Drittel’  Teil

Ansichten  der  Literatur  über  den  Kontokorrentbegriff

§  9
Die  Anschauungen  der  Nationalökononien  und  Juristen
In  seiner  vor  kurzer  Zeit  erschienenen  Schrift  sagt  Mohr  v ):
»Es  gibt  wohl  kein  Rechtsinstitut  mehr,  welches  so  viele  voneinander ­
  abweichende  Meinungen  hervorgerufen  und  zu  so
vielen  und  sonderbaren  Missverständnissen  Anlass  gegeben  hat,
wie  das  unsere,  und  Einigkeit  ist  trotz  der  überreichen  Literatur
auch  heute  noch  nicht  erzielt.“  Wir  stimmen  hierin  mit  dem
genannten  Autor  vollkommen  überein,  glauben  jedoch  den
Grund,  der  zu  so  grossen  Missverständnissen  geführt  hat,  nicht
da  suchen  zu  sollen,  wo  Mohr  es  tut.  Nach  Mohr  beruht  der
Fehler,  der  die  Literatur  beherrscht,  auf  der  falschen  Auffassung ­
  über  das  Wesen  und  die  Bedeutung  der  rechnerischen
Grundlage  des  Kontokorrentverkehrs.  Die  bisherige  Literatur
habe  nämlich  die  Kolonnenrechnung  ihrer  Betrachtung  zu  Grunde
gelegt,  während  man  die  Staffelmethode  als  die  einzig  richtige
zum  Ausgangspunkte  seiner  Untersuchung  nehmen  müsse.  Diese
Annahme  ist  unseres  Ermessens  unrichtig.  Denn  auf  eine  blosse
Rechnungsmethode  haben  die  Schriftsteller  —  wenigstens  die
namhaften  —  das  Kontokorrentverhältnis  wohl  doch  nicht  aufgebaut ­
 2 );  falsch  ist  es  auch,  auf  solche  Weise  eines  zu  kon-J
 )  A.  a.  0.  S.  2.
2 )  Sagt  doch  Grün  hu  t  in  seiner  Zeitschrift  Bd.  III.  S.  491  ff.:  „Es
wäre  ganz  verfehlt,  wenn  man  in  diesen  Rechnungsmechanismus  den
juristischen  Schwerpunkt  des  ganzen  Rechtsinstituts  verlegen  wollte.  Ein
Kontokorrentverhältnis  kann  juristisch  vorhanden  sein,  mag  auch  die