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        <title>Wie kann die heimische Cognacindustrie und der deutsche Weinbau gefördert werden?</title>
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            <surname>Sandmann</surname>
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            <idno>870275321</idno>
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        ﻿Wie kann

die heimische Cognacindustrie

und

der deutsche Weinbau

gefördert werden?

D. SANDMANN, BERLIN.





O

1905.

Druck und Verlag von H. S. Hermann in Berlin.
        <pb n="2" />
        ﻿Wie Kann

die heimische Cognacindustrie

und

der deutsche Weinbau

gefördert werden?

D. SANDMANN, BERLIN.

1905.

Druck und Verlag von H. S. Hermann in Berlin.
        <pb n="3" />
        ﻿

♦ *

*# '
        <pb n="4" />
        ﻿Vorwort.

jachdem ich Anfang dieses Jahres meinen Bericht
i über das Resultat einer nach den Vereinigten
Staaten von Nordamerika unternommenen Reise,
um den dortigen Obstbau und die Obstverwertung zu
studieren, dem preußischen Handelsministerium erstattet
hatte, wurde ich durch den Vortragenden Rat Herrn Geh.
Oberregierungsrat Lusenski, veranlaßt, über die in dem oben
genannten Bericht kurz gestreifte Frage der Verwertbarkeit
deutscher Weine zur Cognacfabrikation mich etwas ein-
gehender zu äußern, und ich erfülle mit Vergnügen in
Nachstehendem diesen Wunsch in der Hoffnung, daß
diese Zeilen zur Gesundung des deutschen Weinbaues
und der deutschen Cognacindustrie ein Scherflein beitragen
werden.

Der Verfasser.
        <pb n="5" />
        ﻿Jahren wird darüber geklagt, daß der deutsche
Weinbau unter einer künstlichen Überproduktion in-
folge zu starker Vermehrung des Weines mittels
Zuckerwasserzusatz leide.

Das Gesetz vom 20. April 1892 und zuletzt das vom
24. Mai 1901 versuchte dieser Weinvermehrung engere
Grenzen zu ziehen und stellte Grundsätze fest, nach denen
eine übermäßige Weinvermehrung möglichst verhindert
werden sollte. Trotzdem sind aber bis heute die Klagen
nicht verstummt, und man hört von allen Seiten Fälle
melden, in denen trotz Gesetz und Kontrolle Überver-
mehrung stattgefunden hat. Jetzt wird bereits wieder nach
neuen Mitteln gesucht, diese Weinvermehrung einzu-
schränken.

Der deutsche Weinbau produziert neben einer großen
Menge feinster Qualitätsweine und solcher Weine, die
naturrein noch gute Trinkweine sind, besonders in schlechten
Jahren eine nicht unerhebliche Menge von Weinen mit
einem so hohen Säuregehalt, daß sie naturrein nicht kon-
sumiert werden können.

Nur durch Herabsetzung des hohen Säuregehaltes wird
dieser ,Wein trinkfähig. Zu diesem Zwecke ist ein Zucker-
oder Zuckerwasserzusatz, welcher den Alkoholgehalt des
Weines erhöht und den Säuregehalt herabsetzt, unent-
behrlich, infolgedessen ist aber auch die Vermehrung un-
vermeidlich. Die Grenze der Weinvermehrung ist sehr

5
        <pb n="6" />
        ﻿schwer festzusetzen, und solange diese sogenannte rationelle
Weinverbesserung überhaupt notwendig ist und gestattet
werden muß, wird selbst durch schärfste Kontrollen eine
über das Maß des Notwendigen hinausgehende Vermehrung
nicht ganz ausgeschlossen werden können.

Welche Quantitäten Wein für die Zuckerung in Frage
kommen, ist noch niemals festgestellt worden, weder die
amtliche Statistik, noch irgend welche privaten Feststellungen
sind gemacht worden, um vielleicht auf Grund derselben
für diesen Teil der Naturweinproduktion eine andere Ver-
wendungsart zu suchen. Zurzeit ist es weder bekannt,
welche Quantitäten Wein die Zuckerung unbedingt nötig
haben, weil sie tatsächlich ohne dieselbe nicht trinkfähig
sind, noch welche Quantitäten gezuckert werden, weil man
glaubt, durch die Zuckerung den sonst auch wohl trink-
fähigen Wein zu verbessern oder zu verbilligen.

Wenn es gelingen würde, für die im Naturzustände
nicht trinkfähigen Weine ganz oder wenigstens zum großen
Teil eine andere Verwendung zu finden, so würde selbst bei
verhältnismäßig niedriger Verwertung dieses Teiles der
Produktion dem Weinbau im ganzen ein großer Vorteil
dadurch erwachsen, daß die konsumfähigen Weine viel be-
gehrter und besser bezahlt würden.

Sicher würden alsdann von den Produzenten die reifen
Trauben, die trinkfähige Naturweine ergeben, von den
sauren Trauben getrennt gelesen werden und nicht, wie
dies jetzt in den weitaus meisten Fällen geschieht, ohne
Auswahl reife und weniger reife Trauben zusammen in den-
selben Kübel geworfen und zusammen gekeltert werden.
Der Mehrerlös für den Naturwein würde den Mindererlös
für den sauren Wein reichlich ausgleichen.

Bei der sehr großen Bedeutung der Zuckerungsfrage
für die Zukunft des deutschen Weinbaues scheint es mir

6
        <pb n="7" />
        ﻿an der Zeit, dieser Frage die allergrößte Aufmerksamkeit
zuzuwenden.

Es ist nicht zu bestreiten, daß die gezuckerten Weine
gerade den reinen Naturweinen mittlerer Lagen, die noch
in reinem Zustande getrunken werden könnten, eine sehr
empfindliche Konkurrenz machen, und daß infolge dieser
Konkurrenz letztere ebenfalls durch Zuckerung verbilligt
werden müssen, wenn sie nicht zu unrentablen Preisen ver-
kauft werden sollen. Man hört auch deshalb gerade von
den Besitzern dieser Weinlagen die größten Klagen über
die augenblicklichen Zustände.

Ebenso klagen aber auch die Konsumenten. In Deutsch-
land wehrt sich das Publikum bereits dagegen, gezuckerte
Weine zu trinken, und unsere Abnehmer im Auslande wollen
ebenfalls nur noch Naturweine beziehen. Die Vereinigten
Staaten von Nordamerika haben bereits Ende vorigen Jahres
Bestimmungen getroffen, nach denen gezuckerte Weine nur
unter entsprechender Deklaration Eingang finden sollen, in
der Absicht, hierdurch denselben den Eingang überhaupt zu
versperren. Es wird vielleicht nicht lange dauern, bis auch
andere Länder diesem Beispiel folgen werden.

Meiner Überzeugung nach könnten diesezu sauren Natur-
weine zur Destillation bezw. zur Herstellung von Cognac
wenn nicht ganz, so doch mindestens zum großen Teil gute
Verwendung finden. Es ist nicht zu verkennen, daß dieser
Verwendungsart zurzeit noch sehr große Hindernisse ent-
gegenstehen. Diese scheinen mir jedoch nicht unüber-
windlich, wenn durch sachgemäße Vorbereitung der Boden
hierfür geebnet wird.

Der Konsum an Cognac in Deutschland ist sehr be-
deutend, ist aber ebenfalls durch amtliche Statistik nicht fest-
gestellt. Eine Schätzung, die auf annähernde Richtigkeit
Anspruch haben könnte, läßt sich zurzeit nur auf Grund

7
        <pb n="8" />
        ﻿der in Deutschland produzierten Weindestillate und der vom
Auslande als Cognac und Weindestillat eingeführten Mengen
gewinnen. Die über den Import vom Auslande bestehen-
den statistischen Zahlen geben aber Cognac und Wein-
destillat nicht gesondert, sondern in einer Summe mit Rum,
Arac usw. zusammen an. Es ist deshalb nur der Import
aus Frankreich in Betracht zu ziehen, weil aus Frankreich
fast keine anderen Spirituosen dieser Art importiert
werden. Diese Summe umfaßt aber auch den bei weitem
größten Teil.

Der weit überwiegende Teil des unter dem Namen
Cognac in den Konsum gelangenden Branntweins ist nicht
reines Weindestillat, sondern eine Mischung von sehr ge-
ringen Mengen desselben mit gereinigtem Kartoffelspiritus.
Dieser Cognac wird ohne amtliche Kontrolle in unzähligen
Betrieben hergestellt.

Wie minimale Mengen Weindestillat in deutschen
Cognacfabriken zur Herstellung des Cognac verwendet
werden, konnte ich aus einigen mir bekannt gewordenen
Umsatzziffern von Häusern, deren Weindestillatproduktion
mir ebenfalls bekannt ist, berechnen. Von Namennennung
sehe ich aus begreiflichen Gründen ab.

Es kamen in diesen Fällen für den ganzen Cognac-
umsatz, inklusive der besseren Qualitäten und reinen
Weindestillate, die durchschnittliche Alkoholstärke des
Konsumcognacs auf 40 % berechnet, 1 % Weindestillat in
39 % Kartoft'elbranntwein oder an Quantum 2V2 1 in
100 Litern zur Verwendung.

Ein Beweis, daß die angeführten Mengen des ver-
wendeten Weindestillats nicht zu niedrig berechnet sind,
bilden auch die Preise des in größten Massen verkauften
billigen Cognac, die nur gerade den ja bekannten Markt-
preis für gereinigten Kartoffelspiritus, zuzüglich der darauf

8
        <pb n="9" />
        ﻿ruhenden, aufs allerminimalste berechneten Herstellungs-,
Handlungs-, Verkaufsunkosten usw. decken. Zur Deckung
der Kosten eines auch nur nennenswerten Zusatzes von
Weindestillat lassen diese Preise nichts mehr übrig. Die
Produkte der Häuser, auf die ich oben Bezug genommen,
sind aber nicht schlechter wie die der meisten Cognac-
fabriken in Deutschland.

