschäftsjahr  ist  das
von  1903  bis  1904,  das  letzte  des  Berichts.  In  Betracht
gezogen  sind  in  den  nachstehenden  statistischen  Berechnungen  die
sechs  in  der  Umgegend  von  Meiningen  im  Werratal  gelegenen
Brauereien.  Diese  haben  sämtlich  sehr  erfreuliche  Gewinnergebnisse, ­
  sie  erreichen  eine  Durchschnittsdividendc  von
10,02  pCt.  und  übertreffen  hierdurch  bei  weitein  die  durchschnittlichen. ­
  Gewinnergebnisse  im  Deutschen  Reich.  Im  Jahre
1903  betrug  die  Durchschnittsdividende  der  sämtlichen  Aktienbrauereien ­
  Deutschlands:
In  Nord-  In  Süd-  Im  ganzen
deutschland  deutschland  Deutschen  Reiche
7,76  pCt.  7,27  pCt.  7,61  pCt.
        <pb n="6" />
        6

Um  den  richtigen  Maßstab  für  die  Rentabilität  der  Brauereien ­
  zu  gewinnen,  inuß  inan  sie  mit  anderen  Industrien
bezüglich  der  Höhe  ihrer  Dividende  vergleichen.  Zu  dem
Zwecke  hat  man  die  deutsche  Industrie  in  13  Abteilungen
eingeteilt.  In  dieser  Beziehung  steht  die  Brauerei  an  achter
Stelle.  An  erster  Stelle  stehen:  Porzellan,  Glas  und  Steingut ­
  mit  durchschnittlich  13,44  pCt.,  an  letzter  Stelle  Mühlen
mit  durchschnittlich  2,96  pCt.
Der  vorzügliche  Stand  der  Aktienbrauereien,  welche  den
nachfolgenden  Erörterungen  zugrunde  gelegt  sind,  tritt  um
so  mehr  hervor,  wenn  man  bedenkt,  daß  es  sich,  mit  Ausnahme ­
  von  Coburg,  nur  um  kleinere  Brauereien  handelt.
Derartige  kleinere  Brauereien  haben  im  Norddeutschen  Brausteuergebiet ­
  durchschnittlich  eine  sehr  viel  geringere  Dividende
gezahlt,  wie  aus  nachstehender  Tabelle  ersichtlich,  die  einen
Überblick  über  die  nach  Größenklassen  geordneten  Aktienbrauereien ­
  und  deren  durchschnittliche  Dividende  gibt:

Betriebe
bis
10000  bl

Betriebe
von
10  000  bl
bis
30000  KI

Betriebe
von
30  OM  Kl
bis
100  OM  Kl

Betriebe
über
IM  OM  bl

Zahl  der  Aktienbrauereien  .

13

126

167

48

Gewinnverteilung:

0  pCt.  .  .  .

7

30

24

1

0-2

—

3

2

—

2-4

2

19

15

—

4—6  „  ...

4

34

32

5

6-8  ,

—

23

38

7

8-10  „  .  .  .

—

9

19

4

über  10  „  ...

—

8

37

31

Durchschnittliche  Dividende.

1,77  pCt.

4,18  PCt.

5,82  pCt.

10,62  pet.

Bevor  wir  nun  in  eine  nähere  Betrachtung  der
Zahlen  für  die  als  Beispiel  herangezogenen  Brauereien  aus
dem  Werratal  eintreten,  ist  noch  folgendes  zu  bemerken:  Die
seitherige  Steuer  für  die  norddeutsche  Brausteuergemeinschaft
betrug  2  Mk.  für  den  Zentner  Malz.  Die  geplante  Steuer
sieht  dagegen  folgende  Staffelung  vor:
Bis  500  Ztr.  Malzverbrauch  3,50  Mk.  Steuer  für  den
Zentner  Malz.
Bon  500  —  1000  Ztr.  Malzverbrauch  4  Mk.  Steuer  für
den  Zentner  Malz.
        <pb n="7" />
        7

Von  1000—2000  Ztr.  Malzverbrauch  5  Mk.  Steuer  für
den  Zentner  Malz.
Von  2000—6000  Ztr.  Malzverbrauch  5,50  Mk.  Steuer
für  den  Zentner  Malz.
Von  6000—10  000  Ztr.  Malzverbrauch  6  Mk.  Steuer
fi'Vr  h  PTT
Über  10  000  Ztr.  Malzverbrauch  6,25  Mk.  Steuer  für
den  Zentner  Malz.
Durch  die  statistifchen  Arbeiten  der  Wirtschaftlichen  Ab-Abteilung
  der  Versuchs-  und  Lehranstalt  für  Brauerei  in
Berlin  wurde  festgestellt,  daß  durch  die  neue  Steuer
durchschnittlich  der  Hektoliter  Lagerbier  mehr  belastet  wird  um
1,75  Mk.  Von  derselben  Seite  wurde  ermittelt,  daß  die  am
1.  März  1906  in  Kraft  tretenden  Zölle  den  Hektoliter  Biermehr
  belasten  um  0,45  Mk.,  somit  Gesamtmehrbelastung
2,20  Mk.
Zu  den  Spalten  7  und  8  der  nachstehenden  Tabelle  ist
folgendes  zu  sagen-  Der  Anfall  von  Trebereinnahmen  ist  da
getrennt  von  dem  Anfall  an  Biergewinn,  da  natürlich  nur
der  Biergewinn  der  Brauereien  von  den  Gastwirten  bzw.  von
den  Biertrinkern  getragen  wird,  nicht  aber  der  Trebergewinn.
Dies  vorausgesetzt,  erhalten  wir  nebenstehende  Zusammenstellung. ­

(Siehe  Tabelle  Seite  8.)
Was  zeigt  nun  diese  Zusammenstellung?  Sie  beweist:
1.  Daß  der  Reingewinn  am  Bier  geringer  ist,  als  dies
allgemein  angenommen  wird.  Die  obigen  Brauereien
gaben  durchschnittlich  10,02  pCt.  Dividende,  erreichten
diese  aber  schon  bei  einem  durchschnittlichen  Reingewinn ­
  am  Bier  von  76  Pfg.  für  den  Hektoliter.
Sie  erläutert:
2.  Daß  die  hohen  Dividenden  nicht  auf  hohen  Verdienst
am  Bier  zurückzuführen  sind.  Diese  Dividenden  finden
ganz  andere  Erklärungen.
Den  größten  Gewinn  am  Hektoliter  Bier  erreichte  Eisfeld ­
  mit  1,47  Mk.  Trotzdem  brachte  es  nur  6  pCt.  Der  Grund
dafür  ist:  Es  hat  650  000  Mk.  Aktienkapital  durch  einen
Umsatz  von  20  000  bl  mit  Dividenden  zu  versehen.  Eoburg
gibt  bei  einem  Gewinn  von  90  Pf.  am  Hektoliter  Bier
25  pCt.,  denn  es  hat  bei  einem  Umsatz  von  80  000  bl  nur  an
450  000  Mk.  Dividende  zu  verteilen.  Hildburghausen  erreicht
mit  86  Pf.  Gewinn  pro  Hektoliter  Bier  14  pCt.,  Meiningen
mit  46  Pf.  5  pCt.  und  3  pCt.,  dagegen  die  Klosterbrauerei
Salzungen  mit  20  Pf.  6  pCt.  und  5  pCt.  Immer  liegt  derselbe
Grund  vor:  Verhältnismäßig  kleines  Anlagekapital,  hohe
        <pb n="8" />
        Spalte  1

2

3

4

5

6

7  [  8

3

10

11

Name  der  Brauerei

Eigenes
Vermögen ­

bzw.
Aktienkapital ­

Mk.

Derzeitiger ­

Wert
der
Brauerei
Mk.

Umsatz
nach
Hektolitern ­


Malzver
 ­

nach
Zentnern

Prozentsatz ­
  der
verteilten ­

Dividende ­

pCt.

Reingew.  |
an  [  Rein-Trebern
  !
für  den  i  aewmn
Zentner  !  an  Bier
Malz
Mk.  Mk.

Gewinn
am
1  Hektoliter ­

|  Bier
Mk.

!  Gesamt-



Mk.

Mehr-1
  belaftuitsi
durch  die
Zölle
und  Steuer
2;M  Mk.
für  den
Hektoliter
Mk.

Aktienbrauerei  Coburg  .  .  .

450  MO

2  152  454

80  OM

40  OM

25

40  000  j  72500

0,90

112  5M

176  000

112  500

Bergschlößchen  Eisfeld  .  .  .

650  000

1113  149

20  OM

95M

6

9500  |29500

1,47

39  OM

44000

39  000

Kreuzbergbrauerei  Meiningen

550000

1  465  546

25  OM

12  OM

5  und  3

12  000  111500

0,46

28  5M

55  000

Aktienbrauerei  Hildburghausen ­


120  OM

795  468

12  5M

6  OM

14

23  500
6  000  |10  800

0,86

16  8M

27  500

&amp;gt;  &amp;lt;

16  800

Klosterbrauerei  Salzungen  .

240  OM

1094  632

19  OM

9  3M

6und5

9  300  |  3  726

0,20

13  026

41800

13  026

Vereinsbrauerei  Salzungen.

216  OM

1  3?6  695

20  4M

9  5M

8

9  500  |  7  780

0,38

17  280

44  880

17  280

1

2  226  OM

7  997  944

176  9M

86  3M

durchschnitt ­
 ­

10,02  pEt.

86  300  j  135  806

durchschnitt ­
 ­

O,76Mk.

|
222  106

389  180

222  106

ab;

222  106

Überschuß  der  Mehrbelastung  über  den  seit-!
herigen  Gewinn.  j

167  074
        <pb n="9" />
        9

Dividende.  Der  eigentliche  Biergewinn  unterliegt  dabei  den
größten  Schwankungen  und  erscheint  oft  verschwindend  klein.
Diese  Verhältnisse  beziehen  sich  aber  auf  die  Aktienbrauereien, ­
  sie  sind  nicht  anwendbar  auf  den  Privatbesitz. ­
  Die  obigen  sechs  Brauereien  stehen  zu  Buch  mit  rund
8  Millionen,  dabei  haben  sie  nur  einen  Aktienbesitz  von
rund  2 1 j i  Milt.  Mark.  Die  Aktiengesellschaften  können  sich  dies
leisten,  da  es  ihnen  möglich  ist,  sich  durch  Prioritäten  zu
helfen,  nicht  so  der  Privatbesitz.  Wollte  letzterer  nur  den
vierten  Teil  des  Gesamtwertes  als  eigenes  Vermögen  einlegen,
so  würde  er  bald  bankrott  sein.  Niemand  würde  ihm  dann
Kredit  geben.  Je  höher  nun  aber  die  eigenen  Einlagen,  desto
geringer  natürlich  der  prozentuale  Gewinn  an  denselben.  Die
7,61  pCt.  der  durchschnittlichen  Dividende  der  deutschen  Aktienbrauereien ­
  können  deshalb  von  dem  Privatbesitz  nicht  erreicht
werden.
Endlich  beweist  die  Zusammenstellung:
3.  Daß  die  deutschen  Brauereien  nicht  in  der  Lage  sind,
die  Mehrbelastung  dauernd  zu  tragen.
Die  in  Spalte  11  vorstehender  Tabelle  angegebene  Gesamtmehrbelastung ­
  der  sechs  Brauereien  beträgt  389  180  Mk.,
davon  ist  abzuziehen  die  verteilte  Dividende  mit  222  106  Mk.,
so  daß  sich  ein  Überschuß  der  Mehrbelastung  über  den  Reingewinn ­
  in  der  Höhe  von  167  074  Mk.  ergibt.  Würde  man
andere  Zusammenstellungen  von  Aktienbrauereien  in  anderen
Gegenden  machen,  so  würde  dies  an  dem  Bilde  nichts
ändern,  inan  würde  nur  immer  wieder  auf  ähnliche  Ergebnisse ­
  kommen.
Das  ist  ein  Bild  von  dem  Stand  der  Aktienbrauereien.
Wie  verhält  sich  nun  Aktienbrauerei  zu  Privatbrauerei?  Die
Aktienbrauereien  haben  ihren  Stand  wesentlich  gebessert  durch
Zusamnienlegungen,  dadurch,  daß  sie  jähre-,  jahrzehntelang  keine
oder  nur  sehr  geringe  Dividende  verteilten,  endlich  durch  die
hierdurch  erzielten  großen  Abschreibungen  und  dergleichen  mehr.
Die  Aktionäre  hatten  eben  zunächst  das  Nachsehen.  Ein
derartiges  Verfahren  kann  nun  zwar  das  Aktiengeschäft
einschlagen,  nicht  aber  der  Privatbesitzer,  denn  letzterer  muß
doch  leben.  Auch  die  oben  angeführten  sechs  Brauereien
haben  sich  sämtlich  aus  ungünstigeren  Verhältnissen  erst
nach  und  nach  herausgearbeitet.  Einige  derselben  gaben
über  20  Jahre  lang  keine  Dividende.  Nicht  alle  haben
sich  bis  heute  gleich  weit  durchgerungen,  trotzdein  sie  sämtlich
nur  unter  mustergültigen  Leitungen  stehen.  Da  liegt
also  nicht  die  Ursache.  Die  Verhältnisse  von  Ort  zu  Ort,
von  Brauerei  zu  Brauerei  sind  vielmehr  wesentlich  verschieden.
Hier  liegt  deshalb  die  Erklärung.  Die  Zeit  des  Bestehens,
die  ursprüngliche  Anlage,  verschieden  nach  Wert  und  nach
        <pb n="10" />
        10

zweckentsprechender  Einrichtung,  die  Absatzverhältnisse,  diese
und  ähnliche  Dinge  schaffen  die  Verschiedenheiten  in  der  Entwicklung. ­

Jedenfalls  ist  aber  die  Gesundung  sehr  viel  leichter
herbeizuführen  bei  der  Aktienbrauerei  als  beim  Privatbesitz.
Die  Brauereien  wachsen  sich  immer  mehr  zu  Fabrikbetrieben
aus,  dabei  sogar  zu  recht  weit  verzweigten  Betrieben.  Der
Besitzer  hat  vollauf  zu  tun,  um  nur  die  Oberleitung  zu
führen.  Er  tritt  an  Stelle  des  Aufsichtsrats,  erspart  also
nicht  teurere  Arbeitskräfte.  Von  Jahr  zu  Jahr  wachsen  nun
aber  auch  die  Spesen,  die  Herrichtungs-  und  Unterhaltungsunkosten, ­
  die  Ausgäben  für  den  Fuhrpark,  die  durch  die
Kommunalbelastnug  ansteigenden  Biersteuern  und  vor  allem
die  Löhne.  Allein  diese  Unkosten  betragen  nach  dem  Bericht
einer  der  obigen  Brauereien  für  den  Hektoliter  Bier  8,63  Mk.
Und  dann  kommen  erst  noch  die  Ausgaben  für  Malz  und
Hopfen  bei  immer  mehr  ansteigenden  Gerstenpreisen.  Andererseits ­
  sind  die  Bierverkaufspreise  nicht  nur  nicht  gestiegen,  sie
sind  sogar  wesentlich  gefallen.  Eine  Zeitlang  glich  dies  die
fortschreitende  Technik  aus.  Hierbei  gab  es  natürlich  eine
Grenze,  dieselbe  ist  längst  erreicht.  Vor  Jabren  hatten  sich
gewaltige  Kapitalmengen  der  Brauerei  zur  Verfügung  gestellt. ­
  Man  schätzt  die  in  den  deutschen  Brauereien  angelegten
Kapitalien  auf  2  Milliarden  Mark.  Dieser  Kapitalzuflnß
führte  zur  Überproduktion,  unter  der  dieser  Industriezweig
bis  heute  schwer  leidet.  Nur  selten  hört  man  jetzt  noch  von
Brauereigründungen,  denn  das  Geld  hat  sich  von  diesem  Industriezweig ­
  abgewendet.  Wäre  dies  nicht  der  Fall  gewesen,
so  würden  heute  wohl  nur  noch  wenige  Privatbrauereien  bestehen. ­
  Verkäuflich  sind  sie  längst.  Der  Stand  der  Privatbrauereien ­
  ist  somit  nicht  besser  als  der  der  Aktienbrauereien,
im  Gegenteil,  er  ist  schlechter.
Was  wird  also  eintreten  und  eintreten  müssen?  Wohl
ist  es  möglich,  daß  da  und  dort  zunächst  der  Kampf
zwischen  den  Brauereien  entbrennt.  Die  durch  außerordentlich
scharfe  Konkurrenz  entstandene  geschäftliche  Feindschaft  läßt
sich  vielleicht  nicht  überall  sofort  niederkämpfen,  der  Sinn  für
das  allgemeine  Wohl,  der  Sinn  für  ein  vernünftiges  Zusammengehen ­
  hat  sich  noch  nicht  allgenrein  entwickelt.  Das
wird  aber  nur  für  kurze  Zeit  anhalten.  Bald  werden  Leichen
das  Kanrpffeld  bedecken,  und  allgemeine  Entkräftung  wird
bei  allen  Beteiligten  zu  der  Erkenntnis  führen,  daß  es  auf
diesem  Wege  nicht  weitergehen  kann.  Not  wird  beten  lehren!  Das
in  der  norddeutschen  Brausteuergemeinschaft  angelegte  Kapital
kann  zum  mindesten  auf  zwei  Milliarde!:  Mark  eingeschätzt  werden. ­
  Hiervon  wird  ungefähr  eine  Milliarde  eigenes  Vermögen
sein.  Sollte  nun  zunächst  der  Kampf  zwischen  den  Brauereien
        <pb n="11" />
        11

wirklich  aufgenommen  werden,  so  würde  dies  zur  Folge
haben,  daß  diese  Milliarde  nicht  nur  keinen  Gewinn  brächte,
sondern  sich  auch  noch  durch  Unterbilanzen  aufzehren  müßte.
Diese  Erscheinung  wäre  volkswirtschaftlich  höchst  gefährlich,
und  weder  das  Aktiengeschäft  noch  viel  weniger  der  Privatbesitz ­
  könnte  diesen  Zustand  der  Zertrümmerung  wichtiger
nationaler  Werte  lange  aushalten.  Man  wird  sich  also  fragen
müssen:  Welchen  anderen  Schultern,  sofort  oder  doch  wenigstens
nach  kurzer  Zeit  wird  die  neue,  schwere  Last  auferlegt  werden
und  auferlegt  werden  müssen?
2.  Brausteuer  und  Gastwirte.
Damit  kommen  wir  zur  zweiten  Frage:  Kann  die
erhöhte  Brausteuer  von  den  Wirten  getragen  werden?
Auch  diese  Frage  ist  unbedingt  zu  verneinen.  Es  liegen  ja  die
Verhältnisse  auf  diesem  Gebiet  so  verschieden  im  Deutschen
Reich,  daß  es  scheinen  könnte,  als  wäre  da  und  dort  wenigstens
eine  Übertragung  aus  diese  Schultern  möglich.  Jede  nähere
Betrachtung  der  betreffenden  Verhältnisse  erweist  jedoch  das
Unrichtige  einer  solchen  Annähme.
Das  Bier  wird  in  Norddeutschland,  je  nach  den  verschiedenen
  Landesteilen,  verschenkt  in  5 / in ,  7io&amp;lt;  Vio  und  2 / 10
Litergläsern.  Die  in  Bayern  noch  vielfach  üblichen  Literkrüge
kommen  hier  nur  als  Ausnahmen  vor.  Die  Bierverkaufswerte ­
  sind  ungemein  verschieden.  °/i°  Liter  werden  abgegeben
zum  Preise  von  10—15  Pf.,  */i 0  von  10—12  Pf.,  3 / 12  und
sogar  a /io  zum  Preise  von  10  Pf.  Im  allgemeinen  ist  festzustellen: ­
  je  kleiner  das  Gemäß,  desto  höher  im  einzelnen  Falle
der  Gewinn.  Dann  aber  auch:  je  kleiner  das  Gemäß  indem
verschänkt  wird,  desto  geringer  der  Gesamtumsatz.  Würde  man
deshalb  darauf  schließen,  das  z.  B.  der  Verkauf  von  2 /io  Liter
zu  10  Pf.,  =  50  Pf.  fürs  Liter,  nun  auch  größeren  Gesamtgewinn ­
  bringen  müßte  als  z.  B.  der  Verkauf  von  b / l0  Liter
zu  15  Pf.,  —  30  Pf.  fürs  Liter,  so  würde  man  irren.  Diese
Dinge  gleichen  einander  aus.
Dann  ist  auf  folgendes  hinzuweisen:  Es  haben  sich
im  allgemeinen  die  Ansprüche  an  die  Ausstattung  der
Wirtschaftsräume  wesentlich  gehoben.  Natürlich  verbleibt
noch  ein  auffallender  Unterschied  zwischen  Großstadt
und  Kleinstadt,  zwischen  Stadt  und  Land.  Dieser  größere
Aufwand  hat  nun  aber  auch  in  allen  solchen  Fällen  zur  Erhöhung ­
  der  Pachtsummen  oder,  bei  eigenem  Besitz,  der  Zinsaufwendungen ­
  geführt  und  auf  den  Gewinn  gedrückt.  Noch
andere  Umstände  sprechen  hier  mit.  Da  und  dort  —  wir
sprechen  dabei  nicht  vom  Werratal  —  muß  der  Biergewinn  im
einzelnen  ein  hoher  sein,  denn  in  ihm  besteht  der  Nutzen  des
        <pb n="12" />
        12

Wirtes  fast  ausschließlich.  Die  Speisen  müssen  fast  ohne
Nutzen,  manches  Mal  unter  dem  Einkaufspreis  hergegeben  '
werden,  sie  sind  die  Zugmittel.  Das  alles  erklärt  die  Preisunterschiede ­
  von  Provinz  zu  Provinz.
Nun  ein  Wort  über  die  wirtschaftlicheLage  von  Gastwirt  und
Wirtsgewerbe.  Auch  das  Gastwirtsgewerbe  war  einmal,  gleich
wie  das  der  Brauerei  ein  lohnendes.  Auch  hier  hat  sich  das
geändert.  Ausnahmen  bestätigen  nur  die  Regel.  Jeder,  gleichviel ­
  aus  welcher  Lebensstellung  er  gekommen,  ob  er  mit  Glück
oder  Unglück  gearbeitet,  jeder  fühlt  sich  immer  noch  berufen,  es
auch  einmal  im  Gastwirtsgewerbe  zu  versuchen.  Dabei  führt  ja
natürlich  auch  dieser  Wechsel  manches  Mal  zum  Guten.
Oft  geschieht  dies  jedoch  sehr  zu  ungunsten  des  Gewerbes.  Zu
einem  ordentlichen  Gastwirt  gehört  ein  sehr  tüchtiger,  fleißiger,
sparsamer  und  mit  seinem  Geschäft  vertrauter  Mann.  Dieser
allgemeine  Andrang  zum  Gastwirtsgewerbe  führte  nun  —  wie
natürlich  —  auch  hier  zum  Überbieten.  Der  uns  zur  Verfügung
stehende  Raum  versagt  es,  näher  auf  diesen  Gegenstand  einzugehen. ­
  Hier  sei  deshalb  nur  festgestellt,  daß  in  ganz  Deutschland
das  Gastwirtsgewerbe  im  allgemeinen  ein  weniger  lohnendes
geworden  ist,  und  daß  dieses  Gewerbe  vielfach  sehr  schwer  um
seine  Existenz  ringen  muß.  Es  ist  denn  auch  voll  begründet,
wenn  in  der  Berliner  Protestversammlung  des  norddeutschen
Braugewerbes  gegen  die  Brausteuererhöhung  vom  10.  Dezember ­
  1905  der  erste  Vorsitzende  des  Bundes  deutscher  Gastwirte, ­
  Herr  Steher-Leipzig,  verkündete:
„Im  Namen  des  von  mir  vertretenen  Bundes
deutscher  Gastwirte  mit  40  000  Mitgliedern  erkläre  ich
mich  mit  dem  Vorstand  des  Deutschen  Brauerbundes
vollkommen  einverstanden.  Wir  gehen  Hand  in  Hand
mit  Ihnen  und  erklären,  daß  wir  die  Brausteuer
bzw.  die  Erhöhung  derselben  nicht  tragen  können,
sondern  daß  wir  sie  auf  die  Konsumenten  abwälzen ­
  müssen,  sei  es  in  der  Art,  daß  wir  sie
aufs  Bier  aufschlagen,  sei  es  in  der  Art,  daß  wir  sie
auf  die  Speisen  aufschlagen,  jedenfalls  müssen  die
Konsumenten  sie  tragen,  wir  können  sie  nicht
tragen."
Betrachten  wir  nun  unsere  hiesigen  Verhältnisse  bezüglich
der  Bierfrage  etwas  näher.  Wir  haben  eS  da  —  im  allgemeinen ­
  —  mit  vier  verschiedenen  Verkaufspreisen  für  hiesige
Lagerbiere  zu  tun.  Es  werden  bei  uns  abgegeben:
1.  S /to  Liter  zu  10  Pf.  —  20  Mk.  fürs  Hektoliter
2.  7.o  „  12  „  =  24
3.  7t.  13  „  =  26
4.  7.0  »  n  10  „  =  25  „
        <pb n="13" />
        13

Die  durchschnittlichen  Einkaufspreise  für  die  Wirte
dürften  betragen:  15  Mk.  fürs  Hektoliter  ohne  Übernahme  der
Gemeindeabgaben  durch  die  Brauerei,  und  17  Mk.  fürs
Hektoliter  mit  Übernahme  der  Gemeindeabgaben  durch  die
Brauereien  Auch  die  Gemeindeabgabcn  sind  hierzulande  infolge ­
  der  abweichenden  Ortsstatute  sehr  verschieden.  Sie  betragen ­
  65Pf.,  IMk.,  l,56Mk.,  2,91  Mk.,  4,18Mk.  fürs  Hektoliter.
Im  allgemeinen  ist  anzunehmen,  daß  das  Bier  zu  1.  mit  netto
15  Mk.,  das  Bier  zu  2.  und  4.  mit  netto  17  Mk.,  das  Bier
zu  3.  mit  netto  19  Mk.  geliefert  wird.  Das  ergibt  folgenden
Biergewinn  für  den  Wirt:
Zu  1.  5  Mk.  fürs  Hektoliter
O  n

