<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Wie kann die heimische Cognacindustrie und der deutsche Weinbau gefördert werden?</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>D.</forname>
            <surname>Sandmann</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>870275321</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        Druck  und  Verlag  von  H.  S.  Hermann  in  Berlin.

Wie  kann
die  heimische  Cognacindustrie
und
der  deutsche  Weinbau
gefördert  werden?
D.  SANDMANN,  BERLIN.

O

1905.
        <pb n="2" />
        Druck  und  Verlag  von  H.  S.  Hermann  in  Berlin.

Wie  Kann
die  heimische  Cognacindustrie
und
der  deutsche  Weinbau
gefördert  werden?
D.  SANDMANN,  BERLIN.

1905.
        <pb n="3" />
        ♦  *

*#  '
        <pb n="4" />
        Vorwort.

jachdem  ich  Anfang  dieses  Jahres  meinen  Bericht
i  über  das  Resultat  einer  nach  den  Vereinigten
Staaten  von  Nordamerika  unternommenen  Reise,
um  den  dortigen  Obstbau  und  die  Obstverwertung  zu
studieren,  dem  preußischen  Handelsministerium  erstattet
hatte,  wurde  ich  durch  den  Vortragenden  Rat  Herrn  Geh.
Oberregierungsrat  Lusenski,  veranlaßt,  über  die  in  dem  oben
genannten  Bericht  kurz  gestreifte  Frage  der  Verwertbarkeit
deutscher  Weine  zur  Cognacfabrikation  mich  etwas  eingehender ­
  zu  äußern,  und  ich  erfülle  mit  Vergnügen  in
Nachstehendem  diesen  Wunsch  in  der  Hoffnung,  daß
diese  Zeilen  zur  Gesundung  des  deutschen  Weinbaues
und  der  deutschen  Cognacindustrie  ein  Scherflein  beitragen
werden.

Der  Verfasser.
        <pb n="5" />
        5

J a h ren  wird  darüber  geklagt,  daß  der  deutsche
Weinbau  unter  einer  künstlichen  Überproduktion  infolge
  zu  starker  Vermehrung  des  Weines  mittels
Zuckerwasserzusatz  leide.
Das  Gesetz  vom  20.  April  1892  und  zuletzt  das  vom
24.  Mai  1901  versuchte  dieser  Weinvermehrung  engere
Grenzen  zu  ziehen  und  stellte  Grundsätze  fest,  nach  denen
eine  übermäßige  Weinvermehrung  möglichst  verhindert
werden  sollte.  Trotzdem  sind  aber  bis  heute  die  Klagen
nicht  verstummt,  und  man  hört  von  allen  Seiten  Fälle
melden,  in  denen  trotz  Gesetz  und  Kontrolle  Übervermehrung ­
  stattgefunden  hat.  Jetzt  wird  bereits  wieder  nach
neuen  Mitteln  gesucht,  diese  Weinvermehrung  einzuschränken. ­

Der  deutsche  Weinbau  produziert  neben  einer  großen
Menge  feinster  Qualitätsweine  und  solcher  Weine,  die
naturrein  noch  gute  Trinkweine  sind,  besonders  in  schlechten
Jahren  eine  nicht  unerhebliche  Menge  von  Weinen  mit
einem  so  hohen  Säuregehalt,  daß  sie  naturrein  nicht  konsumiert ­
  werden  können.
Nur  durch  Herabsetzung  des  hohen  Säuregehaltes  wird
dieser  ,Wein  trinkfähig.  Zu  diesem  Zwecke  ist  ein  Zuckeroder ­
  Zuckerwasserzusatz,  welcher  den  Alkoholgehalt  des
Weines  erhöht  und  den  Säuregehalt  herabsetzt,  unentbehrlich, ­
  infolgedessen  ist  aber  auch  die  Vermehrung  unvermeidlich. ­
  Die  Grenze  der  Weinvermehrung  ist  sehr
        <pb n="6" />
        6

schwer  festzusetzen,  und  solange  diese  sogenannte  rationelle
Weinverbesserung  überhaupt  notwendig  ist  und  gestattet
werden  muß,  wird  selbst  durch  schärfste  Kontrollen  eine
über  das  Maß  des  Notwendigen  hinausgehende  Vermehrung
nicht  ganz  ausgeschlossen  werden  können.
Welche  Quantitäten  Wein  für  die  Zuckerung  in  Frage
kommen,  ist  noch  niemals  festgestellt  worden,  weder  die
amtliche  Statistik,  noch  irgend  welche  privaten  Feststellungen
sind  gemacht  worden,  um  vielleicht  auf  Grund  derselben
für  diesen  Teil  der  Naturweinproduktion  eine  andere  Verwendungsart ­
  zu  suchen.  Zurzeit  ist  es  weder  bekannt,
welche  Quantitäten  Wein  die  Zuckerung  unbedingt  nötig
haben,  weil  sie  tatsächlich  ohne  dieselbe  nicht  trinkfähig
sind,  noch  welche  Quantitäten  gezuckert  werden,  weil  man
glaubt,  durch  die  Zuckerung  den  sonst  auch  wohl  trinkfähigen ­
  Wein  zu  verbessern  oder  zu  verbilligen.
Wenn  es  gelingen  würde,  für  die  im  Naturzustände
nicht  trinkfähigen  Weine  ganz  oder  wenigstens  zum  großen
Teil  eine  andere  Verwendung  zu  finden,  so  würde  selbst  bei
verhältnismäßig  niedriger  Verwertung  dieses  Teiles  der
Produktion  dem  Weinbau  im  ganzen  ein  großer  Vorteil
dadurch  erwachsen,  daß  die  konsumfähigen  Weine  viel  begehrter ­
  und  besser  bezahlt  würden.
Sicher  würden  alsdann  von  den  Produzenten  die  reifen
Trauben,  die  trinkfähige  Naturweine  ergeben,  von  den
sauren  Trauben  getrennt  gelesen  werden  und  nicht,  wie
dies  jetzt  in  den  weitaus  meisten  Fällen  geschieht,  ohne
Auswahl  reife  und  weniger  reife  Trauben  zusammen  in  denselben ­
  Kübel  geworfen  und  zusammen  gekeltert  werden.
Der  Mehrerlös  für  den  Naturwein  würde  den  Mindererlös
für  den  sauren  Wein  reichlich  ausgleichen.
Bei  der  sehr  großen  Bedeutung  der  Zuckerungsfrage
für  die  Zukunft  des  deutschen  Weinbaues  scheint  es  mir
        <pb n="7" />
        7

an  der  Zeit,  dieser  Frage  die  allergrößte  Aufmerksamkeit
zuzuwenden.
Es  ist  nicht  zu  bestreiten,  daß  die  gezuckerten  Weine
gerade  den  reinen  Naturweinen  mittlerer  Lagen,  die  noch
in  reinem  Zustande  getrunken  werden  könnten,  eine  sehr
empfindliche  Konkurrenz  machen,  und  daß  infolge  dieser
Konkurrenz  letztere  ebenfalls  durch  Zuckerung  verbilligt
werden  müssen,  wenn  sie  nicht  zu  unrentablen  Preisen  verkauft ­
  werden  sollen.  Man  hört  auch  deshalb  gerade  von
den  Besitzern  dieser  Weinlagen  die  größten  Klagen  über
die  augenblicklichen  Zustände.
Ebenso  klagen  aber  auch  die  Konsumenten.  In  Deutschland ­
  wehrt  sich  das  Publikum  bereits  dagegen,  gezuckerte
Weine  zu  trinken,  und  unsere  Abnehmer  im  Auslande  wollen
ebenfalls  nur  noch  Naturweine  beziehen.  Die  Vereinigten
Staaten  von  Nordamerika  haben  bereits  Ende  vorigen  Jahres
Bestimmungen  getroffen,  nach  denen  gezuckerte  Weine  nur
unter  entsprechender  Deklaration  Eingang  finden  sollen,  in
der  Absicht,  hierdurch  denselben  den  Eingang  überhaupt  zu
versperren.  Es  wird  vielleicht  nicht  lange  dauern,  bis  auch
andere  Länder  diesem  Beispiel  folgen  werden.
Meiner  Überzeugung  nach  könnten  diesezu  sauren  Naturweine ­
  zur  Destillation  bezw.  zur  Herstellung  von  Cognac
wenn  nicht  ganz,  so  doch  mindestens  zum  großen  Teil  gute
Verwendung  finden.  Es  ist  nicht  zu  verkennen,  daß  dieser
Verwendungsart  zurzeit  noch  sehr  große  Hindernisse  entgegenstehen. ­
  Diese  scheinen  mir  jedoch  nicht  unüberwindlich, ­
  wenn  durch  sachgemäße  Vorbereitung  der  Boden
hierfür  geebnet  wird.
Der  Konsum  an  Cognac  in  Deutschland  ist  sehr  bedeutend, ­
  ist  aber  ebenfalls  durch  amtliche  Statistik  nicht  festgestellt. ­
  Eine  Schätzung,  die  auf  annähernde  Richtigkeit
Anspruch  haben  könnte,  läßt  sich  zurzeit  nur  auf  Grund
        <pb n="8" />
        8

der  in  Deutschland  produzierten  Weindestillate  und  der  vom
Auslande  als  Cognac  und  Weindestillat  eingeführten  Mengen
gewinnen.  Die  über  den  Import  vom  Auslande  bestehenden ­
  statistischen  Zahlen  geben  aber  Cognac  und  Weindestillat ­
  nicht  gesondert,  sondern  in  einer  Summe  mit  Rum,
Arac  usw.  zusammen  an.  Es  ist  deshalb  nur  der  Import
aus  Frankreich  in  Betracht  zu  ziehen,  weil  aus  Frankreich
fast  keine  anderen  Spirituosen  dieser  Art  importiert
werden.  Diese  Summe  umfaßt  aber  auch  den  bei  weitem
größten  Teil.
Der  weit  überwiegende  Teil  des  unter  dem  Namen
Cognac  in  den  Konsum  gelangenden  Branntweins  ist  nicht
reines  Weindestillat,  sondern  eine  Mischung  von  sehr  geringen ­
  Mengen  desselben  mit  gereinigtem  Kartoffelspiritus.
Dieser  Cognac  wird  ohne  amtliche  Kontrolle  in  unzähligen
Betrieben  hergestellt.
Wie  minimale  Mengen  Weindestillat  in  deutschen
Cognacfabriken  zur  Herstellung  des  Cognac  verwendet
werden,  konnte  ich  aus  einigen  mir  bekannt  gewordenen
Umsatzziffern  von  Häusern,  deren  Weindestillatproduktion
mir  ebenfalls  bekannt  ist,  berechnen.  Von  Namennennung
sehe  ich  aus  begreiflichen  Gründen  ab.
Es  kamen  in  diesen  Fällen  für  den  ganzen  Cognacumsatz, ­
  inklusive  der  besseren  Qualitäten  und  reinen
Weindestillate,  die  durchschnittliche  Alkoholstärke  des
Konsumcognacs  auf  40  %  berechnet,  1  %  Weindestillat  in
39  %  Kartoft'elbranntwein  oder  an  Quantum  2V 2  1  in
100  Litern  zur  Verwendung.
Ein  Beweis,  daß  die  angeführten  Mengen  des  verwendeten ­
  Weindestillats  nicht  zu  niedrig  berechnet  sind,
bilden  auch  die  Preise  des  in  größten  Massen  verkauften
billigen  Cognac,  die  nur  gerade  den  ja  bekannten  Marktpreis ­
  für  gereinigten  Kartoffelspiritus,  zuzüglich  der  darauf
        <pb n="9" />
        9

ruhenden,  aufs  allerminimalste  berechneten  Herstellungs-,
Handlungs-,  Verkaufsunkosten  usw.  decken.  Zur  Deckung
der  Kosten  eines  auch  nur  nennenswerten  Zusatzes  von
Weindestillat  lassen  diese  Preise  nichts  mehr  übrig.  Die
Produkte  der  Häuser,  auf  die  ich  oben  Bezug  genommen,
sind  aber  nicht  schlechter  wie  die  der  meisten  Cognacfabriken ­
  in  Deutschland.

In  Deutschland  bestanden  in  den  Betriebsjahren

1899/1900

126

Weinbrennereien,

die  2  505

hl

r.

Alkohol

1900/1901

133

V

„  3  562

r.

1901/1902

151

V

„  3  572

r.

V

1902/1903

164

V

„  2  844

r.

1903/1904

131

»

„  1773

r.

produzierten,

das

ist  in  fünf  Jahren

14  256

hl

r.

