40 Weinbau durch Zoll geschützt. Der in Deutschland be stehende Zoll für Weine zu Brennzwecken beträgt 10 M. für 100 kg brutto, das ist gleich zirka 12 M. per 100 1 netto. Allerdings dürfen hierfür 22 % Alkohol eingeführt werden, während der deutsche Wein im Durchschnitt nur 7 % Alkohol hat. Es besteht demnach für den deutschen Brenn wein ein Schutzzoll von zirka 4 M. per 100 1. Dieser er höht sich aber dadurch, daß für die Verstärkung des Weins von seinem natürlichen auf den eingeführten Alkoholgehalt Kosten aufgewendet werden müssen, diese betragen auf 7°/ 0 tigen Wein berechnet zirka 3 M. per 100 1. Dazu kommt ebenfalls auf 7%igen Wein berechnet die Fracht nach Deutschland mit zirka 2 M. per 100 1, sodaß ein Schutz für den deutschen Brennwein tatsächlich von zirka 9 M. per 100 1 besteht. Es ist außerdem noch in Rechnung zu stellen, daß die im Auslande verbleibenden Weinrück stände, welche ein gutes Rohmaterial zur Gewinnung von Weinsteinsäure darstellen, und demnach auch noch wertvoll sind, bei Einfuhr ausländischer Weine zum großen Teil dem deutschen Fabrikanten verloren gehen. Bei Einführung fertiger Weindestillate stellt sich der Schutz noch etwas höher und zwar gleich zirka 10 M. per 100 1 Wein von 7%. Als Konkurrenz für die in Rede stehenden deutschen Weine kommen nur die grandes und fines Champagneweine der Charente in Frage und diese kosteten in den letzten Jahren im Durchschnitt 5 Frcs. pro Prozent Alkohol und Barrique von 205 1 Inhalt gleich 35 Frcs. oder 28.50 M. für 205 1 7°/ 0 igem Wein, ab Lager des Besitzers. Das entspricht zirka 14 M. per 100 1 Wein von 7% Alkoholgehalt. Bei der Einfuhr desselben kommen nun noch die oben berechneten 9 M. Unkosten und Zoll hinzu. Demnach würde der deutsche Brenner 23 M. für 100 1 deutschen Wein ausgeben können, um den gleichen Einstands