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zurückreicht,  ein  überaus  dürftiges  ist.  In  Anbetracht  dessen
sollen  im  folgenden  bloss  die  Hauptetappen  der  Entwicklung
herausgegrilfen  werden.
Es  ist  nicht  ausgeschlossen,  dass  schon  in  den  asiatischen
Ländern  des  Altertums,  in  welchen  frühzeitig  eine  ziemlich
entwickelte  Geld-  und  Kreditwirtschaft  geherrscht  haben  soll,
die  eine  oder  die  andere  Form  der  laufenden  Rechnung  existierte. ­
  So  wissen  wir  jetzt  mit  ziemlicher  Sicherheit,  —  dank
der  eingehenden  modernen  Forschung 1 )  —  dass  schon  im  6.  Jahrhundert ­
  v.  Chr.  das  Bankhaus  der  Jgibi *  2 )  Geld-  und  Kreditgeschäfte ­
  aller  Art,  u.  a.  auch  verschiedene  Formen  des  Kontokorrents ­
  kultivierte.  Noch  genauere  Details  über  die  Anfänge
unseres  Instituts  liegen  aus  der  Griechen-  und  Römerzeit  vor.
In  Griechenland  waren  es  die  Trapeziten,  in  Rom  die  Argentarii,
  welche  verschiedene  Formen  der  laufenden  Rechnung  in
ausgedehnterem  Masse  handhabten  und  zwar  besonders  solche,
welche  den  Zwecken  des  Zahlungsverkehrs  und  der  Zahlungsvermittlung ­
  dienen,  wie  z.  B.  das  Depositen-und  Girogeschäft 3 ).
In  diesen  Ländern  lässt  sich  schon  frühzeitig  eine  geordnete
kaufmännische  Buchführung  nachweisen.  So  finden  wir  bei
den  Römern  den  liber  rationum,  welcher  eine  grosse  Aehnlichkeit
  mit  unserem  Kontokorrentbuche  aufweist 4 ).  Jeder  Kunde
’)  Vgl.  besonders  Meissner,  Beiträge  zum  altbabylonisehen  Privatrecht. ­
  Leipzig  1893.  J.  Köhler  und  P.  E.  Peiser,  Aus  dem  babylonischen ­
  Rechtsleben.  Leipzig  1894,  I—IV.  P.  E.  Peiser,  Texte  juristischen ­
  und  geschäftlichen  Inhalts,  herausgegeben  von  Eberhard  Schräder.
Berlin  1896.
2 )  Ueber  das  Igibihaus  vgl.  Köhler  und  Peiser,  a.  a.  0.  IV
S.  21  ff.  Gustav  Cohn,  System  der  Nationalökonomie,  Bd.  III.  Stuttgart ­
  1898.  S.  551.  Merkel,  Artikel  .Banken  im  Altertum“  im  Handwörterbuch ­
  der  Staatswissenschaften.  2.  Aufl.  Bd.  II  S.  161.  Das  Igibihaus ­
  war  übrigens  keineswegs  die  einzige  grosse  Bankfirma  in  Altbabylonien.
So  nahm  u.  a.  eine  ähnliche  Stellung  auch  das  Bankhaus  der  Morasu  im
5.  Jahrhundert  v.  Chr.  ein.  Vgl.  darüber  Sayce,  Babylonians  and  Assyrians.
  London  1900.  S.  161.
3 )  Merkel  a.  a.  0.  S.  162ff.  Vgl.  sodann  Mitteis,  Trapezitika
in  der  Zeitschrift  der  Savigny-Stiftung.  Romanistische  Abteilung.  Bd.  XIX
S.  198  ff.
4 )  Vgl.  auch  Grünhut,  Das  Recht  des  Kontokorrentverkehrs  in
seinerZeitschrift.  Bd.III  S.474ff.  Czyhlarz,  Lehrbuch  der  Institutionen