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        <title>Arbeits- oder Arbeiterkammern?</title>
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            <surname>Wirminghaus</surname>
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        Arbeils-  oder  Arbeiterkammern?

Von  Prof.  Dr.  A.  WirINinghaus.

•Uk  Frage  der  Schaffung  einer  gesetzlichen  Interessenvertretung, ­
  durch  welche  den  Arbeitern  die  Möglichkeit  gegeben
werden  soll,  ihre  Wünsche  und  Bestrebungen  auf  dem  Gebiete  der
Sozialpolitik  geltend  zu  machen,  beginnt  seit  einiger  Zeit  die
Oeffentlichkeit  lebhafter  zu  beschäftigen,  namentlich  seitdem  der
Staatssekretär  des  Reichsamts  des  Innern  in  der  Reichstagssitzung ­
  am  30.  Januar  ^90^  die  Erklärung  abgegeben  hat,  daß
die  verbündeten  Regierungen  bereit  seien,  dieser  Frage  näher  zu
treten.  Die  parlamentarische  Behandlung  der  Angelegenheit  geht
zwar  bis  in  die  siebziger  Jahre  zurück.  Die  maßgebenden
Parteien  des  Reichstages  haben  sich  mit  ihr  bis  in  die  jüngste
Zeit  hinein  in  Form  von  Resolutionen  und  Anträgen  beschäftigt.
Auch  die  kaiserliche  Botschaft  vom  &amp;lt;(.  Februar  \890  stellte  die
Schaffung  von  Arbeitervertretungen  in  Aussicht,  allerdings  in
solch  allgemeinen  Wendungen,  daß  aus  den  bezüglichen  Worten
eine  klare  Vorstellung  von  dein  zu  Schaffenden  nicht  zu  entnehmen
ist.  Wie  schon  die  maßgebenden  Parteien  des  Reichstags  sich
wiederholt  zugunsten  der  neuen  Interessenvertretungen  ausgesprochen ­
  haben,  so  geschah  ein  Gleiches  seitens  des  am  25.  und
26.  Oktober  f903  in  Frankfurt  allXl.  abgehaltenen  Arbeiterkongresses, ­
  ebenso  auch  seitens  der  Generalversammlung  der  Gesellschaft ­
  Für  soziale  Reform  in  Mainz  am  Oktober  l904,
wenn  auch  hier  von  einer  formellen  Beschlußfassung  Abstand
genommen  wurde.  Auf  Grund  der  in:  vorigen  Jahre  aus  dem
Frankfurter  Arbeiterkongreß  gefaßten  Resolution  fand  der  Gedanke ­
  auch  aus  der  5.  ordentlichen  Vertreterversammlung  des
Reichsverbandes  der  Vereine  der  nationalliberalen  Jugend  in
Leipzig  ain  q.  September  J90^  volle  Zustimmung  und  ebenfalls
in  zustimmendem  Sinne  ist  die  Frage  in  dieser  Monatsschrift
(Nr.  9,  September  t90p  von  Herrn  Ratsassessor  Hauber-Augsburg
  behandelt  worden,  welcher  auf  der  Leipziger  Tagung  am
q..  September  das  Referat  übernommen  hatte.
Wenn  ich,  einer  freundlichen  Aufforderung  der  Redaktion
folgend,  mit  einigen  Worten  auf  die  Angelegenheit  zurückkomme,
so  geschieht  es  nicht,  um  alle  für  die  praktische  Ausgestaltung
der  gedachten  Interessenvertretung  wesentlichen  Gesichtspunkte  zu
erörtern;  in  dieser  Beziehung  bietet  die  treffliche  Schrift  von
Dr.  B.  Harms,  Deutsche  Arbeitskammern  (Tübingen  f90-s)
        <pb n="2" />
        welche  auch  die  Vorgeschichte  und  die  Erfahrungen  iin  Auslande
behandelt,  reichste  Belehrung.  Die  Verhältnisse  in  einzelnen
fremden  Staaten  sind  überdies  in  den  jüngsten  Schriften  der  Gesellschaft ­
  für  soziale  Reform  dargestellt  worden,  Ich  möchte  mich
lediglich  zu  der,  wie  mir  scheint,  wesentlichsten  Einzelfrage  näher
äußern,  nämlich  darüber,  ob  diese  gesetzliche  Vertretung  derart
ausgebildet  werden  soll,  daß  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  in
gleicher  Zahl  in  der  zu  bildenden  Körperschaft  vertreten  sind
(paritätische  Arbeit  s  kammern)  oder  ob  die  Körperschaft  ausschließlich ­
  aus  Arbeitervertretern  bestehen  soll  (reine  Arbeiterkammern).

