32 hatten das Nacharbeiten. Aufgefundene Mängel wurden von den Installateuren nicht anerkannt und deshalb auch nicht ausgebessert. Die Pfuscharbeit der Unberufenen veranlasste in erster Linie die Behörden zur Einführung nachher oft allzu rigoroser Vorschriften. 2. Die Elektrizität kommt in der Schweiz nicht nur in Städten sondern auch in sehr zerstreuten Ortschaften zur Verteilung. Dies bedingt für die Elektrizitäts-Werke das Halten verhältnismässig zahlreichen Personals für die Überwachung ihrer sich meilenweit erstreckenden Anlagen. Natürlich entstehen dadurch grosse Kosten. Um diese herabzumindern bezw. auszugleichen, werden die Überwachungsbeamten, soweit es der Dienst ge stattet, mit Installationsarbeiten beschäftigt. Den Werken die Installationsarbeiten wegnehmen, hiesse einfach, erstere bei den allgemein billigen Strompreisen ver anlassen, ihr Überwachungspersonal zu reduzieren und weiter zu distanzieren, zum Schaden des Publikums, das ,dann länger auf Behebung von Störungen warten müsste. Immerhin sind bei grösseren Anlagen meistens auch einige selbständige Installateure konzessioniert. Kür gut geschulte Kräfte bleibt in dieser Richtung auch fernerhin ein Arbeitsfeld für freie, ungebundene Be tätigung. Installationsbureaux, wie sie in Deutschland von Grossfirmen der elektrischen Branche errichtet wurden, gibt es in der Schweiz nicht. Um dem Stand der Installateure eine bessere Stütze auf wirtschaftlichem Gebiete zu geben, wäre eine Or ganisierung der Berufsgenossen sehr am Platze. Dahin gehende Bestrebungen tauchen ja auch schon hin und wieder auf; es ist im Interesse des Standes nur zu