33

I  00

iS

g  House,  als  Schuldner  sämtlicher  Passiv-  und  als
sämtlicher  Aktivsaldi  gedacht  wird.  Die  Summen
und  Kreditseite  müssen  selbstverständlich  im  Bilanz-;hes
  für  das  Clearing  House  aufgestellt  wird,  mitbereinstimmen.
  Die  Summen,  welche  die  Banken
resp.  zu  empfangen  haben,  werden  entweder  dem
Düse  übermittelt,  bezw.  von  diesem  an  die  aktiv
den  Banken  abgeführt,  oder  auf  das  Girokonto  einer
■  Abrechnung  beteiligten  Banken,  bei  welcher  alle
iken  ein  Konto  haben,  übernommen 1 ).  Während
korrent  der  Saldo  festgestellt  wird,  wird  hier  ge-;
  i  der  Saldo  der  Saldi,  oder  „Generalsaldo“  er-:
  serer  bisherigen  Betrachtung  lässt  sich  ersehen,
t  geführten  Formen  der  laufenden  Rechnung,  welche
rsverkehre  bezw.  der  Zahlungsvermittlung  dienen,
"  i  Bewährung  des  Kunden  an  die  Bank  zur  Folge
also  in  all  diesen  Fällen  ein  Passivgeschäft  der
iegt.  Wir  können  hier  getrost  von  der  laufenden
irechen  insoferne,  als  die  Voraussetzungen  einer
ben  sind;  nicht  jedesmal,  bei  Einzahlungen,  bezw.
wird  zwischen  der  Bank  und  ihrem  Korrespon-:
  eehnet;  dies  würde  viel  zu  umständlich  sein;  vielach
  Ablauf  eines  gewissen  Zeitraums  wird  erjross
  des  Kunden  Guthaben  ist.
ende  Abschnitt  soll  uns  die  übrigen  Formen  der
sbnung,  welche  vornehmlieh  den  Zwecken  des
s  dienen,  vor  Augen  führen.

berg,  Artikel  „Clearing  House“  im  Handw.  der  Staatsw.
r-$.  54  ff.
an  der  Abrechnung  mehr  als  zwei  Personen  beteiligt
reber  (a.  a.  0.  S.  2.  8)  von  einem  Kollektivkontokorrentzu
  können.  Dies  ist  jedoch  nach  obigen  Ausführungen

'.okorrentgesckäft  im  deutschen  Bankgewerbe