36 dürfen nur Branntweine aus der gleichen Brennperiode und dem gleichen Rohmaterial herrührend, zur selben Zeit in den Abfüllraum gebracht werden. Die Abfüllung dieses Branntweins erfolgt in bestimmt vorgeschriebenen Flaschen größen unter Aufsicht des Steuerbeamten, in dessen Gegen wart nach der Füllung auch sofort ein Streifen so über den Flaschenmund geklebt wird, daß derselbe bei Öffnung der Flasche zerstört werden muß. Dieser Streifen enthält die Angaben, welcher Art der Branntwein ist, wann der selbe eingelagert und wann er auf Flaschen gefüllt, sowie den Namen und die Steuerrollennummer der Destiliery und den Staat, in welchem sich letztere befindet. Ebenso werden amtliche Etiketts mit den gleichen sinngemäßen An gaben, die auch Inhalt, Maß und Alkoholgehalt mit umfassen, auf jede Kiste geklebt, in welche die Flaschen verpackt werden. Das amerikanische Gesetz stellt auf die Wieder verwendung dieser amtlichen Streifen und Etiketten eine verhältnismäßig hohe Strafe. Diese Art der Qualitätsbescheinigung hat den Erfolg gehabt, die amerikanische Whiskyproduktion auf eine un geahnte Höhe zu bringen und den Import von irischem und schottischem Whisky ganz zu verdrängen. Gerade wie französischer Cognac zurzeit in Deutschland, war ehemals irischer und schottischer Whisky in Nordamerika allein als Qualitätsbranntwein anerkannt. Das Gesetz der amtlichen Qualitätsbescheinigungen hat aber dem amerikanischen Whisky das Vertrauen der Konsumenten erobert und nicht nur in Nordamerika, sondern auch im Auslande erwirbt sich unter diesen Verhältnissen der amerikanische Whisky immer mehr neue Märkte. Gewiß würde auch der kali fornische Cognac unter diesen Verhältnissen sich längst ein viel größeres Absatzgebiet erobert haben, wenn die Art der kalifornischen Weine für die Cognacfabrikation überhaupt