Anhang  I
Kontokorrentbedingungen
einiger
Berliner  Grossbanken
Direktion  der  Diskontogesellschaft  in  Berlin
Bedingungen  für  laufende  Rechnungen
C.  5
Der  Abschluss  der  laufenden  Rechnung  erfolgt  halbjährlich  —  soweit
nicht  für  einzelne  Konten  der  laufenden  Rechnung  ein  anderer  Zeitabschnitt ­
  für  den  Abschluss  vereinbart  ist  —  bezw.  die  Aufhebung  des
Rechnungsverhältnisses,  welche  jedem  der  Kontrahenten  ohne  Fristbestimmung ­
  zusteht.  Bei  der  Zinsberechnung  wird  der  Monat  zu  30  Tagen
angenommen.
In  der  Regel  werden  die  Zinsen  auf  das  jeweilige  Guthaben  1  %
unter  dem  Diskontosatz  der  Reichsbank,  jedoch  nicht  über  372  °/o  vergütet, ­
  und  die  Zinsen  auf  die  jeweiligen  Vorschüsse,  welche  die  Diskontogesellschaft ­
  leistet,  1  °/o  über  dem  Diskontosatz  der  Reichsbank
belastet.
Ausser  den  vereinbarten  Provisionen  werden  die  usancemässigen  Beträge ­
  für  Stempel  und  Courtagen  sowie  die  entstandenen  Unkosten  in
Rechnung  gestellt.
Die  Direktion  der  Diskontogesellschaft  übernimmt  mit  gesetzlicher
Haftung  die  treue  und  sichere  Aufbewahrung  der  in  Verbindung  mit  der
laufenden  Rechnung  zu  empfangenden  Wertpapiere.
Die  übergebenen  Wertpapiere  werden  als  gesonderte  Depots  und
als  Sondereigentum  der  einzelnen  Hinterleger  ohne  Vermengung  mit
anderen  Beständen  bewahrt.
Auch  ohne  Aufforderung  des  Korrespondenten  besorgt  die  Gesellschaft ­
  die  Verwaltung  der  übernommenen  Depots,  nämlich  die  Aufsicht
über  die  Verlosung  der  Wertpapiere,  das  Inkasso  oder  die  Verwertung