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ländische  Banken  für  deren  Honorierung  von  Kreditbriefen  in
Betracht;  desgleichen  der  Verkehr  einer  Bank  mit  ihren
Filialen.  Ganz  besonders  im  letzterwähnten  Falle  wird  die
Anwendung  der  laufenden  Rechnung  zur  Notwendigkeit.  Ueber
alle  geschilderten  Vorzüge  dürfen  wir  jedoch  die  Schattenseiten, ­
  welche  die  laufende  Rechnung  für  eine  Bank  haben
kann,  nicht  ausser  acht  lassen;  diese  werden  allerdings  erst
dann  eintreten,  wenn  die  Deckung  der  Bank  minderwertig
oder  eine  solche  überhaupt  nicht  vorhanden  ist.  Besonders
fühlbar  machen  sie  sich,  wenn  auf  Zeiten  glänzenden  Aufschwunges ­
  ein  plötzlicher  Rückschlag  eintritt.  Infolge  der
Krise  sind  die  Kreditnehmer  sehr  häufig  nicht  mehr  im  stände,
ihren  eingegangenen  Verpflichtungen  nachkommen  zu  können.
Die  Ereignisse  der  letzteren  Jahre  haben  dies  uns  zur  Genüge
gezeigt.  Wenn  nun  dabei  so  vielen  unserer  Banken  namhafte
Verluste  erwuchsen,  so  kam  dies  unseres  Ermessens  daher,  dass
sie  sich  zu  wenig  darüber  informierten,  für  welche  Zwecke  der
Kredit  in  Anspruch  genommen  wurde.  So  kam  es  vielfach
vor,  dass  Kredite  von  ihnen  gewährt  wurden,  welche  eine
dauernde  Festlegung  der  Kapitalien  beanspruchten,  z.  B.  zum
Ankauf  von  Gruben  und  Fabriken,  für  den  Bau  von  Bahnen  etc.,
kurz  für  Zwecke,  welche  das  Vorhandensein  genügenden  eigenen
Kapitals  erfordern  und  dem  Charakter  des  Kontokorrents  widersprechen. ­
  Ein  anderes  verwerfliches  Mittel  ist  es,  den  Kontokorrentkredit ­
  für  Effektenspekulationen  zu  missbrauchen 1 ).  Man

1 )  Es  verdient  übrigens  auch  hier  der  Erwähnung,  dass  anderseits
wiederum  das  Kontokorrentgeschäft,  besonders  wenn  es  in  Verbindung
mit  dem  Lombardgeschäfte  steht,  die  Spekulation  erleichtert,  ja  gewissermassen
  dazu  den  Anreiz  geben  kann.  Muss  doch  jemand,  der  an  der
Börse  Effekten  kaufen  will,  den  Kaufpreis  hiefür  nicht  voll  entrichten,
sondern  höchstens  den  dritten,  vierten  oder  fünften  Teil  des  Wertes  der
Papiere,  mitunter  vielleicht  noch  einen  geringeren  Betrag  bei  der  Bank
deponieren.  Ein  solcher  Kunde  erhält  nun  allerdings  die  für  seine  Rechnung ­
  angeschafften  Wertpapiere  keineswegs  ausgehändigt;  diese  werden
gewissermassen  lombardiert.  Aber  er  kann  so  mit  dem  Gielde  der  Bank
spekulieren,  ohne  ein  einziges  Papier  in  unmittelbaren  Bezitz  zu  nehmen
und  zu  bezahlen.  Solange  die  Belehnung  der  Effekten  vonseiten  der
Bank  nicht  zu  hoch  ist,  dürfte  ihr  bei  derartigen  Geschäften  wohl  kein
Schaden  erwachsen,  da  sie  ja  einerseits  durch  den  deponierten  Betrag