35 Vorstehende Bemerkungen über die Institution des Starkstrominspektorats sind an dieser Stelle wohl an gezeigt, vor allem im Hinblick auf die grossen Miss stände der privaten Kontrollwirtschaft Deutschlands, ins besondere: des Sachverständigenwesens bei den Feuer versicherungsgesellschaften. Was Dr. Bürner in seiner Broschüre: Zur wirt schaftlichen Entwicklung und Lage der deutschen elek trotechnischen Industrie (Berlin 1903) hierüber mitteilt, ist so charakteristisch, dass es verdient dem Inhalte nach hier kurz wiedergegeben zu werden. Das Sachver ständigenwesen bei den Feuerversicherungs-Gesell schaften ist eine Einrichtung, so führt er aus, die im Interesse der Installateure dringend einer Reform bedarf. Die Privatfeuerversicherungs-Gesellschaften haben zur Revision elektrischer Anlagen auf ihre Feuersicherheit bestimmte elektrische Firmen aufgestellt, an die wiederum gewisse Anforderungen wie unter anderen mehrjährige Geschäftspraxis, akademische Vorbildung etc. gestellt Werden. Es kommt dabei nicht selten vor, das Revi soren über die von ihnen selbst ausgeführten Anlagen, u nd über die Konkurrenz Gutachten auszuarbeiten haben. Ob sie ein „Gutachten 1- abgeben will oder nicht, steht h"n Belieben der bevorzugten Firma. Einzelne von ihnen sollen schon die Aufnahme eines Gutachtens einfach ab gelehnt haben, weil nicht sie die Anlage ausführten. Hinsichtlich der für die Besichtigung der elektrischen Anlagen zu erhebenden Gebühren kommen die denkbar e 'genartigsten Variationen vor. Viele Firmen sehen sogai v °n einer Verrechnung ab, da sie befürchten, ihren Kunde n damit vor den Kopf zu stossen. Andere wissen überhaupt •nicht, dass sie das Recht haben, zu liquidieren. Nur selten