In Deutschland bestanden in den Betriebsjahren

1899/1900	126	Weinbrennereien,	die 2 505	hl	r.	Alkohol
1900/1901	133	V	„	3 562		r.	
1901/1902	151	V	„ 3 572		r.	V
1902/1903	164	V	„	2 844		r.	
1903/1904	131	»	„	1773		r.	
produzierten,	das	ist in fünf Jahren	14 256	hl	r.	Alkohol

gleich per Jahr 2851 hl r. Alkohol. Berücksichtigt man
hierbei, daß die nicht unter Steuerverschluß, sondern als
Abfindungsbrennereien arbeitenden eine höhere Ausbeute
an Alkohol haben, wie er in dem steueramtlichen Nachweis
zum Ausdruck kommt, so kann man die Durchschnitts-
produktion pro Jahr mit mindestens 3000 hl r. Alkohol an-
nehmen.

Hiernach ist anzunehmen, daß aus diesem Quantum
Weindestillat in Deutschland, selbst wenn der Weindestillat-
gehalt im Cognac 5 %, also doppelt so groß ist, wie oben
festgestellt, 15 Millionen Liter Cognac hergestellt werden.

Aus dem Auslande wurden in den letzten Jahren im
Durchschnitt, nach den vom Kaiserl. Statistischen Amt
herausgegebenen Nachweisen über den auswärtigen Handel im
deutschen Zollgebiet über 15000 Doppelzentner anBranntwein
aus Frankreich bezogen. Hierzu kommt ein nicht unwesent-
licher Import von Weindestillat und Cognac aus Californien,
Australien, Italien, Griechenland, Spanien usw., der in den

9
        <pb n="10" />
        ﻿mir zugänglich gewesenen Tabellen nicht besonders spezi-
fiziert ist.

Legen wir den allein aus Frankreich bezogenen Brannt-
wein unserer Berechnung zugrunde. Dieser Branntwein
besteht, wie schon erwähnt, fast ausschließlich aus solchem,
den der Käufer in der Voraussetzung, es sei reines Wein-
destillat, unter der Bezeichnung Cognac bezieht. Dieser
Cognac dient ebenfalls zum größten Teil zur Herstellung
des billigeren Konsumcognacs, indem er mit Kartoffelspiritus
gemischt wird.

Das ohne Zusatz von Kartoffelsprit belassene Quantum
ist wohl auf 25% zu schätzen, während der übrige Teil zu
weitgehendsten Verschnitten bis zu 1 % herab benutzt wird.

Der vom Auslande bezogene Cognac resp. das Wein-
destillat wird der Zollersparnis halber hochgrädig oft bis
85% Alkohol enthaltend, jedoch selten unter 60% ein-
geführt und man kann deshalb die 15 000 dz Brutto, das
heißt inkl. Faß, auch unter Berücksichtigung des spezifisch
leichteren Alkohols, als netto 15 000 hl ä 60% annehmen.
Es kann kein Zweifel bestehen und ist sicher nicht zu hoch
gegriffen, daß aus diesem Quantum allermindestens das
zehnfache Quantum’ Konsumcognac hergestellt wird. Man
muß deshalb den aus französischem Branntwein herge-
stellten Cognac ebenfalls mit mindestens 15 Millionen Liter
annehmen.

Im ganzen werden demnach in Deutschland mindestens
30 Millionen Liter Cognac hergestellt bezw. eingeführt.

Zu dieser Summe kommen allerdings noch die kolos-
salen Quantitäten Cognac, welche durch sogenannte Cognac-
grundstoffe (Bonificateur, Cognacseve, Cognacextrakt,
Cognacessenz usw.) ohne besonderen Zusatz von Wein-
destillat hergestellt werden. Daß diese Quantitäten sehr
bedeutend mitzählen, haben die im Laufe dieses Jahres in

10
        <pb n="11" />
        ﻿Königsberg i. Pr. und Bamberg verhandelten Cognacprozesse
ergeben; doch ist eine auch nur annähernd auf Richtigkeit
Anspruch habende Schätzung hierfür unmöglich.

Es ist nicht zu verkennen, daß diese oben geschätzten
30 Millionen Liter von einem sehr verschiedenen Konsu-
mentenkreise aufgenommen werden. Während der eine
Teil als Cognac einen wirklich ganz reinen Weinbranntwein
erwartet und gern den geforderten höheren Preis hierfür
zahlt, will der andere weit größere Teil der Konsumenten
unter der Bezeichnung Cognac zwar einen besseren Brannt-
wein empfangen, wie solcher aus Kartoffelspiritus herge-
stellt wird, aber nicht den höheren Preis, der für reines
Weindestillat notwendig gezahlt werden muß, dafür aus-
geben. Dieser Teil des Publikums wünscht aber doch, daß
selbst der billigst angebotene Cognac seinen Charakter,
d. h. die Eigenschaft, die den Cognac vom Kartoffelbrannt-
wein unterscheidet, dem Weindestillat verdankt. Keines-
falls erwartet der Konsument, daß Cognac nur durch andere
künstliche Zusätze seinen Charakter empfangen hat, Wein-
destillat dagegen nicht oder nur in so geringer Menge
enthält, um dem Wortlaut der Beschlüsse des Verbandes
deutscher Cognacbrenner*) noch gerade zu genügen.

Um einem Branntwein den Cognaccharakter mittels
Weindestillat ohne künstliche Zusätze zu geben, wird zwar,
je nachdem sich das Weindestillat durch Lager mehr oder
weniger in seinem Bouquet entwickelt hat, ein größeres oder
minder großes Quantum notwendig sein, immerhin dürfte
aber ein Mindestgehalt von 10% Weindestillat mit Recht
beansprucht werden können. Mit diesen Anforderungen
dürfte sich im Verkehr der Unterschied in der Qualität und

*) Die Beschlüsse sind auf Seite 19 wiedergegeben.

11
        <pb n="12" />
        ﻿im Wert des Weinbranntweins sehr wohl in Einklang bringen
lassen, denn während bei einem Zusatz von 10% lange
gelagerten höherwertigen Weindestillats sich ein besserer
Cognac ergibt, der auch zu höherem Preise verkauft werden
wird, kann mit 10% weniger qualitätsreichen jüngeren
Destillats der Konsum der billigsten Cognacsorten befriedigt
werden. Jedenfalls sind aber 10% jungen Weinbrannt-
weins imstande, dem Cognac auch ohne künstliche Bei-
mengungen seinen Charakter zu geben. Diese Ansicht
wird von vielen reellen Cognacfabrikanten ebenfalls ver-
treten und nur die Rücksicht auf die Konkurrenz, sowie
das Fehlen einer entsprechenden gesetzlichen Begriffsfest-
stellung für Cognac und einer Kontrolle für den Zusatz von
Weindestillat, läßt bisher die Ausführung in der Praxis
nicht zu.

Auch die Handelskammer in Cöln sagt in ihrem
Jahresbericht für 1904 in bezug auf deutschen Cognac:

„Als ein großer Übelstand wird es in dem Erwerbs-
leben dieser Branche angesehen, daß sich der Begriff
,Cognac* noch keiner reichsgesetzlichen Feststellung erfreut,
ein Mißstand, der die Absatzfähigkeit dieses Artikels be-
schränkt und andererseits durch eingeleitete Anklagen wegen
Nahrungsmittelverfälschung fortgesetzt die Gewerbetreiben-
den in ihrer materiellen und ideellen Existenz bedroht.“

In einem Gutachten, welches der Rat der Stadt Leipzig
durch seine chemische Untersuchungsanstalt Anfang dieses
Jahres in bezug auf Cognac bekannt gegeben hat, heißt es
u. a. wörtlich: „Es bleibt dem reellen Handel Vorbehalten,
die Preise genau mit der Menge des verwendeten Wein-
destillats in Einklang zu bringen und auch Waren nicht als
Cognac zu bezeichnen, welche einen verschwindend geringen
Gehalt an Weindestillat besitzen. Wir halten aber etwa

12
        <pb n="13" />
        ﻿10 % als Mindestgrenze einer reellen verkaufsfähigen
Ware.“

Zurzeit läßt sich das Publikum den minderwertigen
Branntwein mit schönen Etiketten und fingierten Firmen-
namen als echten Cognac zu unverhältnismäßig hohen
Preisen verkaufen.

Würde die Mindestgrenze von Weindestillat im Cognac
auf 10% festgesetzt werden, so würden die 30 Millionen
Liter Cognac in Deutschland einen Weindestillatkonsum
von 3 Millionen Litern bedeuten, selbst wenn man nicht
die besseren Qualitäten in Rechnung stellte. Tatsächlich
muß man aber annehmen, daß etwa 25 % dieses Quantums
zu Preisen verkauft wird, für die der Käufer einen wirklich
reinen Weinbranntwein verlangen kann und auch erwartet,
und weitere 25 % zu Preisen, für die ein Branntwein mit
einem Weindestillatgehalt von 33l/,i% und mehr geliefert
werden könnte.

Bei reller Herstellung der jetzigen Cognacproduktion
in Deutschiand würde nach obiger Berechnung mindestens
ein Quantum von 11% Millionen Liter Weindestillat ä 50 %
nötig sein, wozu rund 825 000 hl Wein von zirka 7 % Al-
koholgehalt verbraucht würden. Das ist über 25 % der
durchschnittlichen deutschen Weinproduktion. Es werden
dagegen zu der angeführten Cognacproduktion von 30 Mil-
lionen Liter jedoch nur, außer den in Deutschland ge-
brannten 300 000 1 r. A. = 600 000 1 50 % igen Wein-
destillat, die 15 000 hl von Frankreich eingeführter 60%iger
Cognac = 1 800 000 1 50°/oiges Weindestillat verwendet,
das sind zusammen nur 2 400 000 1 Weindestillat ä 50%.

Hierzu kommen, wie schon oben bemerkt, die noch
aus andern Ländern bezogenen, nicht festgestellten Quan-
titäten.

13
        <pb n="14" />
        ﻿Um sich ein Urteil zu bilden, was man berechtigt ist,
unter der Bezeichnung Cognac zu verlangen, ist es nötig,
daß man auf den Ursprung dieser Bezeichnung und auf die
sich mit der Zeit herausgebildete Gepflogenheit, was jetzt
unter Cognac verstanden wird, sowie auf den Wert des
Weinbranntweins etwas näher eingeht.

Cognac verdankt seinen Namen der Stadt Cognac im
Departement der Charente in Südfrankreich. Dort wurde
vor mehr als 250 Jahren der Handel mit Weinbranntwein
begonnen, und dort ist heute noch der Sitz der größten
Handelshäuser für diesen Artikel.