Während  über  die  Grundfrage,  ob  überhaupt  gesetzliche  Vertretungen ­
  für  die  Arbeiterinteressen  geschaffen  werden  sollen,  im
wesentlichen  Uebereinstimmung  besteht,  und  zwar  im  bejahenden
Sinne,  gehen  hinsichtlich  der  Organisation  die  Ansichten  noch
auseinander,  fodaß  von  der  einen  Seite  die  paritätischen  Arbeitskammern, ­
  von  der  anderen  Seite  die  reinen  Arbeiterkaminern  als
das  erstrebenswerte  Ziel  hingestellt  werden.  Daneben  besteht
übrigens  auch  noch  eine  Strönmng,  welche.  auf  Grund  der  Erfahrungen, ­
  namentlich  beim  Gewerbegericht  in  Berlin,  auf  die
Errichtung  völlig  neuer  Kammern  verzichten  und  die  zu  schaffende
Organisation  an  die  Gewerbegerichte  anlehnen  will.  Grundsätzlich ­
  sind  aber  auch  die  Vertreter  dieser  Richtung  für  paritätische
Arbeitskammern.  Zunächst  spitzt  sich  also  die  Erörterung  dahin
zu:  ob  Arbeits-  oder  Arbeiterkaminern.
Auf  der  erwähnten  Generalversammlung  der  Gesellschaft
für  soziale  Reform  waren  alle  drei  Richtungen  vertreten.  Ich
selbst  habe  mich  dort,  im  Einverständnis  mit  der  Kölner  Ortsgruppe ­
  der  Gesellschaft,  für  Arbeiterkammern  ausgesprochen  und
möchte  hier  versuchen,  meinen  Standpunkt  etwas  näher  zu  begründen. ­
  Scheinbar  ist  dieses  Bemühen  überflüssig,  denn  die
bisherige  Erörterung  der  Angelegenheit  hat  sich  in  der  bsauptsache
  zugunsten  der  Arbeitskammern  gewendet,  und  es  ist  vielfach
die  Ansicht  ausgesprochen  worden,  daß  über  diese  Frage  auch  in
den  maßgebenden  Kreisen  Uebereinstimmung  erzielt  sei.
Die  Frage,  ob  Arbeitskammern  oder  Arbeiterkaminern  ist
von  zwei  Gesichtspunkten  aus  zu  betrachten;  einmal  ist  zu  untersuchen, ­
  wie  dieselbe  vom  rein  sachlichen  Standpunkte  aus  zu
beantworten  ist;  daneben  ist  es  aber,  da  doch  Arbeitgeber  und
Arbeitnehmer  unter  allen  Verhältnissen  ein  großes  Interesse  an
der  Regelung  der  Sache  haben,  auch  von  Wichtigkeit,  festzustellen,
wie  denn  diese  Interessentenkreise  sich  zur  Frage  stellen.  Die
Freunde  der  Arbeitskammern  sind  offenbar  der  Ansicht,  daß  auch
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        in  letzterer  Beziehung  die  Entscheidung  zugunsten  der  Arbeitskammern ­
  sich  neige.  Diese  Auffassung  scheint  mir  voreilig
zu  sein.
