37 2. Die Vorschriften betreffend Planvorlagen für elektrische ­ Starkstromanlagen (vom 13. November 1903); 3. Der Nachtrag zu den Vorschriften betreffend Planvorlagen ­ für elektrische Starkstromanlagen — Ergänzung ­ des Artikels 43 — (vom 18. Dezember 1905). 5.- Absatzverhältnisse. Handelsbilanz. Die Schweiz hat, trotzdem sie doch in jeder Beziehung ­ auf den Weltmarkt angewiesen ist, verhältnismässig ­ wenig zur weiteren Ausgestaltung des Expoites getan. In der letzten Zeit wird aber nach dieser Ri( htung hin gearbeitet.*) Man wünscht die Wahlkonsule durch Berufskonsule ersetzt zu sehen; die ausländische Diplomatie ­ soll verstärkt werden. Gründungen von Musterlagern ­ und Handelsmuseen sind vorgesehen. Man glaubt dadurch die bereits errungenen Absatzgebiete fester zu halten. Die schweizerischen Grossfirmen haben, wie alle ausländischen Firmen, zur Erleichterung des Absatzes Filialen und Vertretungen im Auslande gegründet. Durch die wirtschaflspolitischen Massnahmen mancher Länder haben sie sich ferner veranlasst gesehen, Zweigfabriken >m Auslande ins Leben zu rufen. Die Elektrizitätswerke und elektrischen Bahnen sind, wie bereits erwähnt, die Hauptkonsumenten elektrischer ­ Erzeugnisse. Die Arbeiten der elektrischen Industrie ­ kommen im Submissionswege und im freien Wettbewerb, teils auch durch Vermittlung von Zwischenhändlern, ­ die meistens Installateure sjnd, zui Vergebung. *1 Vgl. ür. Tissot’s Ausführungen in der Scll ^ ei ^' Zeitschrift 1903 und den Jahresbericht des S. E. V. /