Überall  ergeben  sich  somit  außerordentlich  bescheidene  Gewinnergebnisse.
  Diese  Gewinne  lassen  sich  nun  aber,  etwa  durch
weiteres  Herabgehen  der  Brauereipreise,  unmöglich  steigern.
Denn  oben  wurde  gezeigt,  daß  der  durchschnittliche  Gewinn  an
Bier  für  die  als  Beispiel  herangezogenen  Aktienbrauereien
nur  76  Pf.  fürs  Hektoliter  betrug.  Daran  ist  nicht  mehr  viel
zu  mindern.
Bei  weiterem  Eingehen  auf  die  Sache  wollen  wir  zunächst
die  Verhältnisse  zu  1.,  d.  h.  die  Verhältnisse  an  denjenigen
Orten  besprechen,  an  welchen  den  Wirten  ein  Gewinn  von  nur
5  Mk.  fürs  Hektoliter  verbleibt.  Diese  Verhältnisse  haben
nun  schon  an  sich  geradezu  zu  einem  Wirteelend  geführt.
Nehmen  wir  eine  Gastwirtschaft  an  mit  einem  Verkauf  von  200  bi.
Solche  Gastwirtschaften  gehören  auf  dem  Lande  und  in  kleinen
Städten  schon  zu  den  besseren,  und  wir  bemerken  noch  dabei,
daß  der  Gewinn  an  Bier  —  die  reinen  Schnapsgegenden
sind  natürlich  ausgenommen  —  den  Grundstock  bildet  für
den  Lebensunterhalt  des  Wirts.  Der  Gewinn  an  den  sonstigen
Verkaufsgegenständen  wird  nur  eben  hinreichen,  die  allgemeinen
Unkosten  an  Heizung,  Beleuchtung,  Bedienung,  Verlusten,
Steuern  und  wie  die  hundert,  nun  einmal  unvermeidlichen
Dinge  heißen,  zu  decken.  Sonnt  verbleiben  für  Pachtgeld  oder
—  bei  eigenem  Besitz  —  für  Zinsendeckung  und  für  den
Lebensunterhalt  nur  noch  die  1000  Mk.  des  Biergewinnes,
d.  h.  das  bescheidenste  Einkommen,  welches  man  sich  heutigentags ­
  denken  kann.  Dabei  wird  noch  von  einem  Wirt  ein
größerer  Aufwand  für  Kleider  und  alles  mögliche  verlangt
als  von  einem  Handarbeiter,  der  doch  den  gleichen  Verdienst
hat  wie  er.  Dieser  prekären  Lage  muß  denn  auch  einmal  Abhilfe ­
  geschaffen  werden.  Ganz  abgesehen  von  allen  Brausteuern, ­
  besteht  hier  schon  an  sich  die  Notwendigkeit  einer  Preis ­
        <pb n="14" />
        14

erhöhung.  Deshalb  ist  gar  nicht  daran  zu  denken,  daß  von  diesem
Gewinn  auch  noch  die  erhöhteBrausteuergetragen  werden  könnte.
Wie  diese  Verhältnisse  nun  einmal  liegen,  so  ergibt  sich
ganz  von  selbst,  daß  —  bei  unseren  Absatzverhältnissen  —
auch  ein  Gewinn  von  7  und  8  Mk.  fürs  Hektoliter  zur
Übernahme  der  neuen  Lasten  nicht  ausreicht.  Auch  bei  diesen
Gewinnergebnissen  sind  die  Einnahmen  der  Gastwirte  noch  so
außerordentlich  bescheiden,  daß  hiervon  nichts  mehr  genommen
werden  kann.  Ain  schlechtesten  gestellt  sind  dabei  die  selbständigen ­
  Gastwirte,  die  Häuserbesitzer.  Das  kommt  daher,  weil
die  Gastwirtschaften  der  Brauereien  durchschnittlich  nicht  über
LpCt.Gewinn  abwerfen.  DiePächterwirtschafteusomit  vielbilliger
als  die  Besitzer.  Daher  erklärt  es  sich  auch,  daß  immer  mehr  Gastwirtschaften ­
  zum  Verkauf  angeboten  werden  und  zum  Verkauf
gelangen.  Die  Zinsen  sind  von  den  Besitzern  nicht  mehr  herauszubringen. ­
  Das  ist  soweit  gegangen,  daß  die  Brauereien  für
diese  Ankäufe  kaum  mehr  aufnahmefähig  sind.  Übertriebene
Konkurrenz  führte  außer  den  oben  berührten  Beweggründen  auf
diesen  Weg,  jetzt  halten  es  die  Brauereien  kaum  mehr  länger
aus.  Diese  Vorgänge  sind  nach  jeder  Richtung  hin  bedauerlich.
Denn  es  würde  doch  vor  allen  Dingen  erwünscht  sein,  wieder  zu
selbständigen,  vollkommen  unabhängigen  Wirten  zu  kommen.
Das  läßt  sich  aber  nur  dadurch  erreichen,  daß  ihr  Verdienst
nicht  nur  nicht  weiter  geschmälert,  sondern  im  Gegenteil  aufgebessert ­
  werde.  Aus  dem  allem  geht  hervor,  daß  die
Übernahme  der  erhöhten  Brausteuer  seitens  der  Wirte  als  vollkommen ­
  ausgeschlossen  zu  betrachten  ist.
Alles  wird  teurer.  Jeder  schlägt  auf.  Die  Beamten
rufen  nach  Gehaltserhöhungen,  und  sie  erhalten  diese  auch.
Nur  der  Gastwirt  soll  alle  seine  Sachen  immer  billiger
geben.  Das  geht  einfach  nicht.  Auch  dem  Gastwirte  gebührt
doch  ein  bescheidener  Gewinnanteil.  Die  Brauereien  werden
eine  Verteuerung  zu  tragen  haben  von  2,20  Mk.  fürs
Hektoliter;  um  diesen  Betrag  wird  sich  der  Einkaufspreis
der  Gastwirte  höher  stellen.  Wie  soll  das  nun  weiter  gedeckt
werden?  Diese  Frage  dürfte  hier  iin  einzelnen  nicht  zu  beantworten ­
  sein.  Es  kann  nicht  Aufgabe  dieser  Besprechung
sein,  hier  bestimmte  Vorschlüge  zu  machen.  Das  ist  Sache  der
Gastwirte.  Hier  kann  und  soll  nur  daraus  hingewiesen  werden,
einmal,  daß  auch  die  Gastwirte  unmöglich  die  Brausteuer
tragen  können,  und  dann,  daß  da,  wo  das  Bier  bis  heute
mit  10  Pf.  für  6 /io  Liter  verkauft  wird,  auch  noch  ein  Aufschlag
erfolgen  niuß  zugunsten  des  Gastwirtes.
Damit  dürfte  wohl  bewiesen  sein,  daß  die  Brausteuer
eine  Verbrauchssteuer  sein  muß,  das  heißt  sie  müßte  im
Falle  ihrer  Erhöhung  von  dem  Verbraucher,  von  dem  Biertrinker, ­
  getragen  werden.
        <pb n="15" />
        15

3.  Die  Brausteuer  als  Konsumsteuer.  Bier-  und  Branntweinkonsum. ­

Falls  es  nun  gelingt,  die  Brausteuer  auf  die  Konsumenten
zu  überwälzen,  so  ist  von  ausschlaggebender  Bedeutung  für
die  Beurteilung  der  Wirkung  der  Brausteuer  das  Verhältnis
zwischen  Bier-  und  Branntweinkonsum.  Wir  wollen  daher
nun  den  Einfluß  besprechen,  welchen  eine  Erhöhung  der  Bierpreise ­
  auf  den  Branntweinverbrauch  haben  muß.
Die  Wasserfreunde  verbieten  jeden  Alkoholgenuß.  Mit
diesen  Herren  wollen  wir  uns  später  etwas  näher
beschäftigen.  Ganz  zu  Wasser  werden  ja  nun  hoffentlich ­
  —  im  Interesse  der  leidenden  Menschheit  —  die  Getränke
nicht  werden.  Deshalb  müssen  wir  immer  noch  etwas  mit
dem  Alkohol  rechnen.  Alkoholfreie  Getränke  werden  nur
wenige  zuin  Verkauf  gebracht.  Auch  die  neu  erfundenen
Brausen  und  Limonaden  enthalten  vielfach  Alkohol  und  zwar
von  0,86  pCt.  bis  2  pCt.  Das  aus  einer  Brauerei  entnommene
Lagerbier  enthält  3—4  pCt.  Alkohol,  Sommerlagerbier  aus
kleinen,  ungenügend  eingerichteten  Brauereien  zeigt  5—6  pCt.,
Wein  12—20  pCt.,  Branntwein  25  —  48  pCt.  Kognaks,
schwere  Liköre,  gehen  noch  über  diesen  Alkoholgehalt  hinaus.
Der  Alkohol  soll  unter  allen  Umständen  das  Gefährliche  sein.
Demnach  würde  ein  gut  gebrautes  Lagerbier  kaum  schädlicher
wirken  als  die  Brausen  und  Limonaden,  für  die  doch  jetzt
so  viel  Reklame  gemacht  wird.
Anders  steht  es  natürlich  mit  deni  Schnaps.  Da
unterliegt  es  nun  aber  gar  keinem  Zweifel,  daß  das
Bier,  welches  seinen  segensreichen  Eroberungszug  über  die
ganze  Erde  angetreten  hat,  als  das  einzige,  entschieden  wirksame ­
  Mittel  gegen  den  größeren  Alkoholverbrauch  durch
Branntwein  aufzufassen  ist.
Auch  die  Verhältnisse  unserer  nächsten  Umgebung  beweisen ­
  dies.  Es  ist  noch  gar  nicht  lange  her,  daß  sowohl
in  den  Bergen  der  Rhön,  als  auch  in  den  Bergen  des
Thüringer  Waldes  der  Schnapsverbrauch  ein  ungemein
großer  war.  Noch  heute  gibt  es  Wirtshäuser  in  Dörfern
an  der  Rhön,  in  welchen  nur  dann  ein  Faß  Bier  angestochen ­
  wird,  wenn  sich  die  Gäste  verpflichten,  es  auch  zu
leeren.  Früher  fand  inan  das  häufig.  Dort  wurde  und
dort  wird  eben  nur  Schnaps  getrunken.  Man  findet  in
diesen  Dörfern  folgendes  Sonntagsbild:  ein  B / I0  Liter-Glas,
mit  Schnaps  gefüllt,  thront  inmitten  des  Tisches.  Um  dasselbe ­
  geschart  die  Großen  der  Krone.  Das  Glas  macht  die
Runde.  Es  geht  zu  wie  beim  Bierskat:  wer  am  meisten
trinkt,  kommt  am  billigsten  weg.  Man  macht  es  wie  bei
den  Matrikularumlagen,  die  Zeche  wird  auf  den  Kops  der
        <pb n="16" />
        16

trinkenden  Bevölkerung  geschlagen.  Bei  Festen  und  Kirchweihen ­
  kommt  an  Stelle  des  “/»#  Liter-Glases  der  Literkrug.
Diese  Anwendung  des  letzteren  gehört  zu  den  Ausnahmen,
von  welchen  wir  weiter  oben  sprachen.  Und  gerade  in  diesen
Dörfern  trinkt  man  den  stärksten  Schnaps.  Es  muß  48prozentiger
sein!  Jetzt  endlich  aber,  langsam  und  sicher,  hebt  sich  der  Bierverbrauch ­
  und  verdrängt  allmählich  diese  Runden.  Namentlich
die  jüngeren  Leute  fangen  an,  mehr  Bier  zu  trinken,  da  es
billig  und  bekömmlich  ist.
Ein  anderes  Bild.  In  Dörfern  des  Thüringer  Waldes
sahen  die  Wirtsräume  aus  wie  die  Schulstuben.  Schwere
Tische  und  Bänke  standen  in  wohlgeordneten  Reihen,  die
Tische  und  Bänke  fest  in  den  Fußboden  eingelassen.  Ein
eigentümlicher,  ungemütlicher  Anblick.  Als  wir  vor  Jahren
diese  wundersame  Einrichtung  zum  ersten  Male  erblickten
und  erstaunt  fragten:  „Warum  das?",  da  kam  die
noch  erstaunlichere  Antwort:  „Ja,  das  muß  so  sein.  Wenn
Tische  und  Bänke  nicht  fest  eingeschraubt  sind,  dann  schlagen
„sie"  des  Abends  alles  kürz  und  klein.  Dann  gibt  es  alle
Augenblicke  blutige  Köpfe".  Das  war  in  der  guten,  alten
Schnapszeit.  Seitdem  hat  nach  und  nach  billiges  Bier  seinen
Einzug  gehalten  und  die  Sitten  gemildert  Noch  im  vorigen
Sommer  fanden  wir  eine  derartige  unheimliche  Einrichtung
vor,  sie  war  aber  gerade  im  Schwinden  begriffen.  „Nun,  ist  das
jetzt  möglich?"  „Ja,  „sie"  sind  nicht  mehr  so  wild,  „sie"
trinken  jetzt  mehr  Bier."
Auch  der  Schnapsverbrauch  hat  seine  Berechtigung.  Der
Arbeiter,  der  bei  Wind  und  Wetter,  bei  Frost  und  Külte,  der
Mann,  der  in  der  Nässe  arbeiten  muß,  bedarf  eines  solchen
Anreizes.  Das  können  sich  so  manche  Herren,  die  bei  Rotspohn
  und  Sekt  sitzen,  gar  nicht  denken,  sie  rümpfen  verächtlich ­
  die  Nasen.  Ja,  die  guten  Herren  haben  eben  so  gar
keine  Ahnung,  welch  beschwerlicher  Dienst  dem  Arbeiter  oft
zufällt  und  wie  ganz  anders  das  alles  von  ihm  verarbeitet
wird.  Alkohol  ist  nur  eine  Peitsche,  ein  Anreiz:»  ittel,  sagt
man.  Mag  sein,  aber  ein  nötiges  Anreizmittel.  Sieht  niau
doch  auch  hohe  Herren  bei  der  Jagd  die  fein  geschliffenen
Kognakflaschen  aus  den  Taschen  ziehen.  Nicht  gegen  den
Schnaps  an  sich  soll  hier  gesprochen  werden,  sondern  nur
gegen  seinen  unberechtigten  Verbrauch,  und  den  unterbindet
am  besten  billiges  Bier.  Damit  ist  auch  nicht  etwa  der  wüsten
Biertrinkerei  das  Wort  geredet.  Durchaus  nicht,  das  Zuviel
ist  überall  zu  bekämpfen,  natürlich  auch  beim  Bier.
Man  sagt  nun,  das  Bier  soll  ja  nicht  verboteil  werden,  bei
dem  Ausschlag  handelt  es  sich  nur  um  Pfennige,  und  der  Arbeiter
braucht  ja  nur  täglich  ein  Glas  Bier  weniger  zu  trinken,
dann  ist  alles  wieder  eingebracht.  Das  sagen  ganz  ernste
        <pb n="17" />
        17

Männer,  das  schreiben  ganz  ernste  Zeitungen.  Leider  fehlt
ihnen  aber  die  genügende  Kenntnis  der  betreffenden  Verhältnisse ­
  und  so  hört  und  liest  man  denn  alle  diese  —  Worte.
Sicher,  es  ist  nur  ein  Aufschlag  von  Pfennigen.  Wissen
denn  aber  die  Herren  auch,  was  ein  Pfennig  für  den  Arbeiter
bedeutet?  Für  den  Mann,  der  mit  geringem  Lohn  den
ganzen  Lebensunterhalt  bestreiten  muß?  Wüßten  sie  es,  so
würden  sie  dieses  Wort  nicht  gebrauchen.
Eines  Anreizes  bedarf  der  Arbeiter.  Reicht  es  nicht  zu  einem
GlaseBier,  fehlt  der  letzte  Pfennig,  nun  dann  kommt  der  Schnaps
wieder  an  die  Reihe.  Zweck  dieser  Zeilen  ist,  auf  diese  notwendige
Folge  hinzuweisen.  Man  sagte  weiter:  Der  Mann  braucht
täglich  nur  ein  Glas  Bier  weniger  zu  trinken,  dann  ist  alles
ausgeglichen.  Wieder  ein  grausames  Wort.  Das  redet  sich
ganz  leicht,  wenn  man  im  Vollen  sitzt  und  nicht  zu  leiden
braucht.  Da  fehlt  gerade  noch  der  Rat  an  den  Arbeiter,
dann  doch  lieber  Rotspohn  und  Sekt  zu  trinken.  Wissen  denn
aber  auch  die  Herren,  welchen  Genuß  dem  Mann  dieses  Glas
Bier  bietet,  das  er  nun  entbehren  soll,  ihm,  der  immer  entbehren ­
  soll?  Wissen  sie,  wie  selten  ihm  ein  solcher  Genuß
zu  Teil  wird?  Man  sehe  sich  doch  einmal  diese  Verhältnisse
wirklich  an,  man  sehe,  wieviel  Freude,  wieviel  Lohn  für  schwere,
harte  Arbeit  ihm  schon  hierdurch  wird!  Und  das  alles  schneidet
man  ihm  nun  leichten  Muts  ab.  Was  ist  die  Folge:  Das-Bier
  wird  teurer,  das  Bier  fällt  als  Genußmittel  weg,  der
Schnaps  tritt  wieder  in  seine  früheren  Rechte.  ,
Ein  weiterer  Punkt  sei  hier  noch  hervorgeboben.  Wir
wollen  von  dem  Angebot  sprechen,  von  dem  Einfluß,  welchen
dasselbe  auf  den  Verbrauch  ausübt.  Größeres  Angebot  wird
gegeben  bei  Dingen,  welche  höheren  Gewinn  bringen,  und
bei  solchen,  welche  billig  und  daher  leicht  verkäuflich  sind.
Früher  war  der  Gewinn  am  Branntwein  sehr  groß.  Ein'
Gast  betrat  das  Dorfwirtshaus.  „Guten  Tag  auch,  ein
Schnäpschen?"  so  lautete  der  Gruß  des  Wirtes.  „Ich  wollte
eigentlich  ein  Glas  Bier  trinken."  „Ach  was,  erst  kommt  ein
Schnäpschen,  zum  Bier  ist  es  dann  immer  noch  Zeit."  Und
der  Gast  nahm  das  Schnäpschen,  der  Wirt  mußte  doch  besser
wissen,  was  sich  eigentlich  schickt.  „Zahlen!"  rief  der  Gast.
„Mit  Bier  hört  man  nicht  ans,  erst  noch  ein  Schnäpschen!"
war  die  Antwort  des  Wirts.  Da  kam  die  Branntweinsteuer,
der  Schnaps  wurde  teurer,  der  Gewinn  an  demselben  geringer.
„Ein  Schnäpschen!"  rief  der  Gast  beim  Eintreten.  „Trink
lieber  Bier,  es  ist  soeben  frisch  angestochen,"  entgegnete  der
Wirt.  Das  Bier  war  im  Preis  gefallen,  der  Gewinn  hatte
sich  da  erhöht.  In  der  letzten  Zeit  ist  nun  wieder  der  Preis
des  Branntweins  herabgegangen.  Die  Folgen  —  ergaben
sich  von  selbst.  „Bei  mir  wollen  sic  wieder  nur  Branntwein
        <pb n="18" />
        18

trinken,"  erklären  die  Wirte  auf  Befragen.  Nun  wird  sich  der
Preis  des  Bieres  erhöhen,  der  letzte  Pfennig  wird  oft  fehlen,
der  Branntwein  wird  deshalb  wieder  an  Stelle  des  Bieres
treten.  Deshalb  müssen  wir  hier  wiederholen,  daß  jede  Bierpreiserhöhung ­
  den  Bierverbrauch  unbedingt  mindern  und  den
Schnapsverbrauch  wesentlich  steigern  muß.

4.  Die  Übergangsabgabe.
Bayern  hat  bekanntlich  bezüglich  des  Bieres  Reservatrechte ­
  erhalten  und  behalten;  es  erhebt  besondere  Steuern,
welche  bei  Ausfuhr  nach  Norddeutschland  rückvergütet  werden.
Norddeutschland  erhebt  dagegen  bei  Eingang  des  bayerischen
Bieres  Ubergangsabgaben  auf  Grund  des  Zollvereinsvertrages ­
  vom  8.  Juli  1867.  Die  Bundesstaaten  bestimmen
die  Höhe  dieser  Abgaben,  und  zwar  wurden  sie  mit  2  Mk.
fürs  Hektoliter  angesetzt  und  bestehen  bis  heute  in  dieser  Höhe.
Hierbei  ist  zu  bemerken,  daß  diese  Abgaben  die  derzeitige
Steuerbelastung  des  norddeutschen  Bieres  übersteigen.  Diese
Festsetzung  auf  2  Mk.  fürs  Hektoliter  bildet  nun  schon  seit
Jahren  einen  Streitpunkt  zwischen  Nord  und  Süd.  Da  die
Übergangsabgabe  größer  ist  als  die  in  Norddeutschland  gezahlte ­
  Steuer  und  somit  den  Charakter  eines  Schutzzolls  trägt,
so  richteten  sich  aus  Bayern  zahlreiche  Angriffe  dagegen.
Man  machte  geltend,  daß  nur  die  Höhe  der  norddeutschen
Steuer  als  Grundlage  für  die  Bemessung  der  Übergangsabgabe ­
  anzunehmen  sei,  da  sich  deren  Festsetzung  hierauf
ausgebaut  hätte  und  dies  dem  damals  bestehenden  Ansbeuteverhältnis ­
  entsprochen  hätte,  doch  heute  nicht  mehr  zuträfe
usw.  usw.  In  Norddeutschland  wies  man  dagegen  darauf
hin,  daß  dieser  Schutz  in  Anbetracht  der  weniger  entwickelten
norddeutschen  Brauindustrie  mit  Recht  gegeben  worden  wäre,
daß  man  der  Abgabe  in  dieser  Höhe  dringend  bedurft  habe
und  weiter  bedürfe;  die  Gründe,  welche  diese  Bestimmungen
verursacht  hätten,  beständen  auch  heute  noch;  schon  im  Jahre
1867und  schon  viel  früher  habe  die  Ausbeute  eine  Festsetzung  von
2  Mk.  nicht  gerechtfertigt,  sie  hätte  deshalb  auch  die  einzige
Grundlage  nicht  sein  können.  Sollte  deshalb  einmal  eine  Erhöhung ­
  der  norddeutschen  Bransterier  eintreten,  so  müßten
die  Übergangsabgaben  gleichen  Schritt  mit  derselben  halten.
Dies  um  so  mehr,  da  ja  die  bayerische  Steuerrückvergütung
von  2,40  bis  2,65  Mk.  (bis  1904  bis  2,85  Mk.)  fürs  Hektoliter ­
  den  Charakter  einer  Exportprämie  trage  und  somit  möglicherweise ­
  sich  ergebende  Unterschiede  schon  längst  ausgeglichen ­
  habe  lind  weiter  ausgleichen  werde.
        <pb n="19" />
        —  iy  —
Sollte  in  diesem  Kampfe  Bayern  den  Sieg  davontragen,
fo  wird  auch  den  thüringischen  Brauereien  geradezu
der  Gnadenstoß  versetzt.  Man  hätte  hier  auf  Grundlage  der
tatsächliche!:  Verhältnisse  vorgehen  sollen,  dann  hätte  man
sicher  diesen  schweren  Fehler  gegen  die  an  der  bayerischen
Grenze  gelegenen  norddeutschen  Brauereien  vermieden.  Die
Abgabe  von  2  Mk.  war  keinesfalls  zu  hoch,  sonst  hätte  sich
die  Einfuhr  bayerischer  Biere  nach  Norddeutschland  nicht  so
wesentlich  heben  können.  Sie  stieg  von  610  000  bl  im  Jahre
1874  ans  2  588  000  hl  int  Jahre  1903.  Es  liegt  somit  auch
nicht  der  geringste  Anlaß  vor,  diese  Verhältnisse  noch  weiter
zugunsten  von  Bayern  und  zuungunsten  von  Norddeutschland
zu  verschieben.  Dies  soll  nun  aber,  und  zwar  in  der  empfindlichsten ­
  Weise,  der  Fall  werden  durch  die  neue  Brausteuervorlage. ­

Das  Interesse  an  der  Höhe  dieser  Übergangsabgabe  ist  nicht
das  gleiche  für  ganz  Norddeutschland.  Hier  an  der  Grenze
wird  sie  jedoch  zur  Lebensfrage.  Je  weiter  nach  Norden,
desto  mehr  steigern  sich  natürlich  die  sehr  erheblichen  Versandspesen; ­
  letztere  nehmen  bald  eine  solche  Höhe  an,  daß  die
bayerischen  Biere  nur  noch  als  Luxusbiere  auftreten  und
außer  Konkurrenz  stehen  mit  den  norddeutschen  Lagerbieren.
Ganz  anders  an  der  Grenze.  Dort  wird  das  Bier  mit  deut
eigenen  Wagen  oder  unter  geringfügigen  Versandspesen  angefahren; ­
  hier  sind  diese  Spesen  normal,  ganz  dieselben,
welche  auch  die  hiesigen  norddeutschen  Brauereien  haben,  hier
versagt  daher  der  Schutz  durch  Frachtspesen.  Somit  verursachen ­
  die  bayerischen  Brauereien  hier  eine  ganz  andere
Konkurrenz  als  weiter  im  Norden;  oft  unterbieten  sie  schon
jetzt  die  hiesigen  Brauereien  um  1  Mk.  fürs  Hektoliter.  Wodurch ­
  dies  möglich  ist,  soll  später  erklärt  werden.
Die  sehr  umsichtige  bayerische  Regierung,  welche  stets
ein  ganz  besonderes  Interesse  und  auch  ein  ganz  besonderes
Verständnis  für  alle  Fragen  zeigte,  welche  die  Brauindustrie
betreffen,  erstrebt  es  also,  daß  auf  Kosten  namentlich  der
Grenzländer  den  bayerischen  Brauereien  ein  weiterer  großer
Borteil  zugewiesen  werden  soll.  Wie  es  gekommen  ist,  daß
die  norddeutschen  Regierungen  dies  zuließen,  kann  natürlich
hier  nicht  erörtert  werden:  Hat  man  sich  in  ungenügender
Weise  Rechenschaft  abgelegt  von  den  betreffenden  Verhältnissen, ­
  hat  man  es  nicht  für  nötig  gehalten,  die  eigene  Industrie
und  damit  das  eigene  Interesse  zu  schützen,  brachte  die  Auslegung ­
  des  Zollvereinsvertrags  die  Entscheidung,  sei  ihm  wie
ihm  wolle,  hier  sind  nur  die  Tatsachen  festzustellen.
In  dem  ersten  Abschnitt  bemerkten  wir,  daß  die  Mehrbelastung ­
  durch  die  neue  Steuer  1,75  Mk.  fürs  Hektoliter
betragen  werde.  Weitere  Feststellungen,  wie  sie  auch  in  der
2*
        <pb n="20" />
        20