Alkohol

gleich  per  Jahr  2851  hl  r.  Alkohol.  Berücksichtigt  man
hierbei,  daß  die  nicht  unter  Steuerverschluß,  sondern  als
Abfindungsbrennereien  arbeitenden  eine  höhere  Ausbeute
an  Alkohol  haben,  wie  er  in  dem  steueramtlichen  Nachweis
zum  Ausdruck  kommt,  so  kann  man  die  Durchschnittsproduktion ­
  pro  Jahr  mit  mindestens  3000  hl  r.  Alkohol  annehmen. ­

Hiernach  ist  anzunehmen,  daß  aus  diesem  Quantum
Weindestillat  in  Deutschland,  selbst  wenn  der  Weindestillatgehalt ­
  im  Cognac  5  %,  also  doppelt  so  groß  ist,  wie  oben
festgestellt,  15  Millionen  Liter  Cognac  hergestellt  werden.
Aus  dem  Auslande  wurden  in  den  letzten  Jahren  im
Durchschnitt,  nach  den  vom  Kaiserl.  Statistischen  Amt
herausgegebenen  Nachweisen  über  den  auswärtigen  Handel  im
deutschen  Zollgebiet  über  15000  Doppelzentner  anBranntwein
aus  Frankreich  bezogen.  Hierzu  kommt  ein  nicht  unwesentlicher ­
  Import  von  Weindestillat  und  Cognac  aus  Californien,
Australien,  Italien,  Griechenland,  Spanien  usw.,  der  in  den
        <pb n="10" />
        10

mir  zugänglich  gewesenen  Tabellen  nicht  besonders  spezifiziert ­
  ist.
Legen  wir  den  allein  aus  Frankreich  bezogenen  Branntwein ­
  unserer  Berechnung  zugrunde.  Dieser  Branntwein
besteht,  wie  schon  erwähnt,  fast  ausschließlich  aus  solchem,
den  der  Käufer  in  der  Voraussetzung,  es  sei  reines  Weindestillat, ­
  unter  der  Bezeichnung  Cognac  bezieht.  Dieser
Cognac  dient  ebenfalls  zum  größten  Teil  zur  Herstellung
des  billigeren  Konsumcognacs,  indem  er  mit  Kartoffelspiritus
gemischt  wird.
Das  ohne  Zusatz  von  Kartoffelsprit  belassene  Quantum
ist  wohl  auf  25%  zu  schätzen,  während  der  übrige  Teil  zu
weitgehendsten  Verschnitten  bis  zu  1  %  herab  benutzt  wird.
Der  vom  Auslande  bezogene  Cognac  resp.  das  Weindestillat ­
  wird  der  Zollersparnis  halber  hochgrädig  oft  bis
85%  Alkohol  enthaltend,  jedoch  selten  unter  60%  eingeführt ­
  und  man  kann  deshalb  die  15  000  dz  Brutto,  das
heißt  inkl.  Faß,  auch  unter  Berücksichtigung  des  spezifisch
leichteren  Alkohols,  als  netto  15  000  hl  ä  60%  annehmen.
Es  kann  kein  Zweifel  bestehen  und  ist  sicher  nicht  zu  hoch
gegriffen,  daß  aus  diesem  Quantum  allermindestens  das
zehnfache  Quantum’  Konsumcognac  hergestellt  wird.  Man
muß  deshalb  den  aus  französischem  Branntwein  hergestellten ­
  Cognac  ebenfalls  mit  mindestens  15  Millionen  Liter
annehmen.
Im  ganzen  werden  demnach  in  Deutschland  mindestens
30  Millionen  Liter  Cognac  hergestellt  bezw.  eingeführt.
Zu  dieser  Summe  kommen  allerdings  noch  die  kolossalen ­
  Quantitäten  Cognac,  welche  durch  sogenannte  Cognacgrundstoffe ­
  (Bonificateur,  Cognacseve,  Cognacextrakt,
Cognacessenz  usw.)  ohne  besonderen  Zusatz  von  Weindestillat ­
  hergestellt  werden.  Daß  diese  Quantitäten  sehr
bedeutend  mitzählen,  haben  die  im  Laufe  dieses  Jahres  in
        <pb n="11" />
        11

Königsberg  i.  Pr.  und  Bamberg  verhandelten  Cognacprozesse
ergeben;  doch  ist  eine  auch  nur  annähernd  auf  Richtigkeit
Anspruch  habende  Schätzung  hierfür  unmöglich.
Es  ist  nicht  zu  verkennen,  daß  diese  oben  geschätzten
30  Millionen  Liter  von  einem  sehr  verschiedenen  Konsumentenkreise ­
  aufgenommen  werden.  Während  der  eine
Teil  als  Cognac  einen  wirklich  ganz  reinen  Weinbranntwein
erwartet  und  gern  den  geforderten  höheren  Preis  hierfür
zahlt,  will  der  andere  weit  größere  Teil  der  Konsumenten
unter  der  Bezeichnung  Cognac  zwar  einen  besseren  Branntwein ­
  empfangen,  wie  solcher  aus  Kartoffelspiritus  hergestellt ­
  wird,  aber  nicht  den  höheren  Preis,  der  für  reines
Weindestillat  notwendig  gezahlt  werden  muß,  dafür  ausgeben. ­
  Dieser  Teil  des  Publikums  wünscht  aber  doch,  daß
selbst  der  billigst  angebotene  Cognac  seinen  Charakter,
d.  h.  die  Eigenschaft,  die  den  Cognac  vom  Kartoffelbranntwein ­
  unterscheidet,  dem  Weindestillat  verdankt.  Keinesfalls ­
  erwartet  der  Konsument,  daß  Cognac  nur  durch  andere
künstliche  Zusätze  seinen  Charakter  empfangen  hat,  Weindestillat ­
  dagegen  nicht  oder  nur  in  so  geringer  Menge
enthält,  um  dem  Wortlaut  der  Beschlüsse  des  Verbandes
deutscher  Cognacbrenner*)  noch  gerade  zu  genügen.
Um  einem  Branntwein  den  Cognaccharakter  mittels
Weindestillat  ohne  künstliche  Zusätze  zu  geben,  wird  zwar,
je  nachdem  sich  das  Weindestillat  durch  Lager  mehr  oder
weniger  in  seinem  Bouquet  entwickelt  hat,  ein  größeres  oder
minder  großes  Quantum  notwendig  sein,  immerhin  dürfte
aber  ein  Mindestgehalt  von  10%  Weindestillat  mit  Recht
beansprucht  werden  können.  Mit  diesen  Anforderungen
dürfte  sich  im  Verkehr  der  Unterschied  in  der  Qualität  und

*)  Die  Beschlüsse  sind  auf  Seite  19  wiedergegeben.
        <pb n="12" />
        12

im  Wert  des  Weinbranntweins  sehr  wohl  in  Einklang  bringen
lassen,  denn  während  bei  einem  Zusatz  von  10%  lange
gelagerten  höherwertigen  Weindestillats  sich  ein  besserer
Cognac  ergibt,  der  auch  zu  höherem  Preise  verkauft  werden
wird,  kann  mit  10%  weniger  qualitätsreichen  jüngeren
Destillats  der  Konsum  der  billigsten  Cognacsorten  befriedigt
werden.  Jedenfalls  sind  aber  10%  jungen  Weinbranntweins ­
  imstande,  dem  Cognac  auch  ohne  künstliche  Beimengungen ­
  seinen  Charakter  zu  geben.  Diese  Ansicht
wird  von  vielen  reellen  Cognacfabrikanten  ebenfalls  vertreten ­
  und  nur  die  Rücksicht  auf  die  Konkurrenz,  sowie
das  Fehlen  einer  entsprechenden  gesetzlichen  Begriffsfeststellung ­
  für  Cognac  und  einer  Kontrolle  für  den  Zusatz  von
Weindestillat,  läßt  bisher  die  Ausführung  in  der  Praxis
nicht  zu.
Auch  die  Handelskammer  in  Cöln  sagt  in  ihrem
Jahresbericht  für  1904  in  bezug  auf  deutschen  Cognac:
„Als  ein  großer  Übelstand  wird  es  in  dem  Erwerbsleben ­
  dieser  Branche  angesehen,  daß  sich  der  Begriff
,Cognac*  noch  keiner  reichsgesetzlichen  Feststellung  erfreut,
ein  Mißstand,  der  die  Absatzfähigkeit  dieses  Artikels  beschränkt ­
  und  andererseits  durch  eingeleitete  Anklagen  wegen
Nahrungsmittelverfälschung  fortgesetzt  die  Gewerbetreibenden ­
  in  ihrer  materiellen  und  ideellen  Existenz  bedroht.“
In  einem  Gutachten,  welches  der  Rat  der  Stadt  Leipzig
durch  seine  chemische  Untersuchungsanstalt  Anfang  dieses
Jahres  in  bezug  auf  Cognac  bekannt  gegeben  hat,  heißt  es
u.  a.  wörtlich:  „Es  bleibt  dem  reellen  Handel  Vorbehalten,
die  Preise  genau  mit  der  Menge  des  verwendeten  Weindestillats ­
  in  Einklang  zu  bringen  und  auch  Waren  nicht  als
Cognac  zu  bezeichnen,  welche  einen  verschwindend  geringen
Gehalt  an  Weindestillat  besitzen.  Wir  halten  aber  etwa
        <pb n="13" />
        13

10  %  als  Mindestgrenze  einer  reellen  verkaufsfähigen
Ware.“
Zurzeit  läßt  sich  das  Publikum  den  minderwertigen
Branntwein  mit  schönen  Etiketten  und  fingierten  Firmennamen ­
  als  echten  Cognac  zu  unverhältnismäßig  hohen
Preisen  verkaufen.
Würde  die  Mindestgrenze  von  Weindestillat  im  Cognac
auf  10%  festgesetzt  werden,  so  würden  die  30  Millionen
Liter  Cognac  in  Deutschland  einen  Weindestillatkonsum
von  3  Millionen  Litern  bedeuten,  selbst  wenn  man  nicht
die  besseren  Qualitäten  in  Rechnung  stellte.  Tatsächlich
muß  man  aber  annehmen,  daß  etwa  25  %  dieses  Quantums
zu  Preisen  verkauft  wird,  für  die  der  Käufer  einen  wirklich
reinen  Weinbranntwein  verlangen  kann  und  auch  erwartet,
und  weitere  25  %  zu  Preisen,  für  die  ein  Branntwein  mit
einem  Weindestillatgehalt  von  33 l /,i%  und  mehr  geliefert
werden  könnte.
Bei  reller  Herstellung  der  jetzigen  Cognacproduktion
in  Deutschiand  würde  nach  obiger  Berechnung  mindestens
ein  Quantum  von  11%  Millionen  Liter  Weindestillat  ä  50  %
nötig  sein,  wozu  rund  825  000  hl  Wein  von  zirka  7  %  Alkoholgehalt ­
  verbraucht  würden.  Das  ist  über  25  %  der
durchschnittlichen  deutschen  Weinproduktion.  Es  werden
dagegen  zu  der  angeführten  Cognacproduktion  von  30  Millionen ­
  Liter  jedoch  nur,  außer  den  in  Deutschland  gebrannten ­
  300  000  1  r.  A.  =  600  000  1  50  %  igen  Weindestillat, ­
  die  15  000  hl  von  Frankreich  eingeführter  60%iger
Cognac  =  1  800  000  1  50°/oiges  Weindestillat  verwendet,
das  sind  zusammen  nur  2  400  000  1  Weindestillat  ä  50%.
Hierzu  kommen,  wie  schon  oben  bemerkt,  die  noch
aus  andern  Ländern  bezogenen,  nicht  festgestellten  Quantitäten. ­
        <pb n="14" />
        14

Um  sich  ein  Urteil  zu  bilden,  was  man  berechtigt  ist,
unter  der  Bezeichnung  Cognac  zu  verlangen,  ist  es  nötig,
daß  man  auf  den  Ursprung  dieser  Bezeichnung  und  auf  die
sich  mit  der  Zeit  herausgebildete  Gepflogenheit,  was  jetzt
unter  Cognac  verstanden  wird,  sowie  auf  den  Wert  des
Weinbranntweins  etwas  näher  eingeht.
Cognac  verdankt  seinen  Namen  der  Stadt  Cognac  im
Departement  der  Charente  in  Südfrankreich.  Dort  wurde
vor  mehr  als  250  Jahren  der  Handel  mit  Weinbranntwein
begonnen,  und  dort  ist  heute  noch  der  Sitz  der  größten
Handelshäuser  für  diesen  Artikel.
Die  beiden  Departements  Charente  hatten  im  17.  Jahrhundert ­
  einen  so  großen  Weinbau,  besonders  an  Weißweinen, ­
  daß  es  nicht  möglich  war,  die  ganze  Produktion  als
Trinkwein  abzusetzen.  Dies  lag  besonders  daran,  daß
andere  Weinbaugebiete  Frankreichs  ihre  Produktion  sehr
vergrößert  hatten  und  die  Weine  der  Charente  infolge  ihres
hohen  Säuregehalts  für  den  Konsum  weniger  begehrt  waren,
wie  diejenigen  der  anderen  Bezirke,  die  keinen  so  hohen
Säuregehalt  aufwiesen.  Ebenso  war  der  geringe  Alkoholgehalt, ­
  7—  9  %,  ein  Hindernis,  diese  Weine  bei  dem  dortigen
Klima  und  den  vorhandenen  Kellerverhältnissen  lange  aufbewahren ­
  zu  können,  ohne  sie  dem  Verderben  entgegenzuführen. ­