Die beiden Departements Charente hatten im 17. Jahr-
hundert einen so großen Weinbau, besonders an Weiß-
weinen, daß es nicht möglich war, die ganze Produktion als
Trinkwein abzusetzen. Dies lag besonders daran, daß
andere Weinbaugebiete Frankreichs ihre Produktion sehr
vergrößert hatten und die Weine der Charente infolge ihres
hohen Säuregehalts für den Konsum weniger begehrt waren,
wie diejenigen der anderen Bezirke, die keinen so hohen
Säuregehalt aufwiesen. Ebenso war der geringe Alkohol-
gehalt, 7— 9 %, ein Hindernis, diese Weine bei dem dortigen
Klima und den vorhandenen Kellerverhältnissen lange auf-
bewahren zu können, ohne sie dem Verderben entgegenzu-
führen.

Dem etwa eintretenden Verlust vorzubeugen, wurden
diese Weine destilliert, um auf diese Weise wenigstens den
Alkoholgehalt des Weins zu gewinnen. Diese Destillation
wurde von den Weinproduzenten selbst, auf ganz primitiven
Destillierapparaten, bestehend aus Blase, Helm und Kühl-
schlange, vorgenommen und das gewonnene Destillat auf
Eichenholzfässern gelagert. Das hierfür benötigte Eichen-
holz wurde aus den nächst gelegenen Wäldern bei Limoges

14
        <pb n="15" />
        ﻿bezogen und hat sich als besonders geeignet für die Lagerung
erwiesen.

Es zeigte sich, daß nach einigen Jahren Lagerung aus
dem erst wasserhellen Weindestillat, das frisch einen
strengen Geruch nach Spiritus und dessen wenig angenehm
riechenden und schmeckenden Oxydationsprodukten besitzt,
ein goldgelber Branntwein von feinstem, mildem, ange-
nehmem Geschmack und herrlichem Aroma entsteht und
daß bei weiterem Lagern sich diese Eigenschaften immer
mehr entwickeln.

Den Wert dieses Branntweins erkennend, der außer-
ordentlich nervenbelebend wirkt und im Genuß weniger
unangenehme Nachwirkungen wie anderer Branntwein
hinterläßt, nahmen die Handelshäuser in Cognac, der im
Zentrum des Weingebiets gelegenen größten Stadt, sich des
Verkaufs an.

Nach den Aufzeichnungen in L. Ravaz „Le Pays du
Cognac“, Angouleme 1900, hatte die Expedition im Jahre
1775 bereits einen Umfang von 47 700 hl angenommen.

Mit der weiteren Entwicklung des Cognacgeschäftes
begannen die Händler selbst die Destillation der Weine in
die Hand zu nehmen. Die Nachfrage nach diesem edlen
Branntwein für den Inlandsbedarf und den Export steigerte
sich immer mehr, sodaß die Weine der beiden Charentes
den Bedarf nicht mehr decken konnten. Die Folge davon
war, daß die Brenner in Cognac die Weine anderer Pro-
venienz ebenfalls zur Brennerei verwendeten und mit den
Destillaten der Charenteweine mischten. Sowohl Weine
aus anderen Gebieten Frankreichs, wie des Auslandes, aus
Italien, Spanien, Rumänien usw. wurden hierfür verwendet.
Aber die vergrößerte Nachfrage ließ auch nicht mehr ge-
nügend großes Lager ansammeln, um das Bedürfnis an

15
        <pb n="16" />
        ﻿altem, lange gelagertem Cognac zu befriedigen. Um der
Anforderung des Publikums nach durch Alter mild und
aromatisch gewordenem Cognac zu genügen, ging man dazu
über, den milden Geschmack durch Zuckerzusatz zu er-
zeugen und die Stoffe, die der Cognac mit der Zeit aus
dem Eichenholz auslaugt, durch künstlichen Zusatz von
Eichenholzextrakt und Extrakte anderer Pflanzenstoffe zu
ersetzen. Dieses billige Surrogat des kostspieligen Lagerns
brachte eine für die Qualität des Cognacs nicht vorteilhafte
Wendung. Weniger kapitalkräftige Leute nahmen sich dieses
Geschäftszweiges an, vermehrten und verschärften die
Konkurrenz. Unter diesen fanden sich auch solche, die,
darauf fußend, daß das Alter des Cognacs für den Käufer
nicht anders erkennbar ist, als durch Farbe, Geschmack und
Aroma, daß aber Auge, Nase, Zunge leicht zu täuschen sind,
die natürlichen Eigenschaften dem Cognac nunmehr nur noch
künstlich gaben, um durch billigere Preise der Konkurrenz be-
gegnen zu können. Infolge herabgedrückter Preise wurde
immer allgemeiner zu diesen künstlichen Mitteln gegriffen
und Cognac unter Etiketten verkauft, die bezüglich der
Altersangaben der Wahrheit in den seltensten Fällen ent-
sprachen. Trotzdem kaufte das Publikum im Vertrauen auf
den Originalbezug diesen Cognac als das, was auf dem
Etikett angegeben war, und der Umsatz nahm immer größere
Dimensionen an. Die vergrößerte Konkurrenz drückte die
Preise, und man blieb nicht mehr dabei stehen, junges
Weindestillat anderer Flerkunft als alten Cognac aus
Charenteweindestillaten zu verkaufen, sondern ersetzte auch
das Weindestillat zum großen Teil durch gut rektifizierten
Kartoffelspiritus, der seinerzeit in großen Mengen von
Deutschland bezogen wurde. Später ist dieser deutsche
Kartoffelspiritus durchden inFrankreich in großenMassen her-
gestellten Rübenspiritus ersetzt worden. Ein solcher Ersatz

16
        <pb n="17" />
        ﻿des Weindestillats durch Industriespiritus hat besonders Ein-
gang gefunden, als vor 30 Jahren die Reblaus die Wein-
gelände der Charente fast ganz vernichtete. Dies geht be-
sonders aus den nachstehend verzeichnecen Zahlen deutlich
hervor, nach denen die Expeditionen von Cognac nach Zer-
störung der Weingärten durch die Reblaus sich vergrößerten
und bei weitem die Produktion von Weindestillat übertrafen.

In dem schon erwähnten Werk von L. Ravaz ist von	
dessen Mitarbeiter Mr. A. Vivier,	einem Kenner der Ver-
hältnisse in Cognac, auf Seite 168 angegeben, daß von Cognac an Weinbranntwein expediert seien	
im Jahre 1871	. . .	229 741 hl
1872	.	. .	174 741 „
1873 . . .	232 643 „
1874	.	. .	160 310 „
1875	. . .	238 725 „
das ist in diesen 5 Jahren .	1 036 160 hl,
während, nachdem die Reblaus	ihre Verheerung beendet
hatte, als von ebendaher expediert auf Seite 383 ver-	
zeichnet sind	
im Jahre 1881 . . .	246 100 hl
1882 . . .	248 976 „
1883 . . .	222 880 „
1884	. . .	233 106 „
1885 . . .	266 586 „
das ist in 5 Jahren . . .	1 217 648 hl.

Auch die nachfolgenden Zahlen bestätigen die Ver-
wendung von Industriespiritus zur Herstellung von Cognac
in Frankreich.

Nach dem „Bulletin des statistiques du ministere des

17

2
        <pb n="18" />
        ﻿Finances“ aus dem Jahre 1900 betrug die Alkoholerzeugung
aus Wein in Frankreich 1891/1900 rund

1891	. . .	51 000	hl
1892	. .	.	69 000	
1893 . . .	100 000	V
1894 . . .	161 000	
1895 . . .	61 000	»
1896 . . .	58 000	V
1897	. . .	83 000	V
1898 . . .	46 000	V
1899 . . .	77 000	V
1900 .	.	.	149 000	11

also in 10 Jahren zusammen 855 000 hl

gleich 85 500 „ pro Jahr,

während unter der Bezeichnung (Eaux de vie) Weindestillat
der Export allein, ohne den Konsum im Inland, nach der
veröffentlichten Statistik des Ministeriums für Landwirtschaft
von 1887 bis 1896 im Mittel 186 875 hl betrug.

Ganz besonders eingehend sind die Beweise für die
in der französischen Cognacindustrie eingetretenen Miß-
stände in der „Denkschrift des Verbandes deutscher Cognac-
brenner“ über den Anschluß des Deutschen Reichs an die
Madrider Übereinkunft, betreffend die Unterdrückung der
falschen Herkunftsbezeichnungen auf Waren, geschildert.
Trotzdem die Art der Herstellung des Cognacs im Bezirk
Cognac längst kein Geheimnis mehr ist und in oben be-
schriebener Art im persönlichen Verkehr von den Fabri-
kanten in Cognac zugegeben wird, sucht man in der Öffent-
lichkeit noch immer den Eindruck zu erwecken, als sei
Cognac noch immer wie ehemals das reine alte Destillat
aus Charenteweinen ohne jeden künstlichen Zusatz. Letztere

18

J
        <pb n="19" />
        ﻿Darstellung findet man auch in dem Ravazschen Werk in
dem Abschnitt „Des Eaux de vie“. Dieses Werk ist mit
Unterstützung der offiziellen Vertretung des Cognachandels
im Bezirk Cognac, dem „Syndicat de Cognac“ herausgegeben
worden.

Mit der Einführung der Cognacfabrikation an anderen
Plätzen Frankreichs und in außerfranzösischen Ländern hat
sich die Art der Herstellung, wie sie in der Stadt Cognac
gehandhabt wird, auch dorthin übertragen. In Deutschland,
wo seit Jahren darüber gestritten wird, was man unter der
Bezeichnung Cognac zu verstehen hat, sind auf Anregung
des Verbandes deutscher Cognacbrenner in Verbindung mit
dem Verband selbstständiger öffentlicher Chemiker Deutsch-
lands zuerst in Gera und dann am 8. Januar 1901 in Berlin
folgende Beschlüsse gefaßt worden:

1.	Cognac ist ein mit Hilfe von Weindestillat herge-
stellter Trinkbranntwein.

2.	Cognac, welcher unter einer Bezeichnung in den
Verkehr gebracht wird, die den Anschein erwecken muß,
daß es sich um reines Weindestillat handelt, darf seinen
Alkoholgehalt nur dem Destillat aus Wein oder Tresterwein
verdanken.

Die Versammlung erklärt, daß sie den Namen „Cognac-
Weinbrand“ als eine geeignete Bezeichnung für einen der-
artigen Cognac ansieht.