Eingabe  an  den  Reichstag  seitens  des  Steuerausschusses  des
Deutschen  Brauerbundes  zum  Ausdruck  kommen,  machen  3,85
Mark  fürs  Hektoliter  wahrscheinlich.  Hierzu  kommt  noch  die
naturnotwendige  Verbrauchsminderung  infolge  Erhöhung  der
Bierpreise,  Herabsetzung  der  Schankgefäße  usw.  usw.  Die  Fachzeitungen ­
  sprechen  sich  sehr  ruhig  und  sachlich,  ganz  leidenschaftslos ­
  über  diese  Dinge  aus.  Sie  berechnen  die  Gesamtmehrbelastung ­
  mit  3  Mk.  fürs  Hektoliter,  und  zwar  2,45  Alk.
durch  die  geplante  Steuer,  55  Pf.  durch  die  beschlossenen
Zollerhöhungen.  Nehmen  wir  jedoch  hier  nur  2,25  Mk.
Mehrbelastung  durch  die  Folgen  der  neuen  Steuer  au.
Die  Übergangsabgabe  des  bayerischen  Bieres  beträgt,
wie  oben  wiederholt  bemerkt,  bis  jetzt  2  Mk.  fürs  Hektoliter. ­
  Soll  sie  denselben  Schutz  gewähren  wie  seitdem,  so
müßte  sie  somit  auf  4,25  Alk.  fürs  Hektoliter  ansteigen.  Airstatt ­
  mit  4,25  Mk.,  wird  jedoch  die  neue  Übergangsabgabe
nur  mit  3,25  Mk.  in  Aussicht  genommen.  Das  heißt  also,
die  bayerischen  Brauereien  erhalten  im  Kampf  gegen  die  norddeutsche ­
  Brauindustrie  einen  Voraus  von  1  Mk.  fürs  Hektoliter. ­
  Wir  nannten  das  den  Gnadenstoß  für  weite  Kreise
des  norddeutschen  Braugewerbes  und  werden  es  erläutern.
Wiederholt  wurden  von  den  Regierungen  Steuerentwürfe
dem  Reichstage  vorgelegt.  Es  war  natürlich,  daß  jedes  Mal
auch  die  Frage  der  Übergangsabgabe  erörtert  wurde,  sowohl
in  den  Angaben  seitens  der  Brauereien  als  auch  im  Reichstage
selbst.  Niemals  hat  man  dabei  in  Norddeutschland  angenommen, ­
  daß  hierbei  noch  eine  neue  Schädigung  der  norddeutschen ­
  Brauereien  eintreten  könnte.  Wenn  man  deshalb
jetzt  in  den  betreffenden  Kreisen  ganz  verblüfft  ist,  bedarf
dies  keiner  weiteren  Erörterung.
Alle  die  in  norddeutschen  Brauereien  steckenden  Wertanlagen ­
  wurden  auf  Grund  der  seitherigen  Bestimmungen
gemacht,  nur  auf  dieser  Grundlage  waren  sie  lebensfähig.
Nun  kommt  der  Gesetzgeber  und  wirft  dies  alles  mit  einem
Male  über  den  Haufen!  Was  nützt  allen  diesen  wirtschaftlichen ­
  Existenzen  ein  Deuteln  über  den  Zollvereinsvertrag?  Sie
vertrauten  dem  Schutz  des  Staates,  in  dein  sie,  auf  Grundlage ­
  seiner  Gesetze,  sich  mit  ihrem  Vermögen  ansiedelten;  soll
sich  nun  alles  gegen  sie  wenden  dürfen?  Bei  dieser  Frage
dürften  doch  allein  die  tatsächlichen  Verhältnisse  den  Ausschlag ­
  geben!
Erläutern  wir  nun,  wodurch  es  den  bayerischen
Brauereien  möglich  ist,  schon  jetzt  billiger  anzubieten,  als  die
hiesigen  Geschäfte.  Da  sie  Steuerrückvergütung  haben,  arbeiten
sie  nach  hier  unter  denselben  Bedingungen,  wie  Norddeutschland, ­
  nicht  teurer,  aber  auch  nicht  wesentlich  billiger.
        <pb n="21" />
        21

Die  verheerende  Krankheit,  welche  seit  Jahren  an  der  Braninduftrie
  zehrt,  nennen  die  Brauer  die  „Hektoliterwut".  Dieselbe ­
  zeigt  folgende  Erscheinungen:  Eine  Brauerei  hat  —  um
mit  hiesigen  kleinen  Verhältnissen  zu  rechnen  —  einen  Ausstoß
von  20  000  hl  Bier.  Nun  rechnet  der  Geschäftsinhaber
folgendermaßen:  Mit  verhältnismäßig  wenig  erhöhten  Unkosten
für  Kontor-  und  Braupersonal,  für  Fuhrpark,  Reparaturen
und  dergleichen,  sür  Verzinsung  der  Anwesen  usw.  könnte
ich  auch  23  000  hl,  vielleicht  24  000  und  25  000  hl  herstellen.
Die  Verzinsung  bleibt  sich  gleich,  der  Maschinenbetrieb  gibt
leicht  ein  Mehr  an  Leistung.  In  einem  früherer:  Abschnitt
gaben  wir  an,  wie  hoch  die  Unkosten  der  Thüringer
Brauereien  sind;  sie  betrugen  bei  einem  der  genannten
Geschäfte  8,63  Mt.  fürs  Hektoliter  Das  ist  übrigens  ungefähr
der  Durchschnitt,  den  sie  in  ganz  Deutschland  einnehmen.  Ist
obige  Annahme  richtig,  sagte  sich  der  Geschäftsinhaber  weiter,
so  kann  ich  das  Mehr  über  20  000  lil  billiger  verkaufen,  und
ich  komme  immer  noch  durch.
Nun  kam  aber  die  Kehrseite  der  Medaille.  Das  billigere
Angebot  blieb  nicht  verborgen.  Die  früheren  Abnehmer  sahen
nicht  ein,  weshalb  sie  mehr  bezahlen  sollten  als  die  später
angenommenen.  Die  Berechnung  war  ein  Trugschluß,  die
sämtlichen  Verkaufspreise  fielen  und  brachten  damit  an  Stelle
des  erhofften  Gewinns  das  entgegengesetzte  Ergebnis.  Aber
immer  wieder  wurde  der  Versuch  gemacht,  und  immer  mehr
ging  es  bergab.  Löhne,  Materialien  stiegen  im  Preise,  die
Verkausswerte  gingen  dagegen  zurück  Immer  neue  Mittel
mußten  in  die  Betriebe  gesteckt  werden,  ihre  Verzinsung  konnte
sich  jedoch  dadurch  nicht  heben.
Der  „Hektoliterwut"  folgten  nun  auch  die  Bayern  bei
ihrem  Versand  rrach  Norddeutschland,  doch  sie  stehen  dabei
unter  ganz  anderen  Bedingungen.  Hier  in  Norddeutschland
werden  alle  Verkaufspreise  bei  diesem  Vorgehen  in  Mitleidenschaft ­
  gezogen,  nicht  so  in  Bayern.  Die  dortigen
Absatzvcrhältnisse  sind  streng  getrennt  von  der:  hiesigen.  Arrf
Grund  der  Steuersätze  ist  es  geschäftlich  ganz  unmöglich,  norddeutsches ­
  Bier  über  die  bayerische  Grenze  zu  schaffen.  Umgekehrt ­
  steht  der  Weg  weit  offen.  Und  dieses  Ausfalltor  nach
Norddeutschland  wird  jetzt  durch  die  neue  Gesetzgebung  noch
bedeutend  erweitert.  Bieten  die  Bayern,  auf  Grund  der
obigen  Berechnung,  die  hier  so  trügerisch  wirken  mußte,  in
Norddeutschland  billiger  an,  als  das  für  die  hiesigen
Brauereien  möglich,  nird  auch  billiger,  als  sie  irr  Bayern  verkaufen, ­
  so  hat  dies  nicht  den  geringsten  Einfluß  auf  ihr  hauptsächliches, ­
  d.  h.  auf  ihr  bayerisches  Absatzgebiet.  Sie  stehen  auf
geschütztem  Boden,  können  deshalb  den  Nachbar  ungestraft
angreifen.  Sie  können  dies  um  so  leichter,  da  ihre  Verhält ­
        <pb n="22" />
        22

nisse  dort  in  keiner  Weise  gestört  werden.  Die  neue  Brausteuer ­
  gilt  nur  sür  Norddeutschland.  Hier  ist  alles  in  wilder
Aufregung  und  Bedrängnis,  hier  fast  70  Millionen  Steuern  mehr
fürs  Jahr,  dort  Ruhe  und  Sicherheit  und  dazu  noch  eine  sehr
wesentliche  Begünstigung  für  ihren  Versand  nach  Norddeutschland. ­
  Eine  wesentliche  Begünstigung!  Das  ist  sie  in
der  Tat.  Wir  wiesen  früher  nach,  daß  unsere  hiesigen  Aktien-Brauereien,
  bei  einer  durchschnittlichen  Dividenden-Verteilung
von  10,02  pCt.,  am  Hektoliter  Bier  76  Pf.  verdienen.  76  Pf.
Gewinn  und  die  Konkurrenz  hat  ein  Voraus  von  1  Mk.!
Stellen  wir  selbst  einmal  hier  die  Trebereinnahme  mit
als  Gewinn  ein,  so  wird  dies  immer  nur  1,25  Mk.  pro
Hektoliter  ergeben,  und  dies  bloß  bei  Brauereien,  welche
10,02  pCt.  Dividende  verteilen,  und  die  somit  den  durchschnittlichen ­
  Gewinn  um  fast  die  Hälfte  übersteigen.
Man  sagt,  daß  die  Brauereien  die  Steuern,  welche  sie  unmöglich ­
  tragen  können,  abwälzen  sollen.  Wie  ist  dies  bei  den  an
der  Grenze  gelegenen  Brauereien  möglich?  Dem  ist  auch  nicht
ein  Wort  hinzuzufügen!  Die  norddeutschen  Brauereien  würden
nicht  den  geringsten  Einwand  erheben,  wenn  alle  Schranken
fielen  zwischen  Bayern  und  Norddeutschland.  Ganz  int
Gegenteil.  Das  ist  ein  lange  gehegter  Wunsch,  eine  oft  ausgesprochene ­
  Hoffnung.  Aufhebung  aller  Sonderrechte,
vollkommen  gleiche  Kampfbedingungen  für  beide  Seiten,  damit
würde  man  gern  rechnen,  davon  ist  nun  aber  leider  so  gar
keine  Rede,  dazu  ist  so  gar  keine  Aussicht  vorhanden!  Dann
hätte  man  aber  doch  wenigstens  die  seitherigen  Bedingungen
belassen,  und,  gegenüber  den  tatsächlichen  Verhältnissen,  nicht
noch  weitere  Vorteile  geben  sollen  nach  der  anderen  Seite,
nach  der  Seite,  welcher  wir  schon  jetzt  ein  lohnendes  Absatzgebiet ­
  überlassen  für  2'/,  Mill.  Hektoliter  Vier.
Man  könnte  vielleicht  einwenden:  Was  geht  das  die  Allgemeinheit ­
  an?  Wenn  Brauereien  nicht  mehr  bestehen  können,
mögen  sie  untergehen.  Ganz  so  einfach  ist  die  Sache  nun  aber
doch  nicht.  Der  Steuerausschuß  des  deutschen  Brauerbundes  hat
das  Gesamtinteresse  des  Staats  an  seiner  Brauereiindustrie,  in
welcher  etwa  2  Milliarden  Mark  arbeiten,  in  der  Eingabe  an
den  Reichstag  dargelegt.  Übertragen  wir  das  ans  unsere
hiesigen,  kleinen  Verhältnisse.  In  erster  Linie  kommen  air
der  hiesigen  Grenze  in  Frage  die  Kreise  Meiningen,  Hildburghausen ­
  und  Sonneberg  des  Herzogtums  Meiningen,
weiter  das  Herzogtum  Coburg.  Im  Kreise  Meiningen  sind
etwa  10  Millionen  Mark  in  den  Brauereien  angelegt.  Hildburghausen ­
  und  Sonneberg  stellen  hierzu  wohl  weitere
10  Millionen  Mark.  Das  ergibt  20  Millionen  Mark  für
diesen  Teil  des  Herzogtums.  Keine  Industrie  des  Landes
dürfte  in  ihren  Anlagen  höhere  Werte  nachzuweisen  haben.
        <pb n="23" />
        Was  bringen  nun  diese  Geschäfte  als  solche  den  Städten  und
dem  Land  ?  Nehmen  wir  die  Verhältnisse  der  Städte  Meiningen
und  Coburg  an.  Die  Gesamtbrauerei  der  Stadt  Meiningen
hat  wohl  jährlich  (Malz  und  Hopfen  sind  hier  natürlich  ausgeschlossen) ­
  einen  Unkostenaufwand  von  800  000  Mk.,  darunter
200  000  Mk.  für  Gehälter  und  Löhne,  80—100  000  Mk.  für
den  Fuhrpark  und  dergl.,  150  000  Mk.  für  Herrichtungen  usw.
Beschäftigt  werden  ungefähr  200  Personen,  der  Fuhrpark
unterhält  ungefähr  80  Pferde.  Es  gibt  keinen  Teil  des
Handwerkerstandes,  der  nicht  fortlaufend  Beschäftigung  fünde
durch  die  Brauereien.  Bei  einer  Stadt  von  16  000  Einwohnern ­
  eine  immerhin  nennenswerte  Sache.  Für  Coburg
dürften  die  obigen  Zahlen  um  50  pCt.  zu  erhöhen  fein.  Das
ist  der  rein  geschäftliche  Betrieb.  Persönliche  Steuern  und
Abgaben,  persönliche  Ausgaben  sind  hier  natürlich  nicht  in
Anrechnung  gestellt.  Der  Untergang  oder  nur  der  wesentliche
Rückgang  eines  solchen  Industriezweiges  zieht  deshalb  nicht
nur  die  Betriebe  selbst,  sondern  auch  weitere  Kreise  in  Mitleidenschaft, ­
  er  ist  nicht  ohne  Bedeutung  für  die  Kassen  des
Staates  und  der  Städte.  Das  beständig  rollende  Geld  des
gewerblichen  Lebens  geht  von  Hand  zu  Hand  und  steuert  in
jeder  Hand.
Der  Staat  hat  also  bei.  der  Festsetzung  der  zukünftigen
Ubergangsabgabe  bis  jetzt  seinen  Schutz  versagt.  Sicher  hat  es
nicht  an  gutem  Willen  und  nicht  an  ernstem  Bemühen
gefehlt.  Vielleicht  läßt  sich  da  noch  weitere  Beachtung  erwecken, ­
  vielleicht  können  schon  diese  Zeilen  einige  Anregung
geben.

ö.  Die  Staffelung.
Im  Norddeutschen  Brausteuergebiet  &amp;gt;vird  die  Brausteuer
bis  heute  zum  einheitlichen  Satz  von  2  Mk.  für  den  Zentner
Malz  erhoben.  Die  süddeutschen  Staaten  hatten  früher  gleichfalls
einheitliche  Sätze,  gingen  jedoch  nach  und  nach  zurStaffelung  über,
d.  h.  die  kleineren  Betriebe  bezahlten  weniger  für  den  Zentner
Malz,  als  die  größeren.  Bayern  erhielt  die  Staffelung  am
8.  Dezember  1889,  Württemberg  folgte  durch  die  Gesetze
von  1893  und  1895,  Baden  durch  das  Gesetz  vom
30.  Januar  1896.
Bayern  geht  dabei  von  5  Mk.  auf  6,50  Mk.  für  das
Hektoliter  Malz.
Württemberg  geht  von  3,50  Mk.  auf  6,25  Mk.  für  den
Zentner  Malz.
Baden  geht  von  4  Mk.  auf  6  Mk.  für  den  Zentner
Malz.
        <pb n="24" />
        24

Die  Befolgung  der  sogenannten  Mittelstandspolitik  gab
Anlaß  zu  diesem  Vorgehen.  Es  trat  also  das  Bestreben  ein,
den  kleinen,  mehr  handwerksmäßigen  Betrieb  zu  schützen
gegenüber  dem  Großbetrieb.  Auch  der  dem  Reichstag  jetzt
vorliegende  Steuerentwurf  für  Norddeutschland  schlägt  diesen
Weg  ein.  Es  soll  hier  die  Württembergische  Staffelung  von
3,50  Mk.  bis  6,25  Mk.  in  Kraft  treten.  Erfüllt  nun  die  Staffelung
obigen  Zweck,  ist  sie  berechtigt  und,  wenn  dies  der  Fall,  bis
zu  welchem  Grad?  Stellen  wir  zunächst  folgendes  fest.  Man
nimmt  an,  daß  die  Großbrauereien  bei  einem  Malzverbrauch
von  12  000  Zentnern  beginnen.  Diese  Annahme  entstand
bei  Aufstellung  einer  Staffelung,  sie  kann  natürlich  angegriffen ­
  werden.  Tatsächlich  gehören  Brauereien  mit  einem
Malzverbrauch  von  10  000  bis  12  000  Zentnern  noch  zu  den
mittleren  Betrieben.  Das  Herzogtum  Meiningen  hat  nur
eine  Brauerei,  welche  den  Verbrauch  von  12  000  Zentnern
etwas  übersteigt.  Auch  Koburg  hat  nur  eine  einzige  Brauerei
init  größerem  Verbrauch,  und  zwar  die  Aktien-Brauerei
Coburg  mit  etwa  40  000  Zentnern.  Dagegen  besteht  die
kleinere  und  mittlere  Industrie  hier  in  weitem  Umfang.  Wir
sind  somit  die  geborenen  Vertreter  der  Kleinbrauereien.  Kann
daher  die  vorgeschlagene  Staffelung  der  Kleinbrauerei  nützen,
so  müssen  wir  für  sie  eintreten.
Fragen  wir  deshalb:
1.  Kann  die  Staffelung  den  Kleinbrauereien
Nutzen  bringen?  Diese  Frage  muß  verneint  werden.
In  Bayern  nahm  die  Zahl  der  Brauereien  vom  Jahr  1880
bis  1889  (d.  h.  vor  Einführung  der  Staffel)  um  249
oder  um  27,6  iin  Jahre  ab.  Nach  Einführung  der  Staffel
von  1890  bis  1903  betrug  die  Abnahme  1091  oder  81,6  im
Jahr.  Dagegen  war  in  dieser  Zeit  ein  wesentliches
Ansteigen  sowohl  des  bayerischen  Bierversands  als  der
bayerischen  Großbrauerei  festzustellen.  In  einer  Verhandlung,
welche  vor  einigen  Monaten  im  Reichsschatzamt  zwischen  Vertretern ­
  der  Regierung  und  der  Brauereien  stattfand,  konnte
deshalb  mit  vollem  Recht  die  Erklärung  seitens  der  letztcrn
abgegeben  werden:  Die  bayerische  Staffelung  hat  mit  ihrer
Mittelstandspolitik  bankerott  gemacht.
In  Württemberg  zeigte  sich  dasselbe  Ereignis.  Der
Rückgang  der  kleineren  und  mittleren  Brauereien  wurde  in
keiner  Weise  verhindert.  Vor  allen  Dingen  zeigte  die  Kleinbrauerei, ­
  die  nur  bis  zu  1000  Ztr.  Malz  verarbeitet,
eine  überraschende  Abnahme.  Auch  die  mittleren  Brauereien
zeigten  einen  erheblichen  Rückgang,  selbst  die  den  Großbetrieben ­
  zustrebenden  Brauereien  behaupteten  kaum  den  seitherigen ­
  Stand.  Norddeutschland  will  jetzt  die  württembcrgische
  Staffelung  einführen,  erstrebt  also  die  dortigen  Zu ­
        <pb n="25" />
        25

stäube.  Demgegenüber  ist  festzustellen,  daß  gerade  unter
diesen:  System  die  Brauerei  sich  am  ungünstigsten  entwickelte.
Die  Reichsregierung  hat  hier  offenbar  eine  sehr  wenig  glückliche ­
  Hand  gehabt.  Die  Biererzeugung  in  Württemberg  ging
in  ihrer  Gesamtheit  langsam  zurück,  die  Einfuhr  von  auswärts ­
  nahm  zu.  Die  Württembergischen  Brauereien  bringen
denn  auch  den  schlechtesten  Gewinn  im  Deutschen  Reich.
Die  Dividenden  betrugen  durchschnittlich:
In  der  Norddeutschen  Brausteuergemeinschaft  7,57  pCt.

„  Bayern  7,81
„  Baden  7,30
„  Württemberg  4,54

Auch  in  Baden  konnte  die  Staffelung  das  allmähliche
Verschwinden  der  Klcinbrauereien  nicht  hindern.  Dieser  Rückgang ­
  Haff  eben  überall  dieselben  Ursachen.  Bei  Besprechung
von  Eingaben  der  Kleinbrauereien,  ihnen  weiteren  Schuh  durch
Steuermaßnahmen  zu  geben,  erklärten  denn  auch  bayerische
und  badische  Regierungsvertreter,  daß  selbst  die  gänzliche  Steuerbefreiung ­
  der  Entwicklung  zum  Großbetrieb  keinen  Einhalt
tun  könne,  daß  eine  zu  hohe  Staffel  eine  drückende  Belastung
der  Großbetriebe  bedeute  und  weder  der  Billigkeit  noch  der
steuerlichen  Klugheit  entspreche.  Dieselben  Erscheinungen
traten  in  der  Pfalz  ein,  nachdem  1887  der  Steuersatz  von
4  Mk.  auf  6,25  Mk.  erhöht  worden  war.  Mußten  in
Württemberg  in  vier  Jahren,  nach  Eintritt  der  Staffelung,
246  kleinere  Brauereien  als  Opfer  fallen,  so  sah  die  Pfalz
zwei  Drittel  der  Betriebe,  die  fast  ausschließlich  der  Kleinbrauerei ­
  angehörten,  zugrunde  gehen  Der  Steuerausschuß
des  deutschen  Brauerbundes  hat  denn  auch  mit  voller  Berechtigung ­
  in  seiner  Eingabe  an  den  Reichstag  erklärt:
„Die  in  Süddeutschland  aufgestellten  Staffeln
haben  in  keiner  Weise  den  Erfolg  einer  Erhaltung
der  kleinen  Brauereien  zur  Folge  gehabt."
Das  ist  auch  ganz  natürlich.  Diese  Staffeln  beweisen
einfach,  daß  die  Kleinbrauerei  höhere  Steuersätze  überhaupt
nicht  tragen  kann.  Die  höheren  Steuersätze  erdrücken  sie,  die
Staffelung  kann  sie  unmöglich  retten.  Wurde  regierungsseitig ­
  in  Baden  behauptet,  daß  die  Kleinbrauerei  auch  bei
Steuerfreiheit  immer  mehr  verschwinden  müsse,  so  liegt  dies
in  Ursachen,  die  wir  später  besprechen  wollen.  Dje  Richtigkeit
der  Behauptung  an  sich  ist  nicht  zu  bezweifeln.
Tritt  die  gegenwärtig  für  Norddeutschland  geplante
Staffelung  ein,  so  muß  sie  ebenso  wirken  wie  in  Süddeutschland.
Sie  wird  die  kleinen  Betriebe  nicht  schützen,  sie  wird  sie  im
Gegenteil  dem  Untergang  rascher  zuführen.  Ja,  sie  wird  und
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        26

muß  hier  viel  verheerender  wirken.  In  Süddeutschland  ging
man.  bei  der  Staffelung  zugunsten  der  kleineren  Brauereien
von  den  früher  allgemein  bezahlten  Höchstsätzen  ans  geringere
Sähe  herab.  Trotzdem  vermehrter  Rückgang  der  Kleinbrauereien.
Das  ist  aber  auch  ganz  einfach  zu  erklären.  Die  großen
Brauereien  wurden  bezüglich  Steuerzahlung  schlechter  gestellt.
Sie  versuchten  dies  auszugleichen  durch  Erhöhung  des  Umsatzes
um  jeden  Preis.  Und  in  dem  so  aufgenommenen  Kampf  müssen
die  Kleinbrauereien  stets  unterliegen.  Hier  in  Norddeutschland
soll  nun  aber  und  muß  —  wird  der  Höchstsatz  auf  6.25  Mt.
gestellt  —  die  jetzige  Steuer  schon  in  der  untersten  Stufe
fast  verdoppelt  werden.  Das  wird  und  muß  hier  zu  einem
unerwartet  raschen  Zusammenbruch  der  kleinen  Brauereien
führen.  Wir  haben  deshalb  diese  Staffelung  in  Vertretung
der  Kleinbrauereien  nicht  zu  unterstützen,  wir  haben  sie  zu
bekämpfen.  Wer  in  Fachkreisen  nähere  Aufklärung  hierüber  sucht,
lese  das  ganz  vorzügliche  Buch  von  Professor  Dr.  E.  Struve
(Verlag  Paul  Parey):  „Zur  Frage  der  Brausteuerstaffelung".
Die  da  gemachten  Angaben  sind  so  erschöpfend  und  so  beweiskräftig. ­
  daß  man  erklären  muß:  Die  Frage  ist  hierdurch  erledigt. ­

