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des  Kunden  ausfallen,  also  der  niedrigere  Zinsfuss  zur  Anwendunggelangen, ­
  selbst  für  die  Vorschüsse  seitens  des  Bankiers,
was  dieser  unmöglich  beabsichtigen  konnte.  Allen  diesen  angeführten ­
  Nachteilen  und  Fehlern  bei  wechselnder  Gläubigereigenschaft ­
  entgeht  man,  wenn  man  sich  der  Staffelmethode
bedient.  Sie  allein  liefert  bei  ungleichem  Ziusfusse  ein  richtiges
Resultat 1 ).  Auch  gibt  sie  die  Möglichkeit,  die  Rechnung  jederzeit ­
  abzuschliessen,  ohne  dass  man  den  Abschlusstag  kennen  muss.
Da  diese  Methode  von  den  dreien  die  richtigste  ist,  so  muss
sie  auch  als  die  beste  bezeichnet  werden.  Vollkommen  verfehlt
indes  würde  es  sein,  wollte  man  aus  dieser  Methode  irgend
welche  Schlüsse  auf  die  juristische  Natur  des  Kontokorrents
ziehen.  Der  Anreiz  dazu  ist  allerdings  gegeben,  da  die  Staffelmethode,
  oberflächlich  betrachtet,  den  Anschein  gewährt,  als
ob  während  der  Kontokorrentperiode  eine  Reihe  von  Kompensationen ­
  vorgenommen  werde,  was  aber  dem  Wesen  des  Kontokorrents ­
  vollkommen  widerspricht *  2 ).  Mit  der  Tilgung  der  einzelnen ­
  Posten  hat  die  Staffelmethode  gar  nichts  zu  tun.  Man
bedient  sich  dieser  Rechnungsart  nur  zur  Ermittlung  der
Zinsen.  Hat  man  diese  auf  der  Staffel  festgestellt,  so  werden
sie  in  dem  Rechnungsauszüge,  in  dem  die  Kapitalien  ganz
ähnlich  eingetragen  sind  wie  bei  den  übrigen  Methoden,  auf
die  diesbezügliche  Seite  gestellt.  So  liefert  uns  also  die  Staffelmethode ­
  keinerlei  Beweis  für  die  Behauptung  Mohrs,  die  einzelnen ­
  Posten  würden,  da  die  Staffelmethode  die  einzig  richtige
sei,  in  der  Reihenfolge  getilgt  werden,  in  der  sie  fällig  werden ­
 3 ).  Diese  Behauptung  ist  aber  noch  aus  einem  anderen,
viel  wichtigeren  Grunde  unhaltbar.  Dies  führt  uns  denn  dazu,
im  letzten  Hauptabschnitte  die  verschiedenen  Ansichten  der
Literatur  über  den  Kontokorrentbegriff  einer  eingehenden  Betrachtung ­
  zu  unterziehen.  Insbesondere  soll  darin  die  Frage,
ob  die  Literatur  auch  die  Mannigfaltigkeit  der  Formen  des
Kontokorrents  gebührend  berücksichtigt  hat,  eine  Beantwortung
finden.
’)  Greber  a.  a.  0.  S.  151.  Kemmer  a.  a.  0.  S.  132.
2 )  Greber  a.  a.  0.  S.  149.
3 )  A.  a.  0.  S.  23  und  an  verschiedenen  anderen  Stellen.