11 Königsberg i. Pr. und Bamberg verhandelten Cognacprozesse ergeben; doch ist eine auch nur annähernd auf Richtigkeit Anspruch habende Schätzung hierfür unmöglich. Es ist nicht zu verkennen, daß diese oben geschätzten 30 Millionen Liter von einem sehr verschiedenen Konsu mentenkreise aufgenommen werden. Während der eine Teil als Cognac einen wirklich ganz reinen Weinbranntwein erwartet und gern den geforderten höheren Preis hierfür zahlt, will der andere weit größere Teil der Konsumenten unter der Bezeichnung Cognac zwar einen besseren Brannt wein empfangen, wie solcher aus Kartoffelspiritus herge stellt wird, aber nicht den höheren Preis, der für reines Weindestillat notwendig gezahlt werden muß, dafür aus geben. Dieser Teil des Publikums wünscht aber doch, daß selbst der billigst angebotene Cognac seinen Charakter, d. h. die Eigenschaft, die den Cognac vom Kartoffelbrannt wein unterscheidet, dem Weindestillat verdankt. Keines falls erwartet der Konsument, daß Cognac nur durch andere künstliche Zusätze seinen Charakter empfangen hat, Wein destillat dagegen nicht oder nur in so geringer Menge enthält, um dem Wortlaut der Beschlüsse des Verbandes deutscher Cognacbrenner*) noch gerade zu genügen. Um einem Branntwein den Cognaccharakter mittels Weindestillat ohne künstliche Zusätze zu geben, wird zwar, je nachdem sich das Weindestillat durch Lager mehr oder weniger in seinem Bouquet entwickelt hat, ein größeres oder minder großes Quantum notwendig sein, immerhin dürfte aber ein Mindestgehalt von 10% Weindestillat mit Recht beansprucht werden können. Mit diesen Anforderungen dürfte sich im Verkehr der Unterschied in der Qualität und *) Die Beschlüsse sind auf Seite 19 wiedergegeben.