Die  Richtigkeit  unserer  obigen  Angaben  hat  auch  die  Vereinigung ­
  der  Kleinbrauer  Norddeutschlands  vollständig  erkannt.
Sie  schlug  deshalb  bei  der  Staffelung  eine  Ermäßigung  der
Steuer  für  die  Kleinbrauereien  vor,  sie  verlangte  Staffelung
von  1,25  Mk.  bis  3  Mk.  für  den  Zentner  Malz.  Das  könnte
in  der  Tat  den  Rückgang  wohl  verlangsamen,  aushalten  wird
sie  ihn  aber  auch  nicht.  Hier  find  ganz  andere  Mittel  anzuwenden, ­
  die  wir  noch  besprechen  wollen.  Träte  nun  aber
diese  Staffelung  von  1,25  Mk.  bis  3  Mk.  ein  und  gliederte  sich
dergestalt,  daß  die  kleinen  und  mittleren  Brauereien  nicht  höher
belastet  würden,  so  würde  natürlich  auch  das  erhoffte  Mehraus
  der  Steuer  in  Wegfall  kommen.  Es  wäre  dann  aber
auch  zu  erwägen,  ob  hier  nicht  noch  ganz  andere  Rücksichten
zu  nehmen  sind,  über  die  einfach  hinwegzugehen  nicht  ohne
Bedenken  sein  dürfte.
Fragen  wir  deshalb  weiter:
2.  Liegt  eine  innere  Berechtigung  zu  einem
Steuerschutz  durch  Staffelung  vor?  Es  ist  richtig,  daß
es  den  größeren  Brauereien  früher  als  den  kleineren  Betrieben ­
  gelang,  durch  verbesserte  technische  Einrichtungen  sich
Vorteil  zu  verschaffen.  Das  heißt  also,  die  größeren  Brauereien ­
  erzielten  früher  als  die  anderen  eine  höhere  Ausbeute,
sie  erhielten  damit  nutzbringenderen  Betrieb,  sie  brauten
billiger.  Das  hat  sich  aber  längst  ausgeglichen.  Die  technische
Gesamteinrichtung  einer  Großbrauerei  ist  natürlich  ein  ganz
anderes  Ding  als  die  bescheidene  Anlage  eines  Kleinbetriebes,
        <pb n="27" />
        indessen  die  zur  Hebung  der  Ausbeute  nötige  Einrichtung  kann
sich  auch  der  kleinste  Betrieb  verschaffen.  Hierzu  braucht
man  nur  eine  gute  Schrotmühle  und  einen  zeitgemäßen
Läuterboden  des  Läuterbottichs.  Das  wurde  auch  vor
kurzem  wieder  den  Herren  der  Regierung  vorgetragen.
Ein  Herr,  der  zwei  Brauereibetriebe  leitet,  den  einer  Großund
  den  einer  Kleinbrauerei,  erklärte  dabei  sogar,  daß  er  in
dem  Kleinbetrieb  öfter  höhere  Ausbeute  erzielte  als  umgekehrt.
Jedenfalls  suchte  ein  Teil  der  Kleinbrauereien  hierin  die  Berechtigung ­
  zu  einer  Staffelung.  Dem  kam  die  Großbrauerei
—  nobles««  oblig'o  —  entgegen  und  erklärte,  um  den  Streit
zu  schlichten,  daß  sie  mit  einer  Spannung  von  1  Mk.  einverstanden ­
  sei.  Dies  auf  die  gegenwärtige  Vorlage  angewendet,
würde  eine  Staffelung  von  5,25  Mk.  auf  6,26  Mk.  ergeben.
Die  Berechtigung  für  größere  Spannung  läßt  sich  in  der  Tat
nicht  nachweisen,  das  müssen  auch  wir  zugestehen.
Eine  zu  stark  angezogene  Staffelung  gibt  das  Losungswort ­
  für  den  Kampf  zwischen  den  größeren  und  kleineren
Betrieben.  Je  größer  die  Spannung,  desto  erbitterter  der
Kampf.  Die  für  Süddeutschland  vorliegenden  Zahlen  beweisen ­
  dies  ganz  unwiderleglich.  Es  konnte  und  kann  ja
auch  gar  nicht  anders  sein.  Die  Malzsteuer  ist  eine  Verbrauchssteuer, ­
  sie  soll  in  letzter  Linie  von  dem  Biertrinker
getragen  werden.  In  unberechtigtem  Widerspruch  hierzu
sucht  die  Staffelung  die  Steuer,  insoweit  sie  anfällt  durch
die  höheren  Staffelsätze,  zu  einer  Gewerbesteuer  umzugestalten,
d.  h.  ihre  Übertragbarkeit  auf  das  Publikum  zu  verhindern.
Hiergegen  erheben  sich  mit  Recht  diejenigen  Brauereien,  welche
durch  die  Staffelung  empfindlich  betroffen  werden.  Den
kleinen  Betrieben  ist  Schuh  gegeben  gegenüber  den  größeren
zu  Lasten  der  letzteren.  Was  natürlicher,  als  daß  nun  die
belasteteten  Brauereien  dagegen  anzukämpfen  suchen!
Die  Preisbildung  erfolgt  durch  den  kleinen  und  mittleren
Betrieb.  Wollten  die  höher  gestaffelten  Brauereien  versuchen,
sich  durch  Preiserhöhung  zu  schützen,  so  würden  die  durch
Staffelung  nicht,  oder  doch  nur  unerheblich  betroffenen
Betriebe  dies  hindern.  Die  letzteren  werden  infolge  der
Staffelung  die  Feinde  der  größeren  Brauereien  noch  über  daS
Maß  der  gewöhnlichen  Konkurrenz  hinaus  werden.  Was  natürlicher,als ­
  sie  auszubieten!  Verzichten  die  betroffenen  Betriebe
auf  diesen  Kamps,  so  verzichten  sie  damit  fortlaufend  auf
einen  normalen  Gewinn  ihrer  Anlagen.  Treten  sie  dagegen
in  den  Kampf  ein,  so  kostet  dies  ja  auch  Opfer,  in  manchen
Fällen  große  Opfer.  Diese  Opfer  sind  aber  immer  nur  einmalige. ­
  Sind  damit  die  feindlichen  Betriebe  niedergerungen,
so  kann  Preiserhöhung  eintreten  und  mit  der  Zeit  für  die
früher  erlittenen  Verluste  Entschädigung  gefunden  werden.
        <pb n="28" />
        28

Daraus  folgt,  daß  solche  Opfer  leichter  zu  ertragen  sind,  als  der
Ausfall,  welcher  entstehen  müßte,  wollte  man  einfach  die
höheren  Staffelsätze  über  sich  ergehen  lassen.  Dieser  verschärfte
Kampf  führt  am  ersten  für  die  größeren  Brauereien  zum  Ziel,
deshalb  wird  und  muß  er  aufgenommen  werden.
Dazu  kommt  folgendes.  Wodurch  kann  sonst  der  größere
Betrieb  Ausgleich  finden  für  die  Last  der  ihm  auferlegten
Staffelung?  Doch  am  besten  durch  Erhöhung  des  Umsatzes.
Die  Mehrzahl  der  hiesigen  Schankwirte  arbeitet  mit  Brauergeld. ­
  Je  kleiner  die  Brauerei,  desto  weniger  kaun  sie  —  im
allgemeinen  —  sich  hier  helfen,  der  größere  Betrieb  braucht
deshalb  da  uur  mit  seinen  reicheren  Mitteln  einzugreifen,  um
die  Abnehmer  der  kleineren  Betriebe  an  sich  zu  ziehen.  Das
könnte  er  ja  auch  schon  jetzt,  wird  man  einwerfen.  Sicherlich,
das  geht  nun  aber  nicht  ohne  Opfer,  und  die  bringt  man
nicht  ohne  Not.  Sie  müssen  aber  gebracht  werden,  wenn  sie
allein  Hilfe  bringen.  Der  Großbetrieb  bekämpft  sich  schwerer,
als  der  Kleinbetrieb,  es  weist  somit  alles  auf  den  oben  geschilderten ­
  erhöhten  Kainpf  hin.  Daß  er  für  die  Großbetriebe
siegreich  sein  wird,  beweisen  die  für  Süddeutschland  angegebenen, ­
  hierauf  bezüglichen  Zahlen.  Es  führt  kein  anderer
Weg  zum  Ziel,  dieser  Weg  drängt  sich  von  selbst  auf.
Der  Schwerpunkt  unserer  hiesigen  Betriebe  liegt  in  den
Brauereien  mit  einem  Ausstoß  von  6  000—20  000  lll,  also
im  kleinen  und  mittleren  Betrieb.  Die  Richtigkeit  obiger
Auffassung  wird  von  diesen  allgemein  zugegeben,  denn
bis  heute  hat  sich  hier  noch  niemand  für  eine  scharfe
Staffelung  ausgesprochen.  Gerade  aus  diesen  Betrieben
kommt  immer  wieder  die  Ausfassung:  nur  nicht  nach  oben
reizen,  der  Kampf  ist  schon  jetzt  schwer  genug  geworden  mit
diesen  Betrieben.
Im  finanziellen  Interesse  mag  vielleicht  hohe  Staffelung
liegen,  nicht  aber  im  Interesse  einer  gesunden  Mittelstandspolitik.
Zwischen  diesen  beiden  Dingen  lvird  nran  deshalb  zu  wühlen
haben.  Die  Staffelung  soll  durchaus  nicht  grundsätzlich  verworfen ­
  werden,  nur  muß  sie  sich,  im  Interesse  der  Schwächeren,
in  mäßigen,  technisch  begründeten  Grenzen  halten  und  aufgebaut
sein  auf  dem  System  der  Durchstaffelung.
Sollte  die  Kleinbrauerei  eines  Schutzes  bedürfen  gegenüber
der  Großbrauerei,  so  läßt  sich  dies  nicht  aus  diesem  Umstand
begründen,  sondern  vielmehr  durch  das  au  sich  mit  Freude  zu
begrüßende  Surrogatverbot.  Schon  längst  verwendet  der
größere  Betrieb  auch  in  Norddeutschland  Surrogate  nicht
mehr,  dagegen  verändert  —  nicht  verbessert  —  der  Kleinbetrieb ­
  des  öfteren  hierdurch  sein  Fabrikat.  Nicht  darin  liegt
der  Unterschied  zwischen  Groß  und  Klein,  daß  die  Großen
billiger  produzieren,  er  liegt  darin,  daß  er  im  allgemeinen
        <pb n="29" />
        29

—  keine  Regel  ohne  Ausnahme  —  Besseres  herstellt.  Das
Surrogatverbot  verlangt  aber  unzweiselhaft  einen  besser  eingerichteten ­
  Betrieb,  damit  Opfer.
Durch  die  Vorlage  ziehen  sich  wie  rote  Fäden  zwei  Dinge.
Einmal  die  Beseitigung  der  Surrogate,  gleichsam  als  Entschädigung ­
  für  die  Großbrauer.  Wie  es  damit  steht,  werden  wir
weiter  unten  erörtern.  Dann  der  Schutz  der  Kleinen  zu  Lasten
der  Großen.  Wird  das  auf  dem  vorgeschlagenen  Wege  gehen
und  ist  diese  Verschiebung  der  Dinge  ein  Segen  für  die
Industrie  und  für  ihre  Abnehmer,  für  das  Publikum?  Wir
können  uns  hiervon  nicht  überzeugen,  können  nicht  einmal  in
dieser  Verschiebung  Gutes  erblicken  für  die  kleine  und  mittlere
Brauerei.  Daß  wir  letztere  hier  zu  vertreten  haben,  wurde
wiederholt  betont.  Die  Kleinbrauerei  hat  und  behält  auch
weiter  ihre  Bedeutung,  sie  darf  deshalb  nicht  über  bcn
Haufen  geworfen  werden.  Das  liegt  schon  im  allgemeinen
Interesse.  Man  kaun  nicht  von  einigen  Zentren  aus  ganz
Deutschland  mit  Bier  versehen.  Das  würde  durch  die  Versandspesen ­
  das  Bier  für  den  weniger  Bemittelten  ganz  unnötig ­
  verteuern.  Deshalb  müssen  sich  überall  auch  Kleinbrauereien
  erhalten.
Nach  der  Vorlage  könnte  es  nun  aber  fall  scheinen,  als
wären  Groß-  und  Kleinbrauerei  zwei  getrennte  Dinge.  Das
ist  durchaus  nicht  der  Fall  und  das  darf  es  auch  nicht  werden.
Wohl  bedarf  die  Großbrauerei  nicht  der  Kleinbrauerei.
Dagegen  kann  die  letztere  für  sich  allein  gar  nicht  bestehen,  sie
muß  sich  stützen  auf  die  Großbrauerei.  Wie  stand  es  früher  mit
der  Surrogatverwendung  als  die  Kleinbrauerei  noch  die  Vorherrschaft ­
  hatte?  Darüber  wollen  wir  schweigen,  der  Schleier  soll
nicht  gelüftet  werden,  es  war  aber  wesentlich  anders,  jedoch  nicht
besser.  Wer  jemals  hinter  die  Kulissen  namentlich  so  mancher
früheren  kleinen  Dorfbrauerei  gesehen  hat,  muß  das  zugeben.
Wer  brachte  nun  die  Besserung  und  schließlich  den  heutigen
hohen  Stand  der  Dinge?  Das  kam  lediglich  durch  den  Einfluß, ­
  auch  durch  die  Konkurrenz  der  anwachsenden  Großbrauerei. ­
  Sie  stieg  in  ihren  Mitteln,  in  ihren  Leistungen,
der  kleine  und  mittlere  Betrieb  mußte  folgen,  denn  es  handelte
sich  für  ihn  um  Sein  oder  Nichtsein.  Nun  konnte  die  Kleinbrauerei ­
  aber  auch  folgen,  das  Vorbild  war  gegeben.
Huuderttausende,  Millionen  waren  von  der  Großindustrie
ausgegeben  worden  für  Versuche  ans  allen  Gebieten,  Versuche,
die  oft  nur  Geld  kosteten,  nichts  einbrachten.  Dann  fand  sich
das  Gute,  die  Großbrauerei  erprobte  es,  der  Kleinbetrieb
konnte,  vollkommen  gesichert,  nachahmen.  Immer  mehr  aufgeklärt ­
  und  angeregt,  mußte  der  Kleinbetrieb  auf  allen  Gebieten ­
  sich  anschließen,  das  allein  hat  ihn  auf  den  rechten
Weg  gebracht.  Nicht  durch  eigene  Kraft,  durch  diese  An ­
        <pb n="30" />
        30

leitung  blieb  auch  er  lebensfähig.  Nimmt  man  die  Großbrmteret
  weg.  so  nimmt  man  den  Fortschritt  für  Grost  und
Klein.  Nicht  durch  hohe  Staffelung  kaun  man  den:  Kleinbetrieb ­
  helfen;  Hilfe  kann  er  nur  dadurch  finden,  daß  er  sich
allen  bewährten  Errungenschaften  immer  wieder  anschließt.
Diese  Errungenschaften  bringt  ihm  aber  nur  der  Großbetrieb
mit  seinen  reicheren  Mitteln.
Und  sind  wir  denn  heute  schon  am  Ende  aller  Taten?
Wenn  der  Kleinbetrieb  wieder  in  den  Vordergrund  geschoben
wird,  ja!  Sonst  nicht.  Dann  wird  das  Gegenteil  eintreten.
Immer  mehr  tritt  die  Wissenschaft  in  den  Dienst  der
ganzen  Brauindnstrie.  Hier  stehen  wir  aber  nicht  am  Ende,
hier  stehen  wir  noch  mitten  in  der  Arbeit.  Die  Arbeit  selbst
kann  aber  nur  durch  die  Großindustrie  gefördert  werden.
Ändert  man  hier,  so  schneidet  man  der  ganzen  Industrie  den
Lebensfaden  ab.
Die  Herren  Parlamentarier,  welche  in  Berlin  beraten,  sind
in  der  Lage,  soweit  ihnen  die  Verhältnisse  unbekannt,  Einsicht  zu
nehmen  in  den  dortigen  Großbetrieb.  DaS  sind  große  Fabrikanlagen. ­
  Kann  das  durch  den  Kleinbetrieb  ersetzt  werden?  Die
Herren  können  weiter  die  Versuchs-  und  Lehranstalt  für  Brauerei
besichtigen.  Das  dürfte  manchem  Herrn  Neues  und  Überraschendes ­
  bringen.  Sie  würden  hier  sehen,  wie  alle  Hilfsmittel ­
  der  Technik  und  der  Wissenschaft  sich  auch  dem  kleinen
und  mittleren  Betriebe  des  Gewerbes  zur  Verfügung  gestellt
haben.  Wieviel  hat  nicht  auch  da  die  Wissenschaft  schon  gegeben ­
  und  was  ist  nicht  von  ihr  noch  zu  erwarten!  Immer
mußte  da  aber  der  Großbetrieb  führend  vorausgehen.  In
der  deutschen  Brauerei  arbeiten  zwei  bis  drei  Milliarden,  sie
gehört  mit  zu  den  bedeutendsten  Industrien  des  Reiches.
Konnte  das  der  Kleinbetrieb  fertigbringen?  Die  Großindustrie
bekämpfte  den  Kleinbetrieb,  sicherlich,  sie  hob  ihn  aber  auch
zu  sich  empor  und  erhielt  ihn  lebensfähig.
Was  hätte  die  Kleinbrauerei  fertig  gebracht,  wäre  sie  auf
eigenen  Füßen  stehengeblieben?  Denkt  man  an  die  Anforderungen, ­
  welche  unsere  Gesetze  heute  mit  vollem  Recht  erheben ­
  bezüglich  der  Lebens-  und  Genußmittel,  so  .kann  nur
ein  bedenkliches  Schütteln  des  Kopfes  die  Antwort  sein.  Es
ist  wirklich  gut,  daß  es  anders  geworden  ist  und  gut  nicht  in
letzter  Linie  für  den  kleinen  Betrieb.  Trotzdem  soll  die  Kleinbrauerei ­
  einen  gewaltigen  Vorsprung  erhalten.  Verschiedene
Stimmen  aus  dem  Reichstag  erklangen  dafür,  daß  die
Spannung  noch  erweitert  werden  müßte.  Wird  eS  ein
Vorteil  sein,  wenn  die  Schülerin  vor  die  Lehrmeisterin
gestellt  wird?  Wird  es  besser  werden,  wenn  der  Kleinbetrieb
sich  nicht  mehr  auf  eigene  Kraft  stützt,  sondern  nur  noch
nach  den  Geschenken  des  Staates  sieht,  wird  es  besser  werden.
        <pb n="31" />
        31

M

i

wenn  der  Großbrauerei  die  Rente  genommen  wird,  wenn  sie
auch  mit  Pfennigen  rechnen  muß,  wenn  ihr  die  Mittel  fehlen,
um  Technik  und  Wissenschaft  weiter  in  den  Dienst  des  Gewerbes ­
  stellen  zu  können?  Für  den  Kleinbetrieb  sicher  nicht.
Wird  es  richtig  sein,  die  Staffelung  so  zu  bemessen,  daß  auch
die  unvollkommenste  Einrichtung  leistungsfähig  wird  gegenüber ­
  dem  besteingerichteten  Betrieb?  Wird  es  besser  werden,
wenn  dann  wieder  in  jedem  Waschkessel  Bier  gebraut  und  in
jedem  Hauskeller  Bier  gelagert  wird?  Wie  stehen
dazu  die  Nahrungs-  und  Genußmittelgesetze?  Für  die  Kleinbrauerei ­
  dürfte  das  viel  schädlicher  sein,  als  die  manches
Mal  ja  recht  hart  schlagende  Peitsche  großindustrieller  Konkurrenz. ­
  Letztere  treibt  aber  wenigstens  vorwärts,  das  erstere
bringt  dagegen  nur  Versumpfung.  Diese  Auffassungen  wurden
auch  schon  wiederholt  denjenigen  Herren  der  Kleinbrauerei
vorgetragen,  welche  das  Heil  allein  in  der  Staffelung  erblicken. ­
  Eine  Widerlegung  der  obigen  Auffassungen  konnte
von  ihnen  nicht  erfolgen.
Das  alles  führt  immer  wieder  zu  demselben  Schluß.  Es
läßt  sich  nicht  alles  vereinigen.  Entweder  —  oder,  so  heißt  es
auch  hier.  Hohe  Steuern  und  Mittelstandsschutz  läßt  sich
nicht  zusammenbringen.  Schwere  Belastung  des  Bieres  und
Schonung  des  Publikums  läßt  sich  nicht  vereinigen.
Erhöht  man  die  jetzige  Steuer,  so  bricht  die  Kleinindustrie
zusammen.  Ihre  Mittel  reichen  dazu  nicht  aus.  Das  zeigt
das  Beispiel  in  allen  süddeutschen  Staaten.  Tritt  Staffelung
hinzu,  macht  die  Großindustrie  nur  um  so  schärfere  Anstrengungen ­
  und  führt  den  Kleinbetrieb  erst  recht  zum
Untergang.
Stellt  man  die  Spannung  so  hoch,  daß  die  Staffelung
den  Großbetrieb  gefährdet  und  den  Kleinbetrieb  künstlich  in  den
Vordergrund  schiebt,  so  schneidet  man  den  Lebensfaden  ab  für
die  ganze,  große  Brauindustrie.  Dieselbe  steht  jetzt  schon  in
schwerer  Krisis.  Wird  ihr  nicht  weitere  schwere  Last  auferlegt,
hofft  sie,  dieselbe  überwinden  und  weiterer  Entwicklung  entgegengehen ­
  zu  können.
Fragen  wir  nun:
3.  Wie  gestaltete  sich  die  Entwicklung  des  gesamten ­
  Brauereibetriebes  und  wie  erklärt  sich  das
Verschwinden  der  Kleinbrauereien?  Die  Bevölkerung
wuchs  an,  die  Wohlhabenheit  nahm  zu,  der  Verbrauch  vermehrte ­
  sich.  Der  Geschicktere  überflügelte  den  weniger  Geschickten, ­
  der  eine  stieg,  der  andere  blieb  stehen?  Die  Verhältnisse ­
  halfen.  Die  rasch  anwachsende  Stadt  bot,  ohne
ü'eitere  Anstrengung  für  den  einzelnen,  ein  ganz  besonders
günstiges  Arbeitsfeld.  Die  Brauereien  der  Großstädte  wurden
zu  gewaltigen  Betrieben,  bescheiden  blieb  das  Land  zurück.
        <pb n="32" />
        Diese  für  alle  Betriebe  des  gewerblichen  Lebens  ganz
natürliche  Entwicklung  mußte  auch  im  Braugewerbe  Platz
greifen.  Mit  der  Größe  der  Betriebe  entwickelte  sich  ihre  technische ­
  Einrichtung.  Letztere  konnte  nun  aber  nicht  sofort  in  allen
ihren  Teilen  für  groß  und  klein  ausgeglichen  werden,  wie  dies
bei  den  oben  beschriebenen  Einrichtungen  möglich  ist.  Es  kam
die  Eismaschine,  richtiger  die  Kaltluftmaschine.  Sie  allein  ermöglicht ­
  vollkommen  gleichmäßige  Temperatur  für  Gär-  und
Lagerbierkeller,  damit  geregelte  Gärung  auf  Bottich  und  Faß,
damit  wesentliche  Verbesserung  des  Bieres,  erst  damit  volle
Versendbarkeit  gesunder,  alkoholarmer  Biere.
Diese  Einrichtung  und  ihr  Betrieb  ist  nun  aber  teuer,  und  vermindern ­
  deren  Kosten  sich  nicht,  imVerhältnis  zu  ihrem  geringeren
Ausstoß,  für  die  Kleinbrauerei.  Hierin  liegtdie  Entscheidung.  Hat
z.  B.  eine  Brauerei  mit  einem  Ausstoß  von  30  000  hl  vielleicht
Unkosten  von  1  Mk.  fürs  Hektoliter  durch  die  Anlage,  so  verteuert ­
  sich  das  nach  unten  um  das  Doppelte,  um  das  Dreifache ­
  und  mehr  fürs  Hektoliter.  Für  den  wirklichen  Kleinbetrieb ­
  ist  die  Eismaschine  gänzlich  ausgeschlossen.  Durch  die
Kaltlustmaschine  wurde  nun  aber  einer  der  bedeutendsten
Fortschritte  gegeben,  den  die  Brauerei  seit  ihrem  Bestehen
erreicht  hat.  Dadurch  entstand  der  Kleinbrauerei  eine  Gegnerschaft, ­
  die  sic  vergebens  ganz  zu  überwinden  sucht.  Es  gibt
ja  auch  da  noch  Hilfsmittel.  Die  Kühlung  durch  Natureis
kann  zwar  nicht  ausgleichen,  aber  doch  Besserung  bringen.
Näher  auf  den  Gegenstand  einzugehen  verbietet  der  hier  zur
Verfügung  stehende  Raum.  Wollte  man  deshalb  dem  Kleinbetrieb ­
  durch  staatliche  Maßnahmen  wirklich  helfen,  so  würde
dies  der  Aufforderung  gleichkommen,  auf  Benutzung  der
besten  Einrichtung,  Ivelche  die  Brauerei  besitzt,  zu  verzichten,
damit  aber  auch  auf  Herstellung  besserer  Biere.  Kann  man  das
im  allgemeinen  Interesse?  Zur  Brauerei  gehört  doch  auch
der  Biertrinker.  Hierdurch  tritt  die  gebotene  Rücksichtnahme
ein,  von  der  wir  oben  sprachen.  Das  Heil  der  Kleinbrauerei
liegt  nicht  in  hoher  Staffelung,  es  liegt  —  und  zwar  ganz
allein  —  in  der  Verbesserung  ihrer  Anlagen.  Noch  vor
kurzem  wurde  den  Herren  der  Regierung  vorgetragen:  Die
Staffelung  dürfe  nicht  zur  Prämie  werden  für  unvollkommene
Betriebseinrichtungen.  Würden  hierdurch  sogar  derartige
unvollkommen  eingerichtete  Betriebe  neu  ins  Leben  gerufen,
so  würde  ihnen  von  vornherein  alle  Existenzberechtigung
fehlen.  Die.  Mittelstandspolitik  dürfe  nicht  dazu  führen,
Leistungsfähiges  zu  verbieten,  um  Unvollkommenes  an  die
Stelle  zu  setzen.  Hier  sollte  vor  allen  Dingen  doch  auch  das
Publikum  berücksichtigt  werden.
Unsere  Aufgabe  soll  es  sein,  den  Kleinbetrieb  zu  schützen.
Wollen  wir  dies,  dürfen  wir  ihn  nicht  auf  einen  falschen
        <pb n="33" />
        —  33  —

Weg  führen,  und  deshalb  mußte  diese  Auseinandersetzung  erfolgen. ­
  Bei  den  Kleinbetrieben  gibt  es  ja  auch  noch  tausend
Unterschiede,  bedingt  durch  die  verschiedenartigen  Anlagen,
durch  die  örtlichen  Verhältnisse  usw.  usw.  Es  muß  deshalb
besonders  festgestellt  werden,  daß  auch  eine  große  Anzahl  von
Kleinbetrieben  ihre  volle  Berechtigung  hat.  Sie  soll  und  wird
sie  auch  behalten,  wenn  sie  fortlaufend  bemüht  ist,  ihre  Einrichtungen ­
  entsprechend  zu  vervollkommnen.  Wir  finden
hier  bei  uns  im  Werratal  noch  vielfach  Brauerei  und
Gastwirtschaftsbetrieb  vereint.  Dem  Besitzer  fällt  der  Gewinn ­
  des  Brauers  und  des  Gastwirts  zu.  Hierdurch  läßt
sich  vieles  erreichen.  Andererseits  hat  das  Bier  nicht  den
Versand  zu  überstehen,  es  wird  im  Haus  verbraucht,  das
ändert  die  Dinge  ganz  wesentlich.  Alle  solchen  Betriebe  wollen
und  können  wir  erhalten.  Der  zu  gebende  Schutz  liegt  nur
aber  nicht  in  der  vorgeschlagenen  Staffelung,  ganz  im  Gegenteil, ­
  diese  Staffelung  bringt  nur  rascheren  Niedergang:  die  Kleinbrauerei ­
  kann  die  höheren  Sätze  nicht  tragen,  der  Großbetrieb
—  haben  wir  ihn  nicht  im  Herzogtum,  so  liegt  er  doch  hart  an
der  Grenze  —  wird  die  Staffelung  durch  erhöhten  Umsatz  auszugleichen ­
  suchen  und  bald  in  tödlicher  Konkurrenz  mit  der
Kleinbrauerei  stehen.  Dann  werden  die  Süddeutschen  sagen
können:  laut  comme  cliez  nous.
Wirklicher  Schutz  des  Staates  kann  nur  darin  bestehen,
daß  er  von  weiterer  Belastung  der  Kleinbrauerei  absteht.
Und  der  Schutz  des  Brauers  muß  darin  bestehen,  daß  ein
jeder  sich  ernstlich  bemüht,  mit  der  Zeit  und  ihren  Verbesserungen ­
  möglichst  gleichen  Schritt  zu  halten.  Hieraus
folgt  nun  aber  auch  für  den  Staat,  eine  entsprechende
Schonung  für  den  Großbetrieb  eintreten  zu  lassen.  Eine
größere  Spannung  der  Staffelsteuer  wird  eine  Prämie  für
den  unvollkommenen  Betrieb,  sie  vernichtet  Lebensfähiges,
uin  Unvollkommenes  an  die  Stelle  zu  setzen,  sie  vermindert
die  Güte  des  Bieres,  und  fördert  den  Alkoholverbrauch  durch
minderwertige,  alkoholreichere  Biere.  Es  ist  somit  festzustellen:
1.  Wird  die  Kleinbrauerei  mehr  belastet,  so  ist  sie  dem
Untergang  zugeführt.
2.  Wird  die  Großbrauerei  allein  belastet,  so  wird  ihr  die
Rente  genommen  und  wird  die  Qualität  des  Bieres  durch
ungerechtfertigtes  Vorschieben  der  Kleinbrauereien  in  noch  garnicht ­
  übersehbarer  Weise  herabgedrückt.
Fragen  wir  endlich:
Ist  jede  Staffelung  zu  vermeiden?  Das  ist  nicht
nötig.  Die  Großbrauerei  hat  sich  für  eine  Spannung
von  1  Mk.  ausgesprochen.  Darüber  läßt  sich  reden.  Wer  ist
dabei  zu  schonen?  Offenbar  nur  der  kleinere  und  mittlere
Betrieb.  Wie  soll  sich  die  Staffelung  gliedern?  Das  könnte
3
        <pb n="34" />
        34

doch  nur  gefunden  werden  durch  Betrachtung  der  Rentabilität
der  Geschäfte.  Ein  früherer  Abschnitt  gab  folgende  Zusammenstellung:



1,1

hl

durchschnittliche
Dividende

Bis  zu

10  OOst  bis

10  000

1,77  Mk.