Dem  etwa  eintretenden  Verlust  vorzubeugen,  wurden
diese  Weine  destilliert,  um  auf  diese  Weise  wenigstens  den
Alkoholgehalt  des  Weins  zu  gewinnen.  Diese  Destillation
wurde  von  den  Weinproduzenten  selbst,  auf  ganz  primitiven
Destillierapparaten,  bestehend  aus  Blase,  Helm  und  Kühlschlange, ­
  vorgenommen  und  das  gewonnene  Destillat  auf
Eichenholzfässern  gelagert.  Das  hierfür  benötigte  Eichenholz ­
  wurde  aus  den  nächst  gelegenen  Wäldern  bei  Limoges
        <pb n="15" />
        15

bezogen  und  hat  sich  als  besonders  geeignet  für  die  Lagerung
erwiesen.
Es  zeigte  sich,  daß  nach  einigen  Jahren  Lagerung  aus
dem  erst  wasserhellen  Weindestillat,  das  frisch  einen
strengen  Geruch  nach  Spiritus  und  dessen  wenig  angenehm
riechenden  und  schmeckenden  Oxydationsprodukten  besitzt,
ein  goldgelber  Branntwein  von  feinstem,  mildem,  angenehmem ­
  Geschmack  und  herrlichem  Aroma  entsteht  und
daß  bei  weiterem  Lagern  sich  diese  Eigenschaften  immer
mehr  entwickeln.
Den  Wert  dieses  Branntweins  erkennend,  der  außerordentlich ­
  nervenbelebend  wirkt  und  im  Genuß  weniger
unangenehme  Nachwirkungen  wie  anderer  Branntwein
hinterläßt,  nahmen  die  Handelshäuser  in  Cognac,  der  im
Zentrum  des  Weingebiets  gelegenen  größten  Stadt,  sich  des
Verkaufs  an.
Nach  den  Aufzeichnungen  in  L.  Ravaz  „Le  Pays  du
Cognac“,  Angouleme  1900,  hatte  die  Expedition  im  Jahre
1775  bereits  einen  Umfang  von  47  700  hl  angenommen.
Mit  der  weiteren  Entwicklung  des  Cognacgeschäftes
begannen  die  Händler  selbst  die  Destillation  der  Weine  in
die  Hand  zu  nehmen.  Die  Nachfrage  nach  diesem  edlen
Branntwein  für  den  Inlandsbedarf  und  den  Export  steigerte
sich  immer  mehr,  sodaß  die  Weine  der  beiden  Charentes
den  Bedarf  nicht  mehr  decken  konnten.  Die  Folge  davon
war,  daß  die  Brenner  in  Cognac  die  Weine  anderer  Provenienz ­
  ebenfalls  zur  Brennerei  verwendeten  und  mit  den
Destillaten  der  Charenteweine  mischten.  Sowohl  Weine
aus  anderen  Gebieten  Frankreichs,  wie  des  Auslandes,  aus
Italien,  Spanien,  Rumänien  usw.  wurden  hierfür  verwendet.
Aber  die  vergrößerte  Nachfrage  ließ  auch  nicht  mehr  genügend ­
  großes  Lager  ansammeln,  um  das  Bedürfnis  an
        <pb n="16" />
        16

altem,  lange  gelagertem  Cognac  zu  befriedigen.  Um  der
Anforderung  des  Publikums  nach  durch  Alter  mild  und
aromatisch  gewordenem  Cognac  zu  genügen,  ging  man  dazu
über,  den  milden  Geschmack  durch  Zuckerzusatz  zu  erzeugen ­
  und  die  Stoffe,  die  der  Cognac  mit  der  Zeit  aus
dem  Eichenholz  auslaugt,  durch  künstlichen  Zusatz  von
Eichenholzextrakt  und  Extrakte  anderer  Pflanzenstoffe  zu
ersetzen.  Dieses  billige  Surrogat  des  kostspieligen  Lagerns
brachte  eine  für  die  Qualität  des  Cognacs  nicht  vorteilhafte
Wendung.  Weniger  kapitalkräftige  Leute  nahmen  sich  dieses
Geschäftszweiges  an,  vermehrten  und  verschärften  die
Konkurrenz.  Unter  diesen  fanden  sich  auch  solche,  die,
darauf  fußend,  daß  das  Alter  des  Cognacs  für  den  Käufer
nicht  anders  erkennbar  ist,  als  durch  Farbe,  Geschmack  und
Aroma,  daß  aber  Auge,  Nase,  Zunge  leicht  zu  täuschen  sind,
die  natürlichen  Eigenschaften  dem  Cognac  nunmehr  nur  noch
künstlich  gaben,  um  durch  billigere  Preise  der  Konkurrenz  begegnen ­
  zu  können.  Infolge  herabgedrückter  Preise  wurde
immer  allgemeiner  zu  diesen  künstlichen  Mitteln  gegriffen
und  Cognac  unter  Etiketten  verkauft,  die  bezüglich  der
Altersangaben  der  Wahrheit  in  den  seltensten  Fällen  entsprachen. ­
  Trotzdem  kaufte  das  Publikum  im  Vertrauen  auf
den  Originalbezug  diesen  Cognac  als  das,  was  auf  dem
Etikett  angegeben  war,  und  der  Umsatz  nahm  immer  größere
Dimensionen  an.  Die  vergrößerte  Konkurrenz  drückte  die
Preise,  und  man  blieb  nicht  mehr  dabei  stehen,  junges
Weindestillat  anderer  Flerkunft  als  alten  Cognac  aus
Charenteweindestillaten  zu  verkaufen,  sondern  ersetzte  auch
das  Weindestillat  zum  großen  Teil  durch  gut  rektifizierten
Kartoffelspiritus,  der  seinerzeit  in  großen  Mengen  von
Deutschland  bezogen  wurde.  Später  ist  dieser  deutsche
Kartoffelspiritus  durchden  inFrankreich  in  großenMassen  hergestellten ­
  Rübenspiritus  ersetzt  worden.  Ein  solcher  Ersatz
        <pb n="17" />
        17

2

des  Weindestillats  durch  Industriespiritus  hat  besonders  Eingang ­
  gefunden,  als  vor  30  Jahren  die  Reblaus  die  Weingelände ­
  der  Charente  fast  ganz  vernichtete.  Dies  geht  besonders ­
  aus  den  nachstehend  verzeichnecen  Zahlen  deutlich
hervor,  nach  denen  die  Expeditionen  von  Cognac  nach  Zerstörung ­
  der  Weingärten  durch  die  Reblaus  sich  vergrößerten
und  bei  weitem  die  Produktion  von  Weindestillat  übertrafen.

In  dem  schon  erwähnten  Werk  von  L.  Ravaz  ist  von

dessen  Mitarbeiter  Mr.  A.  Vivier,

einem  Kenner  der  Verhältnisse

  in  Cognac,  auf  Seite  168  angegeben,  daß  von  Cognac
an  Weinbranntwein  expediert  seien

im  Jahre  1871  .  .  .

229  741  hl

1872  .  .  .

174  741  „

1873  .  .  .

232  643  „

1874  .  .  .

160  310  „

1875  .  .  .

238  725  „

das  ist  in  diesen  5  Jahren  .

1  036  160  hl,

während,  nachdem  die  Reblaus

ihre  Verheerung  beendet

hatte,  als  von  ebendaher  expediert  auf  Seite  383  verzeichnet

  sind

im  Jahre  1881  .  .  .

246  100  hl

1882  .  .  .

248  976  „

1883  .  .  .

222  880  „

1884  .  .  .

233  106  „

1885  .  .  .

266  586  „

das  ist  in  5  Jahren  .  .  .

1  217  648  hl.

Auch  die  nachfolgenden  Zahlen  bestätigen  die  Verwendung ­
  von  Industriespiritus  zur  Herstellung  von  Cognac
in  Frankreich.
Nach  dem  „Bulletin  des  statistiques  du  ministere  des
        <pb n="18" />
        18

J

Finances“  aus  dem  Jahre  1900  betrug  die  Alkoholerzeugung
aus  Wein  in  Frankreich  1891/1900  rund

1891  .  .  .

51  000

hl

1892  .  .  .

69  000

1893  .  .  .

100  000

V

1894  .  .  .

161  000

1895  .  .  .

61  000

»

1896  .  .  .

58  000

V

1897  .  .  .

83  000

V

1898  .  .  .

46  000

V

1899  .  .  .

77  000

V

1900  .  .  .

149  000

11

also  in  10  Jahren  zusammen  855  000  hl
gleich  85  500  „  pro  Jahr,
während  unter  der  Bezeichnung  (Eaux  de  vie)  Weindestillat
der  Export  allein,  ohne  den  Konsum  im  Inland,  nach  der
veröffentlichten  Statistik  des  Ministeriums  für  Landwirtschaft
von  1887  bis  1896  im  Mittel  186  875  hl  betrug.
Ganz  besonders  eingehend  sind  die  Beweise  für  die
in  der  französischen  Cognacindustrie  eingetretenen  Mißstände ­
  in  der  „Denkschrift  des  Verbandes  deutscher  Cognacbrenner“ ­
  über  den  Anschluß  des  Deutschen  Reichs  an  die
Madrider  Übereinkunft,  betreffend  die  Unterdrückung  der
falschen  Herkunftsbezeichnungen  auf  Waren,  geschildert.
Trotzdem  die  Art  der  Herstellung  des  Cognacs  im  Bezirk
Cognac  längst  kein  Geheimnis  mehr  ist  und  in  oben  beschriebener ­
  Art  im  persönlichen  Verkehr  von  den  Fabrikanten ­
  in  Cognac  zugegeben  wird,  sucht  man  in  der  Öffentlichkeit ­
  noch  immer  den  Eindruck  zu  erwecken,  als  sei
Cognac  noch  immer  wie  ehemals  das  reine  alte  Destillat
aus  Charenteweinen  ohne  jeden  künstlichen  Zusatz.  Letztere
        <pb n="19" />
        19

2*

Darstellung  findet  man  auch  in  dem  Ravazschen  Werk  in
dem  Abschnitt  „Des  Eaux  de  vie“.  Dieses  Werk  ist  mit
Unterstützung  der  offiziellen  Vertretung  des  Cognachandels
im  Bezirk  Cognac,  dem  „Syndicat  de  Cognac“  herausgegeben
worden.
Mit  der  Einführung  der  Cognacfabrikation  an  anderen
Plätzen  Frankreichs  und  in  außerfranzösischen  Ländern  hat
sich  die  Art  der  Herstellung,  wie  sie  in  der  Stadt  Cognac
gehandhabt  wird,  auch  dorthin  übertragen.  In  Deutschland,
wo  seit  Jahren  darüber  gestritten  wird,  was  man  unter  der
Bezeichnung  Cognac  zu  verstehen  hat,  sind  auf  Anregung
des  Verbandes  deutscher  Cognacbrenner  in  Verbindung  mit
dem  Verband  selbstständiger  öffentlicher  Chemiker  Deutschlands ­
  zuerst  in  Gera  und  dann  am  8.  Januar  1901  in  Berlin
folgende  Beschlüsse  gefaßt  worden:
1.  Cognac  ist  ein  mit  Hilfe  von  Weindestillat  hergestellter ­
  Trinkbranntwein.
2.  Cognac,  welcher  unter  einer  Bezeichnung  in  den
Verkehr  gebracht  wird,  die  den  Anschein  erwecken  muß,
daß  es  sich  um  reines  Weindestillat  handelt,  darf  seinen
Alkoholgehalt  nur  dem  Destillat  aus  Wein  oder  Tresterwein
verdanken.
Die  Versammlung  erklärt,  daß  sie  den  Namen  „Cognac-Weinbrand“
  als  eine  geeignete  Bezeichnung  für  einen  derartigen ­
  Cognac  ansieht.
3.  Cognac  muß  wenigstens  38  Volumprozent  Alkohol
und  darf  nicht  mehr  als  2  g  Zucker,  als  Invertzucker  bestimmt, ­
  und  nicht  mehr  als  1,5  g  zuckerfreies  Extrakt  in
100  ccm  enthalten.
Der  Zusatz  von  Glyzerin  zum  Cognac  als  Süßungsmittel ­
  ist  nicht  gestattet.
        <pb n="20" />
        20

