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gehoben.  In  die  Zeit  des  16.  und  17.  Jahrhunderts  fällt  auch
die  Entstehung  der  Börsen  im  modernen  Sinne,  wodurch  unser
Institut  nur  an  Ausdehnung  gewinnen  konnte 1 ).  Eine  weitere
beträchtliche  Förderung  erfuhr  der  Kontokorrentverkehr  in
der  ersten  Hafte  des  18.  Jahrhunderts  in  Schottland,  indem
hier  besonders  auch  eine  von  den  Formen,  welche  dem  Kreditverkehre ­
  dienen,  zur  hohen  Entfaltung  gelangte,  das  ist  der
im  folgenden  noch  eingehender  zu  erörternde  Cash  credit
(Bürgschaftskredit).  Indes,  wie  umfangreich  bisher  der  Kontokorrentverkehr ­
  an  den  einzelnen  Plätzen  auch  immer  gewesen
sein  mag,  so  viel  ist  mit  ziemlicher  Sicherheit  anzunehmen,  dass
bis  ungefähr  zur  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  sein  Ausdehnungsgebiet ­
  überwiegend  ein  lokal  beschränktes  war.  Dies  wurde
jetzt  anders,  besonders  durch  die  Fülle  von  Fortschritten  des
Verkehrswesens,  welche  unser  gesamtes  Wirtschaftsleben  revolutionieren ­
  und  den  verschiedenen  Formen  der  laufenden  Rechnung ­
  ein  anderes  Gepräge  verleihen  sollten.  Durch  die  Erfindung ­
  der  Eisenbahn,  des  Dampfschiffes,  durch  die  Ausgestaltung
des  Postwesens,  insbesondere  aber  auch  durch  die  Erfindung
der  elektrischen  Telegraphie  und  des  Telephons  wurden  technisch ­
  die  letzten  Schranken  beseitigt,  welche  der  Ausdehnung
unseres  Institutes  noch  in  räumlicher  oder  zeitlicher  Hinsicht
im  Wege  standen.  In  einem  Zeitraum  von  Stunden,  sogar
von  Minuten,  können  jetzt  Aufträge  ausgeführt  werden,  welche
früher  nur  in  Tagen,  Wochen,  ja  mitunter  sogar  Monaten  bewerkstelligt ­
  werden  konnten.  Sind  somit  in  der  Gegenwart
alle  technischen  Schranken  beseitigt,  so  soll  damit  noch  nicht
gesagt  sein,  dass  die  verschiedenen  Formen  der  laufenden
Rechnung  überall  die  Verbreitung  gefunden  haben,  die  sie
gemäss  ihrer  wirtschaftlichen  Bedeutung  verdienen.  Diese
hängt  vielmehr  ab  von  dem  Grade,  in  dem  die  eingangs  erörterten ­
  drei  Voraussetzungen  in  einem  Lande  verwirklicht  sind.
—  So  wären  wir  denn  bei  unserem  eigentlichen  Thema,  das
besonders  die  deutschen  Verhältnisse  einer  eingehenden  Würdigung ­
  unterziehen  soll,  angelangt.
*)  Vgl.  Ehrenberg,  Artikel  „Börsen  wesen“  imHandw.  derStaatsw.
2.  Aufl.  Bd.  II  S.  1027  ff.