Von

30  000

4,18  „

30  000  „

100  000

5,82  „

Uber

100  000

10,62  „

Hieraus  ergibt  sich  alles  weitere  von  selbst.  Wir  schließen
diesen  Artikel  mit  den  Worten  des  Herrn  Professor  Dr.  Struve
in  seinem  vorzüglichen  Buch  über  die  Bransteuerstasfelung:
„Eine  Staffelung  der  Brausteuer  würde  heute  niemanden  mehr
nützen,  wohl  aber  auch  über  die  Kreise  der  Großbrauereien
hinaus  schädigend  wirken.  Das  Gesamtergebnis  dieser  Betrachtungen ­
  kann  nicht  besser  ausgedrückt  werden  als  in  der
Mahnung:  Duieta  non  movere!"

6.  Das  Surrogatverbot.
Das  Surrogatverbot  hat  wohl  die  meiste  Zustimmung
gefunden  von  der  ganzen  Steuervorlage.  Und  mit  Recht.
Einstimmigkeit  besteht  aber  auch  nicht  einmal  hier,  denn  selbst
in  ein  und  demselben  Gewerbe  laufen  die  Interessen  weit
auseinander.
Das  Surrogatverbot  wird  in  Norddeutschland  schon  seit
Jahrzehnten  erstrebt.  Wiederholt  beschäftigte  den  Reichstag
diese  Frage.  Der  Reichstag  trat  für  das  Verbot  ein,  die
Regierungen  versagten  es.  Angeregt  wurde  die  Frage  stets
von  den  Brauern  selbst,  sie  verlangten  das  Verbot;  die  Reichsregierung ­
  versagte  aber  die  Zustimmung,  da  sie  sich  fortlaufend ­
  mit  Plänen  auf  Erhöhung  der  Brausteuer  herumtrug.
Da  die  Brauer  selbst  das  Verbot  verlangen,  muß  es  ihnen
doch  Vorteile  bringen,  sagte  sich  die  Regierung,  für  die  erhöhte ­
  Steuer  erhalten  sie  dann  das  Surrogatverbot.  Das
Publikum,  welches  stets  lebhaft  das  Verlangen  nach  dem
Verbot  unterstützte,  wurde  nicht  gehört.  In  der  materiellen
Bedeutung  der  Frage  für  die  Brauindustrie  scheint  sich  nun
aber  die  Regierung  arg  getäuscht  zu  haben.  Daß  auch  nur
eine  einzige  Brauerei  die  neue  Steuer  eintauschen  möchte
gegen  das  Verbot,  ist  vollkommen  ausgeschlossen.  Sollte  das
angenommen  werden,  so  würde  man  sich  einer  schweren
Täuschung  hingeben.  Es  handelt  sich  nämlich  hier  durchaus
nicht  um  Erlangung  von  materiellen  Vorteilen,  es  handelt
sich  hier  nur  um  eine  Ehrenrettung.  Seit  Jahrzehnten  —
        <pb n="35" />
        35

Ausnahmen  mag  es  geben,  sie  sind  uns  nicht  bekannt,  sie
würden  aber  auch  da  nur  die  Regel  bestätigen  —  haben  die
größeren  Brauereien  Norddeutschlands  auf  Anwendung  von
Surrogaten  Verzicht  geleistet.  Trotzdem  stehen  sie  dem  Publikum
gegenüber  noch  vielfach  unter  dem  Verdacht,  Surrogate  zu
verwenden.  Warum?  Surrogate  sind  gestattet,  sie  werden
versteuert,  werden  unter  Kontrolle  und  Aufsicht  des  Staates
verwendet!  Man  spricht  von  echtem  und  unechtem  Bier.
Was  heißt  da  „echt"?  Doch  nur,  daß  bloß  Malz,  Hopfen,  Hefe
und  Wasser  zur  Herstellung  eines  solchen  Bieres  verwendet  wird.
Das  tut  schon  längst  der  Norden  in  seiner  großen  Mehrheit,
eben  so  gut  wie  der  Süden.  Aber  nur  der  Süden  braut
„echte  Biere".  Grund:  der  Süden  hat  das  gesetzliche  Verbot.
Aber  auch  die  Brauer  waren  nicht  einig  in  dieser  Frage,
schroff  standen  sich  vielmehr  die  Auffassungen  gegenüber.
Die  Brauerei  für  obergärige  Biere  (Süßbiere  und  Braunbiere)
erklärte,  daß.es  ohne  Surrogate  nicht  gehe.  Und  darin  hat
ihnen  der  Steuerentwurf  recht  gegeben,  er  trennte  deshalb ­
  obergärige  von  untergärigen  Bieren  bezüglich  des
Verbotes.  Nun  bleiben  die  Brauereien  für  untergärige
Biere  (Lagerbier).  Diese  lagen  aber  ebenfalls  lange  im  Kampf.
Es  schied  sich  Groß  und  Klein.  Die  größeren  Brauereien
waren  für,  die  kleinen  gegen  das  Verbot.  Das  hat  seine
Begründung.  Die  größeren  Brauereien  brauchen  infolge  der
Kühlanlagen  (Kaltluftmaschinen)  für  ihre  Kellereien  die  Surrogate ­
  längst  nicht  mehr,  die  kleineren  Brauereien  hielten  sie
dagegen  für  nötig.  Nun  hat  sich  endlich  aber  auch  die  Kleinbrauerei ­
  entschlossen,  für  das  Verbot  einzutreten,  es  also  nüt
seinen  Opfern  für  bessere  Anlagen  über  sich  ergehen  zu  lassen.
Ohne  Opfer  geht  das  nicht,  deshalb  sagten  wir  früher:  Wird
zugunsten  der  Kleinbrauerei  eine  Spannung  von  1  Mk.  gegeben, ­
  so  kann  die  Begründung  nur  in  diesein  Umstande  gefunden ­
  werden.  Dabei  ist  noch  folgendes  anzunehmen  und
zu  erwägen:  Hätte  die  Kleinbrauerei,  als  sie  dem  Verbot
zustimnite,  geahnt,  daß  sie  zürn  mindesten  das  Doppelte  zahlen
müsse  au  Steuer  —  und  sollte  die  jetzige  Vorlage  Gesetz  werden,
müßten  dabei  doch  unbedingt  die  untersten  Stufen  erhöht
werden  —,  so  hätte  sie  sicher  ihre  Zustimmung  versagt.  Voraussetzung ­
  war  da  die  Minderung  der  seitherigen  Steuer,
nicht  die  Erhöhung  derselben.
Fragen  wir  nun:  welche  Surrogate  gibt  es?
Nur  Hopfen  und  Malz  sollen  verwendet  werden,  hierfür
waren  also  Surrogate  zu  suchen.  Da  scheiden  vvn  vornherein
Hopfensurrogate  aus,  die  gibt  es  nicht.  Ebenso  schwer  wie
der  Aberglaube  rotten  sich,  so  unverbürgt  sie  sein  mögen,
nun  aber  auch  Gerüchte  beim  Publikum  aus.  Das  Publikum
—  in  manchenKreisen  wenigstens  —  erzählt  sich  noch  vonHopfen-3*
        <pb n="36" />
        36

Surrogaten.  Die  Herbstzeitlose  wird  verwendet,  hört  man  sagen.
Hat  das  schon  jemand  gesehen?  Nein,  das  wird  ganz  im  geheimen
gemacht.  Die  deutschen  Brauereien  verkaufen  jährlich  für
eine  Milliarde  Bier,  und  die  Stoffe  dazu  werden  in  der
Westentasche  fortgetragen.  Wunderbar!  Wenn  eine  Hopfenhandlung ­
  nur  1000  Ztr.  Herbstzeitlose  bestellen  würde,  könnte
das  wohl  so  ganz  im  geheimen  gemacht  werden?  Und  was
sind  1000  Ztr.  für  den  Hopfenhandel?  Eine  kleine  Spielerei.
Würde  man  wohl  1000  Ztr.  Herbstzeitlose  billiger  beschaffen
können  als  1000  Ztr.  Hopfen?  Doch,  lassen  wir  das,  das  ist  auch
nur  eine  kleine  Spielerei,  des  Gegenbeweises  bedarf  es  nicht;
stellen  wir  fest,  daß  es  Hopfensurrogate  überhaupt  nicht  gibt.
Dagegen  gibt  es  Malzsurrogate.  Zunächst  wurde  und
wird  noch  in  verschiedenen  Fällen  Reis  verwendet  an  Stelle  des
Malzes.  In  Thüringen  ist  die  Reisbrauerei  längst  verschwunden.
Die  Reisbiere  geben  größere  Haltbarkeit  und  sind  aus  diesem
Grund  nicht  ganz  zu  entbehren  für  den  überseeischen  Versand.
Deshalb  verbietet  der  Entwurf  den  Reis  auch  nur  für  den
inländischen  Verbrauch.  Letzteres  jedenfalls  mit  Recht,  denn
Reisbiere  haben  höheren  Alkoholgehalt  als  Malzbiere.
Danil  wird  als  Surrogat  Zuckercouleur  verwendet,  also
ein  zuckerhaltiger  Färbestoff.  Auch  da  handelt  es  sich  in  der
Hauptsache  um  Bekämpfung  eines  Borurteils.  Es  ist  wohl
schon  über  ein  halbes  Jahrhundert  her,  als  noch  allein  die
alte  Rauchdarre  herrschte.  Je  mehr  Malz,  nicht  nur  desto
stärker,  sondern  auch  desto  dunkeler  wurde  das  Bier.  Die
Darren  haben  seitdem  Verbesserungen  aus  Verbesserungen  erfahren, ­
  das  Malz  ist  längst  nicht  mehr  braun,  es  ist  licht;
schon  seit  Jahrzehnten  hat  die  Farbe  des  Bieres  auch  nicht
das  geringste  mehr  zu  tun  mit  der  Güte  und  der  Stärke  des
Bieres,  doch  das  Vorurteil  ist  geblieben,  starkes  Bier  muß
dunkel  sein,  lichte  Biere  sind  leichte  Biere.  Man  kann  ja
auch  heute  noch  dunkele  Biere  ohne  Surrogate  herstellen,
durch  Farbmalz  und  Farbebier.  Letzteres  ist  aber  viel  teurer.
Die  Verwendung  von  Zuckercouleur  ist  einfacher  und  wesentlich ­
  billiger,  deshalb  ist  dieses  Surrogat  heute  noch  vielfach
in  Anwendung.  Die  größereil  Brauereieil  haben  diesen
Verbrauch  immer  mehr  abgestoßen.  Sie  mußten  ihn  abstoßen ­
  aus  Gründen,  die  noch  erörtert  werden  sollen.  Der
Umstand,  daß  die  anderen  Verfahren  teuerer  sind,  konnte  die
größeren  Brauereien  nicht  davon  abhalten,  diese  zu  gebrauchen
und  sich  von  den  Surrogaten  zu  befreien.
Weiter  gibt  es  als  Surrogate  noch  eine  Reihe  von
Süßmitteln.  Der  Malzgeschmack  soll  nachgeahmt,  die  Biere
sollen  vollmundiger  gemacht  werden.  Nach  den  Anpreisungen,
mit  welchen  die  Brauereien  überschüttet  werden,  muß  es  wohl
eine  ganze  Anzahl  solcher  Mittel  geben.
        <pb n="37" />
        37

Ein  Teil  —  durchaus  nicht  alle  —  der  Kleinbrauer
Norddeutschlands  (in  unserer  nächsten  Nähe  trat  diese  Bewegung ­
  überhaupt  nicht  auf)  glaubte  bis  vor  kurzem  auch,
ohne  diese  letzteren  Mittel  nicht  auskommen  zu  können,
namentlich  dann  nicht,  wenn  infolge  mangelhafter  Kelleranlage ­
  die  Sommerbiere  sich  aufgezehrt  hatten,  Zucker  in
Alkohol  übergegangen  und  der  Geschmack  des  Bieres  hart  geworden ­
  war.  Diese  Auffassung  hat  sich  seitdem  glücklicherweise
geändert.
Zur  weiteren  Klärung  der  Sachlage  seien  die  Unterschiede
noch  etwas  näher  erörtert,  welche  bezüglich  Anwendung  von
Surrogaten  sich  zeigen  zwischen  größeren  und  kleineren  Betrieben, ­

Die  größeren  Betriebe  haben  auf  Anwendung  der
Surrogate  verzichtet,  sie  bedürfen  derselben  nicht,  das  ist  festgestellt. ­
  Warum  verlangen  sie  die  Aushebung?  Suchen  sie
nicht  doch  auch  materielle  Vorteile?  Nein,  das  ist  nicht  der
Fall,  Doch,  wollen  sie  nicht  vielleicht  Bayern  im  Ruf  gleichgestellt ­
  werden,  um  dadurch  die  dortige  Konkurrenz  besser
bekämpfen  zu  können?  Die  bayerischen,  nach  Norddeutschland  eingeführten ­
  Biere  sind  Luxusbiere,  Daß  die  Grenzländer  eine
Ausnahme  machen,  wiesen  wir  nach.  Für  diese  Biere  werden
im  Norden  so  außerordentlich  hohe  Preise  —  und  noch  dazu
bei  sehr  starkem  Absatz  im  einzelnen  Fall  in  allen  größeren
Städten,  namentlich  in  Berlin  —  gezahlt,  daß  da  Steuern,
Ubergangsabgaben,  Versandspesen  usw,  gar  nicht  mitsprechen.
Der  Gewinn  für  den  Einzelverkäufer  ist  dabei  ein  so  großer
und  verlockender,  daß  derselbe  nur  Eins  berücksichtigen  darf,
will  er  seine  Kundschaft  und  damit  seinen  Gewinn  erhalten,
und  das  ist:  das  beste  und  wohlschmeckendste  Bier  zu  beschaffen.
Danach  allein  fragen  seine  Gäste.  Solange  nun  der
Wohlgeschmack  und  die  Bekömmlichkeit  der  bayerischen  Biere
die  der  norddeutschen  übertrifft,  spricht  alles  andere  hier  gar
nicht  mit.  Die  Abnehmer  dieser  Biere  fragen  nur  nach
tadellosem  Stoff.  Will  der  Norddeutsche  hier  den  Süddeutschen ­
  bekämpfen,  so  muß  er  dasselbe  leisten  wie  letzterer,  ein
anderers  Mittel  gibt  es  nicht.  Hier  geht  es  der  norddeutschen
Großbrauerei  wie  ihrem  Kleingewerbe.  Will  letzteres  gegen
den  Großbetrieb  aufkommen,  so  helfen  alle  Staffeln  und  ähnlichen
Dinge  nichts,  das  sind  nur  Surrogate  und  nicht  einmal  gesunde ­
  Surrogate,  dann  muß  es  einfach  mehr  leisten.  Ganz
ebenso  geht  es  der  norddeutschen  Brauerei  itft  Kampf  mit
der  süddeutschen.  Wer  das  nicht  erkennt  und  nach  anderen
Mitteln  sucht,  muß  da  und  dort  den  Kampf  verlieren.
Wenn  andrerseits  Norddeutschland  nichts  mehr  mit  den
Surrogaten  zu  tun  haben  will,  so  ist  dies  an  sich  genügend
gerechtfertigt.  In  der  Verwendung  von  Surrogaten  muß
        <pb n="38" />
        38

man  immer  eine  —  nicht  etwa  immer  eine  strafbare  —
Täuschung  sehen.  Wer  nun  hierin  nicht  fehlt,  der  will  doch
auch  nicht  unter  dem  Verdacht  leiden.  Dieses  Verlangen  haben
mit  Recht  alle  norddeutschen  Brauereien,  die  sich  frei  fühlen
von  Schuld  und  Fehl,  und  das  kann  man  ihnen  wahrhaftig
nicht  verdenken.
Nun  könnte  man  trotzdem  weiter  annehmen,  daß  die
norddeutsche  Großbrauerei  durch  das  Verbot  Vorteile  suchte
bei  der  Bekämpfung  der  Kleinbranerei,  da  die  letztere  dann
durch  Neuanlagen  Opfer  bringen  muß.  Das  könnte  ihr  Verlegenheiten ­
  bereiten.  Dies  wäre  aber  nur  sehr  unklug
gedacht.  Surrogat  bleibt  Surrogat,  der  Ersatz  ist  nur  ein
sehr  schlechter,  auf  die  Dauer  hält  er  nicht  vor.  Verbessern
deshalb  die  kleinen  Brauereien  ihre  Anlagen,  befreien  sie  sich
von  den  Surrogaten,  so  werden  sie  nur  um  so  bedenklichere
Gegner.  Sie  werden  durch  die  zu  bringenden  Opfer  untergehen, ­
  könnte  man  sagen.  Auch  hiermit  zu  rechnen,  wäre
sehr  unklug.  Soll  die  Kleinbranerei  aufgehoben  werden,  so  gibt
es  den  viel  einfacheren  Weg  des  Ankaufes.  Man  kann  fast
sagen!  käuflich  ist  heutzutage  alles  und  zu  recht  günstigen
Bedingungen.  Die  Großbrauerei  kann  ja  nicht  ganz  absehen
von  Ankäufen,  aber  diese  Sache  ist  schon  seit  Jahren  in  ein
ganz  anderes  und  viel  ruhigeres  Tempo  gekommen.  Jetzt
belebt  sich  der  Markt  ja  wieder.  Aus  Furcht  vor  der  neuen
Steuer  steigert  sich  das  Angebot.  Der  Magen  ist  jedoch  schon
überladen,  das  Angebot  findet  nur  vorsichtige  Berücksichtigung.
In  den  letzten  Jahren  sind  eine  Reihe  von  Brauereivereinigungen
  gebildet  worden.  Ein  hauptsächlicher  Zweck
derselben  war,  solche  Ankäufe  nicht  nur  nicht  zu  fördern,
sondern  sie  möglichst  abzuhalten.
Man  könnte  weiter  sagen,  dann  wollen  die  Großen
die  Kleinen  eben  von  selbst  dem  Untergang  entgegentreiben, ­
  um  nachher  freiere  Bahn  zu  haben.  Das  wäre  jedoch
das  allerunklügste.  Ganz  kleine  Brauereien  mit  einen:  Ausstöße ­
  von  nur  einigen  hundert  Hektolitern  scheiden  da  zunächst
aus,  das  sind  nur  Schankstätten.  Geht  dagegen  der  derzeitige
Besitzer  besserer  und  verbesserter  Anlagen,  mit  welchen  wirklich
zu  rechnen  ist,  unter,  so  geht  damit  der  betreffende  Betrieb
noch  lange  nicht  ein.  Dazu  sind  selbst  diese  Anlagen  zu  kostspielig. ­
  Dann  gehen  diese  Anlagen  nur  zu  Spottpreisen  in
andere  Hände  über,  und  nun  werden  sie  erst  wirklich  zu  bedenklicher ­
  Konkurrenz.  Solche  Anlagen  haben  nur  Wert,  solange ­
  sie  im  Betrieb  bleiben.  Sonst  hätte  ihre  kostspielige
Einrichtung  nur  den  Wert  von  alten:  Eisen  und  Kupfer.
Für  größere  Brauereien  sind  diese  Einrichtungen  vollkommen
unbrauchbar  und  bannt  wertlos,  auch  für  sie  sind  sie  nur
altes  Eisen.
        <pb n="39" />
        Mit  materiellen  Vorteilen  ist  es  also  hier  nichts.  Die
Absicht  ist  eine  andere.  Man  ist  ehrlich  und  will  nun
auch  als  ehrlich  gelten.  Das  bestehende  Gesetz  wirst  den
Schein  von  Unehrlichkeit  auch  auf  diejenigen  Betriebe,  welche
sich  längst  von  Surrogaten  befreit  haben.  Das  will  man
beseitigen,  und  das  mit  Recht;  das  ist  aber  auch  alles.
Erklären  wir  jetzt,  weshalb  größere  Brauereien  Surrogate
überhaupt  nicht  mehr  verbrauchen  können.  Je  größer  die
Brauerei,  desto  gewaltiger  natürlich  die  Mengen,  welche  sie
verarbeitet.  Schon  der  mittlere  Betrieb  geht  bis  zum  Verbrauch
von  10  000  —  12  000  Ztr.  Malz,  und  schon  das  sind  ganz  ansehnliche ­
  Quantitäten.  Die  Surrogate  lassen  sich  da  nicht
so  leicht  herbeitragen,  denn  auch  die  Surrogatmengen  würden
so  groß  sein,  daß  sie  in  solchen  Betrieben  ein  einzelner,  der
Besitzer  oder  der  Braumeister,  nicht  bewältigen  könnte,  eine
ganze  Anzahl  von  Arbeitern  müßte  vielmehr  bei  der  Anwendung
beschäftigt  werden.  Schon  heute  ist  nun  aber  jede  Surrogatbrauerei ­
  —  und  dies  mit  vollem  Recht  —  mit  einem  Makel
behaftet.  Das  Publikum  würde  sich  mit  Recht  gegen  dieselbe
wenden.  Würde  deshalb  eine  größere  Brauerei  Surrogate
verbrauchen,  so  müßte  sie  sich  ihren  Arbeitern  vollständig  ausliefern. ­
  Das  verbietet  schon  von  selbst  die  Anwendung.
Ganz  anders  liegen  die  Verhältnisse  für  den  kleinen
Betrieb.  Da  handelt  es  sich  noch  um  verhältnismäßig  kleine
Mengen.  Hieraus  ergibt  sich  alles  weitere  von  selbst.
Mit  dem  Surrogatverbot  scheinen  sich  auch  überraschende
Erwartungen  zu  verbinden.  In  den  Reichstagsverhandlungen
wurde  bemerkt,  daß  das  Surrogatverbot  geeignet  wäre,  die
Schnapspest  wirksam  zu  bekämpfen.  Nun  wird  der  weitaus ­
  größte  Teil  des  norddeutschen  Bieres  schon  jetzt  ohne  Surrogate ­
  hergestellt.  Da  ändert  sich  also  nichts.  Ein  kleiner  Teil  der
Brauereien  nur  verwendet  bis  heute  Surrogate  auch  für
Lagerbiere.  Unzweifelhaft  werden  sie  verwendet,  sonst  würden
Surrogate  nicht  versteuert.  Nun  will  die  Kleinbrauerei  ihre
Anlagen,  wo  dies  nötig,  verbessern  und  auf  Surrogate  verzichten. ­
  Der  von  diesen  Brauereien  hergestellte  kleine  Teil
des  norddeutschen  Lagerbieres  wird  dadurch  verbessert  werden.
Schon  diese  Verbesserung  eines  kleinen  Bruchteiles  ist  demnach ­
  geeignet,  die  Schnapspest  wirksam  zu  bekämpfen.  Welche
Macht  vorzüglicher  Wirkung  liegt  dann  aber  schon  jetzt  in  den
großen  Mengen  Bieres,  welche  seit  langem  auch  in  Norddeutschland ­
  ohne  Surrogate  hergestellt  werden!  Bringt  schon  die
Verbesserung  eines  im  Verhältnis  zu  obigen  Mengen  recht
kleinen  Teiles  des  norddeutschen  Bieres  diesen  gewaltigen
Fortschritt,  dann  kann  ja  die  Heilkraft  gesunden  Bieres  gar
nicht  hoch  genug  angeschlagen  werden.  Dann  kann  das  Bier
        <pb n="40" />
        40

gar  nicht  billig  genug  hergestellt  werden.  Damit  steht  allerdings ­
  die  Vorlage  in  schroffem  Gegensatz!

