Der  Rechnungsmechanismus
a)  Allgemeines
Nach  Ablauf  einer  gewissen  Zeitperiode  pflegt  die  Bank,
bezw.  der  Bankier,  wie  wir  bereits  gehört,  dem  Korrespondenten ­
  einen  Rechnungsauszug  aus  dem  Kontokorrentbuche,
welches  die  Konten  für  jeden  Geschäftsfreund  enthält,  zu  senden ­
 1 ).  Dieser  Auszug  wird  gewöhnlich  auch  Kontokorrent
genannt.  In  ihm  sind  die  einzelnen  Geschäfts  Vorfälle  aufgezeichnet ­
  nach  den  Tagen,  an  welchen  ein  Geschäft  abgewickelt
wurde  und  nach  den  Verfalltagen,  von  welchen  ab  die  Zinsen
berechnet  wurden.  Die  Verfalltage  weichen  von  den  anderen
besonders  dann  ab,  wenn  der  Kunde  Zahlung  nach  12  Uhr
(Mittag)  leistet  oder  Giroüberweisungen  u.  s.  w.  erst  am  Nachmittag ­
  eintreffen.  Solche  Zahlungen  werden  dem  Kunden  erst
vom  nächsten  Werktage  ab  gutgeschrieben,  Coupons  sogar
meist  erst  einige  Tage  nach  Einlieferung;  akzeptiert  die  Bank
Tratten,  so  wird  der  Kunde  erst  p.  Verfall  belastet *  2 ).  Die
Ermittlung  der  Zinsen  kann  nach  verschiedenen  Methoden
erfolgen,  deren  Darstellung  eigentlich  ins  Gebiet  der  kaufmännischen ­
  Lehrbücher  gehört 3 ).  Eine  Erwähnung  derselben
soll  trotzdem  hier  erfolgen,  da  die  Darstellung  dieser  Technik
einerseits  unsere  bisherige  Betrachtung  vervollständigt,  anderseits ­
  zum  besseren  Verständnisse  unseres  letzten  Hauptab-')

  Der  Kunde  kann  bei  einer  Bank  auch  mehrere  Konten  haben.
So  will  z.  B.  der  Kaufmann  die  auf  sein  Geschäft  bezüglichen  Posten
von  seinen  Privatgeschäften  mit  der  Bank  mitunter  getrennt  wissen.  In
einem  solchen  Palle  kann  er  auch  mehrere  Rechnungsauszüge  erhalten.
2 )  Vgl.  auch  Obst,  Der  Depositen-,  Kontokorrent-  und  Scheckverkehr, ­
  Stuttgart  1898,  S.  27.
3 )  Von  den  kaufmännischen  Lehrbüchern  dürfte  für  unser  Institut
das  etwas  veraltete  „Lehrbuch  der  Kontorwissenschaft“  von  Schiebe,
Grimma  1847,  I.  Teil,  noch  immer  das  beste  sein.  Daneben  sind  noch
besonders  hervorzuheben:  Schiebe-Odermann,  Leipzig  1881,  „Die
Lehre  von  der  Buchhaltung“;  Rothschild,  „Taschenbuch  für  Kaufleute“ ­
  und  Maier-Rothschild,  „Handbuch  der  gesamten  Handelswissenschaften“ ­
  (in  verschiedenen  Auflagen);  C  reize  nach,  „Die  recht ­