Was  zunächst  die  Arbeitnehmer  anbetrifft,  so  hat  allerdings
der  frankfurter  Arbeiterkongreß  für  paritätische  Aammern  sich
ausgesprochen  und  ebenso  ist  in  der  sozialdemokratischen  Partei
des  Reichstags  Neigung  für  Arbeitskannnern  vorhanden.  Teilweise ­
  hängt  diese  Stellungnahme  zusammen  mit  der  frage,  welche
Aufgaben  den  neuen  ^Körperschaften  zuzuweisen  sind.  Will  man
ihnen  vor  allem  die  Vermittlungstätigkeit  in  Arbeitsstreitigkeiten
und  Streiks,  die  pflege  der  Arbeitsstatistik  u.  dergl.  übertragen,
so  scheinen  allerdings  die  Arbeitskammern  den  Vorzug  zu  verdienen, ­
  denn  hierfür  ist  die  gleichzeitige  Heranziehung  der  Arbeitgeber ­
  und  Arbeitnehmer  unerläßlich,  obwohl  auch  hier  m.  E.  nicht
genügend  beachtet  wird,  daß  für  solche  Zwecke  die  bestehenden
Arbeitgeberorganisationen  slsandelskammern  u.  dergl.)  mit  den
Arbeiterkammern  sehr  wohl  zusammenwirken  könnten,  Legt  man
dagegen  das  Schwergewicht  auf  die  Geltendmachung  von  Wünschen
und  forderungen  im  Interesse  der  Arbeiter,  so  verdienen  rn.  &amp;lt;E.
die  Arbeiterkammern  unbedingt  den  Vorzug.  Ich  halte  nun  die
Uebertragung  des  erstgenannten  Tätigkeitsgebiets  an  die  Arbeitskannnern ­
  nicht  für  angezeigt,  für  die  Vermittlung  bei  Streitigkeiten ­
  haben  wir  bereits  das  Institut  der  Arbeiterausschüsse  bezw.
die  Gewerbegerichte.  Daß  die  Arbeitskannnern  hier  Besseres
leisten  würden  als  namentlich  die  Gewerbegerichte,  ist  unrsoweniger
anzunehnren,  als  der  Erfolg  einer  solchen  Vermittlungstätigkeit
wesentlich  von  der  Stärke  der  beiden  Parteien,  d.  h.  von  dem
Vorhandensein  kräftiger  Interessenverbände  abhängt.  Noch  viel
weniger  verspreche  ich  mir  von  der  pflege  der  Arbeitsstatistik
durch  die  neuen  Kammern.  Allgemein  geht  doch  die  Erfahrung
dahin,  daß  die  Leitung,  Durchführung  und  Bearbeitung  auch
einer  sozialstatistischen  Erhebung  in  der  pand  einer  uninteressierten
Behörde  liegen  muß;  Arbeitgeber  wie  -nehmer  können  hier  wohl
als  Auskunftspersonen  und  Zähler  dienen,  aber  sicherlich  nicht
eine  unabhängige  Behörde  ersetzen.  Die  Arbeiter  vor  allem
scheinen  mir  die  Gefahr  noch  nicht  genügend  zu  schätzen,  die
darin  liegt,  daß  ein  solches  Amt  mit  allerlei  Bureauarbeiten
bepackt  wird,  durch  welche  die  wichtige  Tätigkeit  einer  wirklichen
Interessenvertretung  empfindlich  gelähmt  werden  muß.  Die
Arbeiter  haben  m.  E.  allen  Grund,  jetzt,  wo  ihnen  eine  gesetzlich
begründete  Stätte  für  die  Geltendmachung  ihrer  Wünsche  und
Beschwerden  geschaffen  werden  soll,  dahin  zu  streben,  daß  diese
Wirksamkeit  rein  und  unbehindert  zur  Geltung  kommen  kann.
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        Die  Arbeitgeber  haben  ihre  Handelskammern  und  ihre  industriellen
Vereine,  kraftvolle  Organisationen,  deren  sie  sich  mit  Energie  und
Geschick  bedienen,  um  ihre  Interessen  geltend  zu  machen.  Jetzt
sollen  auch  für  die  Arbeiter  entsprechende  Organisationen  geschaffen ­
  werden,  und  da  heißt  es  nun:  nicht  ohne  die  Arbeitgeber! ­
  obwohl  es  doch  klar  sein  müßte,  daß  dann  die  Arbeiter
sich  beengt  fühlen  werden  und  die  offene  Meinungsäußerung
leidet.  Daß  die  Arbeiter  fähig  und  geschult  genug  sind,  ihre
Wünsche  in  richtiger  Form  anzubringen,  davor  ist  mir  nicht
bange,  und  daß  sie  in  der  Aammer  keine  sozialdemokratische
Propaganda  treiben,  wie  auch  wohl  befürchtet  wird,  dafür  wird,
ganz  abgesehen  von  der  durch  Einführung  der  Verhältniswahl
zu  verbürgenden  richtigen  Zusammensetzung  der  Aainmer,  in
letzter  Instanz  der  Staatskommissar  Sorge  tragen,  der  bei  einigein
Geschick  die  Erörterung  leicht  aus  das  streng  sachliche  Gebiet  beschränken ­
  kann.
