in  letzterer  Beziehung  die  Entscheidung  zugunsten  der  Arbeitskammern ­
  sich  neige.  Diese  Auffassung  scheint  mir  voreilig
zu  sein.
Was  zunächst  die  Arbeitnehmer  anbetrifft,  so  hat  allerdings
der  frankfurter  Arbeiterkongreß  für  paritätische  Aammern  sich
ausgesprochen  und  ebenso  ist  in  der  sozialdemokratischen  Partei
des  Reichstags  Neigung  für  Arbeitskannnern  vorhanden.  Teilweise ­
  hängt  diese  Stellungnahme  zusammen  mit  der  frage,  welche
Aufgaben  den  neuen  ^Körperschaften  zuzuweisen  sind.  Will  man
ihnen  vor  allem  die  Vermittlungstätigkeit  in  Arbeitsstreitigkeiten
und  Streiks,  die  pflege  der  Arbeitsstatistik  u.  dergl.  übertragen,
so  scheinen  allerdings  die  Arbeitskammern  den  Vorzug  zu  verdienen, ­
  denn  hierfür  ist  die  gleichzeitige  Heranziehung  der  Arbeitgeber ­
  und  Arbeitnehmer  unerläßlich,  obwohl  auch  hier  m.  E.  nicht
genügend  beachtet  wird,  daß  für  solche  Zwecke  die  bestehenden
Arbeitgeberorganisationen  slsandelskammern  u.  dergl.)  mit  den
Arbeiterkammern  sehr  wohl  zusammenwirken  könnten,  Legt  man
dagegen  das  Schwergewicht  auf  die  Geltendmachung  von  Wünschen
und  forderungen  im  Interesse  der  Arbeiter,  so  verdienen  rn.  &lt;E.
die  Arbeiterkammern  unbedingt  den  Vorzug.  Ich  halte  nun  die
Uebertragung  des  erstgenannten  Tätigkeitsgebiets  an  die  Arbeitskannnern ­
  nicht  für  angezeigt,  für  die  Vermittlung  bei  Streitigkeiten ­
  haben  wir  bereits  das  Institut  der  Arbeiterausschüsse  bezw.
die  Gewerbegerichte.  Daß  die  Arbeitskannnern  hier  Besseres
leisten  würden  als  namentlich  die  Gewerbegerichte,  ist  unrsoweniger
anzunehnren,  als  der  Erfolg  einer  solchen  Vermittlungstätigkeit
wesentlich  von  der  Stärke  der  beiden  Parteien,  d.  h.  von  dem
Vorhandensein  kräftiger  Interessenverbände  abhängt.  Noch  viel
weniger  verspreche  ich  mir  von  der  pflege  der  Arbeitsstatistik
durch  die  neuen  Kammern.  Allgemein  geht  doch  die  Erfahrung
dahin,  daß  die  Leitung,  Durchführung  und  Bearbeitung  auch
einer  sozialstatistischen  Erhebung  in  der  pand  einer  uninteressierten
Behörde  liegen  muß;  Arbeitgeber  wie  -nehmer  können  hier  wohl
als  Auskunftspersonen  und  Zähler  dienen,  aber  sicherlich  nicht
eine  unabhängige  Behörde  ersetzen.  Die  Arbeiter  vor  allem
scheinen  mir  die  Gefahr  noch  nicht  genügend  zu  schätzen,  die
darin  liegt,  daß  ein  solches  Amt  mit  allerlei  Bureauarbeiten
bepackt  wird,  durch  welche  die  wichtige  Tätigkeit  einer  wirklichen
Interessenvertretung  empfindlich  gelähmt  werden  muß.  Die
Arbeiter  haben  m.  E.  allen  Grund,  jetzt,  wo  ihnen  eine  gesetzlich
begründete  Stätte  für  die  Geltendmachung  ihrer  Wünsche  und
Beschwerden  geschaffen  werden  soll,  dahin  zu  streben,  daß  diese
Wirksamkeit  rein  und  unbehindert  zur  Geltung  kommen  kann.