7.  Die  Vermahlungssteiler.
Die  Einziehungsarten  der  Bransteuer  sind  verschieden.
Die  Steuer  wird  von  Malzschrot,  bevor  dasselbe  zum  Verbrauch ­
  kommt,  erhoben.  Die  Bayern  versteuern  nach  Maß
(Hektoliter),  die  Norddeutschen  nach  Gewicht  (Zentner).  Die
Brauer  Norddeutschlands  baten,  da  die  Versteuerung  nach
Gewicht  als  die  richtigere  erscheint,  dieselbe  zu  belassen.  Das
gibt  nun  auch  der  Entwurf  zu;  er  führt  dabei  nur  die  Vermahlungssteuer, ­
  welche  seitdem  zulässig  war,  als  Verpflichtung ­
  ein.
Die  Vermahlungssteuer  ist  erst  seit  1879  in  Norddeutschland
vom  Staate  eingeführt  und  erst  von  einem  kleinen  Teile  der
Brauereien  angewendet.  In  der  Regel  sind  noch  die  früheren
zum  Teil  seit  1819  bestehenden  Systeme  in  Geltung.  Bei  diesen
wird  versteuert,  entweder  auf  Deklaration,  d  h.  gegen  Anzeige ­
  des  verschrotenen  Malzes  in  jedem  einzelnen  Falle,  und
gegen  Vorauszahlung  des  Anfalles,  oder  auf  Fixation,  d.  h.
gegen  Feststellung  der  Schrotmengen  für  das  ganze  Jahr,  in
letzterem  Falle  bei  monatlicher  oder  vierteljährlicher  Vorausbezahlung. ­
  Es  gibt  Fixation  ohne  Nachversteuerung  und
Fixation  mit  Nachversteuerung.  Bei  Fixation  ohne  Nachversteucrung
  wurden  indes  Steuerbehörden  und  Brauer  selten
einig.  Die  Forderungen  der  Steuerbehörden,  obgleich  letztere
hierdurch  bei  dem  Aufsichtswesen  Ersparnisse  machten,  waren
fast  immer  so  hoch  gehalten,  daß  Einigung  nicht  erzielt  werden
konnte.  Die  Fixation  mit  Nachversteuerung  wird  deshalb
die  Regel  bilden.  Dabei  trat  jedoch  ein  Übelstand  für  den
Brauer  ein.  Wird  nämlich  die  Fixation  überstiegen  durch  den
Anfall  auf  die  verwendeten  Schrotmengen,  so  hat  der  Brauer
am  Ende  des  Jahres  nachzuversteuern,  d.  h.  nachzubezahlen.
Nicht  so  umgekehrt.  Erreicht  der  Anfall  an  Steuern  die
Fixationssumme  nicht,  verbleibt  das  Mehr  in  den  Kassen  des
Staates,  der  Brauer  zahlt  somit  in  solchem  Falle  mehr,  als
Steuer  auf  die  von  ihin  verwendeten  Mengen  entfiel.  Hiergegen ­
  erhoben  sich  natürlich  Klagen.  Diese  Frage  beschäftigte
auch  wiederholt  den  Reichstag,  der  sich  dahin  entschied,  daß,  falls
Nachzahlung  bei  Überschreitung  der  Fixationssumme  erfolge,
auch  Rückzahlung  erfolgen  müsse,  falls  die  Fixationssumme
nicht  erreicht  werde.  Die  Regierung  erklärte  jedoch,  daß  die
Festsetzung  einer  „Fixation"  dies  nicht  zulasse.  Die  Brauer
entgegneten,  daß  man  den  Wortlaut  der  Verträge  ändern
        <pb n="41" />
        41

möge,  es  käme  ihnen  nicht  auf  das  Wort,  sondern  auf  die
Sache  an.  Es  verblieb  jedoch  beim  alten.
Der  Entwurf  bestimmt  nun  die  Vermahlungssteuer  —
die  Ausnahme  wird  noch  angegeben  -  als  allein  zulässig.
Die  Vermahlungssteuer  verlangt  die  Anschaffung  besonderer
Apparate,  dies  natürlich  auf  Kosten  der  Brauer.  Nicht  allein
die  Anschaffungskvsten  für  die  Apparate  belasten  aber  den
Brauer,  oft  fehlt  auch  der  geeignete  Raum  für  Aufstellung
derselben,  so  daß  Unkosten  für  bauliche  Veränderungen  hinzutreten. ­
  Manche  empfindliche  Last  wird  dainit  auferlegt.
Dies  wird  um  so  drückender,  da  der  kleine  und  mittlere  Betrieb ­
  bestrebt  ist  und  bestrebt  sein  muß,  jede  nur  irgendwie
verfügbare  Summe  für  Verbesserung  des  Brauereibetriebes
anzulegen.  Deshalb  kamen,  namentlich  auch  aus  den  Kreisen
der  mittleren  Brauereien,  vielfach  Ansuchen,  es  doch  bei  der
seitherigen  Steuererhebung  zu  belassen.
Der  Entwurf  befreit  die  Kleinbrauerei  von  der  Verpflichtung ­
  der  Vermahlungssteuer.  Nur  die  Betriebe
mit  einem  Verbrauch  von  über  4000  Zentner  Malz  sollen
hierzu  angehalten  sein.  Da  fängt  nun  aber  gerade  der
mittlere  Betrieb  erst  an,  und  auch  er  ist  schwer  belastet  und
hoffte  da  auf  Befreiung.
Fragt  man,  warum  der  Entwurf  es  nicht  bei  dem  seitherigen ­
  Zustand  beließ,  so  liegt  die  Erklärung  darin,  daß  bei
der  Vermahlungssteuer  die  Beaufsichtigung  des  Staates
leichter,  einfacher  —  und  billiger  ist.  Der  Staat  verlangt
also  nicht  nur  mehr  an  Steuern  —  jährlich  60  Millionen
Mark  mehr  als  seitdem  —,  er  entlastet  sich  auch  von  Ausgaben ­
  für  das  Beaufsichtigungswesen  zuungunsten  der  Brauer.
Das  ist  der  Grund  für  die  Vermahlungssteuer.

8.  Schlußwort.
Bei  Betrachtung  der  vorliegenden  Frage  der  Brausteuerreform ­
  ist  folgendes  nochmals  scharf  hervorzuheben.  Die  Verhältnisse ­
  auf  diesem  Gebiete  von  Nord  und  Süd,  namentlich  von
Norddeutschland  und  Bayern,  sind  nicht  ohne  weiteres  vergleichbar.
In  Bayern  besteht  ein  alter,  in  sich  gefestigter  Brauereibesitz.
In  Norddeutschland  handelt  es  sich  um  eine  junge,  rasch
emporgewachsene  Industrie,  die,  in  übergroßem  Wagemut,
sich  weite  Ziele  steckte  und  noch  nach  gesichertem  Halt  sucht.
In  Bayern  handelt  cs  sich  bei  der  ganzen  kleinen  und
mittleren  Brauerei,  vielfach  auch  bei  der  Großbrauerei,  um
viel  geringere  Anlagewerte,  als  im  Norden.  Im  Süden
gingen  die  Besitzungen  seit  langen  Jahren  vom  Vater  auf
        <pb n="42" />
        den  Sohn  über,  dort  entwickelte  sich  dies  alles  natürlicher,  aus
sich  selbst  heraus.  Im  Norden  handelt  es  sich  dagegen  um
neu  geschaffene,  sehr  viel  kostspieligere  Anlagen.  In  Bayern
ist  der  Verbrauch  an  Bier  viel  größer,  als  im  Norden.  Die
Kundschaft  einer  Brauerei  drängt  sich  dort  auf  viel  kleinerem
Raum  zusammen,  als  hier.  Dadurch  entsteht  für  den  Süden
ein  sehr  viel  geringerer  Spesenanfall.  Dieser  viel  geringere
allgemeine  Spesenaufall  gleicht  für  den  Süden  den  dortigen,
in  die  Gesamtspesen  einzuschließenden  höheren  Steueranfall
mehr  als  aus.  Trotz  seiner  höheren  Steuer  produziert
somit  der  Süden  billiger  als  der  Norden.  Dabei  hat  er
festgeregelte,  höhere  Verkaufspreise  als  Norddeutschland,  und
dabei  hat  er  Gerste  und  Hopsen  in  den  besten  Sorten  vor
der  Türe.
Man  hört  immer  sagen:  Der  Süden  trägt  die  höhere
Steuer,  warum  soll  sie  der  Norden  nicht  auch  tragen  können?
Das  erklärt  sich  eben  aus  den  ganz  verschiedenen  Verhältnissen.
Stellt  man  Nord  und  Süd  nur  einfach  nebeneinander,  so
muß  man  hier  zu  den  schwersten  Irrtümern  kommen.
Ganz  dasselbe  ist  bei  dem  Einzelverkauf  hervorzuheben.
Die  süddeutschen  Kneipen  erzielen  viel,  aber  viel  höhere  Umsätze,
als  die  norddeutschen.  Die  süddeutschen  Wirtschaften  sind  sehr
reinlich  gehalten,  aber  doch  lange  nicht  von  der  luxuriösen
Einrichtung,  die  man  im  Norden  verlangt.  Dadurch  hat  Süddeutschland ­
  natürlich  geringere  Spesen.  Der  süddeutsche  Biertrinker ­
  will  und  braucht  auch  nicht  alle  diese  teueren  Einrichtungen ­
  mit  zu  bezahlen.  Hat  nun  aber  der  süddeutsche
Wirt  bedeutend  höheren  Umsatz  und  weniger  Unkosten,  so  kann
er  auch  geringeren  Nutzen  nehmen  in:  einzelnen  Falle  und
findet  trotzdem  genügendes  Auskommen.
Von  einem  weiteren  Vergleich  hört  mau  vielfach.  Er  drängt
sich  namentlich  den  besseren  Kreisen  auf,  die  dabei  sicher  im
besten  Glauben  handeln.  Man  vergleicht  nämlich  die  Luxuswirtschaften ­
  der  großen  Städte  mit  dem  Bierverkauf  im  allgemeinen. ­
  Wer  nur  die  bayerischen  Bierpaläste  in  den  großen
Städten  keunt  und  wer  von  diesen  Verhältnissen  aus  seine
Schlüsse  zieht,  der  muß  allerdings  zu  ganz  anderen  Ergebnissen ­
  kommen,  als  derjenige,  welcher  die  hier  doch  allein
maßgebenden  Zustünde  zugrunde  legt,  d,  h.  die  Verhältnisse
der  Gastwirtschaften,  in  welchen  das  weniger  bemittelte  Publikum
verkehrt.  Schon  in  den  Vororten  Berlins,  in  den  Arbeitervierteln, ­
  sieht  es  ganz  anders  aus  als  in  der  Friedrichstadt.
Wer  kommt  aber  dahin?  Wer  hat  Einblick  in  das  dortige
WirtshauSleben?  In  den  Luxuswirtschafteu  gibt  der
Gast  oft  mehr  für  Trinkgeld  aus,  als  der  Arbeiter
für  Bier  in  seinen  kleinen  bescheidenen  Kneipen.  In
den  letzteren  ist  aber  trotzdem  der  hauptsächliche  Verbrauch.
        <pb n="43" />
        43

Die  Trinkerleistung  in  den  Bierpalästen  ist  ja  eine  recht
achtenswerte.  Und  doch  hält  das  keinen  Vergleich  aus  mit
dem  großen  Verbrauch  der  nach  vielen  Millionen  zählenden
weniger  Bemittelten.  Nicht  die  Einzelleistung  macht  es  da,
hier  entscheidet  die  Masse.  In  den  Luxuskneipen  spielt  das
Geld  keine  Rolle,  in  den  Kneipen  der  kleinen  Leute  entscheiden
die  Pfennige.  Norddeutschland  stellt  ungefähr  44  Millionen
Hektoliter  Bier  her,  Bayern  führt  ungefähr  2 l / 8  Millionen
Hektoliter  Bier  ein.  In  diesem  Verhältnis  ungefähr  mag  der
Verbrauch  der  Bemittelten  zu  dem  der  weniger  Bemittelten
stehen.  In  den  Luxuskneipen,  deren  Zahl  nur  sehr  gering
ist  im  Vergleich  zu  den  anderen,  gibt  man,  wie  gesagt,  auch
noch  Trinkgelder.  Wie  steht  dies  aus  bei  den  vielen  Tausenden
von  Gastwirten,  die  das  andere  Publikum  zu  bedienen
haben?  Fragt  mau  diese  Wirte,  wie  es  gehe,  erhält  man  in
unglaublich  vielen  Fällen  die  Antwort:  „Nun,  man  könnte
sich  wohl  durchschlagen,  wäre  nur  nicht  die  viele  Pumperei
mit  ihren  großen  Verlusten.  Schon  im  Wirtschaftsbetrieb
selbst  hat  man  Schaden  genug,  immer  wieder  gehen  „sie"  mit
ein  paar  Glas  Bier  durch."  So  sicht  es  aus  in  der  weitaus
größten  Anzahl  von  Kneipen.  Will  man  hier  richtig  urteilen,
muß  man  auf  die  Verhältnisse  des  kleinen  Mannes  bezug
nehmen,  der  mit  Pfennigen  rechnet.
Fassen  wir  früher  Gesagtes  in  einige  Sätze  zusammen:
Es  unterliegt  gar  keinem  Zweifel,  daß  leichtes,  gesundes ­
  Bier  die  Schnapspest  am  wirksamsten  bekämpft.
Es  ist  unrichtig,  zu  behaupten,  daß  man  damit  nur  den  Teufel
austreibe  durch  den  Beelzebub.  Werden  Getränke  mit  einem
Alkoholgehalt  bis  zu  50  pCt.  und  mehr  verdrängt  —  da,  wo
sie  verdrängt  werden  dürfen  —  durch  Getränke  mit  einem
Alkoholgehalt  von  3—4  pCt.,  auch  wohl  5  pCt.,  so  bringt
dies  unzweifelhaft  einen  Fortschritt.  Wird  die  Wirkung  des
Surrogatverbots  in  dieser  Richtung  ja  auch  weit  überschätzt,
so  wird  dieses  vielleicht  doch  auch  hierbei  etwas  mithelfen.
Könnte  man  Getränke  geben  —  und  die  Bierbrauerei  sucht
danach  —  welche  noch  geringeren  Alkoholgehalt  zeigen,  so  würde
dies  ein  weiterer  Fortschritt  sein.  Nur  dürften  es  nicht  aus
Eis  gekühlte  und  bis  zu  2  pCt.  Alkohol  enthaltende  Brausen
sein.  Wie  die  Wiederverkäufer  wissen,  verderben  derartige
Getränke  im  Handumdrehen.  Mit  diesen  Getränken  könnte
nur  noch  mehr  Unheil  angerichtet  werden.
Die  Mittelstandspolitik  kann  durch  hohe  Staffelung ­
  nicht  gefördert  werden.  In  den  vorausgegangenen
Ausführungen  hierüber  gaben  wir  nur  die  Erklärung  zu  den
da  vorliegenden  Zahlen.  Diese  Zahlen  selbst  reden  eine  genügend
beweiskräftige  Sprache.  Zn  hohe  Spannung  bringt  nur
Nachteil  für  Groß  und  Klein,  sie  führt  den  kleinen  und  mittleren
        <pb n="44" />
        44

Betrieb  auf  den  falschen  Weg.  Der  kleine  und  mittlere  Betrieb
muß  aber  möglichst  erhalten  werden,  das  liegt  im  allgemeinen
Interesse.  Wer  diese  Betriebe  fördern  will,  muß  auch  erklären,
daß  Hilfe  nur  durch  eigene  Kraft  gefunden  werden  kann,  nicht
durch  das  Surrogat  einer  weitgehenden  Staffelung.
Die  Surrogate  müssen  verboten  werden.  Auch  das
liegt  im  allgenieinen  Interesse.  Es  ist  erstaunlich,  daß  die  große
Menge  der  Biertrinker,  daß  die  Allgemeinheit  sich  noch  nicht
weiter  mit  dieser  Frage  beschäftigt  und  damit  auf  deren  Lösung
hingedrängt  hat.  Das  Verbot  muß  erlassen  werden,  um  die
einen  von  dem  Verdacht  zu  reinigen,  in  dein  sie  ungerechterweise ­
  stehen,  und  um  die  anderen,  soweit  dies  Gesetze  können,
von  dem  Gebrauch  abzuhalten.  Das  kann  für  die  untergärige
Brauerei  (für  die  Lagerbiere)  nunmehr  erfolgen,  nachdem  die
obergärige  Brauerei  abgetrennt  wurde.  Daß  die  Biere  der
letzteren  Brauart  nicht  durch  Malz  und  Hopfen  allein  herzustellen ­
  sind,  dürfte  vielleicht  zuzugeben  sein.  Selbstverständlich
müssen  die  anderen,  da  zu  verwendenden  Stoffe  vollkommen
unbedenklich  sein  in  gesundheitlicher  Beziehung.
Die  Übergangsabgabe  muß  in  schützender  Weise
belassen  bleiben.  Hier  muß  den  tatsächlichen  Verhältnissen
Rechnung  getragen  werden.  Wollte  man  den  Zollvereinsvertrag
so  auslegen,  daß  nur  die  in  Norddeutschland  gezahlte  Steuer  als
Übergangsabgabe  erhoben  werden  dürfte,  so  müßte  in  Bayern
vor  allen  Dingen  auch  Änderung  der  Ausfuhrvergütungen
eintreten.  Wird  den  tatsächlichen  Verhältnissen  nicht  Rechnung
getragen,  so  vernichtet  man  mit  einem  Federstrich  Anlagen,
deren  Wert  nach  vielen  Millionen  zählt.  Sind  es  100,  200,
300  Millionen  und  mehr,  um  die  es  sich  hier  handelt,  wer
will  es  sagen,  es  fehlen  zurzeit  die  Unterlagen  zur  genaueren
Beurteilung.  Jedenfalls  handelt  es  sich  dabei  um  alle  Betriebe, ­
  welche  an  der  Grenze  Bayerns  und  der  bayerischen
Pfalz  gelegen  sind.  Eine  Eingabe  an  den  Reichstag  auS
Trier  kommt,  auch  hierauf  bezüglich,  ganz  zu  denselben  Ergebnissen, ­
  wie  wir.  Da  es  nun  aber  unmöglich  erscheint,
daß  man  wirtschaftliche  Existenzen  von  dieser  Bedeutung  durch
Staatsgesetze  einfach  für  vogelfrei  erklärt,  so  führt  das  zu
folgendem:  Entweder  es  verbleibt  bei  den  jetzigen  Steuersätzen ­
  iix  Verbindung  mit  der  derzeitigen  Übergangsabgabe,
oder  die  Steuersätze  erhöhen  sich  und  die  Übergangsabgaben
halten  gleichen  Schritt  mit  dieser  Erhöhung.
Wer  annimmt,  daß  der  Zollvereinsvertrag  bei  Erhöhung
der  norddeutschen  Steuersätze  anders  ausgelegt  und  die  Übergangsabgabe ­
  danrit  für  Bayern  günstiger  gestaltet  werden
müsse,  erklärt  hierdurch  gleichzeitig,  daß  die  Steuersätze  für
Norddeutschland  überhaupt  nicht  mehr  erhöht  werden  können.
Denn  werden  sie  erhöht,  ohne  daß  die  Übergangsabgabe
        <pb n="45" />
        45

gleichen  Schritt  hält,  so  werden  durch  diese  Gestaltung  der
Dinge  die  in  Rede  stehenden  wirtschaftlichen  Existenzen  dem
Untergang  überliefert.  Es  ist  nun  aber  nicht  anzunehmen,
daß  der  Gesetzgeber  dem  einfach  zustimmen  könnte.
Bleibt  es  demnach  bei  dein  jetzigen  Steuersätze,  so  bleibt  es
auch  bei  der  jetzigen  Ubergangsabgabe.  Erhöht  sich  der
Steuersatz,  so  sollte  die  Übergangsabgabe  gleichen  Schritt
halten.
Von  der  Vermahlungssteuer  könnte  mau  absehen.
Sollte  sie  aber  allgemein  bestimmt  werden,  so
müßte  wenigstens  den  mittleren  Betrieben,  die  sich
bis  zu  einem  Malzverbrauch  von  12  000  Ztr.  erstrecken, ­
  Rechnung  getragen  werden.  Die  Vermahlungssteuer ­
  wird  sich  nach  und  nach  ganz  von  selbst
einführen.  Jede  Neuanlage,  jede  größere  bauliche  Veränderung ­
  wird  ihr  Rechnung  tragen.  Es  würde  durch  obige
Erweiterung  für  den  mittleren  Betrieb  eine  Übergangszeit
eintreten,  welche  die  spätere  Ausdehnung  dieser  Bestimmung
vorbereiten,  die  Härte  der  sofortigen  Anordnung  aber  vermeiden ­
  würde.
Tritt  die  vorgeschlagene  oder  eine  nur  irgendwie  drückende
Mehrbelastung  durch  Steuer  ein,  so  wird  sie  für  das  Publikum
die  Erhöhung  der  Schankpreise  des  Bieres,  und  zwar  über
den  Steuerbetrag  hinaus,  zur  Folge  haben.  Die  Brauerei
kann  die  Steuer  nicht  tragen.  Sie  wird  vielleicht  für  einige
Zeit  den  Kampf  unter  sich  zu  führen  haben.  Nach  kurzer  Zeit
wird  er  beendet  sein.  Die  vorgeschlagene  Steuer  übersteigt
für  die  gesamte  Aktienbrauerei  Norddeutschlands  den  Betrag
der  gezahlten  Dividende  um  1  470  000  Mk.  Das  kann
doch  unmöglich  für  längere  Zeit  aus  eigener  Kraft  ertragen
werden.
Auch  die  Wirte  können  die  Last  nicht  tragen.  Der
Gedanke,  daß  dies  möglich  sei,  ist  uns  hier  nicht  für  einen
Augenblick  gekommen.  Daß  der  Einzelverkäufer  dabei  aus
Bruchteilen  eines  Pfennigs  einen  ganzen  Pfennig  inacht,  ist
nicht  zu  vermeiden.
Es  ist  dies  auch  gerechtfertigt.  Durch  Verteuerung  des
Bieres  wird  sich  der  Umsatz  mindern.  Wodurch  sonst  soll  der
Wirt  Ersatz  finden?  An  dem  derzeitigen  Einkommen  darf
nichts  gekürzt  werden,  daS  ist  schon  bescheiden  genug.  Bespricht ­
  man  den  Rückgang  des  Bierkonsums,  so  ist  dabei  auch
immer  wieder  zu  betonen,  daß  hierdurch  die  Schnapspest
wesentlich  gefördert  wird.  Das  Surrogatverbot  könnte  dies
nur  zunr  allerkleinsten,  zu  einem  kaum  merklichen'Teil  ausgleichen. ­

Wie  soll  nun  aber  der  Arbeiter,  der  kleine  Handwerker, ­
  der  weniger  Bemittelte  die  Brausteuer  tragen?
        <pb n="46" />
        46

Am  1.  März  treten  die  Zölle  in  Kraft.  Der  Getreidebau  soll  damit
bekanntlich  geschützt  werden.  Dadurch  muß  das  Getreide  teurer
werden,  und  dadurch  auch  das  Brot.  Die  Viehzucht  soll  gefördert ­
  werden,  dadurch  müssen  die  Preise  für  Vieh  ansteigen,
das  Fleisch  kostet  mehr.  Das  Bier  wird  teurer,  der  Tabak,
die  Zigarren  und  Zigaretten  werden  im  Preise  steigen.  Sollen
die  weniger  Bemittelten  nun  auf  das  alles  noch  mehr  verzichten, ­
  als  seither?  Das  kann  wohl  niemand  verlangen.
Dann  müssen  die  Arbeiter,  die  Handwerker,  die  kleinen  Händler,
die  vielen  Millionen  mit  ihrer  Arbeitskraft,  mit  ihren  Waren
ebenfalls  aufschlagen.  Eine  allgemeine  Verteuerung  der
Lebenshaltung  wird  die  Folge  sein.  Dann  erst  werden  alle
diese  Zölle  getragen  da,  wo  sie  schließlich  getragen  werden
müssen,  wo  sie  getragen  werden  können.  Sie  werden  von
den  Klassen  der  weniger  Bemittelten  mit  hohen  Zinsen  abgelastet ­
  werden  auf  die  Schultern  der  Bemittelteil.  Aber
welcher  Kampf  bis  dahin!  Und  welche  Opfer  wird  dieser
jahrelange,  das  ganze  Volk  immer  wieder  durchbebende,  immer
wieder  erschütternde  Kampf  kosten?  Und  wird  eine  derartige
Überwälzung  der  Steuern  und  Zölle  auf  die  kräftigen  Schultern
überhaupt  möglich  sein?  Es  ist  nicht  unsere  Aufgabe,  diese
Frage  weiter  zu  erörtern.  Täglich  hört  man  aber  sagen:
„Ach  was,  das  alles  geht  uns  ja  gar  nichts  an.  Das  tragen
die  Brauer  uird  die  Wirte,  die  Tabakfabrikanten  und  die
Tabakhändler."  Zunächst  vielleicht,  unmöglich  für  länger.
Auch  bei  der  indirektenSteuer  ist  eben  nicht  alles  Gold,  was  glänzt.
Die  Bierbrauerei  Norddeutschlands  trügt  schon  jetzt  erhebliche ­
  Lasten  für  Reich  und  Gemeinde.  Vom  Jahre  1887,
welches  24  Millionen  Reichsbraustener  brachte,  stieg  diese  bis
1905  auf  40  Millionen  an.  Eine  genaue  Feststellung  der
Gemeindeabgaben,  welche  das  Bier  bringt,  stößt  auf  Schwierigkeiten. ­
  Die  Verhältnisse  liegen  zu  verschieden.  Hier  bei  uns
ist  die  durchschnittliche  Abgabe  an  die  Gemeinden  höher,  als
die  an  den  Staat.  Trotzdem  haben  wir  hier  billige  Bierpreise. ­
  Das  Maß  ist  aber  auch  voll.  Brauer  und  Wirte
können  nicht  weiter.  Am  1.  Mürz  kommen  die  Zölle.  Die
Brauereien  Deutschlands  werden  durch  dieselbeir  init  weiteren
24  Millionen  belastet,  den  Löwenanteil  hat  Norddeutschlaud
zu  tragen.
Das  Brauereigewerbe  Norddeutschlands  hat  sich  rascher,
als  das  im  Süden  entwickelt  und  steht  daher  weniger  kräftig
        <pb n="47" />
        47

da,  als  dieses.  Immerhin  hat  es  fortlaufend  die  Einnahmen
von  Staat  und  Gemeinden  vermehrt.  Greift  man  es  nicht
an,  fo  kann  es  auch  ferner  eine  reichlich  fließende  Steuerquelle ­
  bieten.  'Wie  die  neue  Steuer  die  Verhältnisse  gestalten ­
  würde,  läßt  sich  heute  nicht  übersehen.  Es  läßt  sich
deshalb  auch  nicht  behaupten,  daß  die  Verdreifachung  der
Steuer  nun  auch  die  dreifache  Einnahme  und  damit  auch
unter  dieser:  Umständen  die  fortlaufende  Weiterentwicklung
des  Gewerbes  ergeben  müßte.  Hierdurch  können  Verschiebungen ­
  eintreten,  die  die  Dinge  wesentlich  anders  als
erwartet  gestalten.  Ist  der  Schritt  aber  einmal  getan,  so  geht
es  nicht  mehr  rückwärts.  Täuscht  man  sich  aber  in  seinen
Erwartungen  und  ist  unerwartetes  Unheil  eingetreten,  so  ist
das  Unglück  rricht  wieder  gut  zu  rnachen.  Die  gesetzgebenden
Faktoren  stehen  hier  vor  einer  sehr  wichtigen  und  vor  einer
sehr  verantwortungsvollen  Entscheidung.
        <pb n="48" />
        48

Anhang.

