70 engeren Zusammenschluss herbeizuführen, um sieh über wichtige Punkte zu verständigen und nötigenfalls ge meinschaftlich zu handeln. Als derartige, alle Beteiligten gleichmässig berührende Angelegenheiten seien z. B. nur das Submissionswesen und die in Technikerkreisen vielfach erörterte Frage der Honorierung ausgearbeiteter Anlage-Projekte, Kostenanschläge usw. erwähnt. Soweit Zusammenschlüsse in der Schweiz zustande kamen, gingen sie von ausserschweizerischen Firmen aus. Neben dem Glühlampenkartelle sind in dieser Hin sicht die in späteren Kapiteln zu erwähnenden inter nationalen Konventionen der Aluminium-und der Dampf turbinenwerke zu nennen. Zu dem Glühlampenkartell gehören fast sämtliche europäischen Glühlampenfabriken, darunter auch die beiden schweizerischen, die Zuger und die Zürcher Glühlampenfabrik. Der Verband verdankt seine Ent stehung der Einsicht, dass es notwendig sei, dem Sinken der Verkaufspreise Einhalt zu tun. Sein Sitz ist Berlin. Er verfügt über ein Stammkapital von 1 Million Mark. Der Verkauf der Gesamtfabrikation erfolgt durch die „Verkaufsstelle vereinigter Glühlampenfabriken G. m. b. H.“ — Vor allem sind es folgende Vorteile, die durch die Kartellierung der Glühlampenfabriken er reicht wurden, und die somit auch den schweizerischen Glühlampenfabriken zu Gute kommen: Die Verkaufs preise wurden wieder aut ein Niveau zurückgeführt, das den Fabriken einen annehmbaren Nutzen lässt; die technische Ausgestaltung der 1* abrikate wurde verbessert; wenig verbrauchte Lampensorten wurden aus der Fabri kation ausgeschaltet; infolge der Fabrikation und des Verkaufs im Grossen kann billig eingekauft und die