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Kontokovrentverkehr  eine  der  wichtigsten  Aufgaben  aller  Sparkassen ­
  bleiben  müsse 1 ).  Dies  entspräche  auch  mehr  der  Natur
ihrer  Passiven;  denn  gerade  dadurch,  dass  die  Sparkassen
mehr  ihre  Anlagen  in  Hypotheken  machen *  2 ),  kommen  sie
leicht  mit  dem  so  wichtigen  Prinzip  der  Harmonie  der  Verfallfristen ­
  in  Konflikt.  Sodann  stammen  die  Sparkassengelder
obendrein  weitaus  zum  grössten  Teile  von  kleinen  Leuten  und
würde  durch  Kreditgewährung  wiederum  an  die  unteren  Klassen
der  Zweck  der  Sparkassen  mehr  erfüllt.  Da  aber  die  Sparkasse ­
  nicht  nur  die  Spargelegenheit  erleichtern  und  den  Spartrieb ­
  anreizen  soll,  sondern  insbesondere  die  Sicherheit  der
Anlage  gewährleisten  muss,  so  muss  sie  bei  Gewährung  von
Kontokorrentkrediten  überaus  vorsichtig  sein;  insbesondere
wird  sie  sich  nicht  zur  Einräumung  von  Blankokrediten  verstehen ­
  dürfen,  da  sich  dies,  nicht  mit  der  Natur  der  Spareinlagen ­
  verträgt.  Aber  eine  Kreditgewährung  nach  dem
Muster  des  schottischen  Cash  credit  erscheint  unseres  Erachtens
durchaus  unbedenklich.  Vorbedingung  dazu  ist,  dass  der  so
streng  am  Althergebrachten  haftende  bureaukratische  Geist  der
massgebenden  Kreise  schwindet  und  sich  den  modernen  wirtschaftlichen ­
  Verhältnissen  anpasst.  In  Deutschland  sind  es  infolge ­
  von  gesetzlichen  Beschränkungen  bis  jetzt  nur  noch
wenige  Sparkassen,  die  nach  den  Statuten  die  Gewährung  von
Kontokorrentkrediten  zulassen.  Von  diesen  sei  besonders  die
Kreis-,  Spar-  und  Darlehenskasse  in  Merzig 3 )  genannt.  Nach
’)  Vgl.  dazu:  Deutscher  Oekonomist  von  1899.  S.  686.  Art.  „Bankgeschäfte ­
  der  Sparkassen“.
2 )  So  waren  z.  B.  von  dem  Vermögen  der  preussischen  Sparkassen
im  Rechnungsjahre  1900  58,36%  in  Hypotheken  angelegt.  Vgl.  den
Art.:  „Die  preussischen  Sparkassen  im  Rechnungsjahre  1900“  von  G-.Evert
in  der  Zeitschrift  des  Königl.  Preussischen  Statistischen  Bureaus.  Berlin
1902.  S.  122.
a )  In  §  21  Ziff.  8  des  Statuts  der  genannten  Sparkasse  heisst  es:
„Geschäftsinhabern  und  sonstigen  Interessenten  im  Kreise  Merzig  kann
auf  Wunsch  ein  Kredit  in  laufender  Rechnung  bis  zu  einem  nach  Lage
des  einzelnen  Palles  zu  vereinbarenden  Höehstbetrage  eröffnet  werden.  —
Einen  derartigen  Verkehr  kann  die  Sparkasse  jedoch  nur  dann  begründen,
wenn  bei  Eingehung  eines  Kontokorrentverhältnisses  für  die  aus  demselben
herrührenden  Forderungen  Sicherheit  auf  eine  in  dem  Statut  vorgesehriebene
  Weise  geboten  wird  u.  s.  w.“