Momente  mitspielten,  sicherlich  aber  auch  der  oben  hervorgehobene
Widerstreit  der  Interessen.
Nach  allein  würde  sich  die  Verhandlung  in  den  paritätischen
Arbeitskaimnern  in  sehr  vielen  Fällen  derart  vollziehen,  daß  beide
Teile  mit  ihren  Wünschen  und  Ansichten  sich  gegenüberstünden,
durch  hinübergehen  dieses  oder  jenes  Vertreters  der  einen  Partei
zur  andern  Partei  ein  Majoritätsbeschluß  gegen  eine  starke
Minderheit  zustande  käme,  die  dann  ihrerseits  das  Bedürfnis
nach  Erstattung  eines  Separatvotums  haben  würde.  Die  unerquicklichen, ­
  von  einer  „Versöhnung"  weit  abliegenden  Folgen
eines  derartigen  Verfahrens  brauche  ich  nicht  zu  schildern.  Die
Unzuträglichkeiten  würden  um  so  größer  sein,  als  die  Arbeitgeber ­
  daneben  auch  noch  das  Votum  der  Handelskammern  und
industriellen  Vereine  in  die  Wagschale  werfen  könnten.  Und
wenn  etwa  Regierung  und  Volksvertretung  sich  nur  an  das
Majoritätsvotum  der  Arbeitskammer  halten  wollten,  so  wäre
dies  ja  bequem  und  einfach,  aber  im  informatorischen  Interesse
gewiß  kein  Vorteil.  Vielmehr  muß  es  auch  für  die  Organe  der
Regierung  und  der  Gesetzgebung  das  Erwünschtere'  sein,  die
Ansichten  beider  Interessengruppen  klar  und  deutlich  zu  erfahren.
Nicht  bei  diesen  letzteren,  sondern  bei  jenen  Instanzen  liegt  die
Ausgabe,  die  ausgleichende  Mittellinie  im  Interesse  des  Staatswohles ­
  und  des  sozialen  Friedens  zu  finden.  Dieses  Verfahren
der  getrennten  Begutachtung  mag  dann  Rückfragen  aller  Art,
vielleicht  auch  Besprechungen  bei  den  Behörden  unter  gleichzeitiger
Heranziehung  der  Vertreter  der  verschiedenen  Interessengruppen
erforderlich  machen,  was  aber  nichts  schadet;  wie  es  überhaupt
Sache  der  Regierung  ist,  sich  der  Organisationen  in  zweckentsprechender ­
  Weise  zu  bedienen.
Bei  der  Empfehlung  der  paritätischen  Kammern  scheint
übrigens  vielfach  der  Gedanke  vorzuherrschen,  als  ob  Meinungsverschiedenheiten ­
  über  einzelne  konkrete  Fragen  nur  zwischen  den
Arbeitgebern  aus  der  einen  und  den  Arbeitnehmern  aus  der  anderen
Seite  hervortreten  würden,  während  doch  sicherlich  auch  in  Arbeiterkreisen ­
  selbst  über  Einzelfragen  die  Ansichten  und  Wünsche  oft
genug  geteilt  sein  werden,  Differenzen,  die  kennen  zu  lernen
durchaus  im  Interesse  der  Gesetzgebung  und  Verwaltung  liegt.
Dies  wird  durch  paritätische  Kammern  aber  geradezu  vereitelt,
denn  die  Stellungnahme  gegenüber  den  Interessen  der  Arbeitgeber
wird  die  Arbeiter  schon  aus  taktischen  Gründen  veranlassen,  derartige
Meinungsverschiedenheiten  im  eigenen  Kreise  zurückzudrängen.
Sprechen  in.  E.  somit  zahlreiche  gewichtige  Gründe  für  die
Errichtung  reiner  Arbeiterkainmern,  so  verliert  auch  die  Frage