3.	Cognac muß wenigstens 38 Volumprozent Alkohol
und darf nicht mehr als 2 g Zucker, als Invertzucker be-
stimmt, und nicht mehr als 1,5 g zuckerfreies Extrakt in
100 ccm enthalten.

Der Zusatz von Glyzerin zum Cognac als Süßungs-
mittel ist nicht gestattet.

19

2*
        <pb n="20" />
        ﻿Als Farbstoff ist zulässig, was durch die natürliche
Faßlagerung und durch Zusatz von gebranntem Zucker in
den Cognac gelangt.

4.	Ein Cognac, der unter dein Namen „Medizinal-
Cognac“ in den Handel gebracht wird, hat den Vorschriften
des Deutschen Arzneibuches zu entsprechen.

5.	Cognacähnliche Getränke, die mittels künstlicher
Essenzen sowie Ätherarten und ätherischen Ölen hergestellt
sind, sind als Kunstcognac zu bezeichnen.

6.	Als französischer Cognac oder unter den diesem
Begriff entsprechenden Bezeichnungen ist in Deutschland
nur ein aus Frankreich importierter und im Originalzustande
belassener Cognac zu verstehen.

Auf Cognac aus anderen außerdeutschen Ländern
finden diese Bestimmungen ebenfalls sinngemäße An-
wendung.

Diese Beschlüsse waren die Folge der Mißstände, die
in der Stadt Cognac selbst in bezug auf die Herstellung
des Cognacs Platz gegriffen haben, und da ein Nachweis der
Minderqualität des von Frankreich und vom Auslande über-
haupt eingeführten Cognacs nicht möglich, wollten die deut-
schen Cognacbrenner nicht schlechter in dem Konkurrenz-
kampf stehen wie die Franzosen und anderen Ausländer.
Der Beschluß hat aber durchaus nicht zur Gesundung
der Branche beigetragen, im Gegenteil, die Auslegung, daß
Cognac „mit Hilfe von Weindestillat“ herzustellen sei, hat
dazu geführt, daß die Zusätze von Weindestillat immer
kleiner wurden und auf das Maß heruntergingen, welches
die Bezeichnung „Hilfe“ nur noch rechtfertigen konnte, und
so wurde der unlauteren Konkurrenz durch diese Beschlüsse
nur noch ein Rückhalt gegeben.

20
        <pb n="21" />
        ﻿Für Cognacs, unter einer Bezeichnung, die den An-
schein erwecken muß, daß es sich um reines Weindestillat
handle, sollte der Zusatz „Weinbrand“ angewendet werden.
So wenig mit dieser Bezeichnung eine Garantie geboten,
so bietet sie selbst nach den Beschlüssen nicht das, was
von einem Weinbrandcognac zu verlangen ist, denn hier-
nach kann nicht allein der Alkoholgehalt des Cognac dem
Traubenwein, sodern ebensogut dem Tresterwein entstammen;
aber auch die Veränderung, die das Destillat seit der Her-
stellung erfahren und die es eigentlich erst in Cognac
verwandelt, darf durch künstliche Zusätze erzeugt werden
und braucht nicht durch Alter und Lagern enstanden
zu sein.

Dem Laien muß es fast unglaublich klingen, daß eine
Ware von soweit herabgeminderter Qualität und unter
falscher Bezeichnung noch unbeanstandet Abnehmer finden
kann.

Eine Erklärung hierfür ist auch nur darin zu finden,
daß dem Abnehmer die Möglichkeit der Kontrolle für die
Qualität vollständig fehlt. Die beiden Charentes sind die
einzigen Weingebiete, deren zur Brennerei wirklich geeignete
Weine bisher rein zur Destillation gelangten.

Nur von Cognac aus erhielt die Welt jahrhunderte-
lang die feinsten reinen Weinbranntweine. Als diese von
Cognac aus nicht mehr geliefert wurden, hat das Publikum
nur noch in den allerseltensten Fällen diesen wirklich alten
feinen Weinbranntwein geschmeckt, statt dessen das dafür
gehalten, was von den Cognachäusern mit zweifellos großem
Geschick künstlich hergestellt und versandt worden ist.
Wäre ein Vergleich mit wirklich reinem Weinbranntwein
angestellt worden, würde das Publikum die Fälschung gewiß
zurückgewiesen haben.

21
        <pb n="22" />
        ﻿Eine Prüfung auf chemischem Wege ist ohne Erfolg.
Weder der Zusatz eines neutralen Alkohols, der durch gute
Rektifikation von den ihm anhaftenden Verunreinigungen
(Spuren des Rohmaterials, Fusel) befreit ist, noch viel
weniger das Alter läßt sich im Weinbranntwein nachweisen.
Selbst nicht einmal der Beweis, daß ein Branntwein auch
nur einen Teil wirklichen Weinbranntwein enthält, ist auf
chemischem Wege sicher zu führen. Die für diesen Zweck
angewandte Methode der Prüfung auf Furfurol, welche da-
rauf beruht, daß Betanaphtol in Gegenwart von Acid. sul-
phuric. durch vorhandenes Furfurol im Destillat gefärbt
wird, ist durchaus kein Beweis. Denn ein sehr stark
rektifiziertes Weindestillat enthält kein Furfurol mehr,
während der kleinste Zusatz von Furfurol zu anderem Al-
kohol diesen in der Analyse zu Weindestillat stempeln
würde. Ebenso verhält es sich mit den anderen Anhalts-
punkten, die die chemische Analyse gibt. Weder für einen
exakten Nachweis in bezug auf das Alter, noch auf die
Herkunft eines Branntweins reichen die heutigen chemischen
Analysen aus.

Zur Beurteilung eines Cognacs ist man heute lediglich
auf die Prüfung durch Nase und Zunge angewiesen. Es ist
nicht zu bestreiten, daß es Leute gibt, die ausgestattet mit
gut funktionierenden Organen und durch jahrelange Übung
sich ein sicheres Urteil angeeignet haben. Irgend einen
Beweis, etwa vor Gericht, hiermit anzutreten, sind aber
auch diese Kenner nicht in der Lage. Auch der Fachmann
läßt sich in seinem Urteil durch die verschiedensten Um-
stände beeinflussen. Die verschiedene Umgebung, der
Unterschied der Temperatur oder ein fremder Geruch im
Raum, der Genuß irgend einer Speise oder eines Getränkes
vor der Prüfung und vieles andere machen den Prüfenden
in seinem Urteil schwankend, sodaß er oft an einem Tage

22
        <pb n="23" />
        ﻿denselben Cognac für reines Weindestillat erklärt, den er
am nächsten Tage als gemischt mit Industriespiritus be-
zeichnet. Eine oft erst nach Tagen zum Vorschein kom-
mende Erkältung macht den Prüfenden zur Beurteilung eines
Cognacs vollständig unfähig.

Trotz dieser äußerlich so wenig zum Ausdruck kom-
menden Eigenschaften ist der Wertunterschied eines alten
reinen Weindestillats, das ein volles und feines Bouquet
entwickelt hat, gegenüber einem jungen Branntwein aus
anderem Rohmaterial, dem diese Eigenschaften künstlich
durch Zusätze beigebracht wurden, sehr bedeutend. Ohne
den wissenschaftlichen Nachweis schon heute führen zu
können, wird infolge der Erfahrung in der ärztlichen Praxis
guter alter Cognac anderem Alkohol gegenüber bevorzugt
und verordnet. Daß in dem Weindestillat Stoffe von anderer
Art und anderem Wert wie in den übrigen Alkoholen sich
befinden, deren physiologische Wirkungen uns zur Zeit noch
unbekannt sind, beweist die grundverschiedene Entwicklung
beim Lagern unter dem Einfluß des Sauerstoffes der Luft
sowie die angenehmere Wirkung beim Genuß. Wir können
diese Verschiedenheit mit unserem Geruch und Geschmack
deutlich wahrnehmen. Der schon in der Traube gebildete
Zuckergehalt, gegenüber dem Stärkemehl in anderen
Früchten, aus denen Alkohol gewonnen wird, mag hierbei
auch wohl von Einfluß sein.

Aber auch für den Handel und in der Verarbeitung
ist ein Cognac, der aus einer Mischung von Weindestillat
und Industriealkohol besteht, schon deshalb minderwertig,
weil die Weiterentwicklung der aromatischen Stoffe und
damit die Werterhöhung durch Lagerung nicht in dem
Maße eintritt, wie wenn Cognac aus reinem Weindestillat
gelagert würde. Der Teil des Cognacs, der aus Industrie-

23
        <pb n="24" />
        ﻿alkohol besteht, nimmt an dieser Entwicklung nicht teil,
denn der Industriealkohol muß, um für den Verschnitt des
Weindestillats geeignet zu sein, in höchstem Maße mittels
Rektifikation von allen Merkmalen seines Ursprungs (Fusel)
befreit werden und einen ganz neutral riechenden und
schmeckenden Alkohol darstellen. Würde dies nicht der
Fall sein, so würden sich diese Ursprungsmerkmale sehr
bald so stark bemerkbar machen, daß das Bouquet des
Weindestillats darunter leidet. Absolut reiner, neutraler
Alkohol wird aber zwar durch langes Lagern etwas milder
im Geschmack, erlangt aber niemals ein aromatisches
Bouquet.

Die deutsche Cognacfabrikation ist, infolge der natür-
lichen Entwicklung, jetzt darauf angewiesen, dem Publikum
möglichst die gleichartige Ware zu liefern, wie sie von der
Stadt Cognac versandt wird, und muß sich deshalb in erster
Reihe immer auf das gleiche Rohprodukt, die Charenteweine
oder die Destillate aus denselben, stützen. Trotz der herab-
geminderten Qualität des französischen Cognacs blieb die
deutsche Cognacindustrie nur eine Nachahmung der fran-
zösischen und blieb in Abhängigkeit von den französischen
Charenteweinen. Es wäre auch unter den heutigen Um-
ständen ein Wagnis für einen Fabrikanten mit einem Cognac
an den Markt zu kommen, der in seinen Geschmacks- und
Bouquetstoffen von dem seither Gebräuchlichen abwiche,
auch wenn es das reinste Weindestillat wäre und das natür-
lichste eleganteste Bouquet und feinsten Geschmack besäße,
denn das Publikum würde nicht so leicht daran glauben,
daß dies wirklicher Cognac, das heißt reiner, alter Wein-
branntwein ist.