Wenn  weite  Arbeiterkreise  bei  dieser  Sachlage  selbst  die
paritätischen  Aammern  befürwortet  haben,  so  mag  dies  erklärlich
erscheinen,  wenn  die  neuen  Aörperschaften  sich  wesentlich  auch  auf
jene  erstgenannten  Ausgaben  der  Streitigkeitsschlichtung  und
solche  informatorischer  Art  konzentrieren  sollen.  Andernfalls
glaube  ich,  daß  eine  weitere  Erörterung  des  Problems  in  der
Oeffentlichkeit,  insbesondere  in  Arbeiterkreisen  die  Stimmung  zugunsten ­
  der  reinen  Arbeiterkamnrern  verändern  wird.  In  gewissem
Umfange  ist  dies  bereits  geschehen.  Zum  Teil  nrag  übrigens
das  Votunr  zugunsten  der  paritätischen  Arbeitskanrmern  von  seiten
der  Arbeiter  darauf  zurückzuführen  sein,  daß  die  Meinung  verbreitet ­
  ist,  als  ob  hiermit  den  Wünschen  der  Arbeitgeber  entsprochen ­
  werde.  Auch  sonst  scheint  diese  Ansicht  verbreitet  zu  sein.
Worauf  man  sich  hierbei  stützt,  ist  mir  unbekannt.  Soviel  ich  weiß,
haben  sich  bisher  weder  die  deutschen  Handelskammern,  welche  doch
die  aintlichen  Vertretungen  der  Industrie  und  des  Pandels  darstellen, ­
  in  denen  insgesamt  sogar  die  Industrie  überwiegt,  noch
auch  die  großen  industriellen  Verbände  mit  diesen:  Probien:  eingehender ­
  besaßt.  Eine  amtliche  Befragung  dieser  Aörperschasten
ist  bisher  auch  noch  nicht  erfolgt.  Wohl  aber  ist  anzunehinen,
daß  diese  Organe  sehr  bald  zur  Frage  Stellung  nehmen.  Wie
die  Beantwortung  ausfallen  wird,  mag  zurzeit  dahingestellt  bleiben.
Daß  aber  viel  5ti:n:nung  für  paritätische  Arbeitskannnern  vorhanden ­
  sein  wird,  möchte  ich  bezweifeln.  Abgesehen  von  den
noch  zu  erwähnenden  Bedenken,  die  in  der  Sache  selbst  liegen,
dürste  hier  der  Gesichtspunkt  inaßgebend  sein,  daß  die  Arbeitgeber ­
  bereits  ihre  Organisationen  besitzen,  innerhalb  deren  sie
        <pb n="5" />
        D

~1  ■*  ■-!  Weltwirtschaft:  n  ~i
1  &amp;gt;  Kiel  --  -

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ihre  Auffassungen  in  sachgemäßer  Weise  geltend  machen  können,
und  daß  es  zwecklos  erscheinen  muß,  sie  zu  einer  weiteren  (Organisation ­
  heranzuziehen,  in  der  sie  sich  neben  den  Arbeitern
ebenso  beengt  fühlen  werden  wie  letztere  ihnen  gegenüber.
Mag  dieses  Empfinden  bei  weiterem  Zusammenarbeiten,
ähnlich  wie  bei  den  Gewerbegerichten,  mehr  zurücktreten,  so  wird
man  doch  mit  der  Schaffung  der  paritätischen  Arbeitskammern
weder  den  Arbeitgebern  noch  den  Arbeitnehmern  einen  Gefallen
erweisen.
