13 10 % als Mindestgrenze einer reellen verkaufsfähigen Ware.“ Zurzeit läßt sich das Publikum den minderwertigen Branntwein mit schönen Etiketten und fingierten Firmen namen als echten Cognac zu unverhältnismäßig hohen Preisen verkaufen. Würde die Mindestgrenze von Weindestillat im Cognac auf 10% festgesetzt werden, so würden die 30 Millionen Liter Cognac in Deutschland einen Weindestillatkonsum von 3 Millionen Litern bedeuten, selbst wenn man nicht die besseren Qualitäten in Rechnung stellte. Tatsächlich muß man aber annehmen, daß etwa 25 % dieses Quantums zu Preisen verkauft wird, für die der Käufer einen wirklich reinen Weinbranntwein verlangen kann und auch erwartet, und weitere 25 % zu Preisen, für die ein Branntwein mit einem Weindestillatgehalt von 33 l /,i% und mehr geliefert werden könnte. Bei reller Herstellung der jetzigen Cognacproduktion in Deutschiand würde nach obiger Berechnung mindestens ein Quantum von 11% Millionen Liter Weindestillat ä 50 % nötig sein, wozu rund 825 000 hl Wein von zirka 7 % Al koholgehalt verbraucht würden. Das ist über 25 % der durchschnittlichen deutschen Weinproduktion. Es werden dagegen zu der angeführten Cognacproduktion von 30 Mil lionen Liter jedoch nur, außer den in Deutschland ge brannten 300 000 1 r. A. = 600 000 1 50 % igen Wein destillat, die 15 000 hl von Frankreich eingeführter 60%iger Cognac = 1 800 000 1 50°/oiges Weindestillat verwendet, das sind zusammen nur 2 400 000 1 Weindestillat ä 50%. Hierzu kommen, wie schon oben bemerkt, die noch aus andern Ländern bezogenen, nicht festgestellten Quan titäten.