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besass  darin  sein  Soll  und  Haben  (expensum  ferre  —  aceeptum
ferre).  Den  einzelnen  Formen  der  laufenden  Rechnung  war
auch  das  Recht  angepasst 1 ).  Im  Mittelalter  sind  besonders  die
Campsores  bezw.  Bancheriy 2 )  in  den  italienischen  Stadtstaaten
hervorzuheben,  die  zur  weiteren  Ausgestaltung  unseres  Instituts
sehr  viel  beitrugen.  Steht  doch  hier  die  Wiege  unseres  modernen ­
  Bankwesens,  mit  dem  das  Kontokorrentgeschäft  aufs
innigste  verknüpft  ist.  In  diesen  Staaten  gab  es  nicht  nur
eine  sehr  entwickelte  Geldwirtschaft  und  ein  den  Verkehrsgewohnheiten ­
  angepasstes  Recht,  in  diesen  Staaten  nimmt  auch
die  moderne  Geschäftstechnik  ihren  Anfang  und  zwar  infolge
zweier  hochbedeutsamer  Ereignisse,  das  sind:
1.  Die  Einführung  des  arabisch-indischen  Zahlenwesens
in  Italien  um  1202  durch  Leonardo  Fibonacci 3 )  (auch  Pisano
genannt)  und
2.  die  Erfindung  der  doppelten  Buchhaltung,  zuerst  niedergeschrieben ­
  im  Jahre  1494  von  Frater  Lucas  de  Burgo 1 )  (auch
Paccioli  genannt).
Durch  die  so  für  das  Geschäftsleben  geschaffene  Vereinfachung ­
  und  Uebersichtlichkeit  wurden  in  erster  Linie  das
Bankwesen  und  dessen  einzelne  Zweige,  insbesondere  auch  das
Kontokorrentgeschäft  gefördert,  ja  man  kann  sogar  sagen,
des  römischen  Rechts.  Prag,  Wien,  Leipzig  1895.  S.  173.  Gustav
Cohn  a.  a.  0.  S.  554.  Moritz  Voigt,  Ueber  die  Bankiers,  die  Buchführung ­
  und  die  Litteralobligation  der  Römer  in  den  Abhandlungen  der
königl.  sächsischen  Gesellschaft  der  Wissenschaften.  Bd.  XXIII.  Leipzig
1888.  S.  515  ff.
')  Vgl.  insbesondere  Gaius  (IV,  64—68)  und  Digesten  (2,  14,
47,  1.  Dig.  14,  3,  2).  Hiezu  Greber,  Das  Kontokorrentverhältnis.
Freiburg  und  Leipzig  1893.  S.  3ff.  Merkel  a.  a.  0.  S.  166  und  Grünhut ­
  a.  a.  0.  S.  474  ff.
2 )  Theusner,  Der  Kontokorrentvertrag.  S.  9.  Halle  1901.  Goldschmidt, ­
  Universalgeschichte  des  Handelsrechts.  Stuttgart  1891.  S.  327.
3 )  Vgl.  sein  Werk  „Liber  Abaci“,  das  die  Arithmetik  und  Algebra
der  Araber  darstellt.  Vgl.  dazu  Jäger,  Luccas  Paccioli  und  Simon
Stevin.  Stuttgart  1896.  Vorwort  S.  XIV,  und  Werner  Sombart,  Der
moderne  Kapitalismus.  Leipzig  1902.  Bd.  I  S.  392.
4 )  Im  1.  Teil  9.  Abschn.  11.  Abhandlung  seines  Werkes  Summa  de
Arithmetika,  Geometria,  Proportioni  et  Proportionalita.  Vgl.  dazu  die
Uebersetzung  von  Jäger  in  dessen  vorher  angeführtem  Werke.