Ls  bleibt  dann  schließlich  das  rein  sachliche  und  darum  auch
besonders  wichtige  Moment  übrig:  ob  es  aus  praktischen  Erwägungen
  heraus  wünschenswert  oder  gar  notwendig  erscheint,  den
neuen  Kammern  den  paritätischen  Lharakter  zu  geben,  wenn
ich  hierüber  einige  Worte  sage,  so  geschieht  es  unter  der  Voraussetzung, ­
  einmal  daß  der  Schwerpunkt  der  Tätigkeit  der  Kammern
in  der  Geltendmachung  von  wünschen  bezw.  Beschwerden  hinsichllich
  der  sozialpolitischen  Gesetzgebung  und  Verwaltung  liegt,
ein  Gebiet,  das  gewiß  groß  und  wichtig  genug  ist,  um  die
Schaffung  der  neuen  Organisation  zu  rechtfertigen,  —  und  sodann, ­
  daß  die  Organisation  sich  wenigstens  zunächst  auf  die
Großindustrie  beschränkt.
Zugunsten  des  paritätischen  Tharakters  der  Arbeitskammern
wird  namentlich  folgendes  geltend  gemacht.  Das  gemeinsame
Zusammenwirken  von  Arbeitgebern  und  -nehmern  in  den  Kammern
soll,  wie  es  in  der  Resolution  des  Frankfurter  Arbeiterkongresses,
und  ähnlich  auch  sonst  heißt,  u.  a.  ein  wichtiges  Mittel  sein,
„der  Verschärfung  der  Klassengegensätze  und  der  damit  verbundenen ­
  wachsenden  Verbitterung  und  Entfremdung  von  Arbeiter
und  Arbeitgeber  Einhalt  zu  tun  durch  Beratung  und  Verständigung ­
  über  gemeinsame  Angelegenheiten,  insbesondere  aus
dem  Arbeitsverhältnis."  Ob  verdrießliche  Stimmungen  in  dem
hier  angenommenen  Umfange  tatsächlich  vorhanden  sind,  mag
dahingestellt  bleiben;  jedenfalls  ergeben  sich  dieselben  nicht  so
sehr  aus  den  Interessengegensätzen  als  solchen  als  vielmehr  aus
dem  Verhalten  der  beiden  Teile  im  Einzelsalle,  lsier  ausgleichend
und  vermittelnd  zu  wirken  ist  deshalb  vor  allem  Sache  der
Arbeitgeber  im  Verein  mit  den  Arbeiterausschüssen  der  einzelnen
Betriebe.  Aufgabe  der  Arbeiterkammern  soll  aber  sein  die
Stellungnahme  zu  den  Einzelfragen  der  sozialpolitischen  Gesetzgebung ­
  und  Verwaltung.  Auf  diesen  Gebieten  besteht  allerdings
ein  Interessengegensatz  zwischen  den  Arbeitgebern  und  -nehmern.
Aber  zu  glauben,  daß  dieser  Gegensatz  —  nicht  etwa  Stimmungen
        <pb n="6" />
        6

und  untergeordnete  Meinungsverschiedenheiten  —  durch  gemeinsame ­
  Kammerberatungen  ausgeglichen  werde,  halte  ich  nicht  für
richtig.  Dagegen  sprechen  vor  allem  die  Erfahrungen.
Die  „wirtschaftlichen  Konferenzen",  welche  in  den  achtziger
fahren  zwischen  den  Vertretern  der  Landwirtschaft,  der  Gewerbe
und  des  Handels  in  den  einzelnen  Regierungsbezirken  Preußens
zum  Zwecke  der  Ausgleichung  der  Gegensätze  abgehalten  wurden,
haben  sich  nicht  bewährt  und  sind  darum  wieder  eingegangen.
Jede  Gruppe  betrachtete  die  vorliegende  Frage  von  ihren:  Interessenstandpunkte
  und  war  von  ihm  auch  durch  noch  so  viele
Reden  über  Entgegenkommen  und  Versöhnung  nicht  abzubringen.
