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und  untergeordnete  Meinungsverschiedenheiten  —  durch  gemeinsame ­
  Kammerberatungen  ausgeglichen  werde,  halte  ich  nicht  für
richtig.  Dagegen  sprechen  vor  allem  die  Erfahrungen.
Die  „wirtschaftlichen  Konferenzen",  welche  in  den  achtziger
fahren  zwischen  den  Vertretern  der  Landwirtschaft,  der  Gewerbe
und  des  Handels  in  den  einzelnen  Regierungsbezirken  Preußens
zum  Zwecke  der  Ausgleichung  der  Gegensätze  abgehalten  wurden,
haben  sich  nicht  bewährt  und  sind  darum  wieder  eingegangen.
Jede  Gruppe  betrachtete  die  vorliegende  Frage  von  ihren:  Interessenstandpunkte
  und  war  von  ihm  auch  durch  noch  so  viele
Reden  über  Entgegenkommen  und  Versöhnung  nicht  abzubringen.
Als  gleichzeitig  der  Vorschlag  der  Schaffung  von  provinzial-Volkswirtschastsräten
  an  Stelle  der  bestehenden  Einzelvertretungen
der  wirtschaftlichen  Interessengruppen  auftauchte,  bekämpfte  denn
auch  die  Kölner  Handelskammer  diesen  Gedanken  auf  Grund
obiger  Erfahrungen  mit  nachfolgender  Erwägung:  „Wenn  es
auch  zweckmäßig  sein  mag,  in  den  oberen  Instanzen  die  Vertretungen ­
  der  einzelnen  Interessengruppen  zusammenzufassen,  so
würde  eine  gleiche  Zentralisation  doch  für  die  unteren  Instanzen
ein  vollkonunener  Mißgriff  sein.  Die  Interessen  der  einzelnen
Gruppen  sind  anerkanntermaßen  sehr  abweichende,  und  es  ist
nötig,  daß  jede  Gruppe  Organe  hat,  die  unausgesetzt  für  die
betreffenden  Interessen  wirken  und  die  Sonderwünsche  der  Gruppen
jederzeit  der  Regierung  bekannt  geben  können.  .....  Jeder
Kompromiß  würde  mit  Recht  die  Unzufriedenheit  des  damit
nicht  übereinstimmenden  Teiles  erregen,  und  derselbe  würde  es
wiederum  mit  Recht  als  eine  Benachteiligung  empfinden,  daß  es
ihm  unmöglich  ist,  durch  gesetzliche  Organe  seine  Sondermeinung
an  entscheidender  Stelle  zu  vertreten."  Mas  hier  in  m.  E.  zutreffender ­
  Meise  bezüglich  der  verschiedenen  Wirtschaftszweige
ausgeführt  worden  ist,  gilt  in  gleicher  Art  auch  von  dem  Verhältnis ­
  der  Arbeitgeberklasse  zu  derjenigen  der  Arbeiter.  Obwohl
dort  und  hier  schließlich,  in  letzter  Linie  alle  Interessen  zu  einen:
gemeinsamen  Versöhnungspunkte  zusammenlaufen  mögen,  so  besteht ­
  doch  für  die  praktische  Tagespolitik,  die  sich  mit  konkreten
fragen  und  nicht  mit  allgemeinen  parmoniegedanken  befaßt,  ein
Interessengegensatz,  der  in  der  Beurteilung  einzelner  Probleme
der  praktischen  Politik  zum  Ausdruck  kommen  wird  und  kommen
nmß.  Daß  es  mit  den  Arbeiterfragen  in  dieser  Beziehung  nicht
anders  ist  als  mit  den  Fragen  der  allgemeinen  Volkswirtschaftspolitik, ­
  zeigen  übrigens  auch  die  Erfahrungen  mit  den  paritätischen
Kammern  in  Polland,  wo  der  obige  Versöhnungszweck  nicht
erreicht  worden  ist;  es  mag  sein,  daß  hier  auch  gewisse  andere