Infolgedessen sehen wir, daß in der deutschen Wein-
brennerei von den laut Ausweis der Steuerbehörde in den
Betriebsjahren 1899—1903 gebrannten 14 256 hl reinen

24
        <pb n="25" />
        ﻿Alkohol der größte Teil aus ausländischem, hauptsächlich
aus Frankreich bezogenem Wein gebrannt worden ist.

Aus der Statistik über Deutschlands Warenverkehr
mit dem Auslande ergibt sich, daß	im	Jahre

1899	8	921 Doppelzentner

1900	12	166

1901	22	784

1902	13	014

1903	8	150

zusammen	65 035	„

Wein zur Cognacbrennerei aus dem Auslande eingeführt
worden sind.

Nur ein geringes Quantum hiervon ist nicht aus Frank-
reich bezogen. Die vom Ausland zur Cognacbrennerei
bezogenen Weine müssen, um sie transportfähig zu machen,
in ihrem Alkoholgehalt erhöht werden. Dies geschieht teil-
weise durch Zusatz eines Destillats aus demselben Wein,
teilweise auch durch Zusatz anderen Alkohols. Da der Ein-
gangszoll von 10 M. per Doppelzentner für Wein zur
Cognacbrennerei bis zu einem Alkoholgehalt von 18 Ge-
wichtsprozenten gleich zirka 22 Volumprozenten derselbe
ist, so ist sicher anzunehmen, daß durchschnittlich in einem
Doppelzentner 100 1 20% Alkohol enthaltender Wein
eingeführt wurde. Demnach sind mit diesen 65 035 Dop-
pelzentnern rund 13 000 hl reiner Alkohol in diesen fünf
Jahren zur Cognacbrennerei eingeführt, und es verblieben
hiernach von den 14 256 hl Alkoholproduktion nur
1256 hl reiner Alkohol, die aus inländischem Wein herge-
stellt worden sind.

Das ist per Jahr noch nicht 250 hl, zu welchen die
auf Seite 9 erwähnte Mehrproduktion hinzu zu rechnen ist.
Der für die Cognacbrennerei verwendete deutsche Wein

25
        <pb n="26" />
        ﻿ist aber in den allerseltensten Fällen Naturwein gewesen,
denn es werden für diesen Zweck hauptsächlich gezuckerte
Weine, die einen höheren Alkoholgehalt aufweisen, besonders
solche, die den gesetzlichen Grenzzahlen nicht mehr ent-
sprechen oder stichige Weine, die nicht mehr für Trink-
zwecke verwendbar und im Preise sehr billig sind, oder
Tresterweine verwendet.

Von einer deutschen Naturweinbrennerei kann man
nach diesen Tatsachen nicht mehr sprechen, und als Cognac
aus deutschem Naturwein, der lediglich durch Alter seine
Qualität erhalten hat, ist nichts in den Verkehr gekommen.

Es ist nun die Frage, ob deutscher Naturwein zur
Cognacbrennerei verwendbar ist?

Nach meinen langjährigen Erfahrungen in der Praxis
sowie auf Grund der eingehenden Versuche im chemischen
Laboratorium des Herrn Ceheimrat Professor Dr. Zuntz
in der Königlich Landwirtschaftlichen Hochschule unter
der Mithilfe seines Assistenten, des Herrn Dr. Cronheim,
dem ich bei dieser Gelegenheit für seine Mitarbeit meinen
besonderen Dank ausspreche, ist es aber keinem Zweifel
mehr unterlegen, daß auch aus dem sauren deutschen
Naturwein ein bouquetreicher, eleganter Weinbranntwein,
der einem guten Cognac an Qualität nicht nachsteht, zu
gewinnen ist.

Ein Wein, der zur Branntweinherstellung verwendet
werden soll, muß gesund und reintönig sein, er muß nor-
malen Mineral- und Extraktgehalt und etwa an Zahl doppelt
soviel pro Mille Säure wie Prozent Alkohol haben.

Der Wein wird möglichst bald nach beendeter Gärung
destilliert und die während der Gärung gebildete Hefe mit
zur Destillation genommen, da diese dem Destillat einen
Teil des Aroma durch ihren Gehalt an Önantäther zuführt.

26
        <pb n="27" />
        ﻿Obwohl nun ein gewisser Gehalt an Hefe im Wein für die
Entwicklung des Destillats notwendig ist, so ist doch ein zu
großer Gehalt schädlich, denn dieser gibt dem Destillat
einen zu starken Geschmack und Geruch nach Önantäther,
der unangenehm wirkt und die anderen feinen Bouquetstoffe
zu sehr verdeckt. Weine mit hohem Alkoholgehalt bilden
während der Gärung mehr Hefe wie niedrig alkoholhaltige
und dies ist mit einer der Gründe, weshalb Weine mit
kleinerem Alkoholgehalt feinere Branntweine liefern.

Mit dem Beenden der Gärung im Wein nimmt die
Entwicklung der Bouquetstoffe ihren Anfang und alle Stoffe,
die im Wein zur Entwicklung gekommen sind, kommen für
das Destillat nicht mehr in Betracht und sind für dieses ver-
loren. Wollte man einen gut ausgebauten alten Wein zur
Destillation verwenden, so würde man zwar einen sehr rein
schmeckenden Alkohol erhalten, derselbe würde aber selbst
nach vieljährigem Lager nicht die Bouquetstoffe entwickeln
wie das Destillat aus dem gleichen Wein bevor er als
solcher ausgebaut war. Ebenso ist ein durch Krankheit an-
gegriffener oder stichiger Wein nicht mehr geeignet einen
bouquetreichen Weinbranntwein zu ergeben, denn auch in
dem stichigen Wein sind die Bouquet ergebenden Stoffe
bereits zerstört oder verbraucht und können in dem
Destillat nicht mehr zur Geltung kommen.

Die Art des Bouquets im Weinbranntwein wird von der
Reintönigkeit des Weines beeinflußt. Zum Beispiel, Weine
mit sogenannntem Erdgeschmack sind weniger zur Brannt-
weinherstellung geeignet, denn man findet schon nach 1 bis
2 jährigem Lager diesen Erdgeschmack (goüt terroir) im
Destillat wieder vor. Diese Erscheinung zeigt sich besonders
vielfach bei den Weinen der Charente inferieur und den
Weinen der Ile de Re und Ile d’Oleron wie auch bei ita-
lienischen Weinen, vielleicht weil deren Trauben niedrig

27
        <pb n="28" />
        ﻿am Boden gezogen werden. Hingegen sind die kleinen
deutschen Weine fast durchgängig bei guter Behandlung
reintönig. Gezuckerte und gestreckte Weine sind nicht
geeignet einen guten aromatischen Weinbranntwein zu
geben, weil darin der Alkoholgehalt im Verhältnis zum
Mineralstoff und Extraktgehalt wie zu der Säure zu groß
ist und die gegenseitige Wirkung nicht in dem Maße ein-
treten kann, daß die für die Bouquetbildung nötigen Grund-
stoffe erzeugt werden können.

Der Säuregehalt im Wein wirkt auf den vorhandenen
Alkohol, indem er in Verbindung mit demselben noch zum
Teil unbekannte Oxydationsprodukte bildet, von denen
Aldehyd, Aceton, Äther und viele andere nachgewiesen
sind und die in Verbindung mit den Mineral- und Extrakt-
stoffen sowie im Verhältnis des Alkoholgehalts zu letzteren
die Grundlage für die Bouquetbildung darstellen. Während
ein geringer Säuregehalt in Gegenwart eines höheren
Alkoholgehaltes nur imstande ist, wenig von diesen Oxy-
dationsprodukten zu bilden, ist in dem umgekehrten Ver-
hältnis diese Bildung der Oxydationsprodukte sehr stark.
Während z. B. ein Wein von 12% Alkoholgehalt und 6 %o
Säure nur geringe Mengen solcher Oxydationsprodukte
zeigt, auch der Alkoholgehalt zu den Extrakt- und Mineral-
stoffen verhältnismäßig groß, infolgedessen auch als Trink-
wein brauchbar und sehr aufbewahrungsfähig ist, eignet er
sich aber wenig für Destillationszwecke, dagegen ergibt ein
Wein von etwa 12°/oo Säure und 6% Alkoholgehalt eine
große Menge dieser Oxydationsprodukte, die ihn als Wein
unter dem Einfluß der Luft schnell zu weiterer Oxydation
und zur Bildung flüchtiger Säuren bringen und so dem Ver-
derben entgegenführen, aber er hat auf jedes Prozent Alkohol
einen verhältnismäßig großen Extrakt- und Mineralstoff-
bestand, bildet viel Oxydationsprodukte und ist ein vorzüg-

28
        <pb n="29" />
        ﻿liches Rohmaterial für die Brennerei. Es ist eine alte Er-
fahrung in den Charentes, daß in schlechten Weinjahren,
d. h. in solchen, in denen die Trauben sauer bleiben und
die Weine wenig Alkohol besitzen, die besten Weinbrannt-
weine gewonnen werden.

Die hier in Frage kommenden kleinen deutschen
Weine haben die für die Herstellung eines Edelbranntweins
notwendigen Eigenschaften und darin die größte Ähnlich-
keit mit den Charente-Weinen. Sie haben einen Alkohol-
gehalt von 6—8% und einen Säuregehalt von 12—18%0,
reihen also in die Art der stark Oxydationsprodukte bilden-
den Weine, ganz ebenso wie die Weine der beiden
Charentes, die 7—9% Alkohol neben 15—2O%0 Säure ent-
halten. Auch in den Mineralstoff- und Extraktzahlen sind
sie einander sehr ähnlich. Während andere Länder, die
sich ebenfalls mit der Cognacproduktion befassen, wie
Italien, Spanien, Griechenland, Californien, Australien usw.
Weine produzieren, die zwar hohe Mineral- und Extrakt-
zahlen, aber auch sehr hohen Alkoholgehalt neben verhält-
nismäßig geringem Säuregehalt aufweisen. Aus den Weinen
dieser Länder kann infolgedessen auch kein aromatischer
qualitätsreicher Branntwein erzeugt werden.