Als  gleichzeitig  der  Vorschlag  der  Schaffung  von  provinzial-Volkswirtschastsräten
  an  Stelle  der  bestehenden  Einzelvertretungen
der  wirtschaftlichen  Interessengruppen  auftauchte,  bekämpfte  denn
auch  die  Kölner  Handelskammer  diesen  Gedanken  auf  Grund
obiger  Erfahrungen  mit  nachfolgender  Erwägung:  „Wenn  es
auch  zweckmäßig  sein  mag,  in  den  oberen  Instanzen  die  Vertretungen ­
  der  einzelnen  Interessengruppen  zusammenzufassen,  so
würde  eine  gleiche  Zentralisation  doch  für  die  unteren  Instanzen
ein  vollkonunener  Mißgriff  sein.  Die  Interessen  der  einzelnen
Gruppen  sind  anerkanntermaßen  sehr  abweichende,  und  es  ist
nötig,  daß  jede  Gruppe  Organe  hat,  die  unausgesetzt  für  die
betreffenden  Interessen  wirken  und  die  Sonderwünsche  der  Gruppen
jederzeit  der  Regierung  bekannt  geben  können.  .....  Jeder
Kompromiß  würde  mit  Recht  die  Unzufriedenheit  des  damit
nicht  übereinstimmenden  Teiles  erregen,  und  derselbe  würde  es
wiederum  mit  Recht  als  eine  Benachteiligung  empfinden,  daß  es
ihm  unmöglich  ist,  durch  gesetzliche  Organe  seine  Sondermeinung
an  entscheidender  Stelle  zu  vertreten."  Mas  hier  in  m.  E.  zutreffender ­
  Meise  bezüglich  der  verschiedenen  Wirtschaftszweige
ausgeführt  worden  ist,  gilt  in  gleicher  Art  auch  von  dem  Verhältnis ­
  der  Arbeitgeberklasse  zu  derjenigen  der  Arbeiter.  Obwohl
dort  und  hier  schließlich,  in  letzter  Linie  alle  Interessen  zu  einen:
gemeinsamen  Versöhnungspunkte  zusammenlaufen  mögen,  so  besteht ­
  doch  für  die  praktische  Tagespolitik,  die  sich  mit  konkreten
fragen  und  nicht  mit  allgemeinen  parmoniegedanken  befaßt,  ein
Interessengegensatz,  der  in  der  Beurteilung  einzelner  Probleme
der  praktischen  Politik  zum  Ausdruck  kommen  wird  und  kommen
nmß.  Daß  es  mit  den  Arbeiterfragen  in  dieser  Beziehung  nicht
anders  ist  als  mit  den  Fragen  der  allgemeinen  Volkswirtschaftspolitik, ­
  zeigen  übrigens  auch  die  Erfahrungen  mit  den  paritätischen
Kammern  in  Polland,  wo  der  obige  Versöhnungszweck  nicht
erreicht  worden  ist;  es  mag  sein,  daß  hier  auch  gewisse  andere
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        Momente  mitspielten,  sicherlich  aber  auch  der  oben  hervorgehobene
Widerstreit  der  Interessen.
Nach  allein  würde  sich  die  Verhandlung  in  den  paritätischen
Arbeitskaimnern  in  sehr  vielen  Fällen  derart  vollziehen,  daß  beide
Teile  mit  ihren  Wünschen  und  Ansichten  sich  gegenüberstünden,
durch  hinübergehen  dieses  oder  jenes  Vertreters  der  einen  Partei
zur  andern  Partei  ein  Majoritätsbeschluß  gegen  eine  starke
Minderheit  zustande  käme,  die  dann  ihrerseits  das  Bedürfnis
nach  Erstattung  eines  Separatvotums  haben  würde.  Die  unerquicklichen, ­
  von  einer  „Versöhnung"  weit  abliegenden  Folgen
eines  derartigen  Verfahrens  brauche  ich  nicht  zu  schildern.  Die
Unzuträglichkeiten  würden  um  so  größer  sein,  als  die  Arbeitgeber ­
  daneben  auch  noch  das  Votum  der  Handelskammern  und
industriellen  Vereine  in  die  Wagschale  werfen  könnten.  Und
wenn  etwa  Regierung  und  Volksvertretung  sich  nur  an  das
Majoritätsvotum  der  Arbeitskammer  halten  wollten,  so  wäre
dies  ja  bequem  und  einfach,  aber  im  informatorischen  Interesse
gewiß  kein  Vorteil.  Vielmehr  muß  es  auch  für  die  Organe  der
Regierung  und  der  Gesetzgebung  das  Erwünschtere'  sein,  die
Ansichten  beider  Interessengruppen  klar  und  deutlich  zu  erfahren.
