12 im Wert des Weinbranntweins sehr wohl in Einklang bringen lassen, denn während bei einem Zusatz von 10% lange gelagerten höherwertigen Weindestillats sich ein besserer Cognac ergibt, der auch zu höherem Preise verkauft werden wird, kann mit 10% weniger qualitätsreichen jüngeren Destillats der Konsum der billigsten Cognacsorten befriedigt werden. Jedenfalls sind aber 10% jungen Weinbrannt weins imstande, dem Cognac auch ohne künstliche Bei mengungen seinen Charakter zu geben. Diese Ansicht wird von vielen reellen Cognacfabrikanten ebenfalls ver treten und nur die Rücksicht auf die Konkurrenz, sowie das Fehlen einer entsprechenden gesetzlichen Begriffsfest stellung für Cognac und einer Kontrolle für den Zusatz von Weindestillat, läßt bisher die Ausführung in der Praxis nicht zu. Auch die Handelskammer in Cöln sagt in ihrem Jahresbericht für 1904 in bezug auf deutschen Cognac: „Als ein großer Übelstand wird es in dem Erwerbs leben dieser Branche angesehen, daß sich der Begriff ,Cognac* noch keiner reichsgesetzlichen Feststellung erfreut, ein Mißstand, der die Absatzfähigkeit dieses Artikels be schränkt und andererseits durch eingeleitete Anklagen wegen Nahrungsmittelverfälschung fortgesetzt die Gewerbetreiben den in ihrer materiellen und ideellen Existenz bedroht.“ In einem Gutachten, welches der Rat der Stadt Leipzig durch seine chemische Untersuchungsanstalt Anfang dieses Jahres in bezug auf Cognac bekannt gegeben hat, heißt es u. a. wörtlich: „Es bleibt dem reellen Handel Vorbehalten, die Preise genau mit der Menge des verwendeten Wein destillats in Einklang zu bringen und auch Waren nicht als Cognac zu bezeichnen, welche einen verschwindend geringen Gehalt an Weindestillat besitzen. Wir halten aber etwa