Während der Destillation der Weine wird durch Er-
hitzung die Wirkung der Säure auf den Alkohol und die
Mineral- und Extraktstoffe noch erhöht und dadurch die
Bildung der Oxydationsprodukte befördert. In dem Destillat
macht sich der Einfluß des Sauerstoffs der Luft aber nicht
in gleichem Maße geltend wie im Wein, denn während der
niedrige Alkoholgehalt und dessen Oxydationsprodukte im
Wein leicht zur Essigbildung neigen, bewirkt der gleiche
Einfluß in dem Destillat, in Gegenwart des hohen Alkohol-
gehalts, die Bildung aromatischer Stoffe.

Das frisch hergestellte Weindestillat ist wasserhell, hat

29
        <pb n="30" />
        ﻿einen wenig angenehmen Geruch und Geschmack, letzteren
oft von dem Metall des Destillierapparats noch beeinflußt.
Für die Entwicklung desselben ist neben der Anwesenheit
der gebildeten Oxydationsprodukte und des Zutritts von
Sauerstoff aus der Luft, das zum Lagern verwendete Faß-
holz von großem Einfluß.

Ein- Weindestillat in einem luftdicht verschlossenen
Glasgefäß aufbewahrt, bleibt jahrelang unverändert. Bewahrt
man dagegen das Weindestillat in einem Glasgefäß auf,
welches der Luft Zutritt gestattet, so wird zwar das Wein-
destillat milder im Geschmack, bleibt aber verhältnismäßig
wenig aromatisch und behält seine wasserhelle Farbe.

Bei der Lagerung desselben in Holzfässern, besonders
solchen aus der Steineiche des Bezirks von Limoges, tritt
das dem Cognac eigene Bouquet und der milde, feine Ge-
schmack schon nach wenigen Jahren hervor. Auch erhält
das Weindestillat darin eine goldgelbe Färbung.

Der Grund hierfür liegt darin, daß das Weindestillat
aus dem Eichenholz des Fasses Stoffe extrahiert, die für
Cognac typisch sind, und daß durch die Poren des Holzes
der Sauerstoff der Luft seine oxydierende Wirkung sowohl
auf die Oxydationsprodukte des Weines, wie auf die aus
dem Holz entnommenen Stoffe ausübt. Lagert man ein
Weindestillat in sehr großen Fässern, so tritt die Ent-
wicklung langsamer ein wie in kleineren, da das große Faß
der Luft eine, verhältnismäßig zu seinem Inhalt, kleinere
Angriffsfläche darbietet, ebenso kommt aber auch das
Weindestillat mit einer verhältnismäßig kleineren Holzfläche
in Berührung.

Ein Alkohol, der nicht die vorbeschriebenen Oxy-
dationsprodukte enthält, ist auch nicht imstande, in dem
Eichenholz die Stoffe in Lösung zu bringen, deren An-

30
        <pb n="31" />
        ﻿Wesenheit zur Beschaffenheit eines Cognac unerläßlich sind.
Eingehende Versuche haben ergeben, daß reiner 60proz.
Alkohol die Stoffe nicht in Lösung bringen konnte, welche
60proz. Alkohol, dem etwas, von einer Mischung aus
Aceton, Aldehyd und Äther bestehend, zugesetzt worden,
aus dem Eichenholz ausgezogen hat. Diese, durch letztere
Mischung ausgezogenen Stoffe, deren chemische Zusammen-
setzung noch nicht genau bekannt, haben ganz unzweifel-
haft ein Aroma, welches mit einem charakteristischen Teil
des Cognacaroma übereinstimmt. Es ist dadurch bewiesen,
daß, um diesen typischen Bestandteil des Cognaccharakters
aus dem Elolz in das Weindestillat überzuführen, eine ge-
nügende Menge der durch die Säure des Weins gebildeten
Oxydationsprodukte nötig ist und wo diese Oxydations-
produkte fehlen, auch ein Teil der zur Bildung eines aroma-
tischen Cognacs nötigen Bestandteile fehlen muß.

Auch die Art des zur Lagerung verwendeten Eichen-
holzes ist von Einfluß auf die Qualität des in ihm gelagerten
Weinbranntweins. Durch Isolierung der Auslaugungen aus
verschiedenen Eichenholzarten ist zweifellos festgestellt, daß
das Auslaugungsprodukt aus dem Limosiener Steineichen-
holz milder und feiner im Aroma ist wie das aus ungari-
schem und deutschem Eichenholz. Zweifellos kommt dies
bei der Bouquetbildung ebenfalls zum Ausdruck.

Je länger ein Weindestillat in einem guten Eichenholz-
faß lagern kann, je mehr wird es von den aromatischen
Substanzen aus dem Holze extrahieren und je mehr wird
die Luft einwirken können, um sowohl diese Substanzen,
wie die im Destillat befindlichen Oxydationsprodukte des
Weins in die, den Cognac auszeichnenden, aromatischen
Stoffe überzuführen, und dadurch sein Bouquet zu verbessern,
sowie seinen Geschmack milder und angenehmer zu machen.
Natürlicherweise geht hierbei sowohl ein Teil des Alkohol-

31
        <pb n="32" />
        ﻿gehalts, wodurch das Destillat alkoholarmer wird, wie eia
Teil des Quantums, wodurch sich das Volumen verringert,
verloren. Dieser Verlust (Schwund), der je nach der
Temperatur und dem Feuchtigkeitsgehalt der Luft, des
Raumes, in welchem die Lagerung stattfindet, verschieden
ist, verteuert den Branntwein sehr bedeutend.

Hierzu muß man noch die Lagerungskosten selbst und
den Zins für Kapitalaufwand usw. rechnen. Es ergibt sich
infolgedessen, daß nach zehnjährigem Lagern der Ge-
stehungspreis eines Weindestillats mehr wie doppelt so hoch
ist, wie derjenige, den dasselbe bei der Einlagerung hatte.
Infolgedessen ist für die Beurteilung des Wertes eines
Branntwein das Alter oft von größerer Bedeutung wie die
Differenz im Wert des Rohmaterials.

Die vorstehend angeführten Versuche mit deutschem
Weindestillat aus Naturweinen, in größerem Maßstab ausge-
führt, haben meine Behauptungen bestätigt.

Jeder Wein hat durch die Bodenbeschaffenheit und
das Klima, in dem er gewachsen, seine Eigenart und wird
bei gleichmäßig sachgemäßer Behandlung und Lagerung sich
demgemäß verschieden entwickeln, sodaß das Bouquet ein
anderes wird, selbst wenn dieselbe Traubengattung in ver-
schiedenen Gegenden angebaut worden. Eine solche Eigen-
art im Bouquet können wir sowohl in den Weißweinen Frank-
reichs wie Deutschlands konstatieren. Niemand wird aber
zu behaupten wagen, daß die Weißweine Frankreichs besser
seien wie diejenigen des Rheingaues. Trotz des verschieden-
artigen Bouquets gibt es für beide Liebhaber. Eine gleiche
Eigenart ist auch zwischen den Weindestillaten zu kon-
statieren. Das Aroma des Weindestillats aus deutschen
Weinen ist, wenn auch anders geartet, so doch nicht minder
voll und fein wie dasjenige aus den Charenteweinen.

32
        <pb n="33" />
        ﻿Der deutsche Export von Cognac ist unter der Kon-
kurrenz des als Original anerkannten französischen Cognacs
sehr unbedeutend. Soweit derselbe überhaupt stattfindet,
besteht er größtenteils aus billigen Qualitäten, die auf Grund
des billigeren und besseren deutschen Kartoffelspiritus, der
zum Verschnitt verwendet wird, gekauft werden. Erst
wenn sich zu reinem deutschen Weindestillat ein Liebhaber-
kreis gefunden haben wird, dürfte sich auf Grund des
eigenartigen Typs auch im Auslande ein Markt erwerben
lassen, welcher bessere Cognacqualitäten von Deutschland
aufzunehmen imstande ist.

Wie schon vorhin ausgeführt, ist durch die lang-
jährige Einführung das Aroma der Weindestillate aus
Charenteweinen im Konsum bekannt und beliebt geworden.
Es ist aber wohl anzunehmen, daß, wenn ein durch das
Vertrauen des Publikums unterstützter Fabrikant Cognac
aus Weindestillaten, die aus reinem, deutschen Naturwein
hergestellt sind, in den Handel bringen würde, sich ebenso
viel Liebhaber auch hierfür finden werden, ja, es ist möglich,
daß diese mit den Jahren an Zahl überwiegen.

Das Vertrauen des Publikums zu Cognac ist aber
durch die oben beschriebenen Zustände arg erschüttert,
nicht nur zu französischem, sondern noch vielmehr zu
deutschem Cognac und da bei dem Abnehmer das Ver-
trauen durch chemische Analysen und Anpreisungen nicht
wieder erlangt werden kann, so scheint mir die staatliche
Kontrolle und eine darauf basierende Qualitätsbescheinigung
das einzige Mittel, dieses Vertrauen zu gewinnen.

In Frankreich hat man infolge des immer mehr zu-
nehmenden Mißtrauens gegen die Reinheit des französischen
Cognac bereits mit der staatlichen Kontrolle und Qualitäts-
bescheinigung den Anfang gemacht. Man hat durch Staats-

33
        <pb n="34" />
        ﻿gesetz vom 31. März 1903 in § 23 einen Transportbegleit-
schein für Naturbranntwein in weißer Farbe („Acquit blanc“)
eingeführt und zwar für Branntwein aus Wein, Äpfel,
Birnen, Trestern, Kirschen oder Zwetschen, ferner für
natürlichen Rum und Zuckerrohrbranntwein, welcher direkt
aus den französischen Kolonien stammt und für Genevre,
dagegen einen Transportbegleitschein in rosa Farbe („acquit
rose“) für alle Spirituosen anderer Herkunft.

Diese Kontrolle bietet jedoch absolut keine Gewähr
dafür, daß man aus Frankreich nun wirklich reine Wein-
destillate empfängt. Denn nicht allein, daß das Weindestillat
der Charente mit vielen anderen Branntweinen, so z. B. mit
Weindestillaten minderer Qualität und anderer Herkunft
oder gar mit Apfelweindestillat und dergl. selbst unter den
Augen der Behörde verschnitten werden darf, ist dieser
Transportbegleitschein auch deshalb nicht als Garantie an-
zusehen, weil die Läger nicht unter amtlichem Verschluß
oder Mitverschluß stehen und kein Identitätsnachweis ge-
führt wird, wie wir ihn z. B. in Deutschland in steuer-
technischem Sinne kennen.

