54 *) Den Statuten der Arbeiterkommission Brown, Boveri & Co. entnommen. der mitarbeitenden Kollegen kann unvorsichtigen Arbeitern evtl, auch sofort gekündigt werden. Um ein gutes Einvernehmen zwischen Arbeiter schaft und Fabrikleitung herbeizuführen, bestehen bei den Grossfirmen Arbeiterkommissionen, deren Mitglieder den verschiedenen Abteilungen der Werkstätten ent nommen sind. Die Aufgaben und Befugnisse der Kommissionen sind in der Regel die folgenden:*) 1. Beratung und Begutachtung von Angelegenheiten, welche die Interessen der Arbeiter berühren oder die Ordnung, die Einrichtungen und die Arbeits einteilung in der Fabrik betreffen und ihnen von der Fabrikleitung zu diesem Zweck unterbreitet werden. 2. Beratung über Anregungen aus der Mitte der Arbeiter schaft oder der Kommissionen über alles, was das Wohl der Arbeiter betrifft. 3. Entgegennahme und Untersuchung von Klagen der Arbeiterschaft und Weitergabe solcher Klagen, so weit sie als begründet erachtet werden, an die Fabrikleitung. In der Anbringung von Schutzvorrichtungen in den Werkstätten zur Verhütung von Unfällen an Kraft- und Arbeitsmaschinen geht man in den Schweiz. Elektrizitäts- Betrieben vielfach weiter als nach den gesetzlichen Bestimmungen notwendig ist. Die meisten Arbeits maschinen haben transmissionslose Antriebe. In den Drehereien findet man Absaugvorrichtungen, die gleich denen in Holzbearbeitungswerkstätten Staub und Dreh-