i.
Ein  sächsischer  Kleinbraner  über  die  Braustenererhöhung.
(Aus  dem  Dresdener  Anzeiger).
Am  10.  Dezember  hat  in  Berlin,  wie  auch  kürzlich  in
Dresden,  eine  Protestversammlung  von  mehr  als  2000
Brauereivertretern  gegen  die  Einführung  der  geplanten  Brausteuererh
  ühung  stattgefunden.  Aus  der  einmütig  gefaßten
Resolution  geht  klar  hervor,  daß  durch  den  „Staffel"-Taris
erstens  die  Kleinbranereien  nicht  entlastet,  sondern  belastet
werden,  und  zweitens,  daß  die  Großbrauereien  die  Erhöhung
ebenfalls  nicht  tragen  können,  also  eine  Abwälzung  der  erhöhten ­
  Steuer  auf  die  Wirte  und  von  diesen  wieder  auf  die
Konsumenten  stattfinden  wird.  Die  Steuer  im  Norddeutschen
Brausteuergebiet  brachte  1873  16  Millionen,  1903  81  559  775
Mark,  sie  hat  sich  mithin  in  30  Jahren  verdoppelt.  Noch  am
13.  März  v.  I.  erklärte  Freiherr  von  Stengel,  daß  er  die
Steuerleistung  der  Brauer  um  9  bis  13  Millionen  zu  erhöhen ­
  beabsichtige.  Und  nun  soll  auf  einmal  eine  Erhöhung
um  60  Millionen  vor  sich  gehen,  die  ganze  Brausteuer  soll  etwa
94  Millionen  bringen.  Sechsmal  ist  eine  geplante  Erhöhung  dank
der  Weisheit  des  Reichstages  abgelehnt  worden,  und  seit  1873
haben  sich  unsere  Verhältnisse  ungemein  verschlechtert.  Wohl
leugnen  wir  nicht  die  großartigen  Fortschritte  unseres  Gewerbes, ­
  aber  der  Segen  der  wissenschaftlichen  und  technischen
Errungenschaften  ist  in  anderer  Weise  verloren  gegangen,  er
ist  vollkommen  aufgezehrt  vom  Konkurrenzkampf,  von  der
Überwucherung  des  Großbetriebes  und  —  von  der  inzwischen
fast  aus  jedem  Dorfe  eingeführten  Biersteuer!
Die  große  Masse  der  Bevölkerung  glaubt,  durch  das
neue  Gesetz,  durch  einen  Staffeltarif  solle  die  Kleinbrauerei
gefördert  und  gestärkt  werden!  Die  Staffelung  ist  ja
gekommen,  aber  mit  welchem  Erfolge?  Um  Tausende  von
Brauereien  hat  sich  das  Braugewerbe  vermindert.  1873  gab
es  13  561,  1903  nur  noch  6404.  Dabei  ist  die  Biererzeugung
von  19  654  903  hl  auf  43  360  594  hl  im  Jahre  1903  gestiegen; ­
  also  sind  über  7000  Brauereien  —  natürlich  meist
kleinere  —  eingegangen!
        <pb n="49" />
        49

Seit  13  Jahren  sind  Deutschlands  Kleinbrauer  bemüht,
eine  Staffelung  des  Brausteuertarifes  herbeizuführen,  derart,
daß  sie  dem  an  Betriebskapital  und  infolge  der  ganzen  Eigenart ­
  des  Braugewerbes  ihm  weit  überlegenen  Großbrauer
gegenüber  wenigstens  einigermaßen  gerecht  behandelt  würden.
Bisher  werden  von  allen  Brauereien  pro  Doppelzentner
Malz  4  Mk.  erhoben;  die  neue  Brausteuervorlage  verlangt
von  den  kleinsten  Betrieben  7  Mk.,  von  den  größeren  8  bis
12  Mk.  und  von  den  größten  J  2,50  Mk.  Der  Kleinbrauer
bezahlt  jetzt  4  Mk.  Pro  100  kg-;  geplant  (von  der  Regierung
„erwogen")  werden  3,25  Mk.  pro  100  kg  für  kleinste  Betriebe;
in  der  neuen  Vorlage  projektiert:  7  Mk.  pro  100  kg.  Um
dem  Leser  ein  Beispiel  zu  geben:  Eine  kleine  Stadtbrauerei,
die  400  Zentner  Malz  verbraut  und  davon  2000  lll  einfaches
Bier  erzeugt,  wird  dabei  noch  vorausgesetzt,  daß  sie  keine
Einbuße  erleidet  -  etwa  12  000  Mk.  rohen  Ertrag  haben.
Sie  bezahlt  zurzeit  800  Mk.  Brausteuer,  sie  hoffte,  nach  der
Staffelung  nur  noch  650  Mk.  zu  entrichten,  und  nunmehr
würde  sie  —  1400  Mk.,  also  noch  600  Mk.  mehr  als  jetzt,
zahlen  müssen.  An  kommunaler  Biersteuer  hat  dieselbe
Brauerei  aüßerdem  etwa  450  bis  500  Mk.  zu  entrichten!
Wie  gerechtfertigt  eine  Staffelung  wäre,  ist  daraus  ersichtlich,
daß  eine  Lagerbierbrauerei  wohl  genau  dieselbe  Steuer  bezahlen ­
  muß,  aber  einen  Ertrag  —  Verhältnis  Lagerbier  zu
Einfachbier  —,  dasselbe  Quantum  Malz  angenommen,  von
etwa  15  000  Mk.  haben  würde.  Diese  Zahlen  sprechen  eine
sehr  ernste  Sprache!  Ich  bin  jedoch  auch  gerecht  genug,  anzuerkennen, ­
  daß  uns  Kleinbrauern  den  Großbetrieben  gegenüber ­
  auch  manche  Vorteile  erwachsen,  die  diese  nicht  haben,
und  daß  andererseits  manche  nachteiligen  Erscheinungen
unseres  Gewerbes  dort  viel  stärker  hervortreten,  als  bei  uns.
Zum  Beispiel  betreiben  viele  Kleinbrauer  Nebengewerbe:  Landwirtschaft, ­
  Gastwirtschaft,  Handel  usw.;  unsere  Kundschaft,  unser
Risiko  ist  übersichtlicher,  die  Löhne  sind  niedriger  und  der  Verwaltungsaufwand ­
  ist  viel  geringer.  Auch  die  Wahrheit  der
Redensart,  der  Kleinbrauer  könne  heute  nicht  mehr  bestehen,
kann  ich  nur  beschränkt  anerkennen,  sie  ist  zum  großen  Teil
nicht  zutreffend,  weil  die  wissenschaftliche  Ausbildung  uns
Kleinbrauer  befähigt,  ein  ebenso  gutes  Bier  herzustellen  und
eine  fast  ebenso  rationelle  Wirtschaft  wie  im  Großbetriebe  zu
führen.  Bei  geschickter  Leitung  und  im  Hinblick  aus  die
Nebengewerbe  —  gute  Fundierung  und  Absatzgebiet  vorausgesetzt ­
  —  sind  Kleinbrauer  sehr  wohl  in  der  Lage,  gleich
gute  wirtschaftliche  Ergebnisse  und  technische  Ausbeute  zu  erzielen ­
  wie  Großbrauer.  Die  Resignation  vieler  Kleinbrauer
und  der  unausgesprochene  Gedankengang  der  Steuervorlage,
„der  Kleinbrauer  gehe  doch  seinem  Schicksal  entgegen",  sind
4
        <pb n="50" />
        50

zu  verwerfen,  weil  sie  unzutreffend  sind.  Je  mehr  selbständige ­
  Betriebe  erhalten  bleiben,  desto  mehr  Nutzen  geht
auf  den  Mittelstand,  auf  die  mit  den  erhaltenen  Betrieben
verbundenen  Nebengewerbe  —  Handwerker,  Arbeiter  usw.  —
über.  Möchte  die  Regierung  diesen  Gesichtspunkt  in  Zukunft
zum  Segen  des  Kleinbrauers  beherzigen!
Was  die  Großbetriebe  anbelangt,  so  gebe  ich  gern  zu:
Es  gibt  zahlreiche  Aktienbrauereien,  die  eine  sehr  hohe  Dividende ­
  zahlen,  und  namentlich  in  Sachsen  gibt  es  einige  sehr
rentable  Betriebe,  die  seit  mehr  als  20  Jahren  2ö  bis  40  pCt.
Dividende  oder  ähnliche  Gewinne  verteilen.  Man  darf  aber
doch  das  Kind  nicht  mit  dem  Bade  ausschütten  und  wegen
einzelner  Betriebe  nicht  die  Objektivität  im  Urteil  über  die
Existenzfrage  eines  großen  Gewerbes  verlieren.  Zu  verurteilen ­
  ist  es,  wenn  in  solchen  Zeiten  Preßorgane  in
hämischer  Weise  über  die  Brauindustrie  herfallen  und  teils
aus  egoistischen  Gründen,  teils  aus  prinzipieller  Alkoholgegnerschaft, ­
  teils  aus  bösartigem  Übelwollen  von  „Dividendenbrühe", ­
  „Güte  und  Preise  des  Wassers",  „dem  Volke  den  Bierpreis ­
  diktieren"  und  anderem  sprechen.  Das  ist  ein  schlimmes
Zeichen  für  die  Art  und  Weise,  wie  von  gewisser  Seite  der
wirtschaftlich-politische  Jnteressenkampf  gegen  eine  alte,  achtbare ­
  Industrie  geführt  wird.  Daß  die  geplante  Brausteuererhöhung ­
  tatsächlich  in  keinem  Verhältnis  zu  der  erwiesenen
Rentabilität  des  deutschen  Braugewerbes  steht,  mögen  den
Leser  folgende  Beispiele  lehren:  Die  größte  Brauerei  Deutschlauds
  ist  die  Schultheiß'  Brauerei  in  Berlin.  Sie  hatte  im
Vorjahre  einen  Absatz  von  1  134  462  hl  Bier  und  entrichtete
986  448  Mark  Brausteuer;  nach  der  Vorlage  würde  sie
3  075  024  Mk.,  also  2  088  537  Mk.  mehr,  bezahlen  müssen.
Sic  hat  im  letzten  Jahre  die  ansehnliche  Dividende  von  18  pCt.
(über  2  Mill.  Mark)  ausgeschüttet;  würde  die  Steuer  schon
bestanden  haben,  so  hätte  sie  nur  0,7  pCt.  Dividende  zahlen
können.  Ähnlich  folgende  Beispiele:

Brauerei

Letzte
Brausteuer ­

Mk.

Zukünftige ­

Brausteuer ­

Mk.

Also
mehr
Mk.

Letzte
Dividende
pCt.

Zukünftige ­

Dividende
pCt.

Ponarth,  Königsberg ­


166  086

511  275

335  189

18

0,7

Holstenbrauerei,
Hamburg.  .  .

82  520

250  125

167  605

10

0,0

Die  letztere  Brauerei  hätte  sogar  150  000  Mk.  Unterbilanz.
Um  noch  ein  Dresdener  Beispiel  anzuführen:  Die  unter  ganz
        <pb n="51" />
        51

eigenartigen  und  außerordentlich  günstigen  Verhältnissen
arbeitende  Brauerei  zum  Felsenkeller,  die  sich  in  den  herrlichen
Brauerjahren  derart  entwickeln  konnte,  daß  sie  trotz  enormer
Betriebssteigerung  niemals  ihr  Aktienkapital  zu  erhöhen
brauchte.  Diese  Brauerei  hat  im  Vorjahre  316  294  hl  Bier
ansgestoßen  und  264  782  Mk.  Brausteuer  bezahlt,  in  Zukunft
würde  sie  827  443  Mk.,  also  562  661  Mk.  mehr,  entrichten
müssen.  So  viel  mir  bekannt,  hat  Felsenkeller  im  Vorjahre
480  000  Mk.  an  Dividenden-  und  Genußscheine  ausgeschüttet.
Mit  Vortrag  usw.  kann  man  850  000  Mk.  Reingewinn  annehmen. ­
  Trotz  dieser  vielleicht  ganz  einzig  dastehenden  Verhältnisse ­
  würde  auch  die  Brauerei  zum  Felsenkeller  in  Zukunft
nur  noch  3,5  pCt.  Dividende  zu  geben  imstande  sein.  Ferner:
Es  gibt  im  Brausteuergebiet  347  Aktienbrauereien;  davon
haben  67  überhaupt  keine  Dividende  gezahlt,  25  1  bis  3  pCt.,
176  3  bis  8  pCt.,  71  8  bis  15  pCt.  und  11  Brauereien
zahlten  über  15  pCt.  Obige  Beispiele  stellten  die  Zukunft
der  am  besten  situierten  Betriebe  mit  über  8  pCt.  dar.  Dian
wird  sich  sagen  müssen,  daß  in  Zukunft  alle  Brauereien,  die
seither  unter  6  pCt.  Dividende  verteilten,  völlig  ertraglos  und
von  den  Großbetrieben  aufgesaugt  werden,  und  dies  dürfte
auch  mit  zahlreichen  Privatbrauereien  der  Fall  sein.
Obige  347  Aktienbrauereien  zahlten  29  192  455  Mk.
Dividende,  nach  der  Vorlage  würden  sie  31  662  500  Mk.
Brausteuer  mehr  zahlen  müssen  als  jetzt,  also  nicht  nur  die
ganze  Dividende  würde  absorbiert,  sondern  die  Brausteuer
überstiege  die  Dividende  sogar  noch  um  2  470  000  Mk.
Der  Kapitalwert  des  deutschen  Braugewerbes  beträgt
mehr  als  3  Milliarden,  seine  Produkte  repräsentieren  einen
Wert  von  über  910  Millionen,  es  zahlt  jährlich  über  120Mill.
Mark  Löhne  und  hat  eine  immense  Bedeutung  für  Handel
und  Landwirtschaft;  der  letzteren  allein  werden  jährlich
400  Milt.  Mark  zugewendet.  Eine  einzige  Brauerei  (allerdings ­
  die  größte),  Schultheiß,  hat  866  Pferde,  103  eigene
Eisentransportwagen,  eigenen  Doppelschraubendampfer  usw.
Welche  soziale  Gesinnung  gerade  den  deutschen  Brauer  als
Arbeitgeber  auszeichnet,  beweist  der  Segen,  der  z.  B-  aus
diesem  großen  Geschäft  für  dessen  Angestellte  entspringt.  Nicht
weniger  als  925  000  Mk.  sind  als  Wohlfahrtsfonds  für  Arbeitnehmer ­
  und  Beamte  angelegt  worden,  und  wohl  200  000  Mk.
sind  dem  Fonds  allein  im  letzten  Jahre  zugeflossen.  Die  Geschäftssparkasse ­
  von  Schultheiß  erhielt  1904/06  von  1433  Arbeitnehmern ­
  (d.  h.  75  pCt.  der  Gesamtzahl)  an  2  247  387  Mk.,
von  144  Beamten  288  785  Mk.  Einzahlungen.  '
Es  muß  jedem  einleuchten,  daß  solche  große  Industrie  nicht
nur  das  Recht,  sondern  die  Pflicht  hat,  sich  selbst  zu  erhalten,
nicht  nur  im  eigenen  Interesse,  sondern  auch  insbesondere  im
4*
        <pb n="52" />
        52

Hinblick  auf  die  zahlreichen  Existenzen,  die  mit  dem  Braugewerbe ­
  zusammenhängen:  Gastwirte,  Angehörige  der  Hilfsindustrien
  und  zahllose  Arbeiter.
Nach  dem  Gesagten,  insbesondere  aus  der  Dividendenstatistik, ­
  ist  ersichtlich,  daß  auch  die  Großbrauereien  die  Erhöhung ­
  der  Brausteuer  nicht  tragen  können  und  nicht  tragen
werden.  Was  wird  aber  dann  die  unabwendbare  Folge  sein?
Die  Großbrauereien  werden  sich  noch  mehr  bemühen,  die
Kleinbetriebe  aufzusaugen,  noch  inehr  „Fusionen"  werden  stattfinden, ­
  die  Wirte  werden  höhere  Bierpreise  zahlen  müssen,,
und  da  auch  die  Wirte  zumeist  nicht  auf  Rosen  gebettet  sind,
werden  sie  eben  ihrerseits  die  Preise  für  Bier  —  wahrscheinlich ­
  durch  Verabreichung  kleinerer  Gläser  —  erhöhen.  Wer
zahlt  also  die  geplante  Brausteuer  zuletzt?  Der  Konsument.
Und  wer  ist  der  größte  Konsument?  Das  werktätige  Volk,
der  kleine  Landwirt,  der  Arbeiter,  der  Handwerker,  der  kleine
Beamte,  kurz:  der  Mittelstand.  Im  Hinblick  auf  die  nachgewiesene ­
  höhere  Belastung  der  Kleinbrauer  und  die  zu  erwartende ­
  Abwälzung  auf  den  Konsumenten  sind  daher  die
am  3.  Dezember  1904  gemachten  Äußerungen  des  Reichsschatzsekretärs: ­
  „schonende  Rücksichtnahme  auf  die  wirtschaftlich
Schwachen  sollte  seine  Richtschnur  sein,  daran  wolle  er  unentwegt ­
  festhalten",  ganz  unverständlich.
Es  kann  nicht  bezweifelt  werden,  daß  infolge  der  erhöhten
Bierpreise  ein  Niedergang  des  Braugewerbes,  des  Gastwirtstandes
  und  aller  Hilfsindustrien  stattfinden  wird.  Auch  der
Bierkonsum  wird  sehr  beträchtlich  zurückgehen,  so  daß  das
Ideal  der  Steuervorlage,  94  Millionen  aus  der  Brauerei
herauszuholen,  gar  nicht  erreicht  wird.
Ich  fühle  mich  als  simpler  Kleinbrauer  natürlich  am
wenigsten  berufen,  Vorschläge  zu  machen,  wo  das  Reich  die
anerkannt  nötigen  Mittel  zur  Sanierung  seiner  Finanzen  herholen ­
  soll,  aber  ich  bin  der  Überzeugung:  In  unserem  großen
reichen  Vaterlande  lassen  sich  diese  Mittel  von  wirklich  starken
Schulter  auch  aufbringen!  Möchten  die  Brauereien  des  Norddeutschen ­
  Brausteuergebietes  und  der  Konsument  vor  dieser
„Stasfel"-Steuer  und  vor  jeder  Brausteuererhöhung  bewahrt
bleiben!  Otto  Sonntag,  Braumeister.
        <pb n="53" />
        53

II.
Eine  sehr  beachtenswerte  Zuschrift  aus  den  Kreisen  der
mittleren  Brauereien  an  die  „Tageszeitung  für  Brauerei".
Den  Darstellungen  des  Herrn  Zeitz-Meiningen  „Erhöhung ­
  der  Brausteuer  und  ihre  Folgen"  füge  ich  folgendes  bei:
Die  bayerische  Konkurrenz  trifftmindestens  denmeiningischen
Amtsgerichtsbezirk  Gräfenthal  im  Kreise  Saatfeld  (Saale)  in
gleicher  Schürfe  wie  die  koburg-meiningischen  Landesteile  in:
Westen  Thüringens.
Die  nächste  bayerische  Brauerei  liegt  2  km  von  der  norddeutschen ­
  bzw.  meiningischen  Ortschaft  Probstzella,  eine  zweite
befindet  sich  eine  Wegstunde  weiter  entfernt.
Beide  Brauereien  sind  erst  vor  einigen  Jahren  ohne  jedes
örtliche  oder  inländische  Bedürfnis  vergrößert  worden.
Diese  und  noch  mehrere  naheliegende  bayerische  Brauereien
suchen  nun  mit  allen  Mitteln  und  unter  allerhand  Konzessionen
in  dem  angrenzenden  norddeutschen  Gebiet  ihren  Absatz  an
Bier  zu  vergrößern,  während  das  uns  infolge  der  hohen,
prohibitiv  wirkenden  bayerischen  Eingangszölle  trotz  inehrfacher
Versuche,  den  Absatz  nach  Bayern  auszudehnen,  ganz  unniöglich
  ist.
Infolge  der  sehr  schroffen  Konkurrenz  darf  daher  eine  Verschiebung ­
  der  Übergangsabgabe  zugunsten  unserer  Gegner  nicht
erfolgen,  denn  sonst  liegt  die  Gefahr  weiterer  Unterbietung  im
Preise  vor.
Die  Behauptung  des  Herrn  Staatssekretär  Freiherrn  von
Stengel,  daß  beim  Einzelverkauf  des  BiereS  pro  Liter  sich
ein  Nutzen  von  11,5  bis  37,7  Pf.,  im  Mittel  25,6  Pf.,  ergeben
soll,  trifft  in  der  ganzen  Gegend  nicht  zu.
Jedenfalls  hat  der  Herr  Staatssekretär  aus  hiesiger
Gegend  keine  Erkundigung  eingezogen,  und  doch  hätte  ihn
als  früheren  Nachbarn  diese  Gegend  besonders  interessieren  müssen.
Es  möge  zur  weiteren  Belehrung  nachstehendes  dienen.
In  Gräfenthal  und  Umgebung  wird  überall  das  Bier  pro
Liter  mit  24  Pf.  verkauft,  ohne  Gewährung  von  Trinkgeld,
das  hier  nicht  üblich  ist.  Davon  kommt  auf  den  Wirt  infolge
äußerst  hoher  Kommunalbiersteuer  6  Pf.  Ausschankgeld,  wovon
er  alle  Aufwendungen  bestreiten  muß.
Die  Brauerei  muß  für  den  gewährten  Preis  von  15—18  Mk.
einschließlich  Kommunalbiersteuer  zum  Teil  sehr  starke  Biere
liefern.  Auch  die  Kommunalbiersteuer  von  1,53  Mk.  auf  das
Hektoliter  Bier  trügt  die  Brauerei.  Leichtere  Lagerbiere  (nicht
sogenannte  Einfachbiere)  werden  vielfach  für  20  Pf.  das  Liter
verschleißt;  beim  Flaschenbier  ist  Pies  sogar  Regel.
Das  geschieht  in  den  Lokalen,  in  denen  die  eigentlichen
Biertrinker  verkehren,  welchen  gutes  kräftiges  Vier  nicht  allein
        <pb n="54" />
        54

Genuß,  sondern  in  hiesiger  Jndustriegegend  ein  sehr  notwendiges ­
  Bedürfnis  ist.
Bei  den  hier  bestehenden  Verhältnissen  kann  weder  die
Brauerei  noch  der  Wirt  auch  nur  die  geringste  Mehrsteuer
tragen.  Bei  der  Brauerei  sprechen  außerdem  neben  hohen
Arbeitslöhnen  und  sonstigen  Vergünstigungen  ihrem  Personal
gegenüber  noch  die  stetig  wachsenden  Kohlenpreise  und  bedeutenden ­
  Zollerhöhungen  auf  alle  Bedarfsartikel  der  Brauerei,
wie  sie  im  Zolltarif  bestehen,  mit,  während  eine  Erhöhung
der  Verkaufspreise  in  Ansehung  der  Konkurrenzverhältnisse
und  der  Arbeitslöhne  undurchführbar  ist.
Es  ist  deshalb  geboteu,  alle  und  jede  Steuererhöhung
abzulehnen.
Brauerei  z.  Pappenheimer,
Tobias  Glaeser  in  Graefenthal.

III.
Bransteuer  und  Reservatrecht.
(Aus  der  Hildburghauser  Dorfzeitung.)
Zufolge  der  Reservatrcchte  sind  die  süddeutschen  Staaten
befugt,  ihre  Brausteuer  im  Wege  der  Landesgesetzgebung  zu
ordnen.  Der  Reichsgesetzgebung  unterliegt  nur  die  Brausteuer, ­
  welche  in  den  zur  Norddeutschen  Brausteuergemeinschaft
gehörigen  Staaten  erhoben  wird.  Die  Brausteuer  dieser
Staaten  fließt  der  Reichskasse  zu,  während  die  Brausteuer  der
süddeutschen  Staaten  deren  Landeskassen  zugeht.  Zum  Ausgleich ­
  haben  die  süddeutschen  Staaten  entsprechende  Jahreszahlungen ­
  an  die  Neichskasse  zu  leisten.  Die  Brausteuer
stellt  sich  gegenwärtig  in  den  süddeutschen  Staaten  erheblich
höher  als  in  der  Brausteuergemeinschaft,  nämlich  hierauf ­
  4  Mk.,  in  Bayern  auf  5  bis  6,50  Mk.  für  eineu
Doppelzentner  Malz.  Die  dem  Reichstag  zugegangenen
Finanzreformvorschläge  bezwecken  nun  unter  anderm,  die
Brausteuer  der  Brausteuergemeinschaft  im  wesentlichen  auf
die  Höhe  der  süddeutschen  Brausteuer  zu  bringen.  Nach  der
seitherigen  Beschlußfassung  der  Steuerkommission  des  Reichstages ­
  ist  die  Erreichung  dieses  Zieles  als  ausgeschlossen  anzusehen, ­
  und  zwar  kämpfen  gegen  dasselbe  auch  süddeutsche
Reichstagsabgeordnete  an,  diese  aber  nicht  geleitet  von  der
llberzeugung,  daß  die  süddeutsche  Brausteuer  zu  hoch  sei,  und
daß  sie  die  norddeutschen  Brauer,  Wirte  und  Biertrinker  vor
        <pb n="55" />
        55

diesem  Übel  bewahren  wollten.  Nein,  die  süddeutsche  Brausteuer ­
  gilt  als  ganz  in  Ordnung,  an  ihr  soll  nicht  gerüttelt
werden.  Die  Gleichstellung  der  norddeutschen  Brausteuer  wird
aber  bekämpft,  um  die  süddeutschen  Staaten  vor  der  Erhöhung ­
  der  von  ihnen  zu  zahlenden  Ausgleichsbeiträge  zu
bewahren.  Nun  mag  man  Freund  oder  Gegner  einer  Erhöhung ­
  der  norddeutschen  Brausteuer  sein,  als  eine  sonderbare ­
  Blüte  der  Reservatrechte  muß  man  es  doch  empfinden,
daß  süddeutsche  Neichstagsabgeordnete  zur  Gesetzgebung  über
die  norddeutsche  Brausteuer  mit  berufen  sind,  während  eine  MitwirkungvonVertreternnorddeutscherStaatenbeiderGesetzgebung

