5 J a h ren wird darüber geklagt, daß der deutsche Weinbau unter einer künstlichen Überproduktion in- folge zu starker Vermehrung des Weines mittels Zuckerwasserzusatz leide. Das Gesetz vom 20. April 1892 und zuletzt das vom 24. Mai 1901 versuchte dieser Weinvermehrung engere Grenzen zu ziehen und stellte Grundsätze fest, nach denen eine übermäßige Weinvermehrung möglichst verhindert werden sollte. Trotzdem sind aber bis heute die Klagen nicht verstummt, und man hört von allen Seiten Fälle melden, in denen trotz Gesetz und Kontrolle Überver mehrung stattgefunden hat. Jetzt wird bereits wieder nach neuen Mitteln gesucht, diese Weinvermehrung einzu schränken. Der deutsche Weinbau produziert neben einer großen Menge feinster Qualitätsweine und solcher Weine, die naturrein noch gute Trinkweine sind, besonders in schlechten Jahren eine nicht unerhebliche Menge von Weinen mit einem so hohen Säuregehalt, daß sie naturrein nicht kon sumiert werden können. Nur durch Herabsetzung des hohen Säuregehaltes wird dieser ,Wein trinkfähig. Zu diesem Zwecke ist ein Zucker oder Zuckerwasserzusatz, welcher den Alkoholgehalt des Weines erhöht und den Säuregehalt herabsetzt, unent behrlich, infolgedessen ist aber auch die Vermehrung un vermeidlich. Die Grenze der Weinvermehrung ist sehr