Nicht  bei  diesen  letzteren,  sondern  bei  jenen  Instanzen  liegt  die
Ausgabe,  die  ausgleichende  Mittellinie  im  Interesse  des  Staatswohles ­
  und  des  sozialen  Friedens  zu  finden.  Dieses  Verfahren
der  getrennten  Begutachtung  mag  dann  Rückfragen  aller  Art,
vielleicht  auch  Besprechungen  bei  den  Behörden  unter  gleichzeitiger
Heranziehung  der  Vertreter  der  verschiedenen  Interessengruppen
erforderlich  machen,  was  aber  nichts  schadet;  wie  es  überhaupt
Sache  der  Regierung  ist,  sich  der  Organisationen  in  zweckentsprechender ­
  Weise  zu  bedienen.
Bei  der  Empfehlung  der  paritätischen  Kammern  scheint
übrigens  vielfach  der  Gedanke  vorzuherrschen,  als  ob  Meinungsverschiedenheiten ­
  über  einzelne  konkrete  Fragen  nur  zwischen  den
Arbeitgebern  aus  der  einen  und  den  Arbeitnehmern  aus  der  anderen
Seite  hervortreten  würden,  während  doch  sicherlich  auch  in  Arbeiterkreisen ­
  selbst  über  Einzelfragen  die  Ansichten  und  Wünsche  oft
genug  geteilt  sein  werden,  Differenzen,  die  kennen  zu  lernen
durchaus  im  Interesse  der  Gesetzgebung  und  Verwaltung  liegt.
Dies  wird  durch  paritätische  Kammern  aber  geradezu  vereitelt,
denn  die  Stellungnahme  gegenüber  den  Interessen  der  Arbeitgeber
wird  die  Arbeiter  schon  aus  taktischen  Gründen  veranlassen,  derartige
Meinungsverschiedenheiten  im  eigenen  Kreise  zurückzudrängen.
Sprechen  in.  E.  somit  zahlreiche  gewichtige  Gründe  für  die
Errichtung  reiner  Arbeiterkainmern,  so  verliert  auch  die  Frage
        <pb n="8" />
        8

Druck  von  Fritz  Glsner,  Köln.

an  Interesse,  ob  im  Falle  der  Schaffung  paritätischer  Aammern
eine  Angliederung  an  die  Gewerbegerichte  erfolgen  soll.  Nach  den
auf  der  Generalversammlung  der  Gesellschaft  für  soziale  Reform
in  Mainz  am  14-  Oktober  d.  I.  von  den  Vertretern  des  Berliner ­
  Gewerbegerichts  geinachten  Vorschlägen  sollen  die  Mitglieder
des  Gewerbegerichts,  dessen  Ausschuß  zur  Arbeitskammer  ausgestaltet ­
  werden  soll,  die  erforderlichen  Aammermitglieder  wählen.
(Es  ist  nicht  zu  leugnen,  daß  im  Falle  der  Schaffung  paritätischer
Aammern  für  eine  derartige  Angliederung  an  die  Gewerbegerichte ­
  manches  spricht.  Auch  inögen  die  besonderen  Verhältnisse ­
  des  Berliner  Gewerbegerichts  zu  einer  solchen  Lösung  der
Frage  ermutigen,  falls  man  sich  mit  den  reinen  Arbeiterkainmern
nicht  befreunden  will.  Meines  Erachtens  würde  aber  allgenrein
eine  solche  Lösung  weder  die  Arbeitgeber  befriedigen,  welche  die
Wahl  ihrer  Vertreter  durch  das  Gewerbegericht  schwerlich  für  billig
halten  werden,  noch  auch  wäre  damit  eine  wirksame  und  autoritative ­
  Vertretung  der  Arbeiterinteressen  geschaffen.
