Einleitung

§  i
Begriff  und  Formen  der  laufenden  Rechnung
Der  Name  Kontokorrent 1 )  stammt  aus  dem  Italienischen
(von  il  conto  corrente,  d.  h.  die  laufende  Rechnung)  und  rührt
wohl  von  der  Art  und  Weise  her,  in  der  die  einzelnen  Geschäfte ­
  verbucht  werden.  Die  aus  der  Verbindung  zwischen
zwei  Personen  hervorgehenden  Geschäfts  Vorfälle  werden  nicht
sogleich  nach  ihrer  Entstehung  von  ihnen  reguliert,  sondern
sie  werden  in  der  Reihenfolge,  in  der  sie  sich  ergeben,  gebucht ­
  und  erst  nach  Ablauf  einer  gewissen  Periode  wird
der  Stand  der  gegenseitigen  Beziehungen  festgestellt,  d.  h.
es  wird  ermittelt,  wie  viel  der  eine  dem  anderen  per  Saldo
schuldig  ist *  2 ).  Die  einzelnen  Posten  nennt  man  gewöhnlich
Buchguthaben,  bezw.  Buchschulden,  je  nachdem  sie  vom  Standpunkte ­
  des  Gläubigers  oder  Schuldners  aus  betrachtet  werden;
auch  der  Name  „Buchkredite“  findet  sich  häufig  in  diesem
Sinne.  Man  versteht  darunter  ein  Forderungsverhältnis,  bei
welchem  die  Beurkundung  durch  die  Buchführung  eines  oder
beider  Kontrahenten  ermöglicht  werden  kann.  Die  Formen,
in  denen  die  laufende  Rechnung  zur  Anwendung  gelangt,  sind
sehr  mannigfach  gestaltet.  So  ist  es  z.  B.  möglich,  dass  der
Kunde  bei  der  Bank  ein  Guthaben  hält  und  dasselbe  innerhalb ­
  einer  gewissen  Periode  in  beliebigen  Beträgen  abhebt;
er  kann,  wenn  er  überflüssige  Summen  zur  Verfügung  hat,
')  In  der  Literatur  findet  sich  die  Bezeichnung  „der“  und  „das“
Kontokorrent.
2 )  Im  Gegensätze  zum  Kontokorrentgeschäft  steht  das  Geschäft  mit
der  sogen.  Laufkundschaft,  das  man  auch  Tafelgeschäft  nennt.
Buff,  Das  Kontokorrentgeschäft  im  deutschen  Bankgewerbe  1