über  die  süddeutsche  Brausteuer  gänzlich  ausgeschlossen  ist.
Ganz  besonders  tritt  dieses  Mißverhältnis  zutage  bei  der
Übergangsabgabe.  Wenn  Bier  aus  Süddeutschland  nach
Norddeutschland  eingeführt  wird,  so  wird  die  dort  gezahlte
Brausteuer  zurückvergütet,  während  hier  eine  Ubergangsabgabe ­
  erhoben  wird.  Nach  der  Reichsverfassung  soll  diese
nicht  höher  sein  als  die  Belastung  des  Bieres  in  der  Norddeutschen ­
  Vrausteuergemeinschaft.  Nun  hat  in  der  Steuerkommission ­
  des  Reichstags  der  von  einem  bayerischen  Reichstagsabgeordneten ­
  eingebrachte  Antrag  Annahme  gefunden,
wonach  bei  Einfuhr  von  Bier  aus  süddeutschen  Staaten  in
das  Gebiet  der  Norddeutschen  Brausteuergemeinschast  die
Übergangsabgabe  2  Mk.  für  das  Hektoliter  nicht  überschreiten
darf.  Es  soll  damit  der  Reichsverfassung  Rechnung  getragen
werden.  Aber  wie  steht  es  nun  umgekehrt  bei  Einfuhr  von
Bier  aus  Norddeutschland  nach  Süddeutschland?  Hier  wird
gleichfalls  eine  Übergangsabgabe  erhoben,  aber  es  besteht  der
große  Unterschied,  daß  deren  Bestünmung  lediglich  der
Landesgesetzgebung  überlassen  ist,  Vertreter  norddeutscher
Staaten  hier  nicht  hineinzureden  haben.  In  Bayern  berechnet ­
  sich  jetzt  die  Brausteuer  für  das  Hektoliter  auf
2,35  Mk.,  dagegen  die  dort  erhobene  Übergangsabgabe  auf
3,25  Mk.,  also  um  0,90  Mk.  höher  als  die  Brausteuer.
Andererseits  werden  in  Bayern  bei  der  Ausfuhr  von  Bier
für  das  Hektoliter  2,10  bis  2,65  Mk.  als  Brausteuer  zurückvergütet. ­
  Daß  Bayern  auf  diese  Weise  es  in  der  Hand  hat,
die  Ausfuhr  zu  begünstigen  und  die  Einfuhr  zu  benachteiligen, ­
  liegt  nahe.  Aber  wohl  kein  billig  Denkender  wird
es  als  ein  befriedigendes  Verhältnis  empfinden,  daß  solchergestalt ­
  Bayern,  aber  auch  Württemberg  und  Baden  der
Norddeutschen  Brausteuergemeinschaft  Schranken  auferlegen,
dagegen  ihre  Steuerverhältnisse  unter  Ausschluß  jedweder
norddeutscher  Mitwirkung  nach  freiem  Ermessen  ordnen
können.
        <pb n="56" />
        56  —
IV.
Brausten  ers  chm  erzen.
(Aus  der  Vossischen  Zeitung  Nr.  58  bzw.  Tageszeitung  für
Brauerei  Nr.  30.)
Die  Annahme  der  Anträge  des  bayerischen  Zentrumsabgeordneten ­
  Speck  in  der  Steuerkommission  des  Reichstags
hat  in  den  Brauereikreisen,  wie  zu  erwarten  stand,  lebhafte
Beunruhigung  erzeugt.  Der  Deutsche  Brauerbund  hat  Veranlassung ­
  genommen  in  einer  an  die  Steuerkommission  gerichteten ­
  Eingabe  seine  Bedenken  zu  äußern.  Bei  dem  ersten
der  beiden  Anträge  hat  besonders  die  darin  vorgeschlagene,
bis  zu  einer  Verdoppelung  des  derzeitigen  Steuersatzes
gehende  Erhöhung  der  Steuer  selbst,  sowie  die  bis  zu  einem
Unterschiede  von  4  Mk.  pro  Doppelzentner  Malzverbrauch
reichende  Staffelung  der  Steuer  den  Widerspruch  der  Interessenten ­
  herausgefordert.  Eine  so  weite  Spannung  der
Steuersätze  gehe  über  die  tatsächlich  zwischen  den  großen  und
kleinen  Betrieben  bestehenden  Unterschiede  in  der  Rohmaterialausbeute ­
  hinaus,  die  doch  allein  für  die  Staffelung  der
Brausteuer  im  Sinne  einer  Konsumsteuer  maßgebend  sein
können.  Eine  sich  von  4—8  Mk.  pro  Doppelzentner  Malz
erstreckende  Staffelung  der  Steuer  laufe  auf  eine  Sondergewerbesteuer. ­
  auf  eine  Strafsteuer  für  den  Großbetrieb ­
  hinaus,  wogegen  die  Brauereien  sich  um  so  nachdrücklicher ­
  wenden  zu  sollen  glauben,  als  in  Süddeutschland
die  mit  derselben  Überspannung  des  Staffelsteuerprinzips
gemachten  Erfahrungen  die  Aussichtslosigkeit  solcher  sozialpolitischen ­
  Experimente  schlagend  erwiesen  haben.
Die  zunächst  mit  der  Brauindustrie  angestellten  Versuche
legen  vielfach  die  Befürchtung  nahe,  daß  man  hierbei  nicht
stehen  bleiben  wird  und  daß  die  angeblich  im  Interesse  des
„Mittelstandes"  gegen  den  Großbetrieb  gerichteten  Tendenzen
auch  auf  andere  Industrie-  und  Handelszweige  übergreifen
können.  Was  heute  den  Brauereien  zugemutet  werde,  könne
morgen  auch  bei  jedem  anderen  Gewerbe  versucht  werden;
es  gebe  kaum  eine  Erwerbsgruppe,  wo  nicht  der  Gegensatz
zwischen  den  Kleinen  und  Großen  bestehe.  Die  Geschichte  der
Braustenerstaffelung  in  den  süddeutschen  Bundesstaaten  zeige
aber,  daß  dort  mit  der  Einführung  dieses  Steuerprinzips  die
trennende  Kluft  zwischen  den  Interessen  des  Groß-  und  Kleinbetriebes ­
  erweitert  worden  sei;  die  Gegensätze  und  die  Konkurrenzverhältnisse ­
  hätten  sich  verschärft,  und  der  Gesetzgeber
sehe  sich  infolge  der  immer  dringlicher  werdenden  Hilferufe
der  kleinen  und  mittleren  Betriebe  zu  immer  weitergehenden
Konzessionen  genötigt,  die  das  Übel  nur  verschlimmern.  Diese
        <pb n="57" />
        57

an  den  Antrag  des  Abgeordneten  Speck  geknüpften  Bedenken
würden  auch  von  kleinen  und  mittleren  Brauereien  selbst
geteilt.  Insbesondere  habe  sich  ein  scharfer  Widerspruch  aus
ihrem  Kreise  gegen  die  noch  über  den  Speckschen  Antrag
hinausgehenden  Bestrebungen  einer  von  dem  Bünde  der
mittleren  und  kleineren  Brauereien  vertretenen  Gruppe  erhoben, ­
  die  dahingehen,  die  Stenerstaffelung  so  zu  gestalten,
daß  jede  Brauerei  bei  Überschreitung  einer  Steuerstufe  sofort
für  ihren  gesamten  Malzverbrauch  den  erhöhten  Steuersatz  zu
entrichten  habe,  während  nach  dein  Speckschen  Antrag  zunächst
nur  der  Überschuß  der  höheren  Steuer  unterliegen  würde.  Dieses
Verfahren  —  es  würden  danach  nämlich  behufs  Erzielung
eines  bestimmten  Mehrertrages  der  Steuer  die  Stastelsätze  für
die  kleineren  und  mittleren  Brauereien  niedriger  bemessen
werden  können  als  im  Falle  der  Durchstastelung  der  Steuer
für  alle  Betriebe  —  würde  nach  Ansicht  vieler  Interessenten
in  der  Folge  jede  Ausdehnung  der  Brauereien  beträchtlich  erschweren, ­
  ja  in  vielen  Fällen  unmöglich  machen,  da  ein  Überschreiten ­
  des  Malzverbrauchs  auch  nur  um  einen  Zentner
über  eine  bestimmte  Steuerstufe  hinaus  sofort  eine  steuerliche
Mehrbelastung  bis  zu  mehreren  tausend  Mark  nach  sich  ziehen
würde.
Dieser  Jnteressenwiderstreit  trägt  natürlich  nicht  dazu  bei,
den  Widerstand  gegen  die  mit  dem  Antrage  Speck  den  norddeutschen ­
  Brauereien  zugemutete,  immer  noch  sehr  erhebliche
Mehrbelastung  zu  stärken.  Anders  beinr  zweiten  Antrage  des
Abgeordneten  Speck,  der  die  Belastung  der  Übergangsabgabe ­
  vom  süddeutschen  Bier  auf  der  bisherigen  Höhe  auch
im  Falle  einer  Steuererhöhung  für  das  norddeutsche  Bier
verlangt.  Hier  ist  der  Protest  der  norddeutschen  Brauereien
durchaus  einmütig.  Da  für  diesen  ebenfalls  von  der  Reichstagskommission ­
  angenommenen  Antrag  auch  die  Gegner  jeder
Steuererhöhung  gestimmt  haben,  dürste  es  angezeigt  sein,
über  diese  ohnehin  nicht  einfache,  der  Aufklärung  bedürftige
Materie  etwas  Näheres  auszuführen.  Es  wird  sich  danach
auch  beurteilen  lassen,  ob  die  Zustimmung  zu  diesem  Antrage
vom  Reichstage,  und  speziell  auch  von  den  Vertretern  der
linksstehenden  Parteien,  aufrecht  erhalten  werden  kann.
Die  Übergangsabgabe  von  dem  in  das  nordnorddeutsche ­
  Brausteuergebiet  eingeführten  süddeutschen  Bier
beträgt  pro  Hektoliter  2  Mk.  Sie  beruht  auf  dem  nach
Art.  40  der  Reichsverfassung  in  Geltung  gebliebenen  Zollvereinigungsvertrag
  vom  8.  Juli  1867  (Bundesgesetzblatt
Seite  81—124).  Allerdings  wird  darin  (Absatz  5  II.  ß  3)
bestimmt,  daß  das  „Erzeugnis  eines  anderen  Vereinsstaates
unter  keinem  Vorwände  höher  oder  in  einer  lästigeren  Weise
als  das  inländische  oder  als  das  Erzeugnis  der  übrigen
        <pb n="58" />
        58

Vereinsstaaten  besteuert  werden  darf".  Wenn  nun  auch  zuzugeben ­
  ist,  daß  die  auf  das  Hektoliter  Bier  in  Norddeutschland ­
  entfallende  Brausteuer  nicht  den  Betrag  von  2  Mk.  erreicht, ­
  so  trifft  es  doch  nicht  zu,  wenn  man  die  auf  Grund
dieses  Vertrages  stets  in  dieser  Höhe  erhobene  llbergangsabgabe
  als  „verfassungswidrig"  bezeichnet,  wie  dies  erst
neuerdings  wieder  in  einer  vom  bayerischen  Brauerbund  bewirkten ­
  Auslasing  geschehen  ist.  Es  wird  dabei  nämlich  die
Bestimmung  des  §  5  des  genannten  Vertrages  übersehen.
Dieser  besagte  „Welche  dem  dermaligen  Stande  der  Gesetzgebung ­
  in  den  Vereinsstaaten  entsprechenden  Beträge  nach
den  Bestimmungen  der  §§  3  und  4  zur  Erhebung  kommen  —
und  bzw.  zurückerstattet  werden  können,  ist  besonders  verabredet ­
  worden."  Diese  Verabredung  aber,  auf  Grund
deren  auch  die  Bemessung  der  llbergangsabgabe  auf  2  Mk.
pro  Hektoliter  Bier  erfolgt  ist,  beruht  auf  der  allseitigen  freiwillig ­
  erteilten  Zustimmung  aller  kontrahierenden  Staaten,
auch  der  süddeutschen.  In  dem  dem  Vertrage  angehängten
Schlußprotokoll  heißt  es  dementsprechend  auch  im  Schlußabschnitte
  „Die  sämtlichen  Bevollmächtigten  erteilen  sich
gegenseitig  die  Zusicherung,  daß,  wie  dies  auch  bei  den
früheren  Zollvereinigungsverträgen  geschehen  ist,  ihre  Regierungen ­
  mit  der  Ratifikation  des  Vertrages  zugleich
auch  die  im  gegenwärtigen  Protokoll  enthaltenen
Verabredungen  ohne  weitere  Ratifikation  derselben
als  genehmigt  ansehen  und  aufrecht  erhalten  werden."
Es  besteht  hiernach  auch  die  Bemessung  der  Ubergangsabgabe ­
  für  Bier,  weil  aus  der  autonomen  Entschließung  und
Zustimmung  aller  Vertragsstaaten  hervorgegangen,  durchaus
zu  Recht,  und  von  einer  Verfaffungswidrigkeit  kann  keine
Rede  sein.  Fraglich  könnte  höchstens  sein,  ob  die  Gesichtspunkte, ­
  die  seinerzeit  beim  Vertragsabschluß  für  die  in  Rede
stehende  Festsetzung  der  Ubergangsabgabe  auf  2  Mk.  pro
Hektoliter  bestimmend  lvaren,  auch  heute  noch  zutreffen.  Diese
Frage  muß  unbedingt  bejaht  werden.  Daß  auch  bereits  beim
Abschluß  des  Zollvereinigungsvertrages  der  Satz  von  2  Mk.
im  allgemeinen  über  die  auf  das  Hektoliter  Bier  in  Norddeutschland ­
  entfallende  Steuerbelastung  hinausging,  ist  sicher
anzunehmen.  Es  waren  daher  unzweifelhaft  wichtige  Gründe
und  Opportunitütsrücksichten,  die  zu  einer  darüber  hinausreichenden ­
  Bemessung  der  Ubergangsabgäbe  nötigten.
Wie  auch  der  verstorbene  Abgeordnete  Richard  Roesicke
in  der  Reichstagssitzung  vom  10.  Januar  1893,  ohne  Widerspruch ­
  vomBundesratstische  zu  begegnen,  ausführte,  dürften  diese
Gründe  in  erster  Linie  wohl  in  der  erheblichen  Bevorzugung
der  süddeutschen  Bundesstaaten  bei  der  Regelung  der  Übergangsabgabe ­
  und  in  der  Folge  bei  der  Kontingentsbemeffung
        <pb n="59" />
        59

im  Bereich  der  Branntweinbesteuerung  von  1887  zu  suchen
sein,  die  eine  solche  Kompensation  angezeigt  erscheinen  ließen.
Auch  die  nach  Gründung  des  Reichs  hinzugekommene,  bis  zur
Gegenwart  andauernde  und  anscheinend  auch  in  Znkunft  ausrecht ­
  erhaltene  erhebliche  Begünstigung  der  süddeutschen
Bundesstaaten,  insbesondere  Bayerns,  durch  das  Biersteuerreservatrecht ­
  und  die  im  Vergleich  zu  ihrem  hohen  Bierkonsum ­
  außerordentlich  vorteilhaste  Bemessung  des  von  ihnen
dafür  ans  Reich  zu  zahlenden  Aversums  dürsten  hiermit  in
Betracht  kommen  und  auch  jetzt  noch  für  diese  Bundesstaaten
erheblich  genug  ins  Gewicht  fallen,  um  ihnen  eine  Änderung
des  Status  guo  in  ihrem  eigenen  Interesse  nicht  rätlich  erscheinen ­
  zu  lassen.  Dies  um  so  weniger,  als  der  gleiche
Vorwurf  auch  gegen  die  in  Bayern  vom  norddeutschen  Bier
erhobene  llbergangsabgabe  zu  erheben  ist.  Sie  beträgt
3,25  Mk.  pro  Hektoliter,  während  die  inländische  Stenerbelastung
  nur  etwa  2,35  Mk.  beträgt,  also  0,90  Mk.  Prv
Hektoliter  weniger.  Wie  sehr  man  sich  dieses,  Praktisch  allerdings ­
  bisher  ebenfalls  nicht  besonders  fühlbar  gewordenen
Unrechts  auch  in  Bayern  selbst  bewußt  ist,  geht  aus  einer
anläßlich  der  Einführung  der  Staffelung  des  Malzausschlages
getanen,  sehr  bezeichnenden  Äußerung  des  bayerischen  Finanzministers ­
  v.  Riedel  in  der  bayerischen  Kammer  der  Reichsräte ­
  vom  22.  November  1889  hervor.  Sie  lautete  dahin,
daß  ein  Hauptgrund  für  die  Erhöhung  des  Malzausschlages
(für  die  größeren  Brauereien)  die  ungeschmälerte  Erhaltung
der  Übergangsabgabe  von  3,25  Mk.  pro  Hektoliter  Bier  sei,
da  andererseits  die  Übergangsabgabe  (wegen  der  gleichzeitigen ­
  Herabsetzung  des  Steuersatzes  für  die  kleineren
Brauereien)  beanstandet  werden  könnte.
Es  kommt  hinzu,  daß  die  Übergangsabgabe  auch  bisher
in  keiner  Weise  irgend  ein  Hemmnis  für  den  süddeutschen
bzw.  bayerischen  Bierexport  nach  Norddeutschland  gewesen
ist,  der  von  610  000  lü  im  Jahre  1874  auf  etwa  2,6  Millionen
Hektoliter  im  Jahre  1904  gestiegen  ist.
Es  ist  übrigens  auch  sachlich  unzutreffend,  wenn  man,
wie  dies  seitens  des  bayerischen  Brauerbnndes  immer  geschieht, ­
  für  die  Übergangsabgabe  die  im  Durchschnitt  auf  ein
Hektoliter  Bier  entfallende  Steuerbelastung  als  maßgeblich
hinstellen  will.  Es  entspricht  vielmehr  nur  einein  allgemein
gültigen  fiskalischen  Grundsatz,  wenn  auf  Grund  einer  vom
Rohmaterial  erhobenen  Verbrauchssteuer  für  die  Bemessung
der  Übergangsabgabe  vom  fertigen  Erzeugnis  die  Annahme
der  praktisch  noch  möglich  geringsten  Ausbeute,  und  ebenso
umgekehrt  für  die  Bemessung  der  Rückvergütung  die  Annahme
der'praktisch  noch  möglich  höchsten  Ausbeute  zum  Ausgangspunkt ­
  genommen  wird.  Dies  wurde  auch  ausdrücklich  be-
        <pb n="60" />
        60

[tätigt,  als  in  der  Petitionskommission  des  Reichstages  eine
vom  bayerischen  Brauerbund  gegen  eine  Erhöhung  der  Bierübergangsabgabe ­
  in  Elsaß-Lothringen  wiederholt  erlassene
Eingabe  zur  Beratung  stand  und  abgelehnt  wurde.  Sowohl
der  bayerische  Buudesratsbevoümächtigte  Ministerialrat  von
Geiger,  als  auch  der  als  Regierungskommissar  hinzugezogene
Kaiserliche  Geheime  Regierungsrat  Kühn  und  der  Bundesratsbevollmächtigte, ­
  Direktor  im  Reichsschatzamt  Dr.  v.  Körner,
bekundeten  übereinstimmend  (Sitzung  vom  30.  April  1895
und  vom  4.  Dezember  1896),  daß  in  allen  diesen  Fällen
seither  und  zuvor  schon  in  allen  früheren  Zollvereinigungsverträgen ­
  bis  zurück  zu  den  vierziger  Jahren  die  Interpretation ­
  der  Vertragsbestimmungen  stets  in  der  Weise  erfolgt ­
  ist,  daß  nicht  der  Durchschuittsbetrag  der  inneren
Steuer,  sondern  der  mögliche  Höchstbetrag  derselben  die
Grundlage  für  die  Bemessung  der  Übergangsabgabe  bildet;
es  erscheine  daher  bedenklich,  nunmehr  einen  seit  so  langer
Zeit  beobachteten,  „mit  dem  Wortlaut  und  dem  Sinne  der
Verträge  im  Einklang  stehenden  Grundsatz"  aus  Anlaß  eines
Spezialsastes  aufzugeben.
Eine  solche  von  feiten  der  süddeutschen  Interessenten
befürwortete  Bemessung  der  Übergangsabgabe  nach  dein
Durchschnittssatz  des  Steueranfalls  vom  Hektoliter  Bier
würde  sogar  eine  schwere  Ungerechtigkert  gegen  alle  diejenigen
vielfach  kleineren  Brauereien  sein,  auf  deren  Erzeugnis  infolge
einer  geringeren  Materialausbeute  oder  höheren  Extraktkonzentration ­
  eine  höhere  Steuerbelastung  als  im  Gesamtdurchschnitt
ruht.  Die  in  den  an  Süddeutschland  grenzenden  Gebieten
beftndlichen,  vorwiegend  kleinen  und  mittleren  Brauereien
klagen  schon  seit  langem  über  den  drückenden  Wettbewerb,
den  sie  von  den  bei  der  Bierausfuhr  über  die  Landesgrenze
ohnehin  mannigfach  begünstigten  süddeutschen  Brauereien
auszuhalten  haben.  Würden  diese  Brauereien  im  Falle  einer
Steuererhöhung  für  die  norddeutschen  Brauereien  nach  wie  vor
zu  den  bisherigen  Bedingungen  ohne  gleichzeitige  entsprechende
Erhöhung  der  Übergangsabgabe  ihr  Erzeugnis  über  die
Grenze  exportieren  können,  so  würden  sie  damit  einen  Vorsprung ­
  vor  den  diesseitigen  Brauereien  erhalten,  der  vielen
von  diesen  leicht  verhängnisvoll  werden  könnte.  Eine  entsprechende ­
  Miterhöhung  dieser  Abgaben  ist  für  diese  Brauereien ­
  geradezu  eine  Lebensfrage.
Man  muß  eben  bei  dieser  Frage  von  der  Tatsache  ausgehen, ­
  daß  die  Übergangsabgabe  infolge  ihres  jahrzehntelangen ­
  Bestandes  zu  einem  festgefügten  Faktor  für  den  Wettbewerb ­
  zwischen  dem  nord-  und  süddeutschen  Bier  geworden
ist  und  daß  ihre  Höhe  von  den  norddeutschen  Brauereien
keineswegs  als  ein  ihnen  besonders  zugute  kommender  Schutz-
        <pb n="61" />
        61

zoll  beziehungsweise  von  den  süddeutschen  Brauereien  als
ein  Hemmnis  ihres  Exports  empfunden  wird.  Jede  Abminderung ­
  oder  mit  einer  etwaigen  Erhöhung  der  norddeutschen ­
  Brausteuer  nicht  entsprechend  Schritt  haltende
Erhöhung  der  llbergangsabgabe  würde  infolge  der  inzwischen
erfolgten  Anpassung  der  beiderseitigen  Konkurrenzverhältnisse
als  eine  Verschiebung  zuungunsten  der  norddeutschen  Brauereien ­
  und  damit  zu  einer  empfindlichen  Beeinträchtigung  derselben ­
  führen.  Man  wird  es  danach  verstehen  und  als  im
berechtigten  Interesse  der  norddeutschen  Brauindustrie  liegend
anerkennen  müssen,  wenn  hierauf  von  ihren  Vertretern
besonderes  Gewicht  gelegt  wird,  zumal  dieser  llbergangsabgabe
ja  die  Rückvergütung  (von  2,40  bis  2,65  Mk.  pro  Hektoliter)
seitens  der  süddeutschen  Regierungen  gegenübersteht.
Man  ist  sich  dabei  in  den  beteiligten  Kreisen  völlig
darüber  klar,  daß  mit  dieser  Forderung  keineswegs  eine  ungebührliche ­
  Erschwerung  des  süddeutschen  Wettbewerbes
bezweckt,  vielmehr  nur  die  fernere  Aufrechterhaltung  des
statns  guo  sichergestellt  werden  soll.  Die  Annahme  des
dem  entgegengesetzten  Antrages  Speck  in  der  Steuerkommission
bedeutet  daher  eine  nicht  zu  unterschätzende  Gefährdung  der
norddeutschen  Brauereien,  die  rückgängig  zu  machen  angestrebt
werden  muß.  E.  Struve.
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        Druck  von  Gebr,  N»ger  in  Berlin,  Bernburger  Str,  30,
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        35

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ls  nahmen  mag  es  geben,  sie  sind  uns  nicht  bekannt,  sie
-irden  aber  auch  da  nur  die  Regel  bestätigen  —  haben  die
lößeren  Brauereien  Norddeutschlands  aus  Anwendung  von
:  rrrogaten  Verzicht  geleistet.  Trotzdem  stehen  sie  dem  Publikum
-  zenüber  noch  vielfach  unter  dem  Verdacht,  Surrogate  zu
■  cwenden.  Warum?  Surrogate  sind  gestattet,  sie  werden
'  rsteuert,  werden  unter  Kontrolle  und  Aufsicht  des  Staates
:  cwendet!  Man  spricht  von  echtem  und  unechtem  Bier.
(  as  heißt  da  „echt"?  Doch  nur,  daß  bloß  Malz,  Hopfen,  Hefe
_ib  Wasser  zur  Herstellung  eines  solchen  Bieres  verwendet  wird.
:’i§  tut  schon  längst  der  Norden  in  seiner  großen  Mehrheit,
-  en  so  gut  wie  der  Süden.  Aber  nur  der  Süden  braut
(  chte  Biere".  Grund:  der  Süden  hat  das  gesetzliche  Verbot.
:  Aber  auch  die  Brauer  waren  nicht  einig  in  dieser  Frage,
■  ross  standen  sich  vielmehr  die  Auffassungen  gegenüber.
(  :e  Brauerei  für  obergärige  Biere  (Süßbiere  und  Braunbiere)
märte,  daß  es  ohne  Surrogate  nicht  gehe,  llnd  darin  hat
:'ren  der  Steuerentwurs  recht  gegeben,  er  trennte  des-:
  lb  obergärige  von  untergärigen  Bieren  bezüglich  des
■  wbotes.  Nun  bleiben  die  Brauereien  für  untergärige
:  lere  (Lagerbier).  Diese  lagen  aber  ebenfalls  lange  im  Kampf.
:  &amp;gt;  schied  sich  Groß  und  Klein.  Die  größeren  Brauereien
■  rren  für,  die  kleinen  gegen  das  Verbot.  Das  hat  seine
_»gründung.  Die  größeren  Brauereien  brauchen  infolge  der
^'ihlanlagen  (Kaltluftmaschinen)  für  ihre  Kellereien  die  Snrro--
  ;te  längst  nicht  mehr,  die  kleineren  Brauereien  hielten  sie
■  :gegen  für  nötig.  Nun  hat  sich  endlich  aber  auch  die  Klein-7
  Huerei  entschlossen,  für  das  Verbot  einzutreten,  es  also  mit
:  nen  Opfern  für  bessere  Anlagen  über  sich  ergehen  zu  lassen.
:  hne  Opfer  geht  das  nicht,  deshalb  sagten  wir  früher:  Wird
munsten  der  Kleinbrauerei  eine  Spannung  von  1  Mk.  gerben, ­
  so  kann  die  Begründung  nur  in  diesem  Umstande  ge--
  nden  werden.  Dabei  ist  noch  folgendes  anzunehmen  und
erwägen:  Hätte  die  Kleinbrauerei,  als  sie  dem  Verbot
7  stimmte,  geahnt,  daß  sie  zum  mindesten  das  Doppelte  zahlen
-  üssc  an  Steuer  —  und  sollte  die  jetzige  Vorlage  Gesetz  werden,
:  llßten  dabei  doch  unbedingt  die  untersten  Stufen  erhöht
(.erden  —,  so  hätte  sie  sicher  ihre  Zustimmung  versagt.  Vor-:
  lssetzung  war  da  die  Minderung  der  seitherigen  Steuer,
-  cht  die  Erhöhung  derselben.
(  Fragen  wir  nun:  welche  Surrogate  gibt  es?
7  Nur  Hopfen  und  Malz  sollen  verwendet  werden,  hierfür
'  aren  also  Surrogate  zu  suchen.  Da  scheiden  von  vornherein
■  opfensurrogate  aus,  die  gibt  es  nicht.  Ebenso  schwer  wie
§_r  Aberglaube  rotten  sich,  so  unverbürgt  sie  sein  mögen,
°rn  aber  auch  Gerüchte  beim  Publikum  aus.  Das  Publikum
■  in  manchenKreisen  wenigstens  —  erzählt  sich  noch  vonHopfen-3*
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      </div>
    </body>
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