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Erfolgen  nachträglich  Berichtigungen  der  in  dem  offiziellen,  eventuell
in  dem  Hertelschen  Kursberichte  notierten  Kurse,  so  wird  die  bereits
erteilte  Abrechnung  dementsprechend  ebenfalls  geändert.
Werden  Aufträge  durch  Telegramm  oder  Fernsprecher  erteilt,  so
verzichten  die  Kommittenten  auf  das  aus  der  unrichtigen  Uebermittlung
dui'ch  den  Telegraphen  oder  den  Fernsprecher  herzuleitende  Anfechtungsrecht. ­
  Unsere  telegraphischen  oder  telephonischen  Ausführungsanzeigen
werden  ebenfalls  auf  Gefahr  des  Empfängers  übermittelt.
Kommittenten,  welche  uns  beauftragen,  Geschäfte  irgendwelcher
Art  in  Wertpapieren  an  fremden  Plätzen  auszuführen,  unterwerfen  sich
den  dort  jeweils  für  derartige  Geschäfte  geltenden  Bedingungen  und  ermächtigen ­
  uns  ferner  durch  Anerkennung  dieser  Bedingungen  ein  für
allemal,  an  Stelle  der  von  ihnen  oder  für  sie  empfangenen  Wertpapiere,
gleichartige  (andere  Nummern  derselben  Gattung)  zurückzugewähren,
sowie  die  Uebersendung  des  Stückeverzeichnisses  zu  unterlassen.  Kommittenten, ­
  welche  nicht  gewerbsmässig  Bank-  oder  Geldwechslergeschäfte
betreiben,  haben  diese  Ermächtigung  bei  jedem  einzelnen  Geschäft  ausdrücklich ­
  und  schriftlich  zu  wiederholen.
i.  Die  uns  zur  Verwahrung  oder  als  Pfand  übergebenen  fremden
Wertpapiere  werden  als  gesonderte  Depots  der  einzelnen  Hinterleger
unter  deren  Namen  als  deren  ausschliessliches  Eigentum  ohne  Vermengung
mit  anderen  Beständen  aufbewahrt.  Der  Aufbewahrung  dieser  Wertpapiere ­
  widmen  wir  die  durch  das  Gesetz  gebotene  Sorgfalt.
Für  die  bei  uns  ruhenden  Wertpapiere  besorgen  wir  die  Einziehung
fälliger  Zins-  und  Gewinnanteilscheine  und  die  Beschaffung  neuer  Bogen.
Wir  überwachen  auch  die  Verlosungen  und  Kündigungen,  nehmen  Rückzahlungen ­
  entgegen,  leisten  Einzahlungen  und  teilen  geplante  Umwandlungen ­
  von  Anleihen  und  Angebote  von  Bezugsrechten  den  beteiligten
Hinterlegern  mit.  Wir  übernehmen  jedoch  keine  Verantwortlichkeit  für
die  rechtzeitige  Besorgung  dieser  Geschäfte,  sofern  wir  nicht  einen  besonders ­
  erteilten  Auftrag  hiezu  angenommen  haben.
Für  die  Verwahrung  und  Verwaltung  von  Wertpapieren  und  anderen
Urkunden  sowie  von  Kostbarkeiten  erheben  wir  eine  besondere  Gebühr.
5.  Für  unsere  Kunden  im  laufenden  Geschäftsverkehre  führen  wir
zwei  Depots:  dem  einen  —  Depot  A  —  werden  diejenigen  Effekten  einverleibt, ­
  welche  uns  als  Pfand  haften,  dem  anderen  —  Depot  B  —  diejenigen ­
  Effekten,  welche  als  Kreditunterlage  nicht  dienen  können;  hiezu
gehören  alle  diejenigen  Effekten,  welche  von  unseren  Kunden  uns  ausdrücklich ­
  als  fremde  oder  als  für  fremde  Rechnung  angeschafft  bezeichnet
worden  sind,  ohne  dass  die  Einräumung  des  Verfügungsrechts  durch  den
Dritten  von  unserem  Kunden  uns  bestätigt  worden  ist.  Ausserdem  führen
wir  für  unsere  Kunden  in  besonderen  Fällen  ein  Stiickekonto,  auf  welchem
wir  Forderungen  der  Kunden  gegen  uns  auf  Lieferung  einer  bestimmten
Zahl  und  Art  von  Effekten  ihnen  gutschreiben  oder  uns  gegen  die  Kunden
zustehende  Forderungen  dieser  Art  ihnen  belasten.  Bei  Gutschriften  auf