Wenn auch durch das Gesetz in Frankreich gesonderte
Läger für die unter weißen und rosa Transportbegleitscheinen
verkehrenden Branntweine angeordnet sind, und eine be-
sondere Registerführung über die in diesen Lägern vor-
handenen Raummengen angeordnet werden kann, so steht
dem Lagerinhaber doch die unbeaufsichtigte Arbeit in diesen
Lägern frei, und er kann darin nach seinem Belieben aus-
und einlagern. Es ist somit gar keine Garantie dafür
geboten, daß nicht die Weindestillate in dem Lager durch
Industriealkohol ersetzt werden, wenn nur darauf geachtet
wird, daß die Raummenge die gleiche bleibt. Der Lager-
inhaber kann aber alsdann reinen Industriealkohol oder
Verschnitte desselben unter weißem Transportbegleitschein

34
        <pb n="35" />
        ﻿ausliefern und das aus dem Lager entnommene Wein-
destillat wieder zu anderen Verschnitten verwenden oder
auch reine Weindestillate unter dem rosa Begleitschein ver-
kehren lassen. So wenig eine Qualitätsgarantie hiernach
für die Art des Branntweins geboten ist, so fehlt dieselbe
vollständig in Bezug auf den anderen nicht minder
wichtigen Wertfaktor, in Bezug auf das Alter des Brannt-
weins.

Dagegen ist in den Vereinigten Staaten von Nord-
amerika eine Qualitätsbescheinigung für Branntwein einge-
führt, die dem Käufer volle Sicherheit bietet.

Dort wird der Branntwein unter amtlicher Aufsicht
destilliert, nachdem zuvor das Rohmaterial festgestellt ist.
Alsdann wird derselbe Branntwein in Fässer (Barrels,
ca. 160 1 enthaltend) gefüllt, die mit laufender, eingebrannter
Nummer versehen und versiegelt werden. Diese Fässer
werden in Läger gebracht, die unter steueramtlichem Ver-
schluß stehen und dort so lange gelagert, bis sie die Ent-
wicklung der Bouquetstoffe erlangt haben, um für den Konsum
geeignet zu sein. Die Steuerbehörde stellt für jedes heraus-
gehende Faß auf Verlangen eine Bescheinigung aus, die die
Art des Branntweins, dessen Alkoholgehalt, die Zeit, wann
derselbe ein- und ausgelagert wurde, sowie den Namen und
Domizil der Destillery enthält.

Branntwein, der auf Flaschen gefüllt werden soll und
für den diese Bescheinigung verlangt wird, muß mindestens
4 Jahre alt sein. Dieser Branntwein wird unter steuer-
amtlicher Aufsicht aus dem Lagerraum in den Abfüllraum
überführt, dort auf die Konsumstärke, lediglich durch Zu-
satz von Wasser gesetzt, und zwar für den Inlandskonsum
nicht unter 100% proof gleich 50% Tralles und für den
Export nicht unter 80% proof gleich 40% Tralles. Es

35
        <pb n="36" />
        ﻿dürfen nur Branntweine aus der gleichen Brennperiode und
dem gleichen Rohmaterial herrührend, zur selben Zeit in
den Abfüllraum gebracht werden. Die Abfüllung dieses
Branntweins erfolgt in bestimmt vorgeschriebenen Flaschen-
größen unter Aufsicht des Steuerbeamten, in dessen Gegen-
wart nach der Füllung auch sofort ein Streifen so über
den Flaschenmund geklebt wird, daß derselbe bei Öffnung
der Flasche zerstört werden muß. Dieser Streifen enthält
die Angaben, welcher Art der Branntwein ist, wann der-
selbe eingelagert und wann er auf Flaschen gefüllt, sowie
den Namen und die Steuerrollennummer der Destiliery
und den Staat, in welchem sich letztere befindet. Ebenso
werden amtliche Etiketts mit den gleichen sinngemäßen An-
gaben, die auch Inhalt, Maß und Alkoholgehalt mit umfassen,
auf jede Kiste geklebt, in welche die Flaschen verpackt
werden. Das amerikanische Gesetz stellt auf die Wieder-
verwendung dieser amtlichen Streifen und Etiketten eine
verhältnismäßig hohe Strafe.

Diese Art der Qualitätsbescheinigung hat den Erfolg
gehabt, die amerikanische Whiskyproduktion auf eine un-
geahnte Höhe zu bringen und den Import von irischem und
schottischem Whisky ganz zu verdrängen. Gerade wie
französischer Cognac zurzeit in Deutschland, war ehemals
irischer und schottischer Whisky in Nordamerika allein als
Qualitätsbranntwein anerkannt. Das Gesetz der amtlichen
Qualitätsbescheinigungen hat aber dem amerikanischen
Whisky das Vertrauen der Konsumenten erobert und nicht
nur in Nordamerika, sondern auch im Auslande erwirbt
sich unter diesen Verhältnissen der amerikanische Whisky
immer mehr neue Märkte. Gewiß würde auch der kali-
fornische Cognac unter diesen Verhältnissen sich längst ein
viel größeres Absatzgebiet erobert haben, wenn die Art der
kalifornischen Weine für die Cognacfabrikation überhaupt

36
        <pb n="37" />
        ﻿geeignet wäre. Aber, wie bereits weiter vor ausgeführt,
ist letzteres nicht der Fall, da die Weine infolge ihres hohen
Alkoholgehalts bei verhältnismäßig geringem Säuregehalt
dem Destillat nicht die nötigen Vorbedingungen für die
Entwicklung geben.

Die deutsche Branntwein-Steuergesetzgebung hat in
ihren Ausführungsbestimmungen das Prinzip der Identitäts-
festhaitung des Branntweins bis zur Zeit der Versteuerung
streng durchgeführt, und es wäre ein Leichtes hieran die
amtliche Qualitätsbescheinigung nach amerikanischem Muster
auch in Deutschland einzuführen.

Der hierdurch infolge vermehrter Arbeit entstehenden
Mehrbelastung der Steuerbehörde, stehen außer den der
Branche zugute kommenden, auch direkte Vorteile für die
Kasse des Fiskus und andere Arbeitsentlastung gegenüber.
Es ist Tatsache und sowohl den Steuerbehörden wie den
Gewerbetreibenden bekannt, daß während in einer unter
amtlichem Steuerverschluß arbeitenden Brennerei das ganze
Quantum des gewonnenen Alkohols zur Versteuerung ge-
langt, die sogen. Abfindungsbrennereien durchschnittlich
mehr Alkohol produzieren, wie von ihnen versteuert wird.
Die Abfindungsbrennereien werden auf Grund von Probe-
bränden, die von Zeit zu Zeit in der Brennerei vorgenommen
werden, zur Versteuerung veranlagt. Es wird festgestellt,
wieviel Alkohol in einer bestimmten Arbeitszeit auf dem
vorhandenen Brennapparat mit dem zurzeit verwendeten
Wein erzeugt werden kann und hiernach pro Brennstunde
die Steuer berechnet.

Nach diesen Probebränden kann jedoch nicht die wirk-
liche Produktion in der laufenden Brennperiode festgestellt
werden, wenn nicht die absolut gleichen Weine während
der ganzen Dauer zur Verwendung kommen. Die Veran-
lagung muß bei Übergang zu höher grädigen Weinen zum

37
        <pb n="38" />
        ﻿Schaden des Fiskus, bei Übergang zu schwächeren während
der Brennperiode zum Schaden des Brenners ausfallen. Da
aber der Brenner nicht ausschließlich genau gleiche Weine
zur Verfügung hat, so wird er, schon um sich vor Schaden
zu schützen, die den geringsten Alkoholgehalt aufweisenden
Weine für den Probebrand verwenden.

Es steht nun zwar sowohl der Steuerbehörde wie dem
Brenner frei, neue Probebrände vorzunehmen, bezw. zu
beantragen, aber für die Steuerbehörde ist dieses ebenso
wie die Kontrolle der unverschlossenen Brennapparate
überhaupt, mit viel Zeitaufwand verbunden, ohne daß sie
die Gewißheit hat, mit einem neuen Probebrand zu einem
anderen Resultat zu kommen, während der Brenner
bei Übergang zu einer schwächeren Weinsorte den
Probebrand aufs neue und für sich kostenlos ausführen
lassen kann.

Die amtliche Qualitätsbescheinigung könnte naturgemäß
nur in den Brennereien ausgeführt werden, in denen die
Produkte von Beginn ihrer Herstellung bis zur Auslieferung
unter steueramtlichem Mitverschluß stehen. Während dies
jetzt schon bei den Verschlußbrennereien der Fall ist, da
dort der gewonnene Branntwein bis zu seiner Versteuerung
auch unter Verschluß bleibt, befindet sich der Branntwein
in der Abfindungsbrennerei in freiem unbeaufsichtigtem
Verkehr. Es könnten deshalb, solange nicht durch Gesetz
diese Abfindungsbrennereien aufgehoben worden, nur die-
jenigen Brennereien diese Vergünstigung genießen, welche
sich freiwillig in Verschlußbrennereien umwandeln. Der
Vorteil aber, der dem Brenner durch die amtliche Qualitäts-
bescheinigung erwächst, ist so bedeutend, daß hiergegen der
Gewinn an Steuerersparnis garnicht ins Gewicht fallen kann
und er gut tun wird, sich diesen Vorteil schon durch den

38
        <pb n="39" />
        ﻿freiwilligen Übergang zur Verschlußbrennerei zu ver-
schaffen.

Dem Steuerfiskus erwächst aber durch das Aufhören
der Abfindungsbrennereien nicht nur eine bedeutende Ar-
beitsersparnis, sondern eine nicht unerheblich höhere
Steuereinnahme. Der Vorteil einer solchen Qualitäts-
bescheinigung liegt auf der Hand. Der deutsche Cognac-
brenner wäre dadurch in den Stand gesetzt, auf Grund des
Vertrauens beim Publikum Cognac aus reinem deutschen
Weindestillat in den Handel zu bringen, den angemessenen
Preis hierfür zu verlangen und auch zu erhalten.