Als  Farbstoff  ist  zulässig,  was  durch  die  natürliche
Faßlagerung  und  durch  Zusatz  von  gebranntem  Zucker  in
den  Cognac  gelangt.
4.  Ein  Cognac,  der  unter  dein  Namen  „Medizinal-Cognac“
  in  den  Handel  gebracht  wird,  hat  den  Vorschriften
des  Deutschen  Arzneibuches  zu  entsprechen.
5.  Cognacähnliche  Getränke,  die  mittels  künstlicher
Essenzen  sowie  Ätherarten  und  ätherischen  Ölen  hergestellt
sind,  sind  als  Kunstcognac  zu  bezeichnen.
6.  Als  französischer  Cognac  oder  unter  den  diesem
Begriff  entsprechenden  Bezeichnungen  ist  in  Deutschland
nur  ein  aus  Frankreich  importierter  und  im  Originalzustande
belassener  Cognac  zu  verstehen.
Auf  Cognac  aus  anderen  außerdeutschen  Ländern
finden  diese  Bestimmungen  ebenfalls  sinngemäße  Anwendung. ­

Diese  Beschlüsse  waren  die  Folge  der  Mißstände,  die
in  der  Stadt  Cognac  selbst  in  bezug  auf  die  Herstellung
des  Cognacs  Platz  gegriffen  haben,  und  da  ein  Nachweis  der
Minderqualität  des  von  Frankreich  und  vom  Auslande  überhaupt ­
  eingeführten  Cognacs  nicht  möglich,  wollten  die  deutschen ­
  Cognacbrenner  nicht  schlechter  in  dem  Konkurrenzkampf ­
  stehen  wie  die  Franzosen  und  anderen  Ausländer.
Der  Beschluß  hat  aber  durchaus  nicht  zur  Gesundung
der  Branche  beigetragen,  im  Gegenteil,  die  Auslegung,  daß
Cognac  „mit  Hilfe  von  Weindestillat“  herzustellen  sei,  hat
dazu  geführt,  daß  die  Zusätze  von  Weindestillat  immer
kleiner  wurden  und  auf  das  Maß  heruntergingen,  welches
die  Bezeichnung  „Hilfe“  nur  noch  rechtfertigen  konnte,  und
so  wurde  der  unlauteren  Konkurrenz  durch  diese  Beschlüsse
nur  noch  ein  Rückhalt  gegeben.
        <pb n="21" />
        21

Für  Cognacs,  unter  einer  Bezeichnung,  die  den  Anschein ­
  erwecken  muß,  daß  es  sich  um  reines  Weindestillat
handle,  sollte  der  Zusatz  „Weinbrand“  angewendet  werden.
So  wenig  mit  dieser  Bezeichnung  eine  Garantie  geboten,
so  bietet  sie  selbst  nach  den  Beschlüssen  nicht  das,  was
von  einem  Weinbrandcognac  zu  verlangen  ist,  denn  hiernach ­
  kann  nicht  allein  der  Alkoholgehalt  des  Cognac  dem
Traubenwein,  sodern  ebensogut  dem  Tresterwein  entstammen;
aber  auch  die  Veränderung,  die  das  Destillat  seit  der  Herstellung ­
  erfahren  und  die  es  eigentlich  erst  in  Cognac
verwandelt,  darf  durch  künstliche  Zusätze  erzeugt  werden
und  braucht  nicht  durch  Alter  und  Lagern  enstanden
zu  sein.
Dem  Laien  muß  es  fast  unglaublich  klingen,  daß  eine
Ware  von  soweit  herabgeminderter  Qualität  und  unter
falscher  Bezeichnung  noch  unbeanstandet  Abnehmer  finden
kann.
Eine  Erklärung  hierfür  ist  auch  nur  darin  zu  finden,
daß  dem  Abnehmer  die  Möglichkeit  der  Kontrolle  für  die
Qualität  vollständig  fehlt.  Die  beiden  Charentes  sind  die
einzigen  Weingebiete,  deren  zur  Brennerei  wirklich  geeignete
Weine  bisher  rein  zur  Destillation  gelangten.
Nur  von  Cognac  aus  erhielt  die  Welt  jahrhundertelang ­
  die  feinsten  reinen  Weinbranntweine.  Als  diese  von
Cognac  aus  nicht  mehr  geliefert  wurden,  hat  das  Publikum
nur  noch  in  den  allerseltensten  Fällen  diesen  wirklich  alten
feinen  Weinbranntwein  geschmeckt,  statt  dessen  das  dafür
gehalten,  was  von  den  Cognachäusern  mit  zweifellos  großem
Geschick  künstlich  hergestellt  und  versandt  worden  ist.
Wäre  ein  Vergleich  mit  wirklich  reinem  Weinbranntwein
angestellt  worden,  würde  das  Publikum  die  Fälschung  gewiß
zurückgewiesen  haben.
        <pb n="22" />
        22

Eine  Prüfung  auf  chemischem  Wege  ist  ohne  Erfolg.
Weder  der  Zusatz  eines  neutralen  Alkohols,  der  durch  gute
Rektifikation  von  den  ihm  anhaftenden  Verunreinigungen
(Spuren  des  Rohmaterials,  Fusel)  befreit  ist,  noch  viel
weniger  das  Alter  läßt  sich  im  Weinbranntwein  nachweisen.
Selbst  nicht  einmal  der  Beweis,  daß  ein  Branntwein  auch
nur  einen  Teil  wirklichen  Weinbranntwein  enthält,  ist  auf
chemischem  Wege  sicher  zu  führen.  Die  für  diesen  Zweck
angewandte  Methode  der  Prüfung  auf  Furfurol,  welche  darauf ­
  beruht,  daß  Betanaphtol  in  Gegenwart  von  Acid.  sulphuric.
  durch  vorhandenes  Furfurol  im  Destillat  gefärbt
wird,  ist  durchaus  kein  Beweis.  Denn  ein  sehr  stark
rektifiziertes  Weindestillat  enthält  kein  Furfurol  mehr,
während  der  kleinste  Zusatz  von  Furfurol  zu  anderem  Alkohol ­
  diesen  in  der  Analyse  zu  Weindestillat  stempeln
würde.  Ebenso  verhält  es  sich  mit  den  anderen  Anhaltspunkten, ­
  die  die  chemische  Analyse  gibt.  Weder  für  einen
exakten  Nachweis  in  bezug  auf  das  Alter,  noch  auf  die
Herkunft  eines  Branntweins  reichen  die  heutigen  chemischen
Analysen  aus.
Zur  Beurteilung  eines  Cognacs  ist  man  heute  lediglich
auf  die  Prüfung  durch  Nase  und  Zunge  angewiesen.  Es  ist
nicht  zu  bestreiten,  daß  es  Leute  gibt,  die  ausgestattet  mit
gut  funktionierenden  Organen  und  durch  jahrelange  Übung
sich  ein  sicheres  Urteil  angeeignet  haben.  Irgend  einen
Beweis,  etwa  vor  Gericht,  hiermit  anzutreten,  sind  aber
auch  diese  Kenner  nicht  in  der  Lage.  Auch  der  Fachmann
läßt  sich  in  seinem  Urteil  durch  die  verschiedensten  Umstände ­
  beeinflussen.  Die  verschiedene  Umgebung,  der
Unterschied  der  Temperatur  oder  ein  fremder  Geruch  im
Raum,  der  Genuß  irgend  einer  Speise  oder  eines  Getränkes
vor  der  Prüfung  und  vieles  andere  machen  den  Prüfenden
in  seinem  Urteil  schwankend,  sodaß  er  oft  an  einem  Tage
        <pb n="23" />
        23

denselben  Cognac  für  reines  Weindestillat  erklärt,  den  er
am  nächsten  Tage  als  gemischt  mit  Industriespiritus  bezeichnet. ­
  Eine  oft  erst  nach  Tagen  zum  Vorschein  kommende ­
  Erkältung  macht  den  Prüfenden  zur  Beurteilung  eines
Cognacs  vollständig  unfähig.
Trotz  dieser  äußerlich  so  wenig  zum  Ausdruck  kommenden ­
  Eigenschaften  ist  der  Wertunterschied  eines  alten
reinen  Weindestillats,  das  ein  volles  und  feines  Bouquet
entwickelt  hat,  gegenüber  einem  jungen  Branntwein  aus
anderem  Rohmaterial,  dem  diese  Eigenschaften  künstlich
durch  Zusätze  beigebracht  wurden,  sehr  bedeutend.  Ohne
den  wissenschaftlichen  Nachweis  schon  heute  führen  zu
können,  wird  infolge  der  Erfahrung  in  der  ärztlichen  Praxis
guter  alter  Cognac  anderem  Alkohol  gegenüber  bevorzugt
und  verordnet.  Daß  in  dem  Weindestillat  Stoffe  von  anderer
Art  und  anderem  Wert  wie  in  den  übrigen  Alkoholen  sich
befinden,  deren  physiologische  Wirkungen  uns  zur  Zeit  noch
unbekannt  sind,  beweist  die  grundverschiedene  Entwicklung
beim  Lagern  unter  dem  Einfluß  des  Sauerstoffes  der  Luft
sowie  die  angenehmere  Wirkung  beim  Genuß.  Wir  können
diese  Verschiedenheit  mit  unserem  Geruch  und  Geschmack
deutlich  wahrnehmen.  Der  schon  in  der  Traube  gebildete
Zuckergehalt,  gegenüber  dem  Stärkemehl  in  anderen
Früchten,  aus  denen  Alkohol  gewonnen  wird,  mag  hierbei
auch  wohl  von  Einfluß  sein.
Aber  auch  für  den  Handel  und  in  der  Verarbeitung
ist  ein  Cognac,  der  aus  einer  Mischung  von  Weindestillat
und  Industriealkohol  besteht,  schon  deshalb  minderwertig,
weil  die  Weiterentwicklung  der  aromatischen  Stoffe  und
damit  die  Werterhöhung  durch  Lagerung  nicht  in  dem
Maße  eintritt,  wie  wenn  Cognac  aus  reinem  Weindestillat
gelagert  würde.  Der  Teil  des  Cognacs,  der  aus  Industrie ­
        <pb n="24" />
        24

alkohol  besteht,  nimmt  an  dieser  Entwicklung  nicht  teil,
denn  der  Industriealkohol  muß,  um  für  den  Verschnitt  des
Weindestillats  geeignet  zu  sein,  in  höchstem  Maße  mittels
Rektifikation  von  allen  Merkmalen  seines  Ursprungs  (Fusel)
befreit  werden  und  einen  ganz  neutral  riechenden  und
schmeckenden  Alkohol  darstellen.  Würde  dies  nicht  der
Fall  sein,  so  würden  sich  diese  Ursprungsmerkmale  sehr
bald  so  stark  bemerkbar  machen,  daß  das  Bouquet  des
Weindestillats  darunter  leidet.  Absolut  reiner,  neutraler
Alkohol  wird  aber  zwar  durch  langes  Lagern  etwas  milder
im  Geschmack,  erlangt  aber  niemals  ein  aromatisches
Bouquet.
Die  deutsche  Cognacfabrikation  ist,  infolge  der  natürlichen ­
  Entwicklung,  jetzt  darauf  angewiesen,  dem  Publikum
möglichst  die  gleichartige  Ware  zu  liefern,  wie  sie  von  der
Stadt  Cognac  versandt  wird,  und  muß  sich  deshalb  in  erster
Reihe  immer  auf  das  gleiche  Rohprodukt,  die  Charenteweine
oder  die  Destillate  aus  denselben,  stützen.  Trotz  der  herabgeminderten ­
  Qualität  des  französischen  Cognacs  blieb  die
deutsche  Cognacindustrie  nur  eine  Nachahmung  der  französischen ­
  und  blieb  in  Abhängigkeit  von  den  französischen
Charenteweinen.  Es  wäre  auch  unter  den  heutigen  Umständen ­
  ein  Wagnis  für  einen  Fabrikanten  mit  einem  Cognac
an  den  Markt  zu  kommen,  der  in  seinen  Geschmacks-  und
Bouquetstoffen  von  dem  seither  Gebräuchlichen  abwiche,
auch  wenn  es  das  reinste  Weindestillat  wäre  und  das  natürlichste ­
  eleganteste  Bouquet  und  feinsten  Geschmack  besäße,
denn  das  Publikum  würde  nicht  so  leicht  daran  glauben,
daß  dies  wirklicher  Cognac,  das  heißt  reiner,  alter  Weinbranntwein ­
  ist.
Infolgedessen  sehen  wir,  daß  in  der  deutschen  Weinbrennerei ­
  von  den  laut  Ausweis  der  Steuerbehörde  in  den
Betriebsjahren  1899—1903  gebrannten  14  256  hl  reinen
        <pb n="25" />
        25

