84 Wie die Tabelle zeigt, ist der niedrigste Satz für Strom zu Beleuehtungszwecken 3,3 cts. pro KWSt. (Genf), der höchste 28 cts. (Baden), der niedrigste Satz für Strom zu Kraftzwecken 0,75 cts. (Winterthur), der höchste Satz 20 cts. (Baden). Innerhalb dieser Grenzen linden sich zwischen den einzelnen Werken die ver schiedenartigsten Sätze, besonders bei den Privatgesell schaften. Im Mittel kostet der Strom für Beleuchtungs zwecke pro KWSt. 5-7 cts. und der Strom für Kraft zwecke pro KWSt. 2—4 cts. Der Berechnung von Strom für Beleuchtungszwecke liegt mehrfach ein Pauschaltarif zugrunde. Der Pauschal satz ist alsdann unbekümmert um die wirkliche Brenn dauer zu entrichten; Preisabstufungen werden nach Verwendungszweck (Beleuchtung von Wohn- und Schlaf zimmern oder von Kellern und Ställen usw.) und nach Grösse des durchschnittlichen Bedarfs des einzelnen Konsumenten vorgenommen. In Städten sind meistens Elektrizitätszähler aufgestellt. Diese ermöglichen eine exaktere Berechnung der wirklichen Stromentnahme, was sowohl im Interesse der Elektrizitätswerke, als auch im Interesse der Stromverbraucher liegt. Bei Strom für Kraftzwecke ist auch die Berechnung nach PS. pro Jahr statt nach KWSt. üblich, mit gleitender Preisskala nach durchschnittlicher Dauer der Belastung. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Be- messungssysteme und laxenarten stellt Prof. Wyssling- Generalsekretär des Schweiz. Elektrotechnischen Vereins, in seiner Schrift „Die 1 arile Schweizerischer Elektri zitätswerke für den Verkaul elektrischer Energie“ (Zürich 1904) zusammen.