22 Eine Prüfung auf chemischem Wege ist ohne Erfolg. Weder der Zusatz eines neutralen Alkohols, der durch gute Rektifikation von den ihm anhaftenden Verunreinigungen (Spuren des Rohmaterials, Fusel) befreit ist, noch viel weniger das Alter läßt sich im Weinbranntwein nachweisen. Selbst nicht einmal der Beweis, daß ein Branntwein auch nur einen Teil wirklichen Weinbranntwein enthält, ist auf chemischem Wege sicher zu führen. Die für diesen Zweck angewandte Methode der Prüfung auf Furfurol, welche da rauf beruht, daß Betanaphtol in Gegenwart von Acid. sul- phuric. durch vorhandenes Furfurol im Destillat gefärbt wird, ist durchaus kein Beweis. Denn ein sehr stark rektifiziertes Weindestillat enthält kein Furfurol mehr, während der kleinste Zusatz von Furfurol zu anderem Al kohol diesen in der Analyse zu Weindestillat stempeln würde. Ebenso verhält es sich mit den anderen Anhalts punkten, die die chemische Analyse gibt. Weder für einen exakten Nachweis in bezug auf das Alter, noch auf die Herkunft eines Branntweins reichen die heutigen chemischen Analysen aus. Zur Beurteilung eines Cognacs ist man heute lediglich auf die Prüfung durch Nase und Zunge angewiesen. Es ist nicht zu bestreiten, daß es Leute gibt, die ausgestattet mit gut funktionierenden Organen und durch jahrelange Übung sich ein sicheres Urteil angeeignet haben. Irgend einen Beweis, etwa vor Gericht, hiermit anzutreten, sind aber auch diese Kenner nicht in der Lage. Auch der Fachmann läßt sich in seinem Urteil durch die verschiedensten Um stände beeinflussen. Die verschiedene Umgebung, der Unterschied der Temperatur oder ein fremder Geruch im Raum, der Genuß irgend einer Speise oder eines Getränkes vor der Prüfung und vieles andere machen den Prüfenden in seinem Urteil schwankend, sodaß er oft an einem Tage