Alkohol  der  größte  Teil  aus  ausländischem,  hauptsächlich
aus  Frankreich  bezogenem  Wein  gebrannt  worden  ist.
Aus  der  Statistik  über  Deutschlands  Warenverkehr
mit  dem  Auslande  ergibt  sich,  daß  im  Jahre
1899  8  921  Doppelzentner
1900  12  166
1901  22  784
1902  13  014
1903  8  150
zusammen  65  035  „
Wein  zur  Cognacbrennerei  aus  dem  Auslande  eingeführt
worden  sind.
Nur  ein  geringes  Quantum  hiervon  ist  nicht  aus  Frankreich ­
  bezogen.  Die  vom  Ausland  zur  Cognacbrennerei
bezogenen  Weine  müssen,  um  sie  transportfähig  zu  machen,
in  ihrem  Alkoholgehalt  erhöht  werden.  Dies  geschieht  teilweise ­
  durch  Zusatz  eines  Destillats  aus  demselben  Wein,
teilweise  auch  durch  Zusatz  anderen  Alkohols.  Da  der  Eingangszoll ­
  von  10  M.  per  Doppelzentner  für  Wein  zur
Cognacbrennerei  bis  zu  einem  Alkoholgehalt  von  18  Gewichtsprozenten ­
  gleich  zirka  22  Volumprozenten  derselbe
ist,  so  ist  sicher  anzunehmen,  daß  durchschnittlich  in  einem
Doppelzentner  100  1  20%  Alkohol  enthaltender  Wein
eingeführt  wurde.  Demnach  sind  mit  diesen  65  035  Doppelzentnern ­
  rund  13  000  hl  reiner  Alkohol  in  diesen  fünf
Jahren  zur  Cognacbrennerei  eingeführt,  und  es  verblieben
hiernach  von  den  14  256  hl  Alkoholproduktion  nur
1256  hl  reiner  Alkohol,  die  aus  inländischem  Wein  hergestellt ­
  worden  sind.
Das  ist  per  Jahr  noch  nicht  250  hl,  zu  welchen  die
auf  Seite  9  erwähnte  Mehrproduktion  hinzu  zu  rechnen  ist.
Der  für  die  Cognacbrennerei  verwendete  deutsche  Wein
        <pb n="26" />
        26

ist  aber  in  den  allerseltensten  Fällen  Naturwein  gewesen,
denn  es  werden  für  diesen  Zweck  hauptsächlich  gezuckerte
Weine,  die  einen  höheren  Alkoholgehalt  aufweisen,  besonders
solche,  die  den  gesetzlichen  Grenzzahlen  nicht  mehr  entsprechen ­
  oder  stichige  Weine,  die  nicht  mehr  für  Trinkzwecke ­
  verwendbar  und  im  Preise  sehr  billig  sind,  oder
Tresterweine  verwendet.
Von  einer  deutschen  Naturweinbrennerei  kann  man
nach  diesen  Tatsachen  nicht  mehr  sprechen,  und  als  Cognac
aus  deutschem  Naturwein,  der  lediglich  durch  Alter  seine
Qualität  erhalten  hat,  ist  nichts  in  den  Verkehr  gekommen.
Es  ist  nun  die  Frage,  ob  deutscher  Naturwein  zur
Cognacbrennerei  verwendbar  ist?
Nach  meinen  langjährigen  Erfahrungen  in  der  Praxis
sowie  auf  Grund  der  eingehenden  Versuche  im  chemischen
Laboratorium  des  Herrn  Ceheimrat  Professor  Dr.  Zuntz
in  der  Königlich  Landwirtschaftlichen  Hochschule  unter
der  Mithilfe  seines  Assistenten,  des  Herrn  Dr.  Cronheim,
dem  ich  bei  dieser  Gelegenheit  für  seine  Mitarbeit  meinen
besonderen  Dank  ausspreche,  ist  es  aber  keinem  Zweifel
mehr  unterlegen,  daß  auch  aus  dem  sauren  deutschen
Naturwein  ein  bouquetreicher,  eleganter  Weinbranntwein,
der  einem  guten  Cognac  an  Qualität  nicht  nachsteht,  zu
gewinnen  ist.
Ein  Wein,  der  zur  Branntweinherstellung  verwendet
werden  soll,  muß  gesund  und  reintönig  sein,  er  muß  normalen ­
  Mineral-  und  Extraktgehalt  und  etwa  an  Zahl  doppelt
soviel  pro  Mille  Säure  wie  Prozent  Alkohol  haben.
Der  Wein  wird  möglichst  bald  nach  beendeter  Gärung
destilliert  und  die  während  der  Gärung  gebildete  Hefe  mit
zur  Destillation  genommen,  da  diese  dem  Destillat  einen
Teil  des  Aroma  durch  ihren  Gehalt  an  Önantäther  zuführt.
        <pb n="27" />
        27

Obwohl  nun  ein  gewisser  Gehalt  an  Hefe  im  Wein  für  die
Entwicklung  des  Destillats  notwendig  ist,  so  ist  doch  ein  zu
großer  Gehalt  schädlich,  denn  dieser  gibt  dem  Destillat
einen  zu  starken  Geschmack  und  Geruch  nach  Önantäther,
der  unangenehm  wirkt  und  die  anderen  feinen  Bouquetstoffe
zu  sehr  verdeckt.  Weine  mit  hohem  Alkoholgehalt  bilden
während  der  Gärung  mehr  Hefe  wie  niedrig  alkoholhaltige
und  dies  ist  mit  einer  der  Gründe,  weshalb  Weine  mit
kleinerem  Alkoholgehalt  feinere  Branntweine  liefern.
Mit  dem  Beenden  der  Gärung  im  Wein  nimmt  die
Entwicklung  der  Bouquetstoffe  ihren  Anfang  und  alle  Stoffe,
die  im  Wein  zur  Entwicklung  gekommen  sind,  kommen  für
das  Destillat  nicht  mehr  in  Betracht  und  sind  für  dieses  verloren. ­
  Wollte  man  einen  gut  ausgebauten  alten  Wein  zur
Destillation  verwenden,  so  würde  man  zwar  einen  sehr  rein
schmeckenden  Alkohol  erhalten,  derselbe  würde  aber  selbst
nach  vieljährigem  Lager  nicht  die  Bouquetstoffe  entwickeln
wie  das  Destillat  aus  dem  gleichen  Wein  bevor  er  als
solcher  ausgebaut  war.  Ebenso  ist  ein  durch  Krankheit  angegriffener ­
  oder  stichiger  Wein  nicht  mehr  geeignet  einen
bouquetreichen  Weinbranntwein  zu  ergeben,  denn  auch  in
dem  stichigen  Wein  sind  die  Bouquet  ergebenden  Stoffe
bereits  zerstört  oder  verbraucht  und  können  in  dem
Destillat  nicht  mehr  zur  Geltung  kommen.
Die  Art  des  Bouquets  im  Weinbranntwein  wird  von  der
Reintönigkeit  des  Weines  beeinflußt.  Zum  Beispiel,  Weine
mit  sogenannntem  Erdgeschmack  sind  weniger  zur  Branntweinherstellung ­
  geeignet,  denn  man  findet  schon  nach  1  bis
2  jährigem  Lager  diesen  Erdgeschmack  (goüt  terroir)  im
Destillat  wieder  vor.  Diese  Erscheinung  zeigt  sich  besonders
vielfach  bei  den  Weinen  der  Charente  inferieur  und  den
Weinen  der  Ile  de  Re  und  Ile  d’Oleron  wie  auch  bei  italienischen ­
  Weinen,  vielleicht  weil  deren  Trauben  niedrig
        <pb n="28" />
        28

am  Boden  gezogen  werden.  Hingegen  sind  die  kleinen
deutschen  Weine  fast  durchgängig  bei  guter  Behandlung
reintönig.  Gezuckerte  und  gestreckte  Weine  sind  nicht
geeignet  einen  guten  aromatischen  Weinbranntwein  zu
geben,  weil  darin  der  Alkoholgehalt  im  Verhältnis  zum
Mineralstoff  und  Extraktgehalt  wie  zu  der  Säure  zu  groß
ist  und  die  gegenseitige  Wirkung  nicht  in  dem  Maße  eintreten
  kann,  daß  die  für  die  Bouquetbildung  nötigen  Grundstoffe ­
  erzeugt  werden  können.
Der  Säuregehalt  im  Wein  wirkt  auf  den  vorhandenen
Alkohol,  indem  er  in  Verbindung  mit  demselben  noch  zum
Teil  unbekannte  Oxydationsprodukte  bildet,  von  denen
Aldehyd,  Aceton,  Äther  und  viele  andere  nachgewiesen
sind  und  die  in  Verbindung  mit  den  Mineral-  und  Extraktstoffen ­
  sowie  im  Verhältnis  des  Alkoholgehalts  zu  letzteren
die  Grundlage  für  die  Bouquetbildung  darstellen.  Während
ein  geringer  Säuregehalt  in  Gegenwart  eines  höheren
Alkoholgehaltes  nur  imstande  ist,  wenig  von  diesen  Oxydationsprodukten ­
  zu  bilden,  ist  in  dem  umgekehrten  Verhältnis ­
  diese  Bildung  der  Oxydationsprodukte  sehr  stark.
Während  z.  B.  ein  Wein  von  12%  Alkoholgehalt  und  6  %o
Säure  nur  geringe  Mengen  solcher  Oxydationsprodukte
zeigt,  auch  der  Alkoholgehalt  zu  den  Extrakt-  und  Mineralstoffen ­
  verhältnismäßig  groß,  infolgedessen  auch  als  Trinkwein ­
  brauchbar  und  sehr  aufbewahrungsfähig  ist,  eignet  er
sich  aber  wenig  für  Destillationszwecke,  dagegen  ergibt  ein
Wein  von  etwa  12°/oo  Säure  und  6%  Alkoholgehalt  eine
große  Menge  dieser  Oxydationsprodukte,  die  ihn  als  Wein
unter  dem  Einfluß  der  Luft  schnell  zu  weiterer  Oxydation
und  zur  Bildung  flüchtiger  Säuren  bringen  und  so  dem  Verderben ­
  entgegenführen,  aber  er  hat  auf  jedes  Prozent  Alkohol
einen  verhältnismäßig  großen  Extrakt-  und  Mineralstoffbestand, ­
  bildet  viel  Oxydationsprodukte  und  ist  ein  vorzüg ­
        <pb n="29" />
        29

liches  Rohmaterial  für  die  Brennerei.  Es  ist  eine  alte  Erfahrung ­
  in  den  Charentes,  daß  in  schlechten  Weinjahren,
d.  h.  in  solchen,  in  denen  die  Trauben  sauer  bleiben  und
die  Weine  wenig  Alkohol  besitzen,  die  besten  Weinbranntweine ­
  gewonnen  werden.
Die  hier  in  Frage  kommenden  kleinen  deutschen
Weine  haben  die  für  die  Herstellung  eines  Edelbranntweins
notwendigen  Eigenschaften  und  darin  die  größte  Ähnlichkeit ­
  mit  den  Charente-Weinen.  Sie  haben  einen  Alkoholgehalt ­
  von  6—8%  und  einen  Säuregehalt  von  12—18% 0 ,
reihen  also  in  die  Art  der  stark  Oxydationsprodukte  bildenden ­
  Weine,  ganz  ebenso  wie  die  Weine  der  beiden
Charentes,  die  7—9%  Alkohol  neben  15—2O% 0  Säure  enthalten. ­
  Auch  in  den  Mineralstoff-  und  Extraktzahlen  sind
sie  einander  sehr  ähnlich.  Während  andere  Länder,  die
sich  ebenfalls  mit  der  Cognacproduktion  befassen,  wie
Italien,  Spanien,  Griechenland,  Californien,  Australien  usw.
Weine  produzieren,  die  zwar  hohe  Mineral-  und  Extraktzahlen, ­
  aber  auch  sehr  hohen  Alkoholgehalt  neben  verhältnismäßig ­
  geringem  Säuregehalt  aufweisen.  Aus  den  Weinen
dieser  Länder  kann  infolgedessen  auch  kein  aromatischer
qualitätsreicher  Branntwein  erzeugt  werden.
Während  der  Destillation  der  Weine  wird  durch  Erhitzung ­
  die  Wirkung  der  Säure  auf  den  Alkohol  und  die
Mineral-  und  Extraktstoffe  noch  erhöht  und  dadurch  die
Bildung  der  Oxydationsprodukte  befördert.  In  dem  Destillat
macht  sich  der  Einfluß  des  Sauerstoffs  der  Luft  aber  nicht
in  gleichem  Maße  geltend  wie  im  Wein,  denn  während  der
niedrige  Alkoholgehalt  und  dessen  Oxydationsprodukte  im
Wein  leicht  zur  Essigbildung  neigen,  bewirkt  der  gleiche
Einfluß  in  dem  Destillat,  in  Gegenwart  des  hohen  Alkoholgehalts, ­
  die  Bildung  aromatischer  Stoffe.
Das  frisch  hergestellte  Weindestillat  ist  wasserhell,  hat
        <pb n="30" />
        30