Wenn  zurzeit  die  Stimmung  nrehr  den  paritätischen  Aammern
und  teilweise  sogar  der  Angliederung  der  Arbeitskammern  an
die  Gewerbegerichts  sich  zuzuneigen  scheint,  so  dürfte  sich  dieses
Stimmungsbild  wesentlich  ändern,  wenn  erst  die  Arbeitgeberkreise
  (Handelskammern  und  industrielle  Vereine)  sowie  auch
zahlreichere  Arbeitnehmervereinigungen  sich  zur  Frage  geäußert
haben.  Die  Beurteilung,  welche  die  Frage:  ob  Arbeitskammern
oder  Arbeiterkammern?  in  den  zunächst  beteiligten  Areisen  findet,
wird  aber,  oder  sollte  doch  wenigstens  für  die  endgültige  Entscheidung ­
  von  wesentlicher  Bedeutung  sein.
(Separatabdruck  ans  der  Monatsschrift  „Nationalliberale  Jugend".)
        <pb n="9" />
        the  scale  towards  document

nitspielten,  sicherlich  aber  auch  der  oben  hervorgehobene
?  der  Interessen,
allein  würde  sich  die  Verhandlung  in  den  paritätischen
inern  in  sehr  vielen  Fällen  derart  vollziehen,  daß  beide
-hren  Wünschen  und  Ansichten  sich  gegenüberständen,
bergehen  dieses  oder  jenes  Vertreters  der  einen  Partei
Partei  ein  Majoritätsbeschluß  gegen  eine  starke
zustande  käme,  die  dann  ihrerseits  das  Bedürfnis
Jung  eines  Eeparatvotums  haben  würde.  Die  uner-^
  von  einer  „Versöhnung"  weit  abliegenden  Folgen
tigen  Verfahrens  brauche  ich  nicht  zu  schildern.  Die
hkeiten  würden  um  so  größer  sein,  als  die  Arbeitben
  auch  noch  das  Votum  der  Handelskammern  und
Vereine  in  die  Wagschale  werfen  könnten.  And
l  Regierung  und  Volksvertretung  sich  nur  an  das
votum  der  Arbeitskammer  halten  wollten,  fo  wäre
juem  und  einfach,  aber  im  informatorischen  Interesse
^  Vorteil.  Vielmehr  muß  es  auch  für  die  Organe  der
und  der  Gesetzgebung  das  Erwünschtere  sein,  die
&amp;gt;eider  Interessengruppen  klar  und  deutlich  zu  erfahren,
riesen  letzteren,  sondern  bei  jenen  Instanzen  liegt  die
ne  ausgleichende  Mittellinie  im  Interesse  des  Etaatsd
  des  sozialen  Friedens  zu  finden.  Dieses  Verfahren
.teil  Begutachtung  mag  dann  Rückfragen  aller  Art,
.ich  Besprechungen  bei  den  Behörden  unter  gleichzeitiger
ng  der  Vertreter  der  verschiedenen  Interessengruppen
s±  machen,  was  aber  nichts  schadet;  wie  es  überhaupt
Regierung  ist,  sich  der  Organisationen  in  zweckent-§;:
  Weise  zu  bedienen.
&amp;gt;er  Empfehlung  der  paritätischen  Aammern  scheint
nelfach  der  Gedanke  vorzuherrschen,  als  ob  Meinungs-Seiten
  über  einzelne  konkrete  Fragen  nur  zwischen  den
m  auf  der  einen  und  den  Arbeitnehmern  auf  der  anderen
-rtreten  würden,  während  doch  sicherlich  auch  in  Arbeiterfit
  über  Einzelfragen  die  Ansichten  und  Wünsche  oft
eilt  fein  werden,  Differenzen,  die  kennen  zu  lernen
j:  m  Interesse  der  Gesetzgebung  und  Verwaltung  liegt,
durch  paritätische  Aammern  aber  geradezu  vereitelt,
tellungnahme  gegenüber  den  Interessen  der  Arbeitgeber
rbeiter  schon  aus  taktischen  Gründen  veranlassen,  derartige
Verschiedenheiten  im  eigenen  Areise  zurückzudrängen,
hen  m.  L.  somit  zahlreiche  gewichtige  Gründe  für  die
reiner  Arbeiterkammern,  so  verliert  auch  die  Frage
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