welche  auch  die  Vorgeschichte  und  die  Erfahrungen  iin  Auslande
behandelt,  reichste  Belehrung.  Die  Verhältnisse  in  einzelnen
fremden  Staaten  sind  überdies  in  den  jüngsten  Schriften  der  Gesellschaft ­
  für  soziale  Reform  dargestellt  worden,  Ich  möchte  mich
lediglich  zu  der,  wie  mir  scheint,  wesentlichsten  Einzelfrage  näher
äußern,  nämlich  darüber,  ob  diese  gesetzliche  Vertretung  derart
ausgebildet  werden  soll,  daß  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  in
gleicher  Zahl  in  der  zu  bildenden  Körperschaft  vertreten  sind
(paritätische  Arbeit  s  kammern)  oder  ob  die  Körperschaft  ausschließlich ­
  aus  Arbeitervertretern  bestehen  soll  (reine  Arbeiterkammern).

Während  über  die  Grundfrage,  ob  überhaupt  gesetzliche  Vertretungen ­
  für  die  Arbeiterinteressen  geschaffen  werden  sollen,  im
wesentlichen  Uebereinstimmung  besteht,  und  zwar  im  bejahenden
Sinne,  gehen  hinsichtlich  der  Organisation  die  Ansichten  noch
auseinander,  fodaß  von  der  einen  Seite  die  paritätischen  Arbeitskammern, ­
  von  der  anderen  Seite  die  reinen  Arbeiterkaminern  als
das  erstrebenswerte  Ziel  hingestellt  werden.  Daneben  besteht
übrigens  auch  noch  eine  Strönmng,  welche.  auf  Grund  der  Erfahrungen, ­
  namentlich  beim  Gewerbegericht  in  Berlin,  auf  die
Errichtung  völlig  neuer  Kammern  verzichten  und  die  zu  schaffende
Organisation  an  die  Gewerbegerichte  anlehnen  will.  Grundsätzlich ­
  sind  aber  auch  die  Vertreter  dieser  Richtung  für  paritätische
Arbeitskammern.  Zunächst  spitzt  sich  also  die  Erörterung  dahin
zu:  ob  Arbeits-  oder  Arbeiterkaminern.
Auf  der  erwähnten  Generalversammlung  der  Gesellschaft
für  soziale  Reform  waren  alle  drei  Richtungen  vertreten.  Ich
selbst  habe  mich  dort,  im  Einverständnis  mit  der  Kölner  Ortsgruppe ­
  der  Gesellschaft,  für  Arbeiterkammern  ausgesprochen  und
möchte  hier  versuchen,  meinen  Standpunkt  etwas  näher  zu  begründen. ­
  Scheinbar  ist  dieses  Bemühen  überflüssig,  denn  die
bisherige  Erörterung  der  Angelegenheit  hat  sich  in  der  bsauptsache
  zugunsten  der  Arbeitskammern  gewendet,  und  es  ist  vielfach
die  Ansicht  ausgesprochen  worden,  daß  über  diese  Frage  auch  in
den  maßgebenden  Kreisen  Uebereinstimmung  erzielt  sei.
Die  Frage,  ob  Arbeitskammern  oder  Arbeiterkaminern  ist
von  zwei  Gesichtspunkten  aus  zu  betrachten;  einmal  ist  zu  untersuchen, ­
  wie  dieselbe  vom  rein  sachlichen  Standpunkte  aus  zu
beantworten  ist;  daneben  ist  es  aber,  da  doch  Arbeitgeber  und
Arbeitnehmer  unter  allen  Verhältnissen  ein  großes  Interesse  an
der  Regelung  der  Sache  haben,  auch  von  Wichtigkeit,  festzustellen,
wie  denn  diese  Interessentenkreise  sich  zur  Frage  stellen.  Die
Freunde  der  Arbeitskammern  sind  offenbar  der  Ansicht,  daß  auch