einen  wenig  angenehmen  Geruch  und  Geschmack,  letzteren
oft  von  dem  Metall  des  Destillierapparats  noch  beeinflußt.
Für  die  Entwicklung  desselben  ist  neben  der  Anwesenheit
der  gebildeten  Oxydationsprodukte  und  des  Zutritts  von
Sauerstoff  aus  der  Luft,  das  zum  Lagern  verwendete  Faßholz
  von  großem  Einfluß.
Ein-  Weindestillat  in  einem  luftdicht  verschlossenen
Glasgefäß  aufbewahrt,  bleibt  jahrelang  unverändert.  Bewahrt
man  dagegen  das  Weindestillat  in  einem  Glasgefäß  auf,
welches  der  Luft  Zutritt  gestattet,  so  wird  zwar  das  Weindestillat ­
  milder  im  Geschmack,  bleibt  aber  verhältnismäßig
wenig  aromatisch  und  behält  seine  wasserhelle  Farbe.
Bei  der  Lagerung  desselben  in  Holzfässern,  besonders
solchen  aus  der  Steineiche  des  Bezirks  von  Limoges,  tritt
das  dem  Cognac  eigene  Bouquet  und  der  milde,  feine  Geschmack ­
  schon  nach  wenigen  Jahren  hervor.  Auch  erhält
das  Weindestillat  darin  eine  goldgelbe  Färbung.
Der  Grund  hierfür  liegt  darin,  daß  das  Weindestillat
aus  dem  Eichenholz  des  Fasses  Stoffe  extrahiert,  die  für
Cognac  typisch  sind,  und  daß  durch  die  Poren  des  Holzes
der  Sauerstoff  der  Luft  seine  oxydierende  Wirkung  sowohl
auf  die  Oxydationsprodukte  des  Weines,  wie  auf  die  aus
dem  Holz  entnommenen  Stoffe  ausübt.  Lagert  man  ein
Weindestillat  in  sehr  großen  Fässern,  so  tritt  die  Entwicklung ­
  langsamer  ein  wie  in  kleineren,  da  das  große  Faß
der  Luft  eine,  verhältnismäßig  zu  seinem  Inhalt,  kleinere
Angriffsfläche  darbietet,  ebenso  kommt  aber  auch  das
Weindestillat  mit  einer  verhältnismäßig  kleineren  Holzfläche
in  Berührung.
Ein  Alkohol,  der  nicht  die  vorbeschriebenen  Oxydationsprodukte ­
  enthält,  ist  auch  nicht  imstande,  in  dem
Eichenholz  die  Stoffe  in  Lösung  zu  bringen,  deren  An-
        <pb n="31" />
        31

Wesenheit  zur  Beschaffenheit  eines  Cognac  unerläßlich  sind.
Eingehende  Versuche  haben  ergeben,  daß  reiner  60proz.
Alkohol  die  Stoffe  nicht  in  Lösung  bringen  konnte,  welche
60proz.  Alkohol,  dem  etwas,  von  einer  Mischung  aus
Aceton,  Aldehyd  und  Äther  bestehend,  zugesetzt  worden,
aus  dem  Eichenholz  ausgezogen  hat.  Diese,  durch  letztere
Mischung  ausgezogenen  Stoffe,  deren  chemische  Zusammensetzung ­
  noch  nicht  genau  bekannt,  haben  ganz  unzweifelhaft ­
  ein  Aroma,  welches  mit  einem  charakteristischen  Teil
des  Cognacaroma  übereinstimmt.  Es  ist  dadurch  bewiesen,
daß,  um  diesen  typischen  Bestandteil  des  Cognaccharakters
aus  dem  Elolz  in  das  Weindestillat  überzuführen,  eine  genügende ­
  Menge  der  durch  die  Säure  des  Weins  gebildeten
Oxydationsprodukte  nötig  ist  und  wo  diese  Oxydationsprodukte ­
  fehlen,  auch  ein  Teil  der  zur  Bildung  eines  aromatischen ­
  Cognacs  nötigen  Bestandteile  fehlen  muß.
Auch  die  Art  des  zur  Lagerung  verwendeten  Eichenholzes ­
  ist  von  Einfluß  auf  die  Qualität  des  in  ihm  gelagerten
Weinbranntweins.  Durch  Isolierung  der  Auslaugungen  aus
verschiedenen  Eichenholzarten  ist  zweifellos  festgestellt,  daß
das  Auslaugungsprodukt  aus  dem  Limosiener  Steineichenholz ­
  milder  und  feiner  im  Aroma  ist  wie  das  aus  ungarischem ­
  und  deutschem  Eichenholz.  Zweifellos  kommt  dies
bei  der  Bouquetbildung  ebenfalls  zum  Ausdruck.
Je  länger  ein  Weindestillat  in  einem  guten  Eichenholzfaß ­
  lagern  kann,  je  mehr  wird  es  von  den  aromatischen
Substanzen  aus  dem  Holze  extrahieren  und  je  mehr  wird
die  Luft  einwirken  können,  um  sowohl  diese  Substanzen,
wie  die  im  Destillat  befindlichen  Oxydationsprodukte  des
Weins  in  die,  den  Cognac  auszeichnenden,  aromatischen
Stoffe  überzuführen,  und  dadurch  sein  Bouquet  zu  verbessern,
sowie  seinen  Geschmack  milder  und  angenehmer  zu  machen.
Natürlicherweise  geht  hierbei  sowohl  ein  Teil  des  Alkohol ­
        <pb n="32" />
        32

gehalts,  wodurch  das  Destillat  alkoholarmer  wird,  wie  eia
Teil  des  Quantums,  wodurch  sich  das  Volumen  verringert,
verloren.  Dieser  Verlust  (Schwund),  der  je  nach  der
Temperatur  und  dem  Feuchtigkeitsgehalt  der  Luft,  des
Raumes,  in  welchem  die  Lagerung  stattfindet,  verschieden
ist,  verteuert  den  Branntwein  sehr  bedeutend.
Hierzu  muß  man  noch  die  Lagerungskosten  selbst  und
den  Zins  für  Kapitalaufwand  usw.  rechnen.  Es  ergibt  sich
infolgedessen,  daß  nach  zehnjährigem  Lagern  der  Gestehungspreis
  eines  Weindestillats  mehr  wie  doppelt  so  hoch
ist,  wie  derjenige,  den  dasselbe  bei  der  Einlagerung  hatte.
Infolgedessen  ist  für  die  Beurteilung  des  Wertes  eines
Branntwein  das  Alter  oft  von  größerer  Bedeutung  wie  die
Differenz  im  Wert  des  Rohmaterials.
Die  vorstehend  angeführten  Versuche  mit  deutschem
Weindestillat  aus  Naturweinen,  in  größerem  Maßstab  ausgeführt, ­
  haben  meine  Behauptungen  bestätigt.
Jeder  Wein  hat  durch  die  Bodenbeschaffenheit  und
das  Klima,  in  dem  er  gewachsen,  seine  Eigenart  und  wird
bei  gleichmäßig  sachgemäßer  Behandlung  und  Lagerung  sich
demgemäß  verschieden  entwickeln,  sodaß  das  Bouquet  ein
anderes  wird,  selbst  wenn  dieselbe  Traubengattung  in  verschiedenen ­
  Gegenden  angebaut  worden.  Eine  solche  Eigenart ­
  im  Bouquet  können  wir  sowohl  in  den  Weißweinen  Frankreichs ­
  wie  Deutschlands  konstatieren.  Niemand  wird  aber
zu  behaupten  wagen,  daß  die  Weißweine  Frankreichs  besser
seien  wie  diejenigen  des  Rheingaues.  Trotz  des  verschiedenartigen ­
  Bouquets  gibt  es  für  beide  Liebhaber.  Eine  gleiche
Eigenart  ist  auch  zwischen  den  Weindestillaten  zu  konstatieren. ­
  Das  Aroma  des  Weindestillats  aus  deutschen
Weinen  ist,  wenn  auch  anders  geartet,  so  doch  nicht  minder
voll  und  fein  wie  dasjenige  aus  den  Charenteweinen.
        <pb n="33" />
        33

Der  deutsche  Export  von  Cognac  ist  unter  der  Konkurrenz ­
  des  als  Original  anerkannten  französischen  Cognacs
sehr  unbedeutend.  Soweit  derselbe  überhaupt  stattfindet,
besteht  er  größtenteils  aus  billigen  Qualitäten,  die  auf  Grund
des  billigeren  und  besseren  deutschen  Kartoffelspiritus,  der
zum  Verschnitt  verwendet  wird,  gekauft  werden.  Erst
wenn  sich  zu  reinem  deutschen  Weindestillat  ein  Liebhaberkreis ­
  gefunden  haben  wird,  dürfte  sich  auf  Grund  des
eigenartigen  Typs  auch  im  Auslande  ein  Markt  erwerben
lassen,  welcher  bessere  Cognacqualitäten  von  Deutschland
aufzunehmen  imstande  ist.
Wie  schon  vorhin  ausgeführt,  ist  durch  die  langjährige ­
  Einführung  das  Aroma  der  Weindestillate  aus
Charenteweinen  im  Konsum  bekannt  und  beliebt  geworden.
Es  ist  aber  wohl  anzunehmen,  daß,  wenn  ein  durch  das
Vertrauen  des  Publikums  unterstützter  Fabrikant  Cognac
aus  Weindestillaten,  die  aus  reinem,  deutschen  Naturwein
hergestellt  sind,  in  den  Handel  bringen  würde,  sich  ebenso
viel  Liebhaber  auch  hierfür  finden  werden,  ja,  es  ist  möglich,
daß  diese  mit  den  Jahren  an  Zahl  überwiegen.
Das  Vertrauen  des  Publikums  zu  Cognac  ist  aber
durch  die  oben  beschriebenen  Zustände  arg  erschüttert,
nicht  nur  zu  französischem,  sondern  noch  vielmehr  zu
deutschem  Cognac  und  da  bei  dem  Abnehmer  das  Vertrauen ­
  durch  chemische  Analysen  und  Anpreisungen  nicht
wieder  erlangt  werden  kann,  so  scheint  mir  die  staatliche
Kontrolle  und  eine  darauf  basierende  Qualitätsbescheinigung
das  einzige  Mittel,  dieses  Vertrauen  zu  gewinnen.
In  Frankreich  hat  man  infolge  des  immer  mehr  zunehmenden ­
  Mißtrauens  gegen  die  Reinheit  des  französischen
Cognac  bereits  mit  der  staatlichen  Kontrolle  und  Qualitätsbescheinigung ­
  den  Anfang  gemacht.  Man  hat  durch  Staats ­
        <pb n="34" />
        34

gesetz  vom  31.  März  1903  in  §  23  einen  Transportbegleitschein ­
  für  Naturbranntwein  in  weißer  Farbe  („Acquit  blanc“)
eingeführt  und  zwar  für  Branntwein  aus  Wein,  Äpfel,
Birnen,  Trestern,  Kirschen  oder  Zwetschen,  ferner  für
natürlichen  Rum  und  Zuckerrohrbranntwein,  welcher  direkt
aus  den  französischen  Kolonien  stammt  und  für  Genevre,
dagegen  einen  Transportbegleitschein  in  rosa  Farbe  („acquit
rose“)  für  alle  Spirituosen  anderer  Herkunft.
Diese  Kontrolle  bietet  jedoch  absolut  keine  Gewähr
dafür,  daß  man  aus  Frankreich  nun  wirklich  reine  Weindestillate ­
  empfängt.  Denn  nicht  allein,  daß  das  Weindestillat
der  Charente  mit  vielen  anderen  Branntweinen,  so  z.  B.  mit
Weindestillaten  minderer  Qualität  und  anderer  Herkunft
oder  gar  mit  Apfelweindestillat  und  dergl.  selbst  unter  den
Augen  der  Behörde  verschnitten  werden  darf,  ist  dieser
Transportbegleitschein  auch  deshalb  nicht  als  Garantie  anzusehen, ­
  weil  die  Läger  nicht  unter  amtlichem  Verschluß
oder  Mitverschluß  stehen  und  kein  Identitätsnachweis  geführt ­
  wird,  wie  wir  ihn  z.  B.  in  Deutschland  in  steuertechnischem ­
  Sinne  kennen.
Wenn  auch  durch  das  Gesetz  in  Frankreich  gesonderte
Läger  für  die  unter  weißen  und  rosa  Transportbegleitscheinen
verkehrenden  Branntweine  angeordnet  sind,  und  eine  besondere ­
  Registerführung  über  die  in  diesen  Lägern  vorhandenen ­
  Raummengen  angeordnet  werden  kann,  so  steht
dem  Lagerinhaber  doch  die  unbeaufsichtigte  Arbeit  in  diesen
Lägern  frei,  und  er  kann  darin  nach  seinem  Belieben  ausund
  einlagern.  Es  ist  somit  gar  keine  Garantie  dafür
geboten,  daß  nicht  die  Weindestillate  in  dem  Lager  durch
Industriealkohol  ersetzt  werden,  wenn  nur  darauf  geachtet
wird,  daß  die  Raummenge  die  gleiche  bleibt.  Der  Lagerinhaber ­
  kann  aber  alsdann  reinen  Industriealkohol  oder
Verschnitte  desselben  unter  weißem  Transportbegleitschein
        <pb n="35" />
        35

ausliefern  und  das  aus  dem  Lager  entnommene  Weindestillat ­
  wieder  zu  anderen  Verschnitten  verwenden  oder
auch  reine  Weindestillate  unter  dem  rosa  Begleitschein  verkehren ­
  lassen.  So  wenig  eine  Qualitätsgarantie  hiernach
für  die  Art  des  Branntweins  geboten  ist,  so  fehlt  dieselbe
vollständig  in  Bezug  auf  den  anderen  nicht  minder
wichtigen  Wertfaktor,  in  Bezug  auf  das  Alter  des  Branntweins. ­

Dagegen  ist  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika ­
  eine  Qualitätsbescheinigung  für  Branntwein  eingeführt, ­
  die  dem  Käufer  volle  Sicherheit  bietet.
Dort  wird  der  Branntwein  unter  amtlicher  Aufsicht
destilliert,  nachdem  zuvor  das  Rohmaterial  festgestellt  ist.
Alsdann  wird  derselbe  Branntwein  in  Fässer  (Barrels,
ca.  160  1  enthaltend)  gefüllt,  die  mit  laufender,  eingebrannter
Nummer  versehen  und  versiegelt  werden.  Diese  Fässer
werden  in  Läger  gebracht,  die  unter  steueramtlichem  Verschluß ­
  stehen  und  dort  so  lange  gelagert,  bis  sie  die  Entwicklung ­
  der  Bouquetstoffe  erlangt  haben,  um  für  den  Konsum
geeignet  zu  sein.  Die  Steuerbehörde  stellt  für  jedes  herausgehende ­
  Faß  auf  Verlangen  eine  Bescheinigung  aus,  die  die
Art  des  Branntweins,  dessen  Alkoholgehalt,  die  Zeit,  wann
derselbe  ein-  und  ausgelagert  wurde,  sowie  den  Namen  und
Domizil  der  Destillery  enthält.
Branntwein,  der  auf  Flaschen  gefüllt  werden  soll  und
für  den  diese  Bescheinigung  verlangt  wird,  muß  mindestens
4  Jahre  alt  sein.  Dieser  Branntwein  wird  unter  steueramtlicher ­
  Aufsicht  aus  dem  Lagerraum  in  den  Abfüllraum
überführt,  dort  auf  die  Konsumstärke,  lediglich  durch  Zusatz ­
  von  Wasser  gesetzt,  und  zwar  für  den  Inlandskonsum
nicht  unter  100%  proof  gleich  50%  Tralles  und  für  den
Export  nicht  unter  80%  proof  gleich  40%  Tralles.  Es
        <pb n="36" />
        36

dürfen  nur  Branntweine  aus  der  gleichen  Brennperiode  und
dem  gleichen  Rohmaterial  herrührend,  zur  selben  Zeit  in
den  Abfüllraum  gebracht  werden.  Die  Abfüllung  dieses
Branntweins  erfolgt  in  bestimmt  vorgeschriebenen  Flaschengrößen ­
  unter  Aufsicht  des  Steuerbeamten,  in  dessen  Gegenwart ­
  nach  der  Füllung  auch  sofort  ein  Streifen  so  über
den  Flaschenmund  geklebt  wird,  daß  derselbe  bei  Öffnung
der  Flasche  zerstört  werden  muß.  Dieser  Streifen  enthält
die  Angaben,  welcher  Art  der  Branntwein  ist,  wann  derselbe ­
  eingelagert  und  wann  er  auf  Flaschen  gefüllt,  sowie
den  Namen  und  die  Steuerrollennummer  der  Destiliery
und  den  Staat,  in  welchem  sich  letztere  befindet.  Ebenso
werden  amtliche  Etiketts  mit  den  gleichen  sinngemäßen  Angaben, ­
  die  auch  Inhalt,  Maß  und  Alkoholgehalt  mit  umfassen,
auf  jede  Kiste  geklebt,  in  welche  die  Flaschen  verpackt
werden.  Das  amerikanische  Gesetz  stellt  auf  die  Wiederverwendung ­
  dieser  amtlichen  Streifen  und  Etiketten  eine
verhältnismäßig  hohe  Strafe.
Diese  Art  der  Qualitätsbescheinigung  hat  den  Erfolg
gehabt,  die  amerikanische  Whiskyproduktion  auf  eine  ungeahnte ­
  Höhe  zu  bringen  und  den  Import  von  irischem  und
schottischem  Whisky  ganz  zu  verdrängen.  Gerade  wie
französischer  Cognac  zurzeit  in  Deutschland,  war  ehemals
irischer  und  schottischer  Whisky  in  Nordamerika  allein  als
Qualitätsbranntwein  anerkannt.  Das  Gesetz  der  amtlichen
Qualitätsbescheinigungen  hat  aber  dem  amerikanischen
Whisky  das  Vertrauen  der  Konsumenten  erobert  und  nicht
nur  in  Nordamerika,  sondern  auch  im  Auslande  erwirbt
sich  unter  diesen  Verhältnissen  der  amerikanische  Whisky
immer  mehr  neue  Märkte.  Gewiß  würde  auch  der  kalifornische ­
  Cognac  unter  diesen  Verhältnissen  sich  längst  ein
viel  größeres  Absatzgebiet  erobert  haben,  wenn  die  Art  der
kalifornischen  Weine  für  die  Cognacfabrikation  überhaupt
        <pb n="37" />
        37

geeignet  wäre.  Aber,  wie  bereits  weiter  vor  ausgeführt,
ist  letzteres  nicht  der  Fall,  da  die  Weine  infolge  ihres  hohen
Alkoholgehalts  bei  verhältnismäßig  geringem  Säuregehalt
dem  Destillat  nicht  die  nötigen  Vorbedingungen  für  die
Entwicklung  geben.
Die  deutsche  Branntwein-Steuergesetzgebung  hat  in
ihren  Ausführungsbestimmungen  das  Prinzip  der  Identitätsfesthaitung
  des  Branntweins  bis  zur  Zeit  der  Versteuerung
streng  durchgeführt,  und  es  wäre  ein  Leichtes  hieran  die
amtliche  Qualitätsbescheinigung  nach  amerikanischem  Muster
auch  in  Deutschland  einzuführen.
Der  hierdurch  infolge  vermehrter  Arbeit  entstehenden
Mehrbelastung  der  Steuerbehörde,  stehen  außer  den  der
Branche  zugute  kommenden,  auch  direkte  Vorteile  für  die
Kasse  des  Fiskus  und  andere  Arbeitsentlastung  gegenüber.
Es  ist  Tatsache  und  sowohl  den  Steuerbehörden  wie  den
Gewerbetreibenden  bekannt,  daß  während  in  einer  unter
amtlichem  Steuerverschluß  arbeitenden  Brennerei  das  ganze
Quantum  des  gewonnenen  Alkohols  zur  Versteuerung  gelangt, ­
  die  sogen.  Abfindungsbrennereien  durchschnittlich
mehr  Alkohol  produzieren,  wie  von  ihnen  versteuert  wird.
Die  Abfindungsbrennereien  werden  auf  Grund  von  Probebränden, ­
  die  von  Zeit  zu  Zeit  in  der  Brennerei  vorgenommen
werden,  zur  Versteuerung  veranlagt.  Es  wird  festgestellt,
wieviel  Alkohol  in  einer  bestimmten  Arbeitszeit  auf  dem
vorhandenen  Brennapparat  mit  dem  zurzeit  verwendeten
Wein  erzeugt  werden  kann  und  hiernach  pro  Brennstunde
die  Steuer  berechnet.
Nach  diesen  Probebränden  kann  jedoch  nicht  die  wirkliche ­
  Produktion  in  der  laufenden  Brennperiode  festgestellt
werden,  wenn  nicht  die  absolut  gleichen  Weine  während
der  ganzen  Dauer  zur  Verwendung  kommen.  Die  Veranlagung ­
  muß  bei  Übergang  zu  höher  grädigen  Weinen  zum
        <pb n="38" />
        38

Schaden  des  Fiskus,  bei  Übergang  zu  schwächeren  während
der  Brennperiode  zum  Schaden  des  Brenners  ausfallen.  Da
aber  der  Brenner  nicht  ausschließlich  genau  gleiche  Weine
zur  Verfügung  hat,  so  wird  er,  schon  um  sich  vor  Schaden
zu  schützen,  die  den  geringsten  Alkoholgehalt  aufweisenden
Weine  für  den  Probebrand  verwenden.
Es  steht  nun  zwar  sowohl  der  Steuerbehörde  wie  dem
Brenner  frei,  neue  Probebrände  vorzunehmen,  bezw.  zu
beantragen,  aber  für  die  Steuerbehörde  ist  dieses  ebenso
wie  die  Kontrolle  der  unverschlossenen  Brennapparate
überhaupt,  mit  viel  Zeitaufwand  verbunden,  ohne  daß  sie
die  Gewißheit  hat,  mit  einem  neuen  Probebrand  zu  einem
anderen  Resultat  zu  kommen,  während  der  Brenner
bei  Übergang  zu  einer  schwächeren  Weinsorte  den
Probebrand  aufs  neue  und  für  sich  kostenlos  ausführen
lassen  kann.
Die  amtliche  Qualitätsbescheinigung  könnte  naturgemäß
nur  in  den  Brennereien  ausgeführt  werden,  in  denen  die
Produkte  von  Beginn  ihrer  Herstellung  bis  zur  Auslieferung
unter  steueramtlichem  Mitverschluß  stehen.  Während  dies
jetzt  schon  bei  den  Verschlußbrennereien  der  Fall  ist,  da
dort  der  gewonnene  Branntwein  bis  zu  seiner  Versteuerung
auch  unter  Verschluß  bleibt,  befindet  sich  der  Branntwein
in  der  Abfindungsbrennerei  in  freiem  unbeaufsichtigtem
Verkehr.  Es  könnten  deshalb,  solange  nicht  durch  Gesetz
diese  Abfindungsbrennereien  aufgehoben  worden,  nur  diejenigen ­
  Brennereien  diese  Vergünstigung  genießen,  welche
sich  freiwillig  in  Verschlußbrennereien  umwandeln.  Der
Vorteil  aber,  der  dem  Brenner  durch  die  amtliche  Qualitätsbescheinigung ­
  erwächst,  ist  so  bedeutend,  daß  hiergegen  der
Gewinn  an  Steuerersparnis  garnicht  ins  Gewicht  fallen  kann
und  er  gut  tun  wird,  sich  diesen  Vorteil  schon  durch  den
        <pb n="39" />
        39

freiwilligen  Übergang  zur  Verschlußbrennerei  zu  verschaffen. ­

Dem  Steuerfiskus  erwächst  aber  durch  das  Aufhören
der  Abfindungsbrennereien  nicht  nur  eine  bedeutende  Arbeitsersparnis, ­
  sondern  eine  nicht  unerheblich  höhere
Steuereinnahme.  Der  Vorteil  einer  solchen  Qualitätsbescheinigung ­
  liegt  auf  der  Hand.  Der  deutsche  Cognacbrenner ­
  wäre  dadurch  in  den  Stand  gesetzt,  auf  Grund  des
Vertrauens  beim  Publikum  Cognac  aus  reinem  deutschen
Weindestillat  in  den  Handel  zu  bringen,  den  angemessenen
Preis  hierfür  zu  verlangen  und  auch  zu  erhalten.
Reines  altes  Weindestillat,  das  einen  Cognac  nach  Art
desjenigen  darstellt,  wie  solcher  sich  von  Frankreich  aus
den  Weltruf  erworben,  würde  aus  deutschem  Wein  dem
Publikum  wieder  geliefert  werden  können,  das  Publikum
würde  diesen  Cognac  ohne  Vorurteil  versuchen,  seinen
Wert  schätzen  lernen  und  voraussichtlich  bevorzugen.  Aber
auch  für  die  zur  Herstellung  der  billigeren  Cognacsorten
notwendigen  Weindestillate  würden  sich  Destillateure  und
Weinhändler  entschließen,  diese  garantiert  alten  reinen  und
dadurch  für  den  Verschnitt  sehr  vorteilhaften  deutschen
Weindestillate  anstatt  der  französischen,  für  deren  Reinheit
keine  Garantie  geboten,  zu  verwenden,  besonders  aber
dann,  wenn  das  dem  deutschen  Weindestillat  eigene  elegante
Bouquet  erst  in  weiteren  Kreisen  Eingang  gefunden  hat.
Es  bleibt  noch  die  Frage  zu  untersuchen,  ob  die  Verwertung ­
  der  kleinen  deutschen  Weine  zur  Branntweinbrennerei ­
  für  den  Weinbau  ertragreich  genug  ist.  Diese
Frage  dürfte  nicht  zu  den  unwichtigsten  zählen,  man  muß
bedenken,  daß  andere  Weinproduktionsländer,  durch  Klima
begünstigt,  größere  Ernteerträge  liefern  und  deshalb,  selbst
bei  billigerem  Weinpreise  den  Weinbau  noch  rentabel  betreiben ­
  können.  Demgegenüber  ist  aber  der  deutsche
        <pb n="40" />
        40

Weinbau  durch  Zoll  geschützt.  Der  in  Deutschland  bestehende ­
  Zoll  für  Weine  zu  Brennzwecken  beträgt  10  M.
für  100  kg  brutto,  das  ist  gleich  zirka  12  M.  per  100  1  netto.
Allerdings  dürfen  hierfür  22  %  Alkohol  eingeführt  werden,
während  der  deutsche  Wein  im  Durchschnitt  nur  7  %
Alkohol  hat.  Es  besteht  demnach  für  den  deutschen  Brennwein ­
  ein  Schutzzoll  von  zirka  4  M.  per  100  1.  Dieser  erhöht ­
  sich  aber  dadurch,  daß  für  die  Verstärkung  des  Weins
von  seinem  natürlichen  auf  den  eingeführten  Alkoholgehalt
Kosten  aufgewendet  werden  müssen,  diese  betragen  auf
7°/ 0 tigen  Wein  berechnet  zirka  3  M.  per  100  1.  Dazu
kommt  ebenfalls  auf  7%igen  Wein  berechnet  die  Fracht
nach  Deutschland  mit  zirka  2  M.  per  100  1,  sodaß  ein
Schutz  für  den  deutschen  Brennwein  tatsächlich  von  zirka
9  M.  per  100  1  besteht.  Es  ist  außerdem  noch  in  Rechnung
zu  stellen,  daß  die  im  Auslande  verbleibenden  Weinrückstände, ­
  welche  ein  gutes  Rohmaterial  zur  Gewinnung  von
Weinsteinsäure  darstellen,  und  demnach  auch  noch  wertvoll
sind,  bei  Einfuhr  ausländischer  Weine  zum  großen  Teil  dem
deutschen  Fabrikanten  verloren  gehen.  Bei  Einführung
fertiger  Weindestillate  stellt  sich  der  Schutz  noch  etwas
höher  und  zwar  gleich  zirka  10  M.  per  100  1  Wein  von  7%.
Als  Konkurrenz  für  die  in  Rede  stehenden  deutschen  Weine
kommen  nur  die  grandes  und  fines  Champagneweine  der
Charente  in  Frage  und  diese  kosteten  in  den  letzten  Jahren
im  Durchschnitt  5  Frcs.  pro  Prozent  Alkohol  und  Barrique
von  205  1  Inhalt  gleich  35  Frcs.  oder  28.50  M.  für  205  1
7°/ 0 igem  Wein,  ab  Lager  des  Besitzers.
Das  entspricht  zirka  14  M.  per  100  1  Wein  von  7%
Alkoholgehalt.  Bei  der  Einfuhr  desselben  kommen  nun
noch  die  oben  berechneten  9  M.  Unkosten  und  Zoll  hinzu.
Demnach  würde  der  deutsche  Brenner  23  M.  für  100  1
deutschen  Wein  ausgeben  können,  um  den  gleichen  Einstands ­
        <pb n="41" />
        41

preis  für  deutsches  Weindestillat  zu  haben,  den  er  für
Destillat,  welches  aus  französischem  Wein  gewonnen  ist,  hat.
Die  hierfür  in  Frage  kommenden  deutschen  Naturweine ­
  sind  aber  in  den  letzten  Jahren  vielfach  schon  mit
19  M.  für  100  1  und  selbst  noch  darunter  verkauft  worden.
Wenn  dieser  Preis  für  deutsche  Verhältnisse  auch  nicht
hoch  erscheint,  so  ist  doch  zu  erwarten,  daß  durch  die
Ausschaltung  dieser  Weine  aus  dem  Trinkkonsum  resp.
durch  Verminderung  des  zu  zuckernden  Quantums  für  die
verbleibenden  deutschen  Weine  das  Absatzgebiet  bedeutend
verbessert  und  auch  der  Preis  der  letzteren  sich  erhöhen
würde.  Eine  recht  gute  Rentabilität  ist  aber  schon  bei
einem  Preise  von  20  M.  per  hl  für  Weingärten  in  einer
Lage,  die  keinen  Qualitätstrinkwein  hervorbringt,  zu  finden.
Die  amtliche  Statistik  ergibt,  daß  die  Weinbaugegenden,  die
billige  Weine  produzieren,  einen  Durchschnittsertrag  von
37V2  hl  per  Hektar  ergeben.  Dies  wird  auch  von  Fachleuten ­
  bestätigt,  wie  es  z.  B.  in  der  Reichstagsverhandlung
vom  13.  März  1905  unwidersprochen  von  dem  Herrn
Reichstagsabgeordneten  Sartorius  ausgeführt  wurde.  Bei
einem  Ertrag  von  377-2  hl  per  Hektar  würde  der  Bruttoertrag, ­
  das  Hektoliter  zu  20  M.  gerechnet,  750  M.  betragen,
wovon,  ebenfalls  nach  den  Angaben  Sartorius,  für  Bebauungskosten ­
  incl.  Düngung  zirka  350  M.  pro  Hektar  in
Abzug  zu  bringen  sind.  Berechnet  man  den  Wert  eines
Hektars  solchen  Terrains  selbst  mit  4000  M.,  so  bleibt  hierfür ­
  immerhin  noch  eine  Rente  von  400  M.  oder  10  %.  Das
ist  bedeutend  mehr,  wie  sonst  in  der  Landwirtschaft  erzielt
wird.  Es  ist  deshalb  auch  nicht  anzunehmen,  daß  bei  Verwendung ­
  der  sauren  Weine  zu  Brennzwecken  und  unter
Ausschaltung  der  durch  Zucker  erzeugten  Quantitäten,  ein
Weinmangel  in  Deutschland  eintreten  könnte.  Denn  viele
Terrains,  die  heute  mit  viel  geringerer  Rentabilität  dem
        <pb n="42" />
        42

Körner-  und  Kartoffelbau  gewidmet  sind,  können  noch  zu
Weingärten  umgestaltet  werden  und  auf  diesen  wird  immer
wieder  ein  Teil  an  Trauben  gewonnen  werden,  die  ohne
Zuckerung  konsumfähigen  Wein  ergeben  und  den  Bedarf
decken  helfen.
Die  Verwendung  deutscher  Naturweine  zur  Cognacbrennerei ­
  wird  sich  nicht  in  kurzer  Zeit  einführen  lassen,
wenigstens  dürfte  es  lange  dauern,  bis  große  Massen  hierfür
Verwendung  finden  können;  denn  ich  bin  mir  sehr  wohl  klar
darüber,  daß  der  Geschmack  des  Publikums  sich  nicht  in
kurzer  Zeit  ändert,  es  gehören  vielmehr  Jahre  dazu,  den
großen  Konsum  hierfür  zu  gewinnen.
Auch  die  bestehenden  Mißstände  in  bezug  auf  die
Qualität  des  Cognac  sind  nicht  von  heute  auf  morgen  zu
beseitigen,  aber  man  sollte  den  Weg,  der  zur  Besserung
führt,  bald  beschreiten,  um  früher  das  Ziel  zu  erreichen.
Gerade  aber  die  jetzige  Zeit,  in  welcher  Frankreich
nicht  genügende  Garantien  für  die  Qualität  seines  Cognac
gewährt,  bietet  die  beste  Gelegenheit,  um  mit  Unterstützung
der  deutschen  Regierung  dem  reellen  deutschen  Cognac
Eingang  zu  verschaffen.
Bei  der  hier  geschilderten  Lage  wäre  zu  wünschen,
daß  die  Regierung  recht  bald  Schritte  unternimmt,  um  den
sich  immer  unangenehmer  fühlbar  machenden  Mißständen
im  Weinbau  und  der  Cognacbrennerei  zu  begegnen.
Als  ersten  Schritt  auf  diesem  Wege  sehe  ich  eine
reichgesetzliche  Regelung  dessen,  was  unter  der  Bezeichnung ­
  „Cognac“  in  den  Handel  kommen  darf,  an.  Alsdann
ist  die  gesetzliche  Einführung  einer  amtlichen  Qualitätsbescheinigung ­
  für  Cognac  aus  reinem  Weindestillat,  etwa
nach  Art,  der  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Nord-
        <pb n="43" />
        amerika  bestehenden,  notwendig.  Letztere  ließe  sich  später
auch  auf  Verschnittcognac  ausdehnen.
In  bezug  auf  den  Ausbau  der  Statistik  wäre  zu
wünschen,  mit  der  Weinproduktionsstatistik  zugleich  auch
den  Säuregehalt  der  Moste  festzustellen,  um  auf  Grund
dieser  Zahlen  zu  erfahren,  welche  Quantitäten  Weine  im  Naturzustände ­
  nicht  konsumfähig  sind.  Auch  eine  Feststellung
des  Cognackonsums  in  Deutschland  wäre  wünschenswert.

43

ZBW  digital  2017  DZ
        <pb n="44" />
        o

00
■vl

&amp;gt;

o
oo

03
00

&amp;gt;
00

O
CD

preis  für  deutsches  Weindestillat  zu  haben,  den  er  für
^estillat,  welches  aus  französischem  Wein  gewonnen  ist,  hat.
I  Die  hierfür  in  Frage  kommenden  deutschen  Natureine ­
  sind  aber  in  den  letzten  Jahren  vielfach  schon  mit
)  M.  für  100  1  und  selbst  noch  darunter  verkauft  worden,
'enn  dieser  Preis  für  deutsche  Verhältnisse  auch  nicht
ich  erscheint,  so  ist  doch  zu  erwarten,  daß  durch  die
usschaltung  dieser  Weine  aus  dem  Trinkkonsum  resp.
irch  Verminderung  des  zu  zuckernden  Quantums  für  die
rbleibenden  deutschen  Weine  das  Absatzgebiet  bedeutend
irbessert  und  auch  der  Preis  der  letzteren  sich  erhöhen
".irde.  Eine  recht  gute  Rentabilität  ist  aber  schon  bei
aem  Preise  von  20  M.  per  hl  für  Weingärten  in  einer
|  ige,  die  keinen  Qualitätstrinkwein  hervorbringt,  zu  finden,
e  amtliche  Statistik  ergibt,  daß  die  Weinbaugegenden,  die
lige  Weine  produzieren,  einen  Durchschnittsertrag  von
ff2  hl  per  Hektar  ergeben.  Dies  wird  auch  von  Fachiten
  bestätigt,  wie  es  z.  B.  in  der  Reichstagsverhandlung
m  13.  März  1905  unwidersprochen  von  dem  Herrn
üchstagsabgeordneten  Sartorius  ausgeführt  wurde.  Bei
lern  Ertrag  von  37'/ 8  hl  per  Hektar  würde  der  Bruttojf"trag,
  das  Hektoliter  zu  20  M.  gerechnet,  750  M.  betragen,
von,  ebenfalls  nach  den  Angaben  Sartorius,  für  Bejungskosten
  incl.  Düngung  zirka  350  M.  pro  Hektar  in
zug  zu  bringen  sind.  Berechnet  man  den  Wert  eines
:ktars  solchen  Terrains  selbst  mit  4000  M.,  so  bleibt  hierimmerhin
  noch  eine  Rente  von  400  M.  oder  10%.  Das
bedeutend  mehr,  wie  sonst  in  der  Landwirtschaft  erzielt
d.  Es  ist  deshalb  auch  nicht  anzunehmen,  daß  bei  Verndung
  der  sauren  Weine  zu  Brennzwecken  und  unter
sschaltung  der  durch  Zucker  erzeugten  Quantitäten,  ein
i^-.iinmangel  in  Deutschland  eintreten  könnte.  Denn  viele
rains,  die  heute  mit  viel  geringerer  Rentabilität  dem

41
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