Reines altes Weindestillat, das einen Cognac nach Art
desjenigen darstellt, wie solcher sich von Frankreich aus
den Weltruf erworben, würde aus deutschem Wein dem
Publikum wieder geliefert werden können, das Publikum
würde diesen Cognac ohne Vorurteil versuchen, seinen
Wert schätzen lernen und voraussichtlich bevorzugen. Aber
auch für die zur Herstellung der billigeren Cognacsorten
notwendigen Weindestillate würden sich Destillateure und
Weinhändler entschließen, diese garantiert alten reinen und
dadurch für den Verschnitt sehr vorteilhaften deutschen
Weindestillate anstatt der französischen, für deren Reinheit
keine Garantie geboten, zu verwenden, besonders aber
dann, wenn das dem deutschen Weindestillat eigene elegante
Bouquet erst in weiteren Kreisen Eingang gefunden hat.

Es bleibt noch die Frage zu untersuchen, ob die Ver-
wertung der kleinen deutschen Weine zur Branntwein-
brennerei für den Weinbau ertragreich genug ist. Diese
Frage dürfte nicht zu den unwichtigsten zählen, man muß
bedenken, daß andere Weinproduktionsländer, durch Klima
begünstigt, größere Ernteerträge liefern und deshalb, selbst
bei billigerem Weinpreise den Weinbau noch rentabel be-
treiben können. Demgegenüber ist aber der deutsche

39
        <pb n="40" />
        ﻿Weinbau durch Zoll geschützt. Der in Deutschland be-
stehende Zoll für Weine zu Brennzwecken beträgt 10 M.
für 100 kg brutto, das ist gleich zirka 12 M. per 100 1 netto.
Allerdings dürfen hierfür 22 % Alkohol eingeführt werden,
während der deutsche Wein im Durchschnitt nur 7 %
Alkohol hat. Es besteht demnach für den deutschen Brenn-
wein ein Schutzzoll von zirka 4 M. per 100 1. Dieser er-
höht sich aber dadurch, daß für die Verstärkung des Weins
von seinem natürlichen auf den eingeführten Alkoholgehalt
Kosten aufgewendet werden müssen, diese betragen auf
7°/0tigen Wein berechnet zirka 3 M. per 100 1. Dazu
kommt ebenfalls auf 7%igen Wein berechnet die Fracht
nach Deutschland mit zirka 2 M. per 100 1, sodaß ein
Schutz für den deutschen Brennwein tatsächlich von zirka
9 M. per 100 1 besteht. Es ist außerdem noch in Rechnung
zu stellen, daß die im Auslande verbleibenden Weinrück-
stände, welche ein gutes Rohmaterial zur Gewinnung von
Weinsteinsäure darstellen, und demnach auch noch wertvoll
sind, bei Einfuhr ausländischer Weine zum großen Teil dem
deutschen Fabrikanten verloren gehen. Bei Einführung
fertiger Weindestillate stellt sich der Schutz noch etwas
höher und zwar gleich zirka 10 M. per 100 1 Wein von 7%.
Als Konkurrenz für die in Rede stehenden deutschen Weine
kommen nur die grandes und fines Champagneweine der
Charente in Frage und diese kosteten in den letzten Jahren
im Durchschnitt 5 Frcs. pro Prozent Alkohol und Barrique
von 205 1 Inhalt gleich 35 Frcs. oder 28.50 M. für 205 1
7°/0igem Wein, ab Lager des Besitzers.

Das entspricht zirka 14 M. per 100 1 Wein von 7%
Alkoholgehalt. Bei der Einfuhr desselben kommen nun
noch die oben berechneten 9 M. Unkosten und Zoll hinzu.
Demnach würde der deutsche Brenner 23 M. für 100 1
deutschen Wein ausgeben können, um den gleichen Einstands-

40
        <pb n="41" />
        ﻿preis für deutsches Weindestillat zu haben, den er für
Destillat, welches aus französischem Wein gewonnen ist, hat.

Die hierfür in Frage kommenden deutschen Natur-
weine sind aber in den letzten Jahren vielfach schon mit
19 M. für 100 1 und selbst noch darunter verkauft worden.
Wenn dieser Preis für deutsche Verhältnisse auch nicht
hoch erscheint, so ist doch zu erwarten, daß durch die
Ausschaltung dieser Weine aus dem Trinkkonsum resp.
durch Verminderung des zu zuckernden Quantums für die
verbleibenden deutschen Weine das Absatzgebiet bedeutend
verbessert und auch der Preis der letzteren sich erhöhen
würde. Eine recht gute Rentabilität ist aber schon bei
einem Preise von 20 M. per hl für Weingärten in einer
Lage, die keinen Qualitätstrinkwein hervorbringt, zu finden.
Die amtliche Statistik ergibt, daß die Weinbaugegenden, die
billige Weine produzieren, einen Durchschnittsertrag von
37V2 hl per Hektar ergeben. Dies wird auch von Fach-
leuten bestätigt, wie es z. B. in der Reichstagsverhandlung
vom 13. März 1905 unwidersprochen von dem Herrn
Reichstagsabgeordneten Sartorius ausgeführt wurde. Bei
einem Ertrag von 377-2 hl per Hektar würde der Brutto-
ertrag, das Hektoliter zu 20 M. gerechnet, 750 M. betragen,
wovon, ebenfalls nach den Angaben Sartorius, für Be-
bauungskosten incl. Düngung zirka 350 M. pro Hektar in
Abzug zu bringen sind. Berechnet man den Wert eines
Hektars solchen Terrains selbst mit 4000 M., so bleibt hier-
für immerhin noch eine Rente von 400 M. oder 10 %. Das
ist bedeutend mehr, wie sonst in der Landwirtschaft erzielt
wird. Es ist deshalb auch nicht anzunehmen, daß bei Ver-
wendung der sauren Weine zu Brennzwecken und unter
Ausschaltung der durch Zucker erzeugten Quantitäten, ein
Weinmangel in Deutschland eintreten könnte. Denn viele
Terrains, die heute mit viel geringerer Rentabilität dem

41
        <pb n="42" />
        ﻿Körner- und Kartoffelbau gewidmet sind, können noch zu
Weingärten umgestaltet werden und auf diesen wird immer
wieder ein Teil an Trauben gewonnen werden, die ohne
Zuckerung konsumfähigen Wein ergeben und den Bedarf
decken helfen.

Die Verwendung deutscher Naturweine zur Cognac-
brennerei wird sich nicht in kurzer Zeit einführen lassen,
wenigstens dürfte es lange dauern, bis große Massen hierfür
Verwendung finden können; denn ich bin mir sehr wohl klar
darüber, daß der Geschmack des Publikums sich nicht in
kurzer Zeit ändert, es gehören vielmehr Jahre dazu, den
großen Konsum hierfür zu gewinnen.

Auch die bestehenden Mißstände in bezug auf die
Qualität des Cognac sind nicht von heute auf morgen zu
beseitigen, aber man sollte den Weg, der zur Besserung
führt, bald beschreiten, um früher das Ziel zu erreichen.

Gerade aber die jetzige Zeit, in welcher Frankreich
nicht genügende Garantien für die Qualität seines Cognac
gewährt, bietet die beste Gelegenheit, um mit Unterstützung
der deutschen Regierung dem reellen deutschen Cognac
Eingang zu verschaffen.

Bei der hier geschilderten Lage wäre zu wünschen,
daß die Regierung recht bald Schritte unternimmt, um den
sich immer unangenehmer fühlbar machenden Mißständen
im Weinbau und der Cognacbrennerei zu begegnen.

Als ersten Schritt auf diesem Wege sehe ich eine
reichgesetzliche Regelung dessen, was unter der Bezeich-
nung „Cognac“ in den Handel kommen darf, an. Alsdann
ist die gesetzliche Einführung einer amtlichen Qualitäts-
bescheinigung für Cognac aus reinem Weindestillat, etwa
nach Art, der in den Vereinigten Staaten von Nord-

42
        <pb n="43" />
        ﻿amerika bestehenden, notwendig. Letztere ließe sich später
auch auf Verschnittcognac ausdehnen.

In bezug auf den Ausbau der Statistik wäre zu
wünschen, mit der Weinproduktionsstatistik zugleich auch
den Säuregehalt der Moste festzustellen, um auf Grund
dieser Zahlen zu erfahren, welche Quantitäten Weine im Na-
turzustände nicht konsumfähig sind. Auch eine Feststellung
des Cognackonsums in Deutschland wäre wünschenswert.

43

ZBW digital 2017 DZ
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preis für deutsches Weindestillat zu haben, den er für
^estillat, welches aus französischem Wein gewonnen ist, hat.

I Die hierfür in Frage kommenden deutschen Natur-
eine sind aber in den letzten Jahren vielfach schon mit
) M. für 100 1 und selbst noch darunter verkauft worden,
'enn dieser Preis für deutsche Verhältnisse auch nicht
ich erscheint, so ist doch zu erwarten, daß durch die
usschaltung dieser Weine aus dem Trinkkonsum resp.
irch Verminderung des zu zuckernden Quantums für die
rbleibenden deutschen Weine das Absatzgebiet bedeutend
irbessert und auch der Preis der letzteren sich erhöhen
".irde. Eine recht gute Rentabilität ist aber schon bei
aem Preise von 20 M. per hl für Weingärten in einer
| ige, die keinen Qualitätstrinkwein hervorbringt, zu finden,
e amtliche Statistik ergibt, daß die Weinbaugegenden, die
lige Weine produzieren, einen Durchschnittsertrag von
ff2 hl per Hektar ergeben. Dies wird auch von Fach-
iten bestätigt, wie es z. B. in der Reichstagsverhandlung
m 13. März 1905 unwidersprochen von dem Herrn
üchstagsabgeordneten Sartorius ausgeführt wurde. Bei
lern Ertrag von 37'/8 hl per Hektar würde der Brutto-
jf"trag, das Hektoliter zu 20 M. gerechnet, 750 M. betragen,
von, ebenfalls nach den Angaben Sartorius, für Be-
jungskosten incl. Düngung zirka 350 M. pro Hektar in
zug zu bringen sind. Berechnet man den Wert eines
:ktars solchen Terrains selbst mit 4000 M., so bleibt hier-
immerhin noch eine Rente von 400 M. oder 10%. Das
bedeutend mehr, wie sonst in der Landwirtschaft erzielt
d. Es ist deshalb auch nicht anzunehmen, daß bei Ver-
ndung der sauren Weine zu Brennzwecken und unter
sschaltung der durch Zucker erzeugten Quantitäten, ein
i^-.iinmangel in Deutschland eintreten könnte. Denn viele
rains, die heute mit viel geringerer Rentabilität dem

41
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