36 wird nach den vom Verein deutscher Ingenieure auf gestellten Normen liquidiert. Um all diesen Misständen abzuhelfen, hat man den Vorschlag gemacht, den Elektrizitäts-Firmen die Kon trolle abzunehmen und sie einer privaten oder staat lichen Korporation zu übertragen. Vor allem dachte man da an die Schaffung einer Einrichtung ähnlich der der Damplkesselrevision. Schwindelinstutute sollen sich durch Zirkulare, in denen sie die Besitzer elektrischer Anlagen auf die grosse Feuergefährlichkeit aufmerksam machen, mit dem zuweilen nicht einwandsfreien Hinweis auf die minimalen Leistungen der Installationsgeschäfte, an preisen. Die „Anpreisungen“ erfolgen oft nur mündlich: es wird die fragliche Anlage besichtigt und dem Inhaber derselben auseinander gesetzt, dass die elektrischen Maschinen veralteter Konstruktion, die Installation nicht nach den bestehenden Vorschriften gebaut sei. Ja, noch mehr! Man sendet Fabrikanten Prospekte zu, in denen das Verlangen gestellt wird, für das Empfehlen ihrer Fabrikate eine einmalige Gratifikation zu zahlen. Der artige Auswüchse könnte man noch mehr aufzählen. Segensreich wirkten demgegenüber die Einrich tungen der Technischen Prüfanstalten, insbesondere das Starkstrominspektorat. Seiner vorbereitenden Tätigkeit ist es insbesondere auch zu danken, dass der Bundes rat sich in den letzten Jahren selbst mehrfach mit dem Erlass von Vorschriften, die das Installationswesen be treffen, befasste. Zu nennen sind in dieser Hinsicht folgende Bestimmungen: 1. Das Bundesgesetz betr